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Vermögensschaden durch ehrenamtliche Betreuung-

Dies ist ein Beitrag zum Thema Vermögensschaden durch ehrenamtliche Betreuung- im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen. Ehrenamtlicher Betreuer, der seit 2007 bestellt ist, hat für den Betreuten keine Grundsicherung und keinen Pflegegrad beantragt. Betreuter ...


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Alt 25.11.2023, 13:14   #1
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 27.01.2019
Beiträge: 25
Standard Vermögensschaden durch ehrenamtliche Betreuung-

Hallo zusammen.

Ehrenamtlicher Betreuer, der seit 2007 bestellt ist, hat für den Betreuten keine Grundsicherung und keinen Pflegegrad beantragt.
Betreuter besucht seit 2007 eine Wfbm und wurde all die Jahre durch die Eltern versorgt.

Ich wurde nun als Berufsbetreuer bestellt und möchte den finanziellen Schaden bei der Vermögenshaftplichtversicherung (für ehrenamtliche Betreuer )melden.

Habt ihr Erfahrungen damit ? Wie schnell kann ich das ganze klären ?
Habt ihr Tipps zum Ablauf. Melde ich das Ganze erst dem Gericht. Oder direkt der Versicherung ?

Freue mich wenn ihr eure Erfahrungen mit mir teilt.
Nesli__han ist offline  
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Alt 25.11.2023, 13:38   #2
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,704
Standard

Erstmal den Schaden genau beziffern und den ehemaligen Betreuer zum Ausgleich auffordern.

Dieser wird sich dann je nach Bundesland bei der zuständigen Stelle melden, die dann mehr oder weniger das weitere Vorgehen für diesen vorgeben.
Das Betreuungsgericht erfährt so zwangsläufig davon.

Aber der Betreute scheint ja nicht verhungert zu sein, wovon hat dieser gelebt und wovon ist die Pflege bezahlt worden?
Mächschen ist offline  
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Alt 25.11.2023, 14:45   #3
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,615
Standard

Die Aussage von Mächschen ist FALSCH. Mit „Verhungern“ hat das auch nichts zu tun.

Tatsächlich muss der BISHERIGE Betreuer den Schaden der Sammelhaftpflichtversicherung melden. Welche das ist, ist in jedem Bundesland anders. Eine Meldung durch den Geschädigten/Nachfolgebetreuer ist nicht möglich. Der Rechtspfleger des Betreuungsgerichtes müsste Bescheid wissen. Man bekommt von der Versicherung eine Schadensnummer, die man dem neuen Betreuer mitteilt.

Die Schadenssumme muss dafür nicht beziffert werden, nur die Art des Schadens (wäre hier Vermögensschaden wegen fahrlässig unterlassener Beantragung staatlicher Leistungen). Die Details werden dann zwischen der Versicherung und dem Nachfolgebetreuer geklärt.

Wenn der Ehrenamtler das mit der Schadensmeldung nicht auf die Kette kriegt (ggf von Betreuungsbehörde/-verein helfen lassen), wird er verklagt. Das kann man sich wirklich sparen.

Zum Threadstarter: bitte im Profil das Bundesland ergänzen (im Feld „Ort“, dieser selbst ist entbehrlich.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 25.11.2023, 17:30   #4
Routinier
 
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: Weserbergland (NRW/Ostwestfalen-Lippe)
Beiträge: 1,169
Standard

Hallo Nesli__han, die KV steht aber? Habe gerade einen ähnlichen Fall, weniger gravierend als Deiner. Von Ehrenamtlerin übernommen, die sich nicht kümmerte. Keine Weiterbewilligung beantragt, seit drei Monaten fließen keine Gelder mehr, auch nicht an die KV. Ist in dem Fall nicht so schlimm, das die bestehende KV nicht entfällt, aber bei Dir ist grundsätzlich eine vorhanden, oder? MfG Florian
Florian ist offline  
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Alt 25.11.2023, 19:19   #5
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 27.01.2019
Beiträge: 25
Standard

Vielen Dank für eure Antworten.
Es geht um einen Fall in Bochum.
Der Betreute ist über die Beschäftigung in der WfbM krankenversichert.
Und versorgt wurde er durch die Eltern.
Keiner hat gewusst, welche finanzielle Möglichkeiten es gibt.
Grob gerechnet liegt der Schaden bei über 100.000 Euro.
Ich hoffe die Versicherung zahlt und wir können das außergerichtlich klären.
Nesli__han ist offline  
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Alt 25.11.2023, 19:27   #6
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,615
Standard

Siehe hier: https://www.justiz.nrw.de/BS/formula...rsicherung.pdf
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 25.11.2023, 19:29   #7
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 27.01.2019
Beiträge: 25
Standard

Herzlichen Dank Horst D.
Ist mir eine große Hilfe !
Nesli__han ist offline  
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Alt 25.11.2023, 22:42   #8
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 18.04.2022
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 287
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Hallo,

ich hänge mich mal hier ran in der Hoffnung, dass das Thema passt (und ich nicht wieder eine Rüge kassiere) :

Ich habe von einem verzogenen Berufsbetreuer fünf Betreuungen übernommen. In allen Verfahren sind mir Fehler aufgefallen. Mal wurde kein Wohngeld beantragt, mal wurde die Haftpflichversicherung nicht als abzugsfähig bei der Sozialhilfe gemeldet. Grundsätzlich gilt doch: Wem ein Vermögensschaden auffällt, der*die muss ihn geltend machen. Andernfalls verursacht er*sie zugleich einen solchen. Richtig?
__________________
Viele Grüße
Fridel
FridelE ist offline  
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Alt 25.11.2023, 23:09   #9
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,704
Standard

Kommt drauf an, in deinem Fall würde ich das wohl bejahen, aber auf der anderen Seite gibt's noch den Willen des Betreuten.

Bei der Haftpflicht + Grusi muss aber das Amt wohl ein Jahr rückwirkend zahlen auf einen Überprüfungsantrag, bevor Du einen Schaden geltend machst, musst Du gucken, ob man ihn noch mindern kann.
Mächschen ist offline  
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Alt 26.11.2023, 12:10   #10
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 27.01.2019
Beiträge: 25
Standard

Noch eine Frage.
Zahlt die Versicherung den gesamten Schaden ab 2007. Oder gibt es eine Verjährung?
Nesli__han ist offline  
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