Dies ist ein Beitrag zum Thema Vermögensschaden durch ehrenamtliche Betreuung- im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen.
Ehrenamtlicher Betreuer, der seit 2007 bestellt ist, hat für den Betreuten keine Grundsicherung und keinen Pflegegrad beantragt.
Betreuter ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 |
|
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 27.01.2019
Beiträge: 25
|
Hallo zusammen.
Ehrenamtlicher Betreuer, der seit 2007 bestellt ist, hat für den Betreuten keine Grundsicherung und keinen Pflegegrad beantragt. Betreuter besucht seit 2007 eine Wfbm und wurde all die Jahre durch die Eltern versorgt. Ich wurde nun als Berufsbetreuer bestellt und möchte den finanziellen Schaden bei der Vermögenshaftplichtversicherung (für ehrenamtliche Betreuer )melden. Habt ihr Erfahrungen damit ? Wie schnell kann ich das ganze klären ? Habt ihr Tipps zum Ablauf. Melde ich das Ganze erst dem Gericht. Oder direkt der Versicherung ? Freue mich wenn ihr eure Erfahrungen mit mir teilt. |
|
|
|
|
|
#2 |
|
Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,704
|
Erstmal den Schaden genau beziffern und den ehemaligen Betreuer zum Ausgleich auffordern.
Dieser wird sich dann je nach Bundesland bei der zuständigen Stelle melden, die dann mehr oder weniger das weitere Vorgehen für diesen vorgeben. Das Betreuungsgericht erfährt so zwangsläufig davon. Aber der Betreute scheint ja nicht verhungert zu sein, wovon hat dieser gelebt und wovon ist die Pflege bezahlt worden? |
|
|
|
|
|
#3 |
|
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,615
|
Die Aussage von Mächschen ist FALSCH. Mit „Verhungern“ hat das auch nichts zu tun.
Tatsächlich muss der BISHERIGE Betreuer den Schaden der Sammelhaftpflichtversicherung melden. Welche das ist, ist in jedem Bundesland anders. Eine Meldung durch den Geschädigten/Nachfolgebetreuer ist nicht möglich. Der Rechtspfleger des Betreuungsgerichtes müsste Bescheid wissen. Man bekommt von der Versicherung eine Schadensnummer, die man dem neuen Betreuer mitteilt. Die Schadenssumme muss dafür nicht beziffert werden, nur die Art des Schadens (wäre hier Vermögensschaden wegen fahrlässig unterlassener Beantragung staatlicher Leistungen). Die Details werden dann zwischen der Versicherung und dem Nachfolgebetreuer geklärt. Wenn der Ehrenamtler das mit der Schadensmeldung nicht auf die Kette kriegt (ggf von Betreuungsbehörde/-verein helfen lassen), wird er verklagt. Das kann man sich wirklich sparen. Zum Threadstarter: bitte im Profil das Bundesland ergänzen (im Feld „Ort“, dieser selbst ist entbehrlich.
__________________
Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
|
|
|
|
|
#4 |
|
Routinier
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: Weserbergland (NRW/Ostwestfalen-Lippe)
Beiträge: 1,169
|
Hallo Nesli__han, die KV steht aber? Habe gerade einen ähnlichen Fall, weniger gravierend als Deiner. Von Ehrenamtlerin übernommen, die sich nicht kümmerte. Keine Weiterbewilligung beantragt, seit drei Monaten fließen keine Gelder mehr, auch nicht an die KV. Ist in dem Fall nicht so schlimm, das die bestehende KV nicht entfällt, aber bei Dir ist grundsätzlich eine vorhanden, oder? MfG Florian
|
|
|
|
|
|
#5 |
|
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 27.01.2019
Beiträge: 25
|
Vielen Dank für eure Antworten.
Es geht um einen Fall in Bochum. Der Betreute ist über die Beschäftigung in der WfbM krankenversichert. Und versorgt wurde er durch die Eltern. Keiner hat gewusst, welche finanzielle Möglichkeiten es gibt. Grob gerechnet liegt der Schaden bei über 100.000 Euro. Ich hoffe die Versicherung zahlt und wir können das außergerichtlich klären. |
|
|
|
|
|
#6 |
|
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,615
|
__________________
Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
|
|
|
|
|
#7 |
|
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 27.01.2019
Beiträge: 25
|
Herzlichen Dank Horst D.
Ist mir eine große Hilfe ! |
|
|
|
|
|
#8 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 18.04.2022
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 287
|
Hallo,
ich hänge mich mal hier ran in der Hoffnung, dass das Thema passt (und ich nicht wieder eine Rüge kassiere) :Ich habe von einem verzogenen Berufsbetreuer fünf Betreuungen übernommen. In allen Verfahren sind mir Fehler aufgefallen. Mal wurde kein Wohngeld beantragt, mal wurde die Haftpflichversicherung nicht als abzugsfähig bei der Sozialhilfe gemeldet. Grundsätzlich gilt doch: Wem ein Vermögensschaden auffällt, der*die muss ihn geltend machen. Andernfalls verursacht er*sie zugleich einen solchen. Richtig?
__________________
Viele Grüße Fridel
|
|
|
|
|
|
#9 |
|
Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,704
|
Kommt drauf an, in deinem Fall würde ich das wohl bejahen, aber auf der anderen Seite gibt's noch den Willen des Betreuten.
Bei der Haftpflicht + Grusi muss aber das Amt wohl ein Jahr rückwirkend zahlen auf einen Überprüfungsantrag, bevor Du einen Schaden geltend machst, musst Du gucken, ob man ihn noch mindern kann. |
|
|
|
|
|
#10 |
|
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 27.01.2019
Beiträge: 25
|
Noch eine Frage.
Zahlt die Versicherung den gesamten Schaden ab 2007. Oder gibt es eine Verjährung? |
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
|
|