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Betreuungsrechtsreform 2023 - und nun?

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Moin Frankreichfahrer Das, was Du da über die Hilfen und die Orientierung des BTHG schreibst, kann ich voll unterstützen. So ...


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Alt 23.01.2024, 20:23   #91
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Moin Frankreichfahrer


Das, was Du da über die Hilfen und die Orientierung des BTHG schreibst, kann ich voll unterstützen. So sollte es sein.

Die Betonung liegt in manchen Revieren blöderweise auf "sollte" und nicht auf so "ist".



Zitat:
Zitat von Frankreichfahrer Beitrag anzeigen
Genau so einen Fall habe ich gerade. ...
In diesem Fall ist der direkte Kontakt zum entsprechendem Fallmanagement aufzunehmen, um zu eruieren, woran es hakt.
Die betreute Person eine allen im Hilfespektrum bekannt gemachte und eindeutige Diagnose aus dem Bereich der psychischen Erkrankungen. Sie hat sich aber mit viel Mühe und Anstrengungen in den letzten fünf Jahren richtig gut entwickelt. Sie entwickelt sich auch weiterhin in Richtung Selbständigkeit und will in eine eigene Wohnung.

Auf dem Weg gab und gibt es immer wieder Probleme, wenn sie als sich weiter entwickelt ansieht, als sie vielleicht ist oder der Anbieter (und gelegentlich auch alle anderen) sie in ihrer Entwicklung sehen.

Zuletzt war sie deshalb einfach nicht mehr in der Aussenwohngruppe des Heimes und hat sich einfach nicht um den Hilfeanbieter gekümmert. ... allerdings doch Angebote angenommen wie z.B. Begleitung zu Ärzten, Untersuchungen und Medi-Gabe.
In diesem Fall hat sich der Hilfe-Anbieter an den Kostenträger gewendet, um den Hilfeplan bzw. die Zielsetzung zu korrigieren bzw. neu zu definieren (Wohnungssuche Vorbereitung auf Auszug).



Zitat:
Zitat von Frankreichfahrer Beitrag anzeigen
Hilfen dürfen ERST nach erfolgter ANHÖRUNG gemäß § 24 SGB X und angemessener Antwortzeit per Bescheid mit Rechtsbehelf eingestellt werden.
Ist dies so erfolgt??? Geht es um Hilfen nach SGB IX? Oder bewegen wir uns im § 67er?
Es gab eine Art Hilfeplangespräch, nachdem der Kostenträger lange zeit auf die Anfragen des Anbieters nicht reagiert hat. Und drei Wochen später die Frage des Kostenträgers, ob sich die Betreute Person denn wieder in der Einrichtung befinde. Eine Woche später (dazwischen war Weihnachten) traf die Mitteilung des Kostenträgers ein, dass die Hilfe zum 31.12. eingestellt wird. Ferner wird vom Leistungsanbieter eine Leistungsdokumentation erwartet, um ggf. Rückforderungen stellen zu können. Es wird z.B. eine Tagesgenaue Auflistung gefordert, wann die B in der Aussenwohngruppe war und wann nicht.
Zitat:
Zitat von Frankreichfahrer Beitrag anzeigen
Es ist möglich, dass die Diagnose begründenden Unterlagen nicht vollständig vorliegen. Diese einzureichen kümmert sich meist Bewo.
Die Diagnose ist klar und hat allen vorgelegen. Darüber hinaus gab es mehrere ausgiebige Erläuterungen meinerseits zu der Diagnose im Allgemeinen, auf die B bezogen und auf die zu erwartende Prognose.

Zitat:
Zitat von Frankreichfahrer Beitrag anzeigen
Ich (als ehemalige RB) fordere gern:
das psychiatrische Gutachten zur Einrichtung der Betreuung neben MDK Gutachten, Krankenhausberichte der letzten beiden Jahre, aktuelle Medikationspläne, Bescheid des Versorgungsamtes, Bescheid über Hilfsmittel, Angaben zu medizinischen Rehabilitationen usw. an.
Hat alles vorgelegen.
Zitat:
Zitat von Frankreichfahrer Beitrag anzeigen
Evtl gehört dein Betreuter nicht zum Personenkreis, für welchen eine LPV (Leistungs-und Prüfungsvereinbarung) mit dem Kostenträger abgeschlossen wurde.
War das so?
Nein. Der Leistungsanbieter macht seine Angebote für Menschen mit psychischen Erkrankungen.

Ich habe zwar manchmal auch Probleme mit diesem Anbieter, aber nicht unbedingt in diesem Fall. Die B hat dort seit über 2 Jahren gewohnt und sich dort auch lange Zeit gut aufgehoben gefühlt. Noch nicht einmal die Bezugsbetreuerin hat gewechselt. Die B hat sich weiterentwickelt, eine Arbeit in einer WfbM aufgenommen und dann war es irgendwann so weit, dass sie aus der Betreuungsform herausgewachsen war und sich (ungeduldig, wie sie manchmal ist) einfach verdrückt.

Wenn sich die Kundschaft einfach entzieht, dann kann das kein Anbieter ab. Deshalb hat sich dieser ja an den Kostenträger gewendet, um eine andere Zielsetzung erarbeitet bzw. mit dem Kostenträger abzusprechen.



Vielleicht siehst du hier: Deine Ideen zum BTHG und wie es gedacht ist, sind schon gut. Es klappt aber nicht überall und hier im Revier wird das Ressort in einer technokratischen Art geleitet, in der die Aktoenorder ordentlich beschriftet sein müssen, aber ein Verständnis für den Inhalt als absolut unnötig angesehen wird. Ich würde da als Angestellter ganz schnell und schreiend weglaufen.



Zitat:
Zitat von Frankreichfahrer Beitrag anzeigen
P.S. Es gibt ein Handbuch im LVR: Qualitätsmerkmale bei BEWO Anbietern.
Wo gibt es das und wie kann ich es erhalten?


MfG
Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
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Alt 24.01.2024, 17:20   #92
Einsteiger
 
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Ort: Im schönen Extertal
Beiträge: 18
Standard Wie geht es weiter?

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

alles bis hier geschriebene teile ich, wenn auch vielleicht an dem einen oder anderen Punkt mit Einschränkungen oder einer anderen Gewichtung. Ich möchte gerne noch einmal den Blick auf die Situation der Berufsbetreuer*innen lenken.

Mir ist durch die Diskussion klar geworden, dass eine Vergütung für Berufsbetreuer sich an ein Tarifwerk orientiert. Ich kenne keinen Unternehmer, freiberuflich tätigen Menschen, Selbständigen, der sich einer Tarifbindung unterwirft. Tarifbindung ist für Arbeitnehmer von Vorteil, in bestimmten Situationen auch für einen Unternehmer bzw. Arbeitgeber. Aber auf der einen Seite, den rechtlichen Betreuer selbständig sein zu lassen und gleichzeitig einem Tarif anzubinden, ist ein Widerspruch in sich.

Der Reiz der Selbständigkeit liegt in der freien Gestaltung, wie ich ein Einkommen erziele. Der Reiz besteht darin, ein Unternehmen aufzubauen und zu gestalten, einen unternehmerischen Anspruch zu erfüllen. Mir liegt es fern, der Gewinnmaximierung oder einem Manchasterkapitalismus das Wort zu reden. Die Rolle des Staates in Bezug auf das Betreuungsrecht in Deutschland und alle anderen Bestimmungen und Gesetze, EGH, BTHG, UN-Behindertenrechtskonvention usw., wie die Gesetze staatlicherseits umgesetzt werden, ist eh fragwürdig, wie unsere Diskussion zeigt.

Uns allen ist klar, davon gehe ich einmal aus, dass unsere Leistung als Berufsbetreuer in jeder Beziehung unterbezahlt ist. Mit unserer Diskussion habe ich meinen unternehmerischen Anspruch auf Null gesetzt. Das heißt aber für mich nicht, dass ich nicht unternehmerisch denke und nicht auf Zahlen schaue. Das ist und bleibt notwendig. Für mich steht aktuell im Vordergrund, meine Leistung in ein sinnvolles Verhältnis zum Einkommen zu setzen, ohne den Menschen aus dem Blick zu verlieren. Damit verbindet sich der Gedanke, in unserer Bürogemeinschaft eine andere Ausrichtung hineinzubringen. Dies jedoch wird schwierig. Hier stehe ich, stehen wir noch am Anfang.

Ich habe mir in den letzten Wochen Gedanken gemacht, wie wir auf unsere Situation aufmerksam machen können, bei den Landesfinanzministern soviel Gehör zu finden, dass die Politiker bereit sind, auch wirklich etwas zu ändern. Welchen Hebel haben wir? Was reformpolitisch bis heute umgesetzt worden ist, bedeutet für mich, dass der Beruf „rechtlicher Betreuer im Hauptberuf“, die umständliche Formulierung habe ich bewusst gewählt, keine Zukunft hat.

Habt Ihr Ideen??
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Mag. phil. Thomas Kaiser MBA
Berufsbetreuer / zert. Verfahrenspfleger

Worte ohne Emotionen sind leer, Emotionen ohne Worte sind blind. (Thomas Kaiser) | Alles Leben ist Problemlösen. (Sir Karl Raimund Popper) | Die Gesundheit ist zwar nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts. (Arthur Schopenhauer)

Das Leben ist schön - von einfach war nie die Rede.
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Alt 24.01.2024, 19:55   #93
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Zitat:
Zitat von Frankreichfahrer Beitrag anzeigen
Was du dort schilderst, Imre, ist zumindest hier beim LVR in der Art nicht vorstellbar!
Das finde ich schon mal sehr beruhigend :-)

Zitat:
Zitat von Frankreichfahrer Beitrag anzeigen
Es liegt auch beim Anbieter/ Leistungserbringer vieles im Argen... (..)
Bewo stellt sich nicht selten als RETTER DER WELT dar, der arme arme Mensch, um den es geht, kann aber selbst auch garnichts.. und deshalb muss rundum betreut werden und der LB verdummt dabei. (..) Okay, das war jetzt auch sehr vereinfacht und zynisch von mir dargestellt.
Aber hier ist von SELBSTWIRKSAMKEIT, EMPOWERMENT, SELBSTBESTIMMUNG von vielen Anbietern und Bewomitarbeitern im Umgang mit dem Leistungsberechtigten Menschen wenig zu sehen.
Und das finde ich schlimm. Das ist in meinen Augen auch eine tatsächliche Form von Entmündigung.
Das kann ich leider bestätigen: BeWo jammert, was alles schlimm ist, der Betreuer sei auch ein ganz schlimmer Vollpfosten, dabei wird der LB verdummt statt ihn zu unterstützen und befähigen, sich seiner Angelegenheiten schrittweise wieder anzunehmen.

Wenn ich das mitkriege, rauchts bei mir auch. Über den Einzelfall hinaus - es soll ja gerade nicht auf dem Rücken des Betreuten /LB ausgetragen werden - ist da viel Aufklärungsarbei bei Trägern nötig. Es gibt welche, die sind super und schlafen wahrscheinlich mit der UN-BRK unter dem Kopfkissen - echt jetzt. Und es gibt welche, deren Niveau-Limbo ist nur mit Schnappatmung erträglich.

Von daher finde ich es durchaus gut, wenn auf Qualität geachtet wird. Wir hatten gerade einen Verdacht auf Abrechnungsbetrug, da wollte das PB, dass die Betreuerin abgelöst wird, weil sie eine so böse Frau ist. Die Betreuerin wiederum sagt, die beischeißen mit den Stunden, buchen doppelt, die Klientin verstehe dies nicht und sei eingeschüchtert.. Da werd´als Behörde mal schlau draus - ein Minenfeld. Vielleicht sollten Betreuungsbehörden und EGH-Träger enger kooperieren.
Forenfuchs ist offline  
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Alt 24.01.2024, 20:06   #94
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Zitat:
Zitat von Tho.Kai Beitrag anzeigen
Mir ist durch die Diskussion klar geworden, dass eine Vergütung für Berufsbetreuer sich an ein Tarifwerk orientiert. Ich kenne keinen Unternehmer, freiberuflich tätigen Menschen, Selbständigen, der sich einer Tarifbindung unterwirft. Tarifbindung ist für Arbeitnehmer von Vorteil, in bestimmten Situationen auch für einen Unternehmer bzw. Arbeitgeber. Aber auf der einen Seite, den rechtlichen Betreuer selbständig sein zu lassen und gleichzeitig einem Tarif anzubinden, ist ein Widerspruch in sich.
Naja, Rechtsanwälte haben auch einen Abrechnungsmodus, dem sie sich unterwerfen. Für ein Schreiben können sie nur XY berechnen. Eine Anwältin, die auch Betreuungen führen wollte, habe ich provokant danach gefragt. Sie erklärte mir, dass sie für ein Erst-Schreiben zB in Wohnungssachen an den Vermieter max. 125€ verlangen könnte, und dafür muss sie ja erst das Gespräch mit dem Klienten gehabt haben.. (war vor ca. 4 Jahren). Bei Ärzten: nicht viel anders. Sicher, es gibt Privatpatienten für den 2,3 fachen Satz. Ein Kassenpatient brachte für normale Konsultationen 10,35€ pro Quartal - egal, wie oft der Mensch auftaucht. Finde ich jetzt auch nicht prickelnd.

Sicher, die Vergütung ist reglementiert und die Dynamisierung fehlt. Ein Betreuer sagte mir aber mal: "Wenn ich Kundschaft brauche, sage ich das der Betreuungsbehörde. Innerhalb von 3 Tagen bekomme ich die Zusagen für neue Betreuungen, ohne jede Werbung oder sowas. Wie geil ist das denn?!"
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Alt 24.01.2024, 20:48   #95
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Standard Qualitätsprüfungen beim LVR

Zunächst der link zur Website:


https://www.lvr.de/de/nav_main/sozia...ection-4515463


dann der link zum Qualitätshandbuch ambulant betreutes Wohnen:


https://www.lvr.de/media/wwwlvrde/so...en_BeWo_bf.pdf


und schließlich der Prüferfassungsbogen zur Qualitätsprüfung BEWO:


https://www.lvr.de/media/wwwlvrde/so...en_BeWo_bf.pdf


Ist schon aufschlussreich.


was den Beitrag von Forenfuchs angeht:
Die RB sollten es dem Kostenträger melden, sollte eine Unregelmässigkeit auffallen.
Ist leider KEIN EINZELFALL!
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Alt 25.01.2024, 18:17   #96
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Zitat:
Zitat von Frankreichfahrer Beitrag anzeigen
was den Beitrag von Forenfuchs angeht:
Die RB sollten es dem Kostenträger melden, sollte eine Unregelmässigkeit auffallen. Ist leider KEIN EINZELFALL!

DANKE für die Links. Damit habe ich mich noch nicht beschäftigt und weiß daher nicht, ob es für Bayern so etwas auch gibt. Da ich mit dem Fall "PB/Abrechnung/wer hat recht" gerade zu tun habe und die Betreuerin sich auch Rückendeckung erhofft, werde ich mich mal einlesen. Mich interessiert auch, ob es zu dem Anbieter schon Beschwerden gab.
Forenfuchs ist offline  
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Alt 25.01.2024, 18:38   #97
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Moin moin



und besten Dank an Frankreichfahrer.
Diese Prüfungsform (Prüfungsbogen) ist durchaus ein Ansatz, Leistungserbringern - also Organisationen und Betrieben - auf den Zahn zu fühlen.
Oder auch einfach nur eine Vorgabe, wie man seinen Laden organisieren und ausrichten kann bzw. vielleicht auch sollte.





In ähnlich epischen Ausmaßen bekommen die hiesigen SachbearbeiterInnen des Sozialamtes ihren "BENI"-Bogen, den sie von oben bis unten zu jedem einzelnen Antrag ausfüllen und den AntragstellerInnen besprechen müssen.
Also ganz viel Formalitätenkram, der Menschen und vielleicht auch deren Bedarfe kategorisieren soll. Die MitarbeiterInnen beklagen sich sehr häufig über die Unmenge an unnötigen Daten, die abgefragt werden müssen und versuchen das Ausfüllen der Bögen auf mich abzuwälzen. Das könnten eigentlich auch Siri & Alexa erledigen. Die Auswertung der Bögen geht dann nach Schema F und schon hat der Anrufbeantworter seine FLS für das Betreute Wohnen...
...sogar die Stehlampe bekommt ihre Assistenz.



MfG
Imre
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Alt 26.01.2024, 07:31   #98
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Standard PB Abrechnung

Zunächst einmal ein link vom LVR zum Persönlichen Budget:


https://www.lvr.de/de/nav_main/sozia...hes_budget.jsp


Das persönliche Budget ist eine Geldleistung, die dem Leistungsberechtigten Menschen mehr Selbstverantwortung bei der Wahl und Verwaltung seiner selbstbeschafften Dienstleistung im Rahmen der Sozialen Teilhabe ermöglichen soll.


Dieses Budget kann auch -per Antrag, oder bei Verdacht auf Ungeeignetheit (Überforderung) des Budgetnehmers jederzeit wieder auf Sachleistung umgestellt werden.


Hierzu kann der LB oder die RB einen formlosen Antrag auch per Email an den zuständigen Kostenträger schicken.


Das PB dient in erster Linie dazu, dass der LB einem Wunsch Dienstleister beauftragen kann, der keine LPV (Leistungs- und Prüfungsvereinbarung) mit dem Kostenträger abgeschlossen hat, also nicht zertifiziert worden ist. Ergo kann die Dienstleistung auch durch einen Minijobber oder eine andere Fachlich geeignete Person erbracht werden. Verwandte und Freunde sind ausgeschlossen.


Der LB ist jedoch verpflichtet, eine eigene Dokumentation in Form von Quittierungsbelegen zu führen, die in bestimmten Fällen dem Kostenträger vorgelegt werden muss.



Sollte die RB zum Schluss kommen, dass hier Unregelmässigkeiten auftreten, sollte sie dies dem Kostenträger umgehend schriftlich mitteilen. Der Gesetzgeber hat das PB ausdrücklich gewünscht, leider wird sehr viel Missbrauch betrieben (da werden z.B. Fernseher und Sofas für gekauft) unsere Rechtsabteilung ist sehr ausgelastet mit Prüfungen, Rückforderungsansprüchen und dergleichen.


Grundsätzlich kann die Gewährung des PB durch den prüfenden Fallmanager (also solche wie mich) auch verwehrt werden. Dies muss sachlich und rechtlich begründet werden.


Soweit...!
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Alt 26.01.2024, 09:33   #99
Forums-Geselle
 
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Ort: NRW
Beiträge: 285
Standard Nachtrag zu Imre's Fallschilderung

In dem von dir geschilderten Fall, Imre habe ich es so verstanden:


Die LB war in einer Aussenwohngruppe eines Heimes, mit Ziel Verselbstständigung, untergebracht.
Frage: Wie wurde die Leistung erbracht? Nach Leistungstyp LT oder nach Fachleistungsstunden FLS?
Das ist insofern wichtig, da, wenn nach LT abgerechnet wurde, Fehltage (z.B. wegen Krankenhausaufenthalt, Ferien bei Muttern usw.) dem Kostenträger gemeldet werden MÜSSEN UND NICHT ABGERECHNET WERDEN DÜRFEN. Hier sei auf die Mitwirkungspflicht des LB zur Erreichung der Ziele der EGH verwiesen.



Das könnte in deinem Fall der Grund für die Meldung des Anbieters gewesen sein, wobei natürlich interessant sein dürfte, was der entscheidende Fallmanager zur Kündigung des Anbieters zu sagen hatte. Normalerweise ergeht in diesem Fall eine Anhörung mit Bitte um Stellungnahme an den LB/ RB.


Erst dann wird eine Entscheidung/ Versagung gefällt.
Gegen die Widerspruch eingelegt werden kann.



Eine Kündigung des Wohn- und Betruungsvertrages bedarf immer einer Abmahnung, einer Erörterung zu Abhilfemöglichkeiten in GPK (z.B. im Rahmen einer Gesamtplankonferenz)...


Grundsätzlich kann jedoch kein Anbieter gezwungen werden, ein bestimmten Vertrag aufrecht zu erhalten, wenn die vertraglich vereinbarten Regelungen gebrochen wurden.
Dies wäre zu prüfen.



Der kündingende Heimplatzbetreiber ist verpflichtet, bei der Suche nach neuer Wohnstätte zu unterstützen, es sei denn, es sind schwerwiegende besondere Vorkommnisse gemeldet worden (z.B. wenn der LB jemanden fremdgefährdet hat, angegriffen hat oder sonstwie EXTREM in Erscheinung getreten ist, sodass das Personal oder andere Klienten massiv gefährdet wurden).
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