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Betreuungsrechtsreform 2023 - und nun?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuungsrechtsreform 2023 - und nun? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Florian, ich finde, du bringst es auf den Punkt: "Betreuerhandeln ist eben nicht irgendeine Tätigkeit, die ein bisschen vergütet werden ...


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Alt 03.12.2023, 22:32   #11
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Florian, ich finde, du bringst es auf den Punkt:
"Betreuerhandeln ist eben nicht irgendeine Tätigkeit, die ein bisschen vergütet werden muss!"
Und ja, die von dir so treffend dargelegten Überlegungen hatte ich ähnlich auch, und haben mich letztlich dazu bewogen, aus dem Betreuerstatus auszusteigen...
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Alt 05.12.2023, 19:48   #12
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Zitat:
Zitat von Florian Beitrag anzeigen
Schau Dir allein die Fülle von Rechtsgebieten und von weiteren Disziplinen an, die nunmehr auf dem Niveau eines Hochschulzertifikates neuen Betreuern abverlangt werden. (..) Nun kannst Du die Tätigkeit eines Rettungshelfers, dem ja in der praktischen Umsetzung seiner Kenntnisse ein Notfallsanitäter (bzw. aktuell ggf. alternativ noch ein Rettungsassistent) zur Seite steht, nicht mit der eines Berufsbetreuers vergleichen. (...) Ein idealtypisches Betreuerhandeln setzt akademische Kenntnisse auf einem hohen Niveau voraus. Um Dinge mitzudenken, zu hinterfragen, vorauszudenken.
Hallo Florian, liebes Forum,

ja, es ist eine Fülle von Rechtsgebieten - in einem 270 Stunden Kurs. Sachkunde wird zwar von Hochschulen jetzt auch mit angeboten, aber nicht nur. Es ist ein Grundlagenkurs. Das Beispiel Rettungshelfer sollte nur als Relation dienen; 180 Stunden und das ist mehr oder weniger ein "Hilfsheinz" im Rettungswagen (ich traue mich mal, das so zu sagen ohne es despektierlich zu meinen / habe das auch beim BRK gelernt und gemacht). Vom Hochschulniveau sind wir da noch sehr weit entfernt.

Ich finde aus langjähriger persönlicher Erfahrung auch nicht, dass nur Studierte als Betreuer:innen einen guten Job machen. Vielmehr haben die klassischen Vorurteile durchaus ein Körnchen Wahrheit: Anwälte fehlt es leider öfter an Gesprächsführungskompetenz und Empathie, Sozialarbeiter unterschätzen Gesetzesanwendung und Vermögensverwaltung. Ein "Betreuerstudium" wäre fein, eine "Betreuerausbildung" möglicherweise ebenso ausreichend.

Ich habe als grundständiges Studium Sozpäd studiert und kann aus eigener Erfahrung sagen, man lernt vieles ein bisschen aber nichts in die Tiefe - das kommt erst später aus persönlicher Neigung, Lebenserfahrung und Weiterbildung. Zunächst mal ist man Generalist und kann in Kita, ASD, BeWo, Kh-Sozialdienst, Bildungsträger oder sonstwo arbeiten. Oder auch nicht..

Idealtypisch.. ach Gott. Du hast ja Recht. Das Gesetz formuliert hehre Ansprüche und Ziele. Qualität kostet, keine Frage. Wie so oft scheitert es am Theorie-Praxis-Transfer genauso wie am Geld. Ich finde im Vergleich zu Fachleistungsstunden beim BeWo werden rechtliche Betreuer.innen eindeutig zu schlecht bezahlt und setzte mich auch dafür ein, dies zu ändern. Vor allem, dass diesmal eine Dynamisierung gleich mitgedacht wird! - Sonst erhält man, was im öffentlichen Dienst geschuldet wird (wie mir mal ein Kollege ernsthaft sagte): "mittlere Qualität und Güte". Auch nicht so prickelnd :-(
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Alt 05.12.2023, 19:51   #13
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Zitat:
Zitat von Mächschen Beitrag anzeigen
Meiner Meinung gehört die Aufgabe eines gerichtlich bestellten Vertreters nicht in die Hände von Unternehmern, die gezwungen werden wirtschaftlich zu arbeiten, sondern in die Hände von Behörden oder meinetwegen gemeinnützigen Verbänden.
Hallo Mächschen,

das hatten wir schon, Betreuer vom Amt. Es hat nicht funktioniert, und bei den Amtsvormündern für Minderjährige ist es glaube ich auch nicht so das Gelbe vom Ei. Betreuungsvereine führen Betreuungen und machen das meistens gut. Es gibt aber zu wenige.
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Alt 05.12.2023, 20:13   #14
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Zitat:
Zitat von Florian Beitrag anzeigen
Lieber Forenfuchs, vielen Dank für Deine Hinweise, da gehe ich ja in Teilen auch mit. Die Wortwahl ist dem Umstand geschuldet, dass ich das ganz einfach anders wahrnehme und interpretiere.
Ich hoffe, damit bin ich dir nicht zu nahe getreten.. ich versuche im Alltag auf die Sprache, die das Denken und Handeln formt, zu achten. Z. B. zucke ich mittlerweile zusammen, wenn jemand sagt: "X steht unter Betreuung", wie unter der Fuchtel. Neulich hat mich auch ein Sprachfreund erwischt als ich sagte: "Y soll noch an den SpDi angebunden werden.." - Aber, Frau Kollegin, "Anbinde-Haltung" wird doch verboten.. Ähm, ja..

Zitat:
Zitat von Florian Beitrag anzeigen
Meine Lesart (hier von § 1821 BGB) ist da eine ganz andere.
Guck nochmal den ersten Satz an: "Der Betreuer nimmt alle Tätigkeiten vor, die erforderlich sind, um die Angelegenheiten des Betreuten rechtlich zu besorgen."

Wir sind im BGB nicht im Wunsch- und Wahlrecht (den Grundsatz gibts in den SGBs), sondern beim Erforderlichkeitsgrundsatz.

Zitat:
Zitat von Florian Beitrag anzeigen
Und wenn ich dann den BMJ in gewohnter Politik-Manier mehr als realitätsfern vor sich hin philosophieren höre ohne vorher(!) die Mittel bei seinem Parteifreund dafür locker gemacht zu haben, dann geht mir die Hutschnur hoch, das ist doch hanebüchen!
Also, da muss ich mal eine Lanze brechen. Ich war auch schon in mehreren Austauschformaten mit dem BMJ dabei und weiß, dass die häufig Positionen z. B. des BGT akzeptieren und sich sehr wohl einen Kopf machen, wie man was gut über die Bühne kriegt. Die sitzen nicht im "Wolkenkucksheim". Sie holen sich auch immer wieder Praktiker, z. B. abgeordnete Betreuungsrichter. Allerdings machen sie zwar die Bundesgesetze, zur Umsetzung sind sie aber auf die Zustimmung der Länder angewiesen. Also muss nicht nur ein Lindner zustimmen, sondern 16 kleine Lindners.. und das ist brutal. Und funkioniert oft nicht so, wie die Verantwortlichen im BMJ es gerne hätten. Wie überall im Leben gibts dann: Kompromisse.

Zitat:
Zitat von Florian Beitrag anzeigen
Es geht ganz offenkundig eben nicht um die Rechte behinderter oder psychisch erkrankter Menschen und schon gar nicht um den Berufsstand des Betreuers, zumindest um beides nicht vorrangig; doch das sollte es und so wird es eben auch verkauft.
Weißt du, was krass ist? Gerade läuft der Staatenbericht zur Umsetzung der UN-BRK. Eine erneut aufgestellte Forderung von Kritikern ist, dass auch keine Betreuung gegen den natürlichen Willen angeordnet werden darf und keinerlei Zwangsmaßnahmen, weder UB noch Medikamentung, mit der UN-BRK vereinbar wäre.
Das ist für mich hanebüchender Blödsinn! Wer schon Menschen in unfassbarem, krankheitsbedingtem Elend angetroffen hat, kann nicht ernsthaft glauben, dass das jemand unter selbstbestimmtem Leben versteht. (Und ich meine jetzt nicht "ein bisschen verhaltensoriginell"..)

Zitat:
Zitat von Florian Beitrag anzeigen
Kritisch mitschwingen sollte jedoch unbedingt immer auch "Wem zum Vorteil, wem zum Schaden?"
Da bin ich ganz bei dir, deswegen finde ich auch die Diskussion und das ringen darum sehr wertvoll!

Viele Grüße vom Fuchs
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Alt 06.12.2023, 21:13   #15
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Guten Abend Forenchfuchs,

kleine Replik...

Zitat:
Zitat von Forenfuchs Beitrag anzeigen
Hallo Florian, liebes Forum,

Ein "Betreuerstudium" wäre fein, eine "Betreuerausbildung" möglicherweise ebenso ausreichend.
Zur 1. Alt. klares "ja" und "dringend flächendeckend auszubauen", zur 2. Alt. aus den genannten Gründen klare Tendenz "nein". Du argumentierst da nun unverändert zu Deinem ersten Beitrag, das ist ja auch okay!

Es genügt jedoch m.E. nicht, irgendwas und irgendwie zu betreuen. Und das eben auch dann nicht, wenn's gut läuft. Dazu mein oben angeführtes Bsp. Arzt usw. usf. Ich könnte auch, vermutlich gar recht lange und erfolgreich, als Hausarzt durchgehen. Vielleicht würde ich so manchem Patienten deutlich besser zur Seite stehen, als so mancher Mediziner. Ich könnte auch als Rechtsanwalt durchgehen, mir fehlt da insofern lediglich die Zulassung. Ich könnte dies und ich könnte das, gepaart mit meinen recht vielfältigen Lebens-/Berusferfahrungen und Studienabschlüssen womöglich gar recht erfolgreich...

Es gibt nach meiner Kenntnis ja auch bereits seit einigen Jahren mehrere reguläre Studiengänge, speziell auf das Betreuungswesen ausgerichtet. Wie gesagt, m.E. dringend flächendeckend auszubauen!

Wir argumentieren hier ja auch jeweils für ein wenig verschiedene Dinge. Du für die aktuelle Tätigkeitsbeschreibung des Berufsbetreuer, nun endlich auch gestützt von einigen einheitlichen Vorgaben des Gesetzgebers. Ich hingegen plädiere für ein zukünftig darauf aufbauendes ordentliches Berufsbild auf Basis einer klar definierten Hochschulqualifikation.

Aber gut, unsere Argumente sind da ausgetauscht, denke ich...So muss es sein!

Zum Rest noch kurz:
Zitat:
Wir sind im BGB [...] beim Erforderlichkeitsgrundsatz.
Das negiert nicht das, was ich geschrieben hatte. Aber gut, sei's drum...

Zitat:
Also, da muss ich mal eine Lanze brechen. [...]Die sitzen nicht im "Wolkenkucksheim". Sie holen sich auch immer wieder Praktiker, z. B. abgeordnete Betreuungsrichter. [...]Wie überall im Leben gibts dann: Kompromisse.
Geschenkt, alles klar, da bin ich ganz bei Dir! Ich sitze auch nicht gegenüber von deren Wolkenschloss im meinem proletarischen Wolkenreich und schimpfe herüber. Ich stellte bei dem von mir angesprochenen Video des BMJ auf die Attitüde ab, bei der zugegebnermaßen etwas verächtlich anmutenden (keinesfalls so gemeinten!) "Politik-Manier" ebenso. Aber sie machen auch viel Gutes..!

Zitat:
Das ist für mich hanebüchender Blödsinn! Wer schon Menschen in unfassbarem, krankheitsbedingtem Elend angetroffen hat, kann nicht ernsthaft glauben, dass das jemand unter selbstbestimmtem Leben versteht.
Ja, die Grenzziehung ist nicht eben einfach. Grundsätzlich kann ich viel von der höchstrichterlich gewährten Wahlfreiheit der Verwahrlosung nachvollziehen. "Wohl" ist eben Geschichte, "Wunsch" ist nunmehr Trumpf. Jedenfalls solange es einigermaßen kompensiert wird und nicht allzu sehr zutage tritt. Mal sehen, wie lange all das gut gehen wird...

Viele Grüße von Florian
Florian ist offline  
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Alt 07.12.2023, 13:45   #16
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Hallo Mächschen und Forenfuchs,

mich würde nochmal interessieren, wie Ihr (und naklar noch andere hier im Forum) die Eingangsfragen von Tho.Kai beantworten, insbesondere hinsichtlich des durchschnittlichen Arbeitsaufwandes seit 01/23 im Vgl. zu vorher usw. usf. Jetzt, da die Inflation uns aller Vorraussicht nach weiter unaufhörlich anknabbern wird...

Frankreichfahrer hatte ja sogar bereits seine ganz persönlichen Konsequenzen beschrieben. Gibt es mehr derartige Fälle hier oder Kollegen, die in gleicher Richtung Überlegungen haben?

Ich hatte vor Monaten mal eine (rudimentär begründete) Gedankenkette stehen, warum mich das Gefühl beschleicht, der Fokus werde zukünftig auf den Betreuungsvereinen liegen und der freie Betreuer sei mittel- und langfristig tendenziell ein Auslaufmodell; bekomme ich aber gerade auf die Schnelle nicht mehr zusammen. Ich habe kürzlich auch mit einer Kollegin vom (Bundes)Berufsverband darüber gesprochen, die seit >30 Jahren im Zentrum dabei ist; sie dachte in gleicher Richtung wie ich. Vielleicht können Betreuungsvereine so einiges einfach besser kompensieren, als dies ein freier Betreuer kann? Andererseits mussten(?) ja seinerzeit auch viele Vereine aufgeben. Nur so Gedanken, ganz ohne Anspruch auf Sinnhaftigkeit und Vollständigkeit...

Beste Grüße von Florian

Geändert von Florian (07.12.2023 um 13:58 Uhr)
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Alt 07.12.2023, 21:36   #17
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Zitat:
Zitat von Florian Beitrag anzeigen
Hallo Mächschen und Forenfuchs,
mich würde nochmal interessieren, wie Ihr (und naklar noch andere hier im Forum) die Eingangsfragen von Tho.Kai beantworten, insbesondere hinsichtlich des durchschnittlichen Arbeitsaufwandes seit 01/23 im Vgl. zu vorher usw. (...)
Vielleicht können Betreuungsvereine so einiges einfach besser kompensieren, als dies ein freier Betreuer kann? Andererseits mussten(?)
Da ich bei einer Betreuungsstelle bin und kein Betreuer, kann ich das so leider nicht beantworten. Die Betreuer:innen antworten mir gemischt, von "bassd scho" (was auf fränkisch ziemlich gut ist) bis "wird unrentabel", beides ohne nähere Begründung. Ich denke, es kommt auf die indiviuduelle Arbeitsweise (Umdrehungsgeschwindigkeit?) der Person ebenso an wie fixe Kosten, äußere Umstände, z. B. Stadt-Land-Gefälle anderer Hilfen, Fahrzeiten etc.

Dass Betreuungsvereine einfacher oder wirtschaftlicher kompensieren könnten, sehe ich so nicht. Da ist zum Teil ein "Wasserkopf" zu finanzieren (also Gebäude, Geschäftsführer, Buchhaltung usw.) der nicht direkt dem BtV zu Gute kommt, sondern halt da ist. Aufgrund dessen können manche Vereine es nicht mehr wirtschaftlich darstellen, obwohl eine Finanzierung vom Land dazu kommt für Querschittstätigkeit (§ 15 Abs. 1 BtOG).

Vielleicht sollten Betreuungsbüros Betreuungsvereine gründen? Dies würde Vereinfachungen mit sich bringen und andere Einnahmen.
Forenfuchs ist offline  
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Alt 08.12.2023, 10:44   #18
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So weit weg von den Vorgaben nach der Gesetzesänderung habe ich eh nie gearbeitet. Trotzdem ist es in fast jedem Fall zu Mehraufwand gekommen:
Habe ich vorher i.d.R. beim Erstgespräch Vereinbarungen zu Antragstellungen getroffen Er/Sie - zusammen - ich (i.d.R. ich) frage ich jetzt bei fast jedem Antrag nach (und mache es dann doch meist selbst).
Habe ich vorher bei passender Gelegenheit grob mitgeteilt, was im Bericht stehen wird (tat es dann auch) muss ich jetzt jeden Bericht besprechen und dafür gerne mal 2-3 Termin raushauen bis es klappt.
Quantifizieren kann ich das nicht, eine halbe bis eine Stunde Mehraufwand für einen Vorgang kommt da aber schnell zusammen.

Konnte ich früher ganz entspannt Zusagen für Fallübernahmen rausgeben (passt schon) muss ich jetzt genauer mein Limit abwägen.
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Alt 08.12.2023, 12:08   #19
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Registriert seit: 01.11.2023
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Beiträge: 18
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Ein herzliches Hallo an alle!

Ich freue mich extrem, dass die Resonanz so gut, intensiv und zahlreich ist. Nochmals ganz vielen Dank. Damit habe ich nicht wirklich gerechnet.

Ich werde die Kommentare versuchen zusammenzufassen und auf hoffentlich konsensfähige Kernaussagen bringen. Ich brauche etwas Zeit, ist schon viel, aber für mich der Mühe wert.

Bis bald!!
__________________
Mag. phil. Thomas Kaiser MBA
Berufsbetreuer / zert. Verfahrenspfleger

Worte ohne Emotionen sind leer, Emotionen ohne Worte sind blind. (Thomas Kaiser) | Alles Leben ist Problemlösen. (Sir Karl Raimund Popper) | Die Gesundheit ist zwar nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts. (Arthur Schopenhauer)

Das Leben ist schön - von einfach war nie die Rede.
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Alt 13.01.2024, 21:40   #20
Einsteiger
 
Registriert seit: 01.11.2023
Ort: Im schönen Extertal
Beiträge: 18
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Hallo, alle zusammen!

Es hat etwas gedauert, sorry. Unsere Diskussion finde ich recht spannend, weil viele Einzelaspekte angesprochen sind, die das Thema Betreuung und Betreuerinnen sehr gut ansprechen. Generell denke ich, dass jede Betreuerin für sich entscheidet, wie viel Engagement eingebracht wird. Es kommt darauf an, wie die Fälle insgesamt strukturiert sind, sehr aufwändig oder weniger aufwändig. Es gibt schwierige Fälle und einfachere. Dies beeinflusst schließlich die Wochenarbeitszeit und das Einkommen. Viel Aufwand, niedriger Stundenlohn, geringer Aufwand, höherer. Ich gehe von 40 Stunden aus, wenn überhaupt alles in dieser Zeit geschafft werden kann, um einen vernünftigen Gewinn zu erzielen.

Ich habe im Dezember eine betriebswirtschaftliche Analyse für unser Betreuungsbüro gemacht. Das Ergebnis war ernüchternd. Eine Berufsbetreuerin in der Selbständigkeit muss nach meiner Auffassung mindestens 45 Betreuungen führen. Die Fallanzahl ist natürlich von der Kostenstruktur abhängig. Habe ich ein Büro mit entsprechenden Kosten, oder führe ich Betreuungen von zu Hause aus. Nur ein Beispiel für die Kosten. Dazu Sozialabgaben, Steuern, Fahrtkosten usw. Mit Blick auf die erhoffte Vergütungserhöhung gehe ich davon aus, dass die kommende nicht ausreicht. Fraglich, ob überhaupt eine Erhöhung erfolgt.

Zum Selbstverständnis kann ich sagen, dass ich in einem sozialen Bereich arbeite, mich dennoch als Unternehmer verstehe. Ich schaue auf Wirtschaftlichkeit, ohne den Menschen außer Acht zu lassen. Selbstverständlich will ich auch einen Gewinn erzielen, der in einem sinnvollen Verhältnis zur Verantwortung, Qualifikation und zu meinem Risiko als rechtlicher Betreuer steht. Die erhöhten Qualifikationsanforderungen tragen ihren Teil dazu bei.

Fazit ist für mich, dass ich meinen Beruf überdenke und nach sinnvollen Alternativen in Verbindung mit der Tätigkeit als Berufsbetreuer suche. Berufsbetreuer alleine ist seit meiner betriebswirtschaftlichen Analyse kein Modell mehr, dass sich wirklich lohnt. Mit der Betreuungsrechtsreform 2023 ist der Beruf unattraktiver geworden. Insbesondere im Hinblick auf die Vergütung muss sehr viel getan werden. Wie viele andere Berufe muss auch die Berufsbetreuerin, der Berufsbetreuer aufgewertet und honoriert werden, deutlich mehr Wertschätzung. Dies sehe ich aktuell nicht.

Herzliche Grüße!
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Mag. phil. Thomas Kaiser MBA
Berufsbetreuer / zert. Verfahrenspfleger

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