Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuungsrechtsreform 2023 - und nun? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Vielleicht ändert sich etwas, wenn die Betreuungsbehörden Massen an Betreuungen führen müssen, weil Berufsbetreuer fehlen....
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,703
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Vielleicht ändert sich etwas, wenn die Betreuungsbehörden Massen an Betreuungen führen müssen, weil Berufsbetreuer fehlen.
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Club 300
Registriert seit: 29.07.2019
Ort: Nähe Weißwurstäquator
Beiträge: 361
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Zitat:
Ich wünsche mir daher sehr, dass die Ergebnisse der Vergütungsumfrage so aussagekräftig sind, dass eine zielführende Diskussion ohne weitere Eskalationsstufen möglich ist. Städte- und Landkreistag werden von den Betreuungsstellen schon befeuert, wie wichtig das Thema ist. Leider geht der Fokus oft zu den anderen Baustellen (Pflege, Migration, Wohnen). Daher find ich Imagekampagnen, wie zB vom BvfB gerade gestartet, flankierend sehr wichtig. Abgesehen vom Geld wäre ja auch schön, nicht so oft als "böser Betreuer" wahrgenommen zu werden. |
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#23 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,613
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Ende Februar startet beim Bundesjustizministerium die Arbeitsgruppe zur Evaluation der Betreuervergütung, sprich: wie soll das Vergütungssystem künftig aussehen. Wobei künftig wohl ab 1.1.2026 bedeuten wird. Für die Zwischenzeit gabs ja jetzt den Inflationszuschlag. An der Arbeitsgruppe nehmen Vertreter der Berufsverbände teil. Ich bin als neutraler Fachmann ebenfalls da.
Es wird um genau diese Fragen geben: ist das jetzige System mit seinen Stellschrauben überhaupt noch sachgerecht oder was muss anders werden? Stellschrauben sind zur Zeit: - die Berufsqualifikation der Betreuer (die 3 Tabellen) - die Zeitschiene (Degressive Tabellensätze nach der Betreuungsdauer) - die Unterscheidung nach Wohnform - die Unterscheidung nach mittellos/bemittelt - die Ausnahmen für Zusatzpauschalen Die Sache mit „mehr Geld“ ist also nicht so einfach. Denn die Bundesländer, die ja mittelbar auch durch die Schuldenbremse betroffen sind, werden ihrerseits Vorgaben machen, wieviel Geld ins System kann (derzeit sind es aus der Justizkasse ca 1 Mrd €/pA und der Inflationsausgleich macht weitere 100 Mio aus). Es muss also darum gehen, die Mittel sachgerecht einzusetzen. Dazu dient ja auch zunächst die Auswertung der Umfrage unter den Berufsbetreuern, die bis 12.1.24 lief und an der hoffentlich viele teilgenommen haben. Konkrete Vorschläge sind auch weiter willkommen. Nur die nackte Forderung nach mehr Geld bringts nicht, dass das nötig ist, wissen eh alle.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#24 |
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Club 300
Registriert seit: 29.07.2019
Ort: Nähe Weißwurstäquator
Beiträge: 361
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Das wird eine harte Nuss, ganz klar.. @HorstD: toll, dass du daran mitwirken wirst!
Die Unterscheidung in A - B - C ist mittlerweile hinfällig, zumal es ja nicht mehr um betreuungsrelevante Ausbildungen oder ein Studium geht. Wieso sollte als noch eine Besserstellung des Studiums erfolgen? - Mutmaßlich ist es wuscht, ob der Dipl.-Designer oder die Fleischfachverkäuferin den Sachkundekurs absolviert haben, um es mal überspitzt zu sagen. Beide sind komplett fachfremd. Für Personen, die studiert haben (lt. Studie sind Sozpäds, Juristen und Kaufleute die häufigsten), ist die Betreuungsführung allerdings jetzt schon ziemlich unattraktiv. Für die Erbringung von Persönlichem Budget kann man in BY 73,50€ für die Fachleistungsstunde erhalten - ohne die Verantwortung für stellvertretende rechtliche Handlungen tragen zu müssen. Das ist ein brutales Ungleichgewicht. Ich finde die Aufteilung der Vergütung nach Heim/nicht Heim gehört raus. Dies wird bei den Betreuern bei § 25 BtOG gar nicht mehr abgefragt, da man (also der Gesetzgeber) der Ansicht war, es gäbe kaum noch einen Unterschied beim Aufwand. Ebenso gehört für mich die Unterscheidung nach vermögend/ mittellos raus, weil die Verwaltung von Vermögen sich mE vom Aufwand einer Schuldenregulierung unterscheidet. Beides kann sehr komplex oder sehr einfach sein (wenn ein anderer involviert ist, wie Vemögensberater, Hausvewaltung bei Vermögenden oder Schuldnerberatung bei mittelosen). So berichten es uns zumindest Betreuer:innen. |
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#25 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 29.11.2018
Ort: NRW
Beiträge: 285
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Hallo,
meine Wiederholungsfeststellung: Ja, Berufsbetreuung ist ein Auslaufmodell. War vom LVR aus auf einer einschlägigen Pflichtveranstaltung von Jörg Tänzer- die Notwendigkeit zur Einrichtung einer rechtlichen Betreuung soll mittels vorgeschalteter Beratung nach § 106 SGB IX minimiert werden. Und: Stärkung des Persönlichen Budgets (eine Leistungs- und Prüfungsvereinbarung zur Entgegennahme einer Bezahlung für erbrachte soziale und pflegerische Dienste mit dem Kostenträger entfällt) um einschlägige Dienstleister zu entlasten, Laien sind einfach billiger in der Bezahlung ihrer Dienste. Davon ganz abgesehen: Die Bewoanbieter habe elendig lange Wartelisten von Anfragen Leistungsberechtigter Menschen- aber kaum Personal, diese gemäß dem SGB IX zu versorgen...und auch hier wird starke Auslese betrieben, das kann ich von Bewoanbieter Seite auch nachvollziehen: Welcher Mitarbeiter schafft es wie lange 3 Schizophrenieerkrankte, 5 Borderliner und 4 Substanzmittelabhängige mit seiner Wochenarbeitszeit von 38 Stunden zu betreuen? Praktisch vor Ort in deren Wohnumfeld praktisch zu betreuen, mit deren Verhaltensoriginellen Zügen und charakterlichen Akzentuierungen??? Der Bewoanbieter will seine Mitarbeiter auch nicht verheizen- da muss dann eine gute Durchmischung der individuellen Betreuungsfälle her, mit dem Ergebnis, das "schwierige" Fälle gekündigt werden, wegen mangelnder Mitwirkung. Und die Verelenden dann. Still. In ihren Wohnungen, in irgendwelchen Unterschlüpfen... Das ist dann das Wunsch- und Wahlrecht. Der Leistungsberechtigte Mensch KANN JA Hilfe in Anspruch nehmen. Er muss aber mitwirken, sprich die Ziele der Eingliederungshilfe müssen in irgendeiner Weise erreichbar sein. Auch dann, wenn ganz niederschwellige Ziele formuliert werden. Wenn ich mitteilen würde, was hier in der EGH für Gelder verballert werden- ihr würdet es nicht glauben. Das, weil auch wir Fallmanager viel zu überlastet sind, um jeden Fall so streng zu prüfen, wie vom Gesetzgeber vorgesehen. Vieles wird einfach durch gewunken. Dem soll jetzt entgegengewirkt werden: Die Bewoanbieter werden zukünftig strikter in Hinblick auf deren Qualität geprüft. Und von dort bei mangelhafter Qualität werden Gelder zurück gefordert. Bewoanbieter müssen jetzt: Fachkraftquoten sicher stellen, Berufsqualifikationen nachweisen, stichhaltige Konzepte gemäß BTHG vorlegen, die Sozialraum Anbindung gewährleisten, d.H. stärker einschlägige Angebote des Sozialraums wie z.B. Suchtberatung, Sportvereine, Ernährungsberatung, usw...in die Zielplanung mit einbinden. Es gibt jetzt einfache Assistenz und qualifizierte Assistenz. Diese Stunden werden unterschiedlich vergütet. Vorrangige Leistungen wie SGB V usw müssen ausgeschöpft werden. z.B. Inanspruchnahme Therapie, medizinische Rehabilitation Das Ganze zielt auf mehr Anleitung zur Selbstwirksamkeit unter dem Aspekt der Kostenminimierung... Es ist festzustellen: Bewoanbieter stehen enorm unter Druck. Na dann gut Nacht. Ich bin gespannt. Ich habe mit vielen Betreuern beruflich zu tun. Es gibt solche und solche. Und viele haben noch nicht verstanden, was da angerollt ist: Berufliche Betreuung wird überflüssig. Das war Fazit der Pflichtveranstaltung zur Betreuungsrechtsreform von Jörg Tänzer. Ich war zuerst im Betreuungsverein, dann selbstständig. Auch aus einer At Berufung heraus. Warum ich aufgehört habe, nämlich aus Haftungsgründen, betriebswirtschaftlicher Analyse heraus, Aufgaben- und Leistungsaufwand...und der ganze unhübsche Aspekt der besonderen sozialen Verhaltensweisen des Erkrankten und seines Umfeldes...ich habs ja schon beschrieben. Mein Betreuungsbüro st seit 31.12.23 abgewickelt. Es fühlt sich krass an. Innerlich immernoch die Dressur: Du musst an den Schreibtisch- arbeiten- arbeiten- arbeiten....dich kümmern!!! Und dann realisiere ich: Hey, nein, ist vorbei! Meine Zeit gehört wieder mir. Ich trage nur de Verantwortung für mich selber....
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#26 | |
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Gehört zum Inventar
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Zitat:
Die Unterscheidung mittellos/vermögend auch, weil mittellos macht in der Regel mehr Aufwand. Die Vergütungstabellen gehören linear erhöht und die Pauschale gem. BetrInASG oben drauf. Die Pauschale gem. § 10 Abs. 1 VBVG gehört für jeden einzelnen Sachverhalt bewilligt und nicht nur einmal, wenn insgesamt mehrere Bedingungen erfüllt sind. Aber unsere sogenannten Volksvertreter werden wohl nur ein paar Euro linear auf die Tabellen setzen und dann können die Betreuungsbehörden nach und nach die Fälle übernehmen. Deshalb ist ja auch die Pauschale gem. BetrInASG zu versteuern und ggf. Sozialabgaben darauf zu zahlen, ganz im Gegensatz zum Inflationsausgleich für Beamte und Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst... |
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#27 |
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Forums-Geselle
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Beiträge: 285
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Nachtrag:
Laut Interpretation von J. Tänzer (so wie ich und meine Kollegen es verstanden haben) soll per Beratung nach § 106 SGB IX die Vermittlung zu anderen Hilfen im Vordergrund stehen (durchgeführt von meinesgleichen), und als Ultima Ratio bei Notwendigkeit einer Betreuerbestellung ein Hinweis (von meinesgleichen) an die jeweilige Betreuungsbehörde ergehen, eine Notwendigkeit zur Betreuerbestellung gesondert zu überprüfen. Es werden insgesamt weniger Bestellungen eingerichtet werden, da vorrangige Hilfen verstärkt in den Fokus genommen werden sollen. Betreuungen werden wohl nicht auf die Betreuungsbehörde übertragen werden. Dort fehlen ebenfalls Kapazitäten. Hilfen werden in den Sozialraum an entsprechende Angebote verlagert werden. Wer diese nicht in Anspruch nehmen kann/ will handelt gemäß seiner eigenen Wünsche. (Interpretation) Bewo wird künftig der Coach sein müssen, Ziele im Sinne der sozialen Rehabilitation erreichbar zu machen. Mitwirkung der Leistungsberechtigten Person ist hier das Stichwort unter Verweis auf die Freiwilligkeit der Hilfsangebote nach SGB IX. Die Verläufe der erfolgten Hilfe und deren Ergebnisse müssen zwecks Pflichtdokumentation nach ausführlichen Kriterien überprüfbar festgehalten werden. Das ist vielen kleinen Anbietern zuviel Aufwand. Die wollen rein praktisch arbeiten. "Haben es nicht so mit Dokumentation". Schimpfen und schliessen ihren Laden. Parallell wachsen riedige Systemrelevante "Betreuungsfabrik ähnliche" Bewoanbieter heran, die über Bundesländergrenzen hinweg agieren, die sich den entsprechenden Verwaltungs-Wasserkopf leisten können, samt eigener psychiatrischer Klinik (wo die passende Diagnose verpasst wird) und die dann (zynisch gemeint) fast automatisiert nach Schema F sozial betreuen... Das Ganze ist dann ein großer Aspekt der sog. Sozialwirtschaft. Der leistungsberechtigte Mensch ist das Vehikel, mit dem Kapital erwirtschaftet wird. (Sehr sehr zynische Lesart meinerseits, ja.) Ich könnte mich seitenlang darüber auslassen, wie dehbar Diagnosen in Zusammenhang mit Teilhabeeinschränkungen sind...und meine erlebte Realität als Fallmanager ist auch, dass in diesem Kontext der rechtliche Betreuer eher nervt und stört und ein Wechsel mithilfe von Bewo vollzogen wird, oder die Betreuung mithilfe von Bewo aufgehoben wird... (Nähkästchen Plauderei) Ich bin froh, wenn ich engagierte Menschen wahrnehme, die sich am Wohl des Menschen ausrichten, kritisch uns selbstreflektiert handeln... Aber ich muss mir auch eingestehen, ich bin froh, nach 30 Jahren an der Frontlinie nun aus einer anderen Warte und beruflichen Stellung heraus zu agieren. Ich weiß, ich hab heute sehr zynisch geschrieben. Manchmal weiß ich nicht, wo unsere gesellschaftliche Reise hingehen soll, sovieles erscheint mir umetikettiert und unter wirtschaftlicher Kosten/ Nutzen Analyse aus- und entwertet... Seht's mir nach, bin auch nur ein Mensch. Das waren ganz persönliche Gedanken zur Thematik
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
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Moin Frankreichfahrer
Als allererstes ein herzliches Dankeschön für Deine Ausführungen. Du hast den dümpelnden Dampfer der rechtlichen Betreuung verlassen und Deine guten Gründe dafür. Du startest nach 30 Jahren etwas neues, und ich finde dass Du auch dafür Respekt und Glück für den weiteren Weg verdient hast. Deine Beschreibung der befürchteten weiteren Entwicklung und Umsetzung des SGB ist gruselig, aber leider auch nicht unrealistisch. Die Gesellschaft bzw. die staatliche Organisation der Gesellschaft technokratisiert sich immer mehr bzw. wird immer mehr technokratisiert - und entfernt sich deshalb immer mehr von den Menschen, die im Extremfall irgendwann nur noch als Störfaktoren diagnostiziert und behandelt werden. Ich hoffe zwar, dass es nicht so extrem kommen wird, stelle gleichzeitig aber auch schon Realisierungen der Technokratisierung fest. Eine Kreisrätin in meinem Revier hat in den 0-er Jahren die ihr anvertrauten Bereiche gründlich in die Grütze geritten. Die Durchschnittliche Bearbeitungsdauer der Anträge hatte zeitweise 200 Tage überschritten und die fachliche Einbindung des psychiatrischen Dienstes wurde systematisch unterbunden und ausgegrenzt. Inzwischen ist die damalige Kreisrätin weg und die Bearbeitungsdauer hat sich halbiert. Die Verwaltung der Fälle ist deutlich effektiver geworden. So weit so gut. Der Preis dafür ist allerdings, dass Fachkenntnis im Sinne von Sozialarbeit, Sozialpsychiatrie oder Pädagogik vollkommen fehlt und auch nicht gewünscht wird. Eine Kennziffer gem ICD 10 wird gefordert, Informationen über die besondere Problem- oder Bedarfslage oder der Fähigkeiten der AntragstellerInnen werden weder abgefragt, gefordert oder einfach nur angehört. Gewährt werden ausschließlich Hilfen nach dem Schema F, egal, ob sie was bringen oder nicht. Alternative Lösungsvorschläge, die zum Teil schon lange erfolgreich praktiziert werden, werden nicht akzeptiert oder übernommen. Das Ergebnis sind dann die beschriebenen "Betreuungsfabrikähnlichen" Angebote, mit denen sich Geld verdienen läßt. Und: Je länger der Klientel damit nicht geholfen werden kann und der Hilfebedarf weiterhin besteht, desto länger läst sich damit das Geld auch einspielen. Und um die Kosten geringer zu halten, werden dort auch verstärkt "billigere" Berufsgruppen eingesetzt, denen weniger Lohn gezahlt werden muss. Dann kommen die teureren bald gar nicht mehr, was bei den BerufsbetreuerInnen auch schon der Fall ist. Wenn aber diejenigen nicht mehr da sind, die auch abstrahieren gelernt haben - also das eigene Handeln zu überdenken und sich in andere Personen und Situationen hineinversetzen können - und darüber hinaus auch den Mut zum aufmucken haben, dann wird Sozialarbeit (und auch rechtliche Betreuung?!?) nur noch zu Befehlsempfängertum und staatlicher Unterdrückung der schwächsten Gesellschaftsmitglieder. So, jetzt wird erst mal in die Hände gespuckt und die Welt wieder in Farbe gedruckt!!! MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
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Beiträge: 7,613
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Da es auch im Betreuungsbereich einen Fachkräftemangel gibt, wäre ein gewisser Fallrückgang nicht problematisch. Außerdem ist Herr Tänzer manchmal etwas fatalistisch.
Aber natürlich soll BeWo betreuungsvermeidend sein. Es fehlte doch lange eine Bestimmung wie der § 106 SGB IX. Nicht zuletzt wegen der mangelnden sozialrechtlichen Infrastruktur kam es doch überhaupt erst zu den - im europaweiten Vergleich - hohen Betreuungsfallzahlen. Ist Österreich zB gibt es - auf Einwohner umgerechnet - nur ca halb so viele Fälle wie bei uns. Und: alle „Reformen“ seit 1999 dienen der Kosteneinsparung, was in erster Linie Fallzahlreduzierung bedeutet, begonnen mit der Vorsorgevollmacht und jetzt neu dem Ehegattenvertretungsrecht. Dennoch hat es nur zur Stagnation der Fallzahlen gereicht.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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Einsteiger
Registriert seit: 01.11.2023
Ort: Im schönen Extertal
Beiträge: 18
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Fachkräftemangel, ja sicher. Demografische Entwicklung, ja sicher. Gesellschaftlich getriebene Individualisierung, die zur Vereinzelung und Vereinsamung, zur Auflösung familiärer Strukturen führt, führt zur Notwendigkeit, dass es Menschen gibt, die in der Lage sind, rechtlich zu unterstützen. Wir werden älter, ergo tendenziell mehr Menschen, die alleine sind, die ihre Angelegenheiten nicht mehr selbständig regeln können. Ich stelle in Frage, dass Betreuungsvermeidung realisierbar ist. Aber: Was machen die Österreicher anders, dass dort die Betreuungsfallzahlen niedriger sind?
Die Baby-Boomer-Berufsbetreuer werden in den kommenden fünf bis zehn Jahren in den Ruhestand gehen. Funktioniert die Kompensation über Vorsorgevollmachten und Ehegattenvertretungsrecht? Ich mache auch hier Fragezeichen aus verschiedenen Gründen. Was Frankreichfahrer und Imre Holocher geschrieben haben, ist eher erschreckend. Sind Bundesregierung und Länderregierungen auf dem Holzweg? Meiner Meinung nach sollte der Beruf Berufsbetreuer komplett neu mit klaren Vorgaben an Qualifikationen und Aufgaben strukturiert werden, im Sinne eines anerkannten Ausbildungsberufes und Studium. Dies würde alle vorgenannten Änderungshinweise einschließen (HorstD, Mächschen, Forenfuchs). Und dies kann nur mit einer den Anforderungen gerechten Bezahlung gehen. Keine Frage, nach mehr Geld zu schreien, hilft nicht. Aber über Umwege den Berufstand am Ende ausbluten zu lassen, indem ich Sportwagen bestelle, Goggomobil bezahle, ist keine Lösung. Schönen Abend!
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Mag. phil. Thomas Kaiser MBA Berufsbetreuer / zert. Verfahrenspfleger Worte ohne Emotionen sind leer, Emotionen ohne Worte sind blind. (Thomas Kaiser) | Alles Leben ist Problemlösen. (Sir Karl Raimund Popper) | Die Gesundheit ist zwar nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts. (Arthur Schopenhauer) Das Leben ist schön - von einfach war nie die Rede. |
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