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Betreuungsrechtsreform 2023 - und nun?

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Alt 14.01.2024, 22:24   #31
Berufsbetreuer
 
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Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Konkrete Vorschläge sind auch weiter willkommen. Nur die nackte Forderung nach mehr Geld bringts nicht, dass das nötig ist, wissen eh alle.

Ich finde es durchaus schlüssig und fachlich richtig, dass du als Experte für Betreuung beteiligt bist. Ich nehme aber doch an, dass du nicht als Experte für die Staatsfinanzen eingeladen wurdest.


Was die BerufsbetreuerInnen fordern, ist dann schon noch Sache der BetreuerInnen selbst. Mehr Geld ist aus meiner Sicht unbedingt zu fordern, denn nur so wird dieser Beruf noch auskömmlich auszuüben sein. Das Übliche, die Fälle werden härter, sind zum Teil nicht mehr in Ordnung zu bringen. Bürokratie und zusammenbrechende Infrastruktur tun das Übrige. 50 Fälle, von denen man bis vor ein paar Jahren auskömmlich leben konnte, sind eigentlich nicht mehr zu bewältigen.



Von meinem Berufsverband erwarte ich ganz klar die Forderung nach mehr Geld. Auch eine etwaige Streckung oder Abschaffung der Degression würde ja mehr Geld kosten.


Wenn also ein Betreuungsexperte -der du ja wirklich unanfechtbar bist- sich zum staatlichen Finanzierungsthema äußern möchte, dann möge er den Staat auch auf die Folgekosten hinweisen, wenn er durch mangelnde gesetzliche Betreuung eine wachsende Kaste der Elenden heranzieht. Der Staat wird schon selbst entscheiden, ob er noch Geld in die Hand nehmen will, oder nicht. (Ich vermute ja auch, dass eher nicht).



Die Vorwegnahme von Finazierungsunmöglichkeiten durch einen Betreuungs-, aber nicht Haushaltsexperten möchte ich nicht. Das ist mir zu nahe an der Politik.
Flafluff ist offline  
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Alt 14.01.2024, 23:06   #32
Einsteiger
 
Registriert seit: 07.12.2023
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Beiträge: 11
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Zitat: HorstD
Konkrete Vorschläge sind auch weiter willkommen. Nur die nackte Forderung nach mehr Geld bringts nicht, dass das nötig ist, wissen eh alle.

Hallo,

die "nackte Forderung" nach mehr Geld sehe ich auf jeden Fall. Seit 2019 keine Anpassung, höhere Anforderungen, Mehrarbeit. Ein winziger, lachhafter Inflationsausgleich, der versteuert wird? Wie soll das funktionieren?

Aber falls das weiterhilft: Verhältnismäßigkeit! Welcher Beruf kann mit dem/der beruflichen BetreuerIn mithalten?

Eine Reinigungskraft trifft es von der Bezahlung her. Das Anforderungsprofil ist aber dermaßen vielfältig und qualitativ hochwertig, dass mir ein Vergleich mit anderen Berufsbildern schwer fällt.

Also, was sind wir (uns) wert? Welche BehördenmitarbeiterInnen leisten entsprechende Arbeit, wenn wir nicht mehr sind?

Kapazitäten und Fachkräfte fehlen schon jetzt in allen sozialen Bereichen.

Gute Nacht,
Bärbel
Marshall ist offline  
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Alt 14.01.2024, 23:16   #33
Gehört zum Inventar
 
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Beiträge: 2,703
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Zitat:
Zitat von Marshall Beitrag anzeigen
Also, was sind wir (uns) wert? Welche Behördenmitarbeiter[...] leisten entsprechende Arbeit, wenn wir nicht mehr sind?
In Zukunft wird vielleicht ein findiger Behördenleiter einen Berufsbetreuer, der seinen Job aus finanziellen Gründen hinhängen will, wenn er es rechtzeitig erfährt, als Behördenbetreuer einstellen, weil er sonst keinen hat...
Mächschen ist offline  
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Alt 15.01.2024, 07:08   #34
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
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Zitat:
Zitat von Flafluff Beitrag anzeigen
Ich finde es durchaus schlüssig und fachlich richtig, dass du als Experte für Betreuung beteiligt bist. Ich nehme aber doch an, dass du nicht als Experte für die Staatsfinanzen eingeladen wurdest.
Natürlich nicht letzteres. Aber ich weiß ja aus den letzten Arbeitsgruppen (seit 2018), dass immer „Aufpasser“ aus den Justizministerien der Länder dabei sind.

Zitat:
Zitat von Flafluff Beitrag anzeigen
Was die BerufsbetreuerInnen fordern, ist dann schon noch Sache der BetreuerInnen selbst. Mehr Geld ist aus meiner Sicht unbedingt zu fordern, denn nur so wird dieser Beruf noch auskömmlich auszuüben sein. Wenn also ein Betreuungsexperte -der du ja wirklich unanfechtbar bist- sich zum staatlichen Finanzierungsthema äußern möchte, dann möge er den Staat auch auf die Folgekosten hinweisen, wenn er durch mangelnde gesetzliche Betreuung eine wachsende Kaste der Elenden heranzieht. Der Staat wird schon selbst entscheiden, ob er noch Geld in die Hand nehmen will, oder nicht. (Ich vermute ja auch, dass eher nicht).
Es ist eh nicht die Arbeitsgruppe, die entscheidet, sondern die Regierungsverantwortlichen in Bund und Ländern. Ist ja keine Tarifverhandlung. Es geht darum, mit der Kraft der Argumente zu überzeugen. Das mit der anderweitigen Kosteneinsparung im Sozialen kam natürlich schon, konnte aber nicht quantifiziert werden. Und wird natürlich durch den gegenteiligen Aspekt kompensiert, dass ein kenntnisreicher Betreuer, der alles durchsetzt, was dem Betreuten zusteht, die Sozialkassen auch Geld kostet. Die langfristigen Spareffekte sind schwer zu ermitteln. Und die Justizfuzzis interessiert nur der Justizhaushalte. Die würde es sogar freuen, wenn es mehr Behördenbetreuungen gibt. Denn das muss aus dem Kommunalhaushalt bezahlt werden; also für die Landesjustizhaushalte am Günstigsten (St-Floriansprinzip).
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 15.01.2024, 21:01   #35
Einsteiger
 
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Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Natürlich nicht letzteres. Aber ich weiß ja aus den letzten Arbeitsgruppen (seit 2018), dass immer „Aufpasser“ aus den Justizministerien der Länder dabei sind.


Es ist eh nicht die Arbeitsgruppe, die entscheidet, sondern die Regierungsverantwortlichen in Bund und Ländern. Ist ja keine Tarifverhandlung. Es geht darum, mit der Kraft der Argumente zu überzeugen. Das mit der anderweitigen Kosteneinsparung im Sozialen kam natürlich schon, konnte aber nicht quantifiziert werden. Und wird natürlich durch den gegenteiligen Aspekt kompensiert, dass ein kenntnisreicher Betreuer, der alles durchsetzt, was dem Betreuten zusteht, die Sozialkassen auch Geld kostet. Die langfristigen Spareffekte sind schwer zu ermitteln. Und die Justizfuzzis interessiert nur der Justizhaushalte. Die würde es sogar freuen, wenn es mehr Behördenbetreuungen gibt. Denn das muss aus dem Kommunalhaushalt bezahlt werden; also für die Landesjustizhaushalte am Günstigsten (St-Floriansprinzip).
Riesenfinanzlöcher im Bundeshaushalt, Riesenfinanzlöcher in den Landeshaushalten. Ich denke, dass schon sehr viele Argumente ausgetauscht sind, den Berufsbetreuer besser zu stellen. Aber meinem Eindruck nach passiert nichts. Vor dem Hintegrund der Betreuungsrechtsreform 2023 bin ich sehr skeptisch, dass sich signifikant unsere Situation bessert. Es muss seitens der Bundes- und Landesregierungen gespart werden, jeder Cent hilft. Also, wenn überhaupt eine Vergütungserhöhung folgt, und warum erst 2026?, vermute ich stark, dass nicht viel Erhöhung herumkommt. Da bin ich skeptisch.
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Mag. phil. Thomas Kaiser MBA
Berufsbetreuer / zert. Verfahrenspfleger

Worte ohne Emotionen sind leer, Emotionen ohne Worte sind blind. (Thomas Kaiser) | Alles Leben ist Problemlösen. (Sir Karl Raimund Popper) | Die Gesundheit ist zwar nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts. (Arthur Schopenhauer)

Das Leben ist schön - von einfach war nie die Rede.
Tho.Kai ist offline  
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Alt 15.01.2024, 21:51   #36
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Für 2024 und 2025 gibt's ja pauschal je Betreuten und Monat 7,50 Euro, daher wird sicherlich 2026 ne neue Vergütung kommen, nach derzeitigem Recht würden die 7,50 sonst ersatzlos entfallen...
Mächschen ist offline  
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Alt 16.01.2024, 09:42   #37
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Zitat:
Zitat von Mächschen Beitrag anzeigen
Für 2024 und 2025 gibt's ja pauschal je Betreuten und Monat 7,50 Euro, daher wird sicherlich 2026 ne neue Vergütung kommen, nach derzeitigem Recht würden die 7,50 sonst ersatzlos entfallen...
Die 7,50 EUR sind ja nun Inflationsausgleich, keine Erhöhung der Betreuervergütung. Übrigens, die 7,50 EUR müssen wir versteuern!!! Alle anderen meines Wissens gewährten Inflationsausgleiche sind steuerfrei. Wie sieht es eigentlich da mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz aus?

Aus einem Inflationsausgleich folgt für mich nicht notwendig, dass in 2026 eine Betreuervergütung erhöht wird.
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Alt 16.01.2024, 09:45   #38
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3000 sind für Angestellte, beamte, etc. PP steuerfrei, es wird wohl kaum ein Berufsbetreuer so wenige Fälle haben, dass er nur auf 3000 Brutto kommt...
Mächschen ist offline  
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Alt 16.01.2024, 10:45   #39
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Hallo Herr Kaiser, sie sind ja ziemlich fatalistisch. Ich hingegen bin ziemlich sicher, dass die „Schuldenbremse“ in Kürze Geschichte sein wird. Eine ganz große Koalition aus CDU, SPD und Grünen wird die ganz aus dem Grundgesetz streichen (wo sie eh immer schon unsinnig war) oder verwässern, dass sie ein Zahnloser Tiger ist. Allein schon wegen Ukraine (Trump!) und Traktoren. Und dann kann wieder vernünftig verhandelt werden.

Zur Steuerfreiheit: das steht in § 3 Nr 11c EStG. Und betrifft nur Arbeitnehmereinkünfte (daher können auch Vereinsbetreuer davon profitieren, wenn der Verein entsprechende Zahlungen macht). Selbstständige haben nichts davon. Wäre vielleicht mal etwas für eine Verfassungsbeschwerde. Die geht aber erst, wenn ein Steuerbescheid für 2024 vorliegt und Rechtsmittel dagegen ausgeschöpft sind.
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Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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Alt 16.01.2024, 13:14   #40
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Moin, Herr Deinert!

Ganz so schlimm ist es nicht. Als alter Philosoph halte ich es auch gerne mit dem Kölschen Grundgesetz: § 1 - Et es wie et es. § 2 - Et kütt wie et kütt. § 3 - Et hätt noch immer jot jejange. Wenn das nicht mehr hilft, greifen die §§ § 7 - Wat wellste maache, der unmittelbar § 1 berührt, § 9 - Wat soll dä Quatsch? Der Kulminationspunkt ist erreicht mit § 11 - Do laachste dech kapott.

Danke für den Hinweis zu den Steuern. Das behalte ich im Auge. Und damit kein falscher Eindruck entsteht: Ich übe diesen Beruf wirklich gerne aus. Aber es gibt eben für mich Aufreger, die ich nicht immer einfach so hinnehmen will. Jeder Beruf enthält Widernisse.
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Mag. phil. Thomas Kaiser MBA
Berufsbetreuer / zert. Verfahrenspfleger

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