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Betreuungsrechtsreform 2023 - und nun?

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Zitat: Zitat von Tho.Kai Aus einem Inflationsausgleich folgt für mich nicht notwendig, dass in 2026 eine Betreuervergütung erhöht wird. Hallo, ...


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Alt 16.01.2024, 19:28   #41
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Zitat:
Zitat von Tho.Kai Beitrag anzeigen
Aus einem Inflationsausgleich folgt für mich nicht notwendig, dass in 2026 eine Betreuervergütung erhöht wird.
Hallo,

für mich schon, weil man ja bereits Vergleiche zum TVöD angestellt hat bei der aktuellen Berechnung der Vergütung. Da diese zuletzt 2019 regulär erhöht wurde, und es dazwischen Tarifsteigerungen gab, wird man die nicht außer acht lassen können.
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Alt 17.01.2024, 15:17   #42
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Die Vergütungserhöhung 2019 hatte bei dem TvöD-Vergleich bereits eine prognostizierte Tariferhöhung für 2020 von 2 % „eingepreist“.

Tatsächlich kam die dann erst zum 1.4.2021 mit 1,4 und erneut zum 1.4.22 mit weiteren 1,8 % (allerdings im Dezember 2000 eine Einmal-Corona-Zahlung von 400 €).

Für 2023 gabs eine prozentuale Nullrunde, stattdessen die Inflationsprämie in mehreren Teilbeträgen von zusammen 3.000 € und ab 1.3.2024 einen Sockelbetrag von 200 € + 5,5% lineare Erhöhung. Das ist das, was durch das Betreuerinflationsgesetz einigermaßen wirkungsgleich umgesetzt werden soll.
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Horst Deinert

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Alt 17.01.2024, 16:11   #43
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Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Die Vergütungserhöhung 2019 hatte bei dem TvöD-Vergleich bereits eine prognostizierte Tariferhöhung für 2020 von 2 % „eingepreist“.

Tatsächlich kam die dann erst zum 1.4.2021 mit 1,4 und erneut zum 1.4.22 mit weiteren 1,8 % (allerdings im Dezember 2000 eine Einmal-Corona-Zahlung von 400 €).

Für 2023 gabs eine prozentuale Nullrunde, stattdessen die Inflationsprämie in mehreren Teilbeträgen von zusammen 3.000 € und ab 1.3.2024 einen Sockelbetrag von 200 € + 5,5% lineare Erhöhung. Das ist das, was durch das Betreuerinflationsgesetz einigermaßen wirkungsgleich umgesetzt werden soll.
Nun sollte man in der Betrachtung nicht vergessen, dass die Vergütungserhöhung in 2019 nach 14 Jahren erfolgte. In 14 Jahren sind viele Gehaltsverhandlungen erfolgt. Bei einer durchschnittlichen Inflation von 2 % wäre eine Erhöhung in 2019 von meines Erachtens 28 % in Ordnung gewesen.
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Worte ohne Emotionen sind leer, Emotionen ohne Worte sind blind. (Thomas Kaiser) | Alles Leben ist Problemlösen. (Sir Karl Raimund Popper) | Die Gesundheit ist zwar nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts. (Arthur Schopenhauer)

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Alt 17.01.2024, 18:33   #44
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Zitat:
Zitat von Tho.Kai Beitrag anzeigen
Nun sollte man in der Betrachtung nicht vergessen, dass die Vergütungserhöhung in 2019 nach 14 Jahren erfolgte. In 14 Jahren sind viele Gehaltsverhandlungen erfolgt. Bei einer durchschnittlichen Inflation von 2 % wäre eine Erhöhung in 2019 von meines Erachtens 28 % in Ordnung gewesen.
Es waren sogar gut 30 %. Aber natürlich ist der 19%ige Mehrwertsteuerwegfall am 1.7.2013 eingepreist worden. Deshalb, als zum 1.8.2013 (1 Monat später), als die Anwaltshonorare, die Zeugen- und Sachverständigenvergütung erhöht wurden, steht in dieser Gesetzesbegründung auch drin, dass die Betreuer ja praktisch gleichzeitig ca 15% (unterm Strich) mehr bekommen haben - und daher bei der Erhöhungsrunde 2013 nicht dabei sind. Ja, das wollen die Berufsbetreuer nicht so gerne hören, aber schon seit Helmut Kohl wissen wir doch: entscheidend ist, was hinten rauskommt. Und warum wohl hatte die Erhöhung 2019 ein Volumen von 17%? Weil sie zusammen mit dem Mehrwertsteuereffekt genau den zwischenzeitlichenTariferhöhungen im öff. Dienst entsprach (+ den bereits genannten 2%). Die Leute im Justizministerium können durchaus rechnen.
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Alt 17.01.2024, 19:18   #45
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Im Jahr 2007 wurde aber auch die Mehrwertsteuer erhöht und damit Berufsbetreuer schlechter gestellt.
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Alt 17.01.2024, 20:31   #46
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Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Die Vergütungserhöhung 2019 hatte bei dem TvöD-Vergleich bereits eine prognostizierte Tariferhöhung für 2020 von 2 % „eingepreist“.

Tatsächlich kam die dann erst zum 1.4.2021 mit 1,4 und erneut zum 1.4.22 mit weiteren 1,8 % (allerdings im Dezember 2000 eine Einmal-Corona-Zahlung von 400 €).

Für 2023 gabs eine prozentuale Nullrunde, stattdessen die Inflationsprämie in mehreren Teilbeträgen von zusammen 3.000 € und ab 1.3.2024 einen Sockelbetrag von 200 € + 5,5% lineare Erhöhung. Das ist das, was durch das Betreuerinflationsgesetz einigermaßen wirkungsgleich umgesetzt werden soll.

Das ist insgesamt einer falscher Weg für die Diskussion um die Vergütungserhöhung.


Die meisten BerufbetreuerInnen sind selbständig mit allen Konsequenzen, d. h. Mehrarbeit führt zu mehr Arbeitszeit bei gleichbleibender Vergütung, Krankheit ist kein Grund, die Arbeit zu unterbechen, Urlaub wird streng nach Arbeitsaufkommen kalkuliert.


Seit 2019 kamen mehrere Krisen in die Welt und das BTHG und die Betreuungsrechtsreform traten hinzu. Alles mit konkreter Mehrarbeit für die BetreuerInnen verbunden. Natürlich auch mit Mehrarbeit für den öffentlichen Dienst.
Aber mit einem gewaltigen Unterschied: dort dauert die Bearbeitung von Vorgängen nun einfach länger und wird unpräziser, was wiederum den Arbeitsaufwand für die BetreuerInnen erhöht.


Angestellte im öffentlichen Dienst müssen durch die ganzen Verwerfungen und Gesetzesänderungen im Angesicht ihrer wohlgegönnten Arbeitnehmerrechte keine einzige Stunde unvergolten mehrarbeiten, machen genausoviel Urlaub wie zuvor und bleiben zuhause, wenn sie sich den Zeh angestoßen haben.



Wir stehen hingegen stets unter Handlungs- und Erledigungszwang. Das unterscheidet uns stark vom öffentlichen Dienst. Wir verantworten unsere Tätigkeit selbst und ggf. mit unserem Privatvermögen.



Wenn man nun also eine Koppelung zwischen der Entgelterhöhung im öffentlichen Dienst und der Vergütung für BerufsbetretreuerInnen anstrebt, sollte zuvor Folgendes passieren: Entweder muss der in der Berechnungsformel für die Betreuervergütung nach wievor enthaltene Honoraransatz pro Stunde deutlichst erhöht werden, um dem Mehraufwand gerecht zu werden oder eben die Anzahl der abrechenbaren Stunden.


In Folge kann gerne den Tariferhöhungen im ÖD gefolgt werden.


Im Ansatz muss aber die höhere Verantwortung und die konkrete Mehrarbeit selbständiger BetreurInnen erstmal einen gebührenden Abstand zu den Gehältern des ÖD erwirken.


HorstD, in früheren Themen hast du gelegentlich ja schon darauf verwiesen, dass das Betreuereinkommen, dem eines gut angestellten Sozailarbeiters/Sozialpädgogen gleichen sollte.



Das teile ich nicht. Deine ganze Argumentation hier im Faden macht mir Sorgen.



Du bist als Experte zu den Anhörungen geladen. Die Evaluation ist letztlich eine Vergütungsevaluation. Deine vorgefasste Meinung zur Betreuervergütung teile ich nicht und sehe dich hierfür auch nicht als Experten. Du bist unbestritten Betreuungsrechtsexperte. Bei der Evaluationsfrage sehe ich dich mittlerweile -mit allem Respekt- fehlplatziert.


Soweit ich das überblicke, hast du nie als selbständiger Berufsbetreuer gearbeitet.



Du kennst den Arbeits- und Haftungsdruck nicht. Zumindest nicht den aktuellen.

Geändert von Flafluff (17.01.2024 um 21:59 Uhr)
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Alt 17.01.2024, 22:50   #47
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Standard Mehrarbeit ohne Ausgleich ...

Guten Abend, zusammen!

Mir fehlt das Verständnis für einen Vergleich von Angestellten und Selbstständigen. Da stimme ich Dir, FlaFluff, absolut zu.
Welcher angestellte Vereinsbetreuer sitzt am Wochenende oder abends noch im Büro, sitzt krank am Schreibtisch und verzichtet auf seinen wohlverdienten Urlaub?
Dieser Vergleich kann nur von Menschen vorgenommen werden, die die Rahmenbedingungen eines Freiberuflers anscheinend nicht kennen.

Aktuell führe ich rund 40 Betreuungen. Ich komme nicht mit einer 40 h-Woche aus. Die Wochenenden verbringe ich auch mal im Büro. Urlaub ist nicht üppig. Was hinten rauskommt ist auch nicht üppig, auf jeden Fall nicht, für die Arbeit, die zu leisten ist.

Meiner Ansicht nach kann nur jemand über die Arbeit und den Aufwand urteilen, der sie selber ausübt. Oder der Auftrag wurde entsprechend verfasst...

Ambulante Wohnbetreuung wird in NRW mittlerweile mit über 70 € abgerechnet, z. B. für Einkaufen, Arztbegleitung und ähnliches. Wir beruflichen BetreuerInnen haben ein Haftungs- und Unternehmerrisiko. Wir müssen Rücklagen schaffen, für das Alter vorsorgen... Kommt das in die Betrachtung mit hinein? Habe ich den Punkt vielleicht übersehen?

Bei der letzten Vergütungsanpassung wurde schlauerweise auf Pauschalen umgestellt, damit die schlechten Stundensätze nicht mehr sichtbar waren. So entfällt eine Vergleichbarkeit. Allerdings waren die prozentual höchsten Anpassungen bei den Vermögenden. So kam der Schnitt von 17 % zustande. Das Justizministerium hat es gut verkauft, und sich selber einen schlanken Fuß gemacht.

Und dann mach' ich mir 'nen Schlitz ins Kleid, und find es wunderbar!
Marshall ist offline  
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Alt 18.01.2024, 08:28   #48
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Zitat:
Zitat von Flafluff Beitrag anzeigen

HorstD, in früheren Themen hast du gelegentlich ja schon darauf verwiesen, dass das Betreuereinkommen, dem eines gut angestellten Sozailarbeiters/Sozialpädgogen gleichen sollte.

Das teile ich nicht. Deine ganze Argumentation hier im Faden macht mir Sorgen.

Du bist als Experte zu den Anhörungen geladen. Die Evaluation ist letztlich eine Vergütungsevaluation. Deine vorgefasste Meinung zur Betreuervergütung teile ich nicht und sehe dich hierfür auch nicht als Experten. Du bist unbestritten Betreuungsrechtsexperte. Bei der Evaluationsfrage sehe ich dich mittlerweile -mit allem Respekt- fehlplatziert.

Soweit ich das überblicke, hast du nie als selbständiger Berufsbetreuer gearbeitet.
Hallo Flafluff, habe mal deine wesentlichen Ressentiments zusammengefasst. Du hast soweit recht, als dass ich verlangt habe, dass Berufsbetreuer jedenfalls - unterm Strich - nicht schlechter stehen sollten, wie angestellte Vereins- oder auch Behördenbetreuer. Wobei ich da nicht die Entgeltgruppe SuE 12 als richtige ansehe (wie es leider das Bundesarbeitsgericht bereits seit 1996 tut - damals noch BAT 4b), sondern SuE 15, das ist die Eingruppierung für schwierige Tätigkeiten mit hoher Verantwortung und läge um mindestens 15% höher.

Aber die (vermeintliche) Orientierung am öff. Dienst stammt nicht von mir. Die ist viel älter. Betreuung und seine Vorgänger Vormundschaft und Pflegschaft sind öffentliche Aufgaben; das hat das BVerfG schon 1980 klargestellt - und damals überhaupt erst für eine Bezahlung aus der Staatskasse gesorgt. Wenn aber etwas eine staatliche Aufgabe ist, dann macht der Staat das -über Behörden - selbst (die meisten Vormundschaften werden weiter von Jugendamtsmitarbeitern geführt und zu Beginn des Betreuungsrechtes fast 20% von Behördenbetreuern - auch von mir).

Oder er „bedient“ sich Privater (wobei die Betreuungsvereine, jedenfalls soweit tarifgebunden, sich nicht wirklich von der Behörde unterscheiden, was die Rahmenbedingungen der Mitarbeiter betreffen). Oder eben „echter“ Privater; dann aber nur, wenn sie es billiger machen - oder zumindest (Subsidiaritätsprinzip) jedenfalls nicht teurer. Und die - vermeintliche Orientierung am Gehalt des öff. Dienstes gibts schon seit 1999 (dem 1. BtÄndG). Ist nicht meine „Erfindung“.

Deshalb sind alle Forderungen von Berufsverbänden, Betreuer müssten mehr unterm Strich haben, wie vergleichbare Arbeitnehmer, zum Scheitern verurteilt. Die Haftungsgefahr, seien wir ehrlich, ist Theorie und trifft Arbeitnehmer genau so (es gibt immense Rechtsprechung zur Haftung in Arbeitsverhältnissen); und die Versicherung dagegen ist die Gleiche. Und wenn behauptet wäre, Selbstständige hätten höhere Betriebsausgaben als der Staat selbst, käme das Argument, dann machen wir es besser selbst.

Mein Bestreben seit 2018 war, dass die Milchmädchenrechnungen verschwinden und selbstständige Betreuer unterm Strich jedenfalls nicht weniger haben wie Vereins- und Behördenbetreuer. Das heißt auch bei der sozialen Absicherung durch Rentenbeiträge und einer zusätzlichen Altersvorsorge auf dem Niveau des öff. Dienstes. Da wird man nicht reich, kann aber davon leben - ohne Selbstausbeutung.

Hieß konkret: Wegfall der Tabellen A und B, keine Unterscheidung in vermögend und mittellos. Daher auch keine Rückstufungen mehr möglich. Regelmäßige (automatische) Vergütungszahlungen, am besten monatlich, aber mindestens alle 3 Monate; kein Antragswirrwarr, keine Diskussionen mit dem Rechtspfleger. Alle Vergütungen zahlt die Staatskasse (kann sich ggf einen Teil von vermögenden Betreuten zurückholen), aber der Betreuer muss weder gegen den eigenen Betreuten - bis zur Pfändung vorgehen noch nach dem Tod hinter irgend welchen Erben. Sonderzuschläge für besonders arbeitsaufwendige Sachen, Erstattung besonderer Auslagen, zB für Dolmetscher oder Steuerberater.

Und die Sache mit den degressiven Tabellensätzen: es war die letzte Abstimmung in der Berufsbetreuerschaft selbst, die für diese Abstufung gesorgt hat. Ich fand die Unterschiede zu groß. Habe dafür plädiert, dass bei Betreuerwechseln generell die Anfangsvergütung gilt - bei insgesamt einem gemäßigteren „Abschmelzen“ in den späteren Jahren.

Ja, ich selbst stamme nicht aus der Welt der Selbstständigen, kenne aber genügend davon. Aber ich war auch Personalrat und sehe genau, wenn etwas vermeintlich dem Tarifrecht entspricht, es aber nicht wirklich so ist, sondern es nur so erscheinen soll. Darauf habe ich meinen Schwerpunkt gelegt. Ist irgend etwas falsch daran?
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Alt 18.01.2024, 11:43   #49
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Der Grundsatz ist ja, dass der Staat sich um Leute kümmert, die sich nicht um sich selbst kümmern können und auch niemanden haben, der sich kümmert.

Daher sollten Berufsbetreuer auch beim Staat angestellt sein und ein entsprechendes Gehalt bekommen.

Das ist dem Staat aber zu teuer und es gibt ja noch einigermaßen genügend Berufsbetreuer...
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Alt 18.01.2024, 13:15   #50
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Hallo, Herr Deinert, hallo, alle anderen da draußen!

Wenn ich Ihre Ausführungen, Herr Deinert, Beitrag Nr. 48, zusammenfasse und ein Fazit bilde: Es bedeutet, dass die Berufsbetreuerin nie besser bezahlt werden wird, was ein unternehmerischer Anspruch erforderte oder irgendwelche Tarifvereinbarungen böten. Welche Tarife auch immer mehr oder weniger von wem auch immer festgelegt und zugrunde gelegt werden. Es entspräche einer mal mehr, mal weniger willkürlichen Entscheidung.

Häufig wird m. E. die Berufsbetreuerin der sozialen Berufswelt zugeordnet. Ich sehe das nicht so. Aber es bleibt festzuhalten, dass der soziale Bereich schon immer historisch schwach bezahlt ist. Heute merken wir letzteres insbesondere zum Beispiel in der Pflege. Wenn es der Staat ab einem bestimmten Kostenpunkt selber machen kann oder will in der Hoffnung, preisgünstige Arbeitskräfte einzusetzen, bitte. Es müssen genügend Menschen gefunden werden, die diesen Beruf unter dem warmen Dach der Staatsbediensteten ausüben möchten. Der Staatsdienst hat sicherlich Vorteile, die nicht zu verachten sind.

Dann scheint das einzig zu lösende Problem der Fachkräftemangel zu sein. Und das hat ja unsere aktuelle Bundesregierung hervorragend im Griff, wie auch die letzten Bundesregierungen das Problem hervorragend gelöst haben. Und ich bin überzeugt, dass auch eine zukünftige Bundesregierung dieses eine Problem neben vielen anderen mindestens genauso gut bearbeitet, wie auch immer diese Regierung zusammengesetzt sein mag.

Also, was kann mit der neuen Vergütungsevaluierung erreicht werden?

Achtung!! Ich bin kein Berufspessimist oder Berufsfatalist!! Und ich bin gerne bereit, zu lernen und mich korrigieren zu lassen, wenn meine obige Ausführung anders bewertet wird. Ich versuche, Realist zu bleiben. Her mit den Argumenten.

Fast allen anderen Punkte in Ihrem Beitrag, Herr Deinert, stimme ich gerne zu. Diese Verbesserungen wären wenigstens etwas.

Insgesamt betrachtet: Unsere Diskussion finde ich ziemlich gut. Inhaltlich nach meiner Bewertung bin ich sehr zufrieden. Alle Argumente sollten zu denken geben. Bei mir ist das ein positiver Begleiteffekt.

Ich wünsche allen eine gute Vorbereitungszeit auf das kommende Wochenende!
__________________
Mag. phil. Thomas Kaiser MBA
Berufsbetreuer / zert. Verfahrenspfleger

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