Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuungsrechtsreform 2023 - und nun? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat:
Zitat von Mächschen
Der Grundsatz ist ja, dass der Staat sich um Leute kümmert, die sich nicht um sich ...
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,630
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Ich sehe eine Zukunft eher in Gemeinschaftsbüros von selbstständigen Berufsbetreuern, weniger beim Einzelkämpfer. 3-5 Betreuer mit einer Bürokraft, da kann man mit Einarbeitung, Vertretung und gegenseitiger Supervision arbeiten und sich die Sachkosten teilen. Auch gerne mit Rechtsanwälten mit im Boot. Selbige dürfen seit 2022 Berufsausübungsgemeinschaften mit anderen Freiberuflern bilden; noch gehören Berufsbetreuer nicht zu diesen anderen, das ließe sich aber einfach ändern. Ansonsten: der jetzige Gehaltstarifvertrag des TVöD läuft bis 31.12.24. Mal sehen, was bei der nächsten Runde herauskommt. Es würde mich wundern, wenn das Volumen bei den Justizministerien der Länder nicht als Maßstab genommen wird.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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Routinier
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: Weserbergland (NRW/Ostwestfalen-Lippe)
Beiträge: 1,169
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Zitat:
Du schreibst richtigerweise, es müssten ggf. genügend geeignete Staatsdiener gefunden werden. So ist es und ich denke, das wird zunehmend schwierig. Dafür spricht u.a. die mittlerweile in erheblichem Umfang erforderliche Personalakquise im ÖD der vergangenen Jahre. Wenn ich an die 90er und 2000er Jahre zurückdenke, da war es noch umgekehrt. Heute schwebt jungen Menschen und auch solchen mittleren Alters anderes vor, als vergleichsweise gering entlohnt und mit den weiteren Unannehmlichkeiten des Beamtendaseins ihr Berufsleben nach akdemischer Ausbildung zu verbringen. Deiner Feststellung, der ÖD habe Vorteile, die nicht zu verachten seien, ist in Teilen sicherlich zuzustimmen; es gibt jedoch ebenso gewichtige Nachteile ggü. manchem Job außerhalb des Staatsdienstes. Für mich jedenfalls wäre der Arbeitgeber Staat in unserem Berufsfeld, auch aus anderen Gründen, keine Option (mehr). Zu diesen anderen Gründen zählt naklar v.a. das Wesen der Gesetzlichen Betreuung und die stattgehabte bewusste und folgerichtige Abkehr von "staatlicher" Betreuung, etwa durch Behördenbetreuungen. Beste Grüße von Florian |
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Routinier
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: Weserbergland (NRW/Ostwestfalen-Lippe)
Beiträge: 1,169
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Zitat:
ja, so sehe ich ebenfalls die Zukunft, jedenfalls die eines nicht unerheblichen Teils, unserer Berufsgruppe. Allerdings müssen sich dort ja auch immer Kollegen zusammenfinden, die in etwa einen gleichgelagerten Arbeitsaufwand wünschen und deren Arbeitsweise zueinander passt. Letzeres ist bis zu einem gewissen Grad sicherlich Einstellungssache und anpassungsfähig. Mit den ggs. Vertretungen wird es dann (etwa bei ganz unterschieldichen Fallzahlen) schon schwieriger. Aber sicherlich machbar, es gibt auch mir bekannte entsprechend positive Beispiele. Allerdings kenne ich auch "Gemeinschaften", die bereits nach kurzer Zeit, v.a. aufgrund empfundener ungerechter Vertretungsregelungen o.ä., zerbrochen sind. Zitat:
Viele Grüße von Florian |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,630
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Es gibt mehr Anwälte hier als du denkst. Ungefähr 7% aller Betreuungen (also ca 15 % aller beruflich geführten) und 2/3 aller Verfahrenspflegschaften werden von Anwälten geführt. Und es gibt auch schon welche, die Sozialarbeiter oder Krankenpfleger als Beschäftigte für die weniger juristisch geprägten Teile von Betreuungen angestellt haben (aber bisher eben nicht gleichberechtigt). Für Nichtanwälte wäre immer ein juristisch Bewanderter direkt nebenan. Und eine solche Gemeinschaftskanzlei hätte aus der Sicht von Betreuungsbehörden und Gerichten für jedes Problem eine Lösung. Um es mal idealtypisch darzustellen. Am besten mit Verfahrens- und Nachlasspflegschaften im Angebot.
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Routinier
Registriert seit: 20.12.2018
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Zitat:
vielen Dank für Deine Rückmeldung, die Zahlen waren mir tatsächlich nicht bekannt, verwundern mich jedoch nun nicht. Sie stehen meinen Bedenken insofern ja auch nicht entgegen. Sinn macht es für den anwaltlichen Kollegen vermutlich jedoch nur dann, wenn ganz überwiegend bzw. ausschließlich Betreuungen, bei entsprechender Qualifikation der nichtanwaltlichen Kompagnons ggf. auch Verfahrens- und/oder Nachlasspflegschaften, geführt werden. Zitat:
Zitat:
"Krankenpfleger" als Beschäftigte "für die weniger juristisch geprägten Teile"!? Auf der anderen Seite fordern (seit Jahrzehnten) die Berufsverbände (jedenfalls m.W. der BVfB) ein eigenständiges ordentliches Betreuerstudium? (welches es ja seit bestimmt mind. zehn Jahren gibt - u.a. Hochschule Wismar, HWR Berlin) Wer macht denn in diesem (sicherlich nicht nur von Dir gedachten) Modell nun zukünftig genau was? Der anwaltliche Kollege übernimmt die Jurisprudenz, während die "Krankenpfleger" dann doch immer mehr eine soziale Komponente "rechtlicher"(?) Betreuung wahrnehmen werden? Anders kann ich mir die von Dir dargestellte "Zusammenlegung" gerade nicht vorstellen, ohne mir selbst etwas vorzumachen. Keine Frage, Synergien sind eine gute Sache, gerne auch mit anwaltlichen Kollegen. Die rechtliche Betreuung und der Betreuer sollten jedoch im Kern das bleiben was sie sind(?)! @Horst: Ich stimme Dir insofern zu, als dass die Überlegungen sicherlich wie von Dir beschrieben längst konkreter werden. Für richtig und gut (v.a. auch im Sinne der Qualität rechtlicher Betreuungen) halte ich diese jedoch nicht, ganz im Gegenteil! Damit meine ich nicht die grundsätzliche Nutzung von Synergien (auch Bürogemeinschaften und naklar auch mit anwaltlichen Kollegen), das macht Sinn und ist eine gute Sache. Ich kann mir nicht helfen, die Nachtigall trapst allmählich lauter... Beste Grüße von Florian |
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#56 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,630
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Dass ich nicht falsch verstanden werde: es wird sicher nicht in den nächsten Jahren eine verbindliche Organisationsform vorgeschrieben, das dürfte eher eine Abstimmung mit den Füßen sein, weil die Vorteile von Gemeinschaftsbüros augenfällig sind.
Krankenpfleger - oder genauer Pflegefachkräfte insgesamt - sind bei Verfahrenspflegschaften im Unterbringungsverfahren - zB bei Fixierungen oder Bettgitter - ein zentrales Element des „Werdenfelser Wegs“, der an vielen Orten praktiziert wird. Eine Qualitätssenkung muss das nicht sein. Ein generelles Betreuerstudium als (einzige?) Eingangsvoraussetzung wirds bestimmt nicht geben. Da ist offenbar bei den Fachhochschulen kein Interesse. Die HWR Berlin bietet einen Master dazu seit vielen Jahren an. Kein anderer hat sich dem angeschlossen. Der Curator de Jure und das Beck-Hochschulzertifikat gehen deutlich über den Sachlundelehrgang hinaus, sind aber vom kompletten Studium weit entfernt (zum Glück für Tabelle C anerkannt). Damit wärs aber auch vorbei, wenn es eine Einheitstabelle gäbe.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#57 |
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Einsteiger
Registriert seit: 07.12.2023
Ort: NRW
Beiträge: 11
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Hallo zusammen,
ich greife noch einmal den Begriff Auslaufmodell von Frankreichfahrer auf. Dem schließe ich mich nach all den Kommentaren in diesem Thema an. Und als alte BWLerin kann ich dazu nur sagen: Der Markt wird das regeln - Angebot und Nachfrage. Die geburtenstarken Jahrgänge verlassen nach und nach die Bühne. Der Nachwuchs fehlt. Und ehrlich gesagt: Kann ich heute einem (jungen) Menschen oder QuereinsteigerInnen noch guten Gewissens empfehlen, diesen Beruf als Selbstständige/r auszuüben? Soziales Engagement mit entsprechenden Voraussetzungen wie Studium mit Zusatzmodulen, und Soft Skills wie Selbstdisziplin, Abgrenzung...reichen da nicht aus. Für den Aufbau ist ein Investment im mittleren fünfstelligen Bereich erforderlich, je nach Anspruch und Lebensumständen. Danach entscheidet sich auch, wann ich in die "Gewinnzone" rutsche, bzw. wann ich meinen Lebensunterhalt eigenständig bestreiten kann. Die Bezahlung erfolgt nicht am Ende des Monats, wie bei Angestellten, sondern quartalsweise auf Antrag. Bei Vermögenden liegt der Beschluss für das erste Quartal vielleicht erst nach sechs Monaten vor, Erbfälle mal ganz außen vor gelassen. Auch wenn ich Verfahrenspflegschaften begleitend anbiete, bin ich nur bei 39 €/h brutto plus Aufwandsentschädigung. Welche/r Selbstständige kann dafür ihre/seine Arbeitskraft zur Verfügung stellen? @HorstD: Der Gedanke an eine Bürogemeinschaft mit verschiedenen Berufsgruppen ist zunächst einmal interessant. Aber realistisch? Welcher Anwalt ist in allen Fachbereichen bewandert? Die Fälle, die bei uns auf dem Tisch landen, gehen nicht selten zum Fachanwalt. Brauche ich eine Pflegekraft für eine Unterbringung? Wenn ich den Werdenfelser Weg in Heimen oder Kliniken anspreche, schauen mich Pflegekräfte nicht selten mit großen, fragenden Augen an. @HorstD: Ich lasse mich gerne eines besseren belehren, aber die Juristen, die in unserem Kreis tätig sind, führen Betreuungen auf dem Papier oder besser gesagt "nebenbei". Die eigentlichen Ausführungen erledigen Büroangestellte. Das kann vielleicht als Grundrauschen verstanden werden. Das Hauptgeschäft läuft mit gewinnbringenden Verfahren. @HorstD: Die Berechnungsgrundlage der Vergütung war mir bisher nicht bekannt. Vielen Dank dafür! Damit ist auch jede Diskussion um gerechte Betreuervergütung erschlagen. Vor dem Hintergrund, was von uns erwartet und verlangt wird, empfinde ich die Evaluation als Farce und die Vergütung als noch ungerechter. Angestellte und Beamte haben die Möglichkeit, in höhere Gehaltsstufen zu gelangen; wir nicht. Das Unternehmerrisiko und die Haftung ist für mich ganz real. Das sollte nicht klein geredet werden. Dieses Modell ist vom Aussterben bedroht und hat für mich keine Zukunft. Der Gesetzgeber will es anscheinend so. In diesem Sinne wünsche ich allen ein entspanntes Wochenende! |
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#58 | |||
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Routinier
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: Weserbergland (NRW/Ostwestfalen-Lippe)
Beiträge: 1,169
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Zitat:
Also so ganz "fromm und frei" ist das ja nun alles nicht, eben so wenig lediglich augenfällig vorteilhaft für die KollegInnen. Es geht ja bei alledem gar nicht um Bürogemeinschaften oder freiberufliche Betreuer, sondern darum, das Betreuungswesen möglichst einfach für beteiligte Behörden und Institutionen zu gestalten und lenkbar zu machen. Die entscheidenden Sujets der politischen Betrachtung sollten jedoch die Klienten und deren Betreuer sein und bleiben bzw. endlich werden. Erklärt hat man das, spätestens mit der kürzlich stattgehabten Gesetzesreform, die mehr oder weniger verborgene Marschrichtung ist indes eine völlig andere. Das muss bei allem Pragmatismus (Synergien und Vereinfachungen durch Bürogemeinschaften für den Betreueralltag) gesehen und gesagt werden! Es steht nichts weniger auf dem Spiel, als das Wesen der Rechtlichen Betreuung in seinem bisherigen Verständnis. Zitat:
Ich denke und hoffe, Du weißt, dass ich mit meinen Ausführungen im vorherigen Beitrag vielmehr des Pudels Kern ansprechen und nicht die Geeignetheit verschiedener Ausbildungen zur Ausübung der Betreuertätigkeit bzw. einzelner Teilaspekte derselben (Du sprachst den "Werdenfelser Weg" an) bewerten wollte. Zitat:
Mit der Tatsachenfestellung als solcher liegst Du (@HorstD) m.E., ich schrieb das bereits, richtig. Mit der (von mir, mangels gegenteiliger Hinweise von Dir, unterstellten) Annahme, das sei auch alles gut, liegst Du daneben, das würde dem eigentlichen Wesen Rechtlicher Betreuung einen Bärendienst erweisen, aufzuhalten sind diese Bestrebungen indes wohl kaum noch, da bin ich wieder bei Dir. Vielleicht muss man auch einfach einsehen, dass unsere Gesellschaft sich aktuell rasant transformiert, leider (und leider womöglich auch notwendigerweise) eben nicht hin zu einem Sozial- und Rechtsstaat auf einer kompromisslos-humanistischen Basis, idealtypisch (und zugegebnermaßen "sozialromantisch") gewissermaßen... Viele Grüße von Florian |
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#59 | |
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Routinier
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: Weserbergland (NRW/Ostwestfalen-Lippe)
Beiträge: 1,169
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Zitat:
ich schrieb verschiedentlich an anderen Stellen zu dem von Dir angesprochenen "Auslaufmodell", daher wiederhole ich hier nicht alles. Ich bin da dem Grunde nach bei Dir, nehme es also ähnlich wahr. Gerade auch im Hinblick auf den Impetus der stattgehabten Gesetzesreform und v.a. unter den Zeichen der seitdem intensiver, aber auch bereits zuvor, geführten Diskussion um die Kernbereiche Rechtlicher Betreuung (Stichwort u.a.: "unterstützte Entscheidungsfindung"). Und ja: Der Gesetzgeber will es so! Warum auch nicht? Eine eindrückliche Interessenvertretung der Berufsbetreuer fehlt, ohne eine solche funktioniert die demokratische Idee insofern jedoch nicht. Die Probleme können und wollen so nicht erkannt werden, sie werden von vermeintlich zwingenderen Notwendigkeiten überdeckt. Zudem hat niemand den ernsthaften Anspruch, den Interessen unserer Klientel (psychisch erkrankte Menschen oder solche mit anderen Behinderungen, Alte, Benachteiligte und zudem nicht eben selten Empfänger von Sozialleistungen) über das gerade notwendige Maß hinausreichend, Geltung zu verschaffen. Im Gegenteil: Es ist eben die dunkle Seite unserer Gesellschaft, die einerseits gebraucht wird und andererseits nur so weit zutage treten soll, wie es gerade so vonnöten ist. Ok, belassen wir's dabei. Ich denke auch, die Richtung wird immer klarer: Bürogemeinschaften (HorstD schrieb richtigerweise davon) und Betreuungsvereine. Die immer wieder hier im Forum angesprochenen Behördenbetreuungen werden sicherlich zukünftig nicht das Gros darstellen, auch mangels verfügbarer Fachkräfte in diesem Bereich. Was Du, @Marshall, kritisch zu "gemischten" Bürogemeinschaften mit anwaltlichen Kollegen angemerkt hast, sehe ich ganz ähnlich. Das wird wenig lukrativ sein, allenfalls dann, wenn man den gemeinen (nichtanwaltlichen) Betreuer als Hilfskraft betrachtet. Beste Grüße von Florian |
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#60 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,604
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Moin moin
Eher mal kurz zu denBürogemeinschaften: Ich arbeite seit 25 Jahren in einer Bürogemeinschaft mit 4 - 6 BetreuerInnen. Die Anzahl hat mehrfach gewechselt und aktuell sind wir nur noch drei und suchen neue KollegInnen. Dabei waren/sind wir SozialarbeitetrInnen, PädagogInnen, RechtsanwältInnen - also bunt gemischt. Die JuristInnen haben allerdings nur Betreuungen geführt und keine Kanzlei. Das war vielleicht auch ein Grund, weshalb die Zusammenarbeit auf Augenöhe gelaufen ist und auch geklappt hat. Bei der Suche nach KollegInnen hätte ich aber auch kein Problem dabei, wenn jemand aus dem Bereich BWL dazu käme. Oder jemand aus dem Therapeutischen Bereich. Wenn jemand z.B. für die psychosoziale Beratung oder Therapie zugelassen wäre, dann wäre das auch eine (gegenseitige) Bereicherung. Es kommt dann auch auf den zur Verfügung stehenden Raum und das Personal im Sekretariat an. Jedenfalls halte ein multidisziplinäres Gemeinschaftsbüro durchaus für eine Lösungsmöglichkeit bei der aktuellen Nachwuchsproblematik. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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