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Betreuungsrechtsreform 2023 - und nun?

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Liebe Kolleg*innen, warum ich in diesem Forum bin? Ich wünsche mir den Austausch mit Kolleg*innen über unseren Stammtisch hinaus. Mich ...


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Alt 26.11.2023, 21:47   #1
Einsteiger
 
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Standard Betreuungsrechtsreform 2023 - und nun?

Liebe Kolleg*innen,

warum ich in diesem Forum bin? Ich wünsche mir den Austausch mit Kolleg*innen über unseren Stammtisch hinaus. Mich interessiert die Sichtweise auf die Betreuungsrechtsreform 2023, wie Ihr, liebe Kolleg*innen, diese Reform seht, bewertet, was sie Euch gebracht hat, ob Ihr Verbesserungsbedarf seht, wie Ihr nach fast 11 Monaten den Arbeitsaufwand bewertet usw.

Mir geht es nicht um eine Evaluierung. Es geht mir um die Stimmung in der Kolleg*innenschaft.

Ende November beginnt ja auch die Evaluierung zur Betreuervergütung. Der eine oder die andere hat vielleicht schon die Information.

Wer also Lust hat, mag auf mein Thema reagieren. Ich freue mich auf Eure Antworten.

Besten Dank!
__________________
Mag. phil. Thomas Kaiser MBA
Berufsbetreuer / zert. Verfahrenspfleger

Worte ohne Emotionen sind leer, Emotionen ohne Worte sind blind. (Thomas Kaiser) | Alles Leben ist Problemlösen. (Sir Karl Raimund Popper) | Die Gesundheit ist zwar nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts. (Arthur Schopenhauer)

Das Leben ist schön - von einfach war nie die Rede.
Tho.Kai ist offline  
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Alt 28.11.2023, 11:11   #2
Routinier
 
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: Weserbergland (NRW/Ostwestfalen-Lippe)
Beiträge: 1,169
Standard

Guten Morgen Tho.Kai,

Austausch ist immer gut Zu Deiner Fragestellung mache ich mal den Anfang:

In meinem kleinen Betreuungsbüro hat sich nicht allzu viel geändert. Nach problemlos erfolgter Registrierung Anfang des Jahres lief alles in gewohnter Art und Weise weiter. Da ich auch vor der jüngsten Reform regelmäßig meine Klienten aufsuchte und soweit möglich nach ihren Vorstellungen (auch zu einzelnen jeweils aktuell anstehenden Sachverhalten) befragte, ist auch hier alles wie gehabt.

Was bleibt ist allenfalls eine gewisse Verunsicherung, ob das auch so sein darf. Manches Mal zweifle ich, ob ich meinen "Wilhelm" noch "einfach so" stellvertretend und ohne vorherige Absprache mit dem Klienten setzen sollte. Täte ich das jedoch nicht mehr in alter Manier, so müsste ich mein Betreuungsbüro mangels Auskömmlichkeit wohl recht bald aufgeben.

Zur Evaluation hatte HorstD bereits einen entsprechenden Link an anderer Stelle eingestellt:

https://www.forum-betreuung.de/situa...erguetung.html

Beste Grüße von Florian
Florian ist offline  
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Alt 02.12.2023, 20:01   #3
Einsteiger
 
Registriert seit: 01.11.2023
Ort: Im schönen Extertal
Beiträge: 18
Standard Betreuungsrechtsreform 2023 - und nun?

Hallo, Florian,

vielen Dank für Deine Antwort. Du sprichst einen wichtigen Punkt an: Dürfen wir als Betreuer noch einfach so, im Sinne der Stellvertretung, unterschreiben, wenn es nach § 1821 BGB heißt, Wunschbefolgung, Unterstützen vor Vertreten, Autonomiestärkung, erweiterte Besprechungspflicht, erweiterte Berichtspflichten gegenüber den Amtsgerichten?

Mit der Reform hat sich in unserem Büro der Arbeitsaufwand sehr stark erhöht. Ich sehe ein höheres Haftungsrisiko. Die Vergütungsstufe C verlangt einen akademischen Abschluß. Die Vergütung ist alles andere als "akademisch", wenn wir uns mit Ärzten, Juristen, Ingenieuren vergleichen.

Wir müssen uns registrieren, Qualifikationen nachweisen, regelmäßig weiterbilden. Für eine in Relation zum Haftungsrisiko und Arbeitsaufwand betrachtet geringe Vergütung wird verlangt, dass wir unsere Klient*innen coachen, was der eigentliche Aufgabe der rechtlichen! Betreuung widerspricht. Wir müssen verstärkt darauf achten, bei welchen Klient*innen wir wie vorgehen müssen.

Die Vorgaben der Amtsgerichte deute ich in Teilen als Arbeitsanweisung, wie wir diese aus Beschäftigungsverhältnissen abhängig Angestellter kennen. Insofern stelle ich mir die Frage, ob für uns als "freiberufliche Unternehmer" nicht die Justizkasse sich an Steuern und Sozialabgaben beteiligen müsste.

Die Betreuungsrechtsreform mag die Klient*innen besser unterstützen, was auch immer von der Arbeitsweise der Berufsbetreuer*innen abhängt. Als Berufsbetreuer sehe ich diesen Berufsstand mit der Reform schlechter gestellt, weil er unattraktiver geworden ist.

Viele Grüße!
__________________
Mag. phil. Thomas Kaiser MBA
Berufsbetreuer / zert. Verfahrenspfleger

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Alt 02.12.2023, 20:06   #4
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,674
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Meiner Meinung gehört die Aufgabe eines gerichtlich bestellten Vertreters nicht in die Hände von Unternehmern, die gezwungen werden wirtschaftlich zu arbeiten, sondern in die Hände von Behörden oder meinetwegen gemeinnützigen Verbänden.

Aber das ist nur meine Meinung und soll niemandem persönlich gelten.
Mächschen ist offline  
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Alt 03.12.2023, 08:34   #5
Routinier
 
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Zitat:
Zitat von Tho.Kai Beitrag anzeigen
Hallo, Florian,

vielen Dank für Deine Antwort. Du sprichst einen wichtigen Punkt an: Dürfen wir als Betreuer noch einfach so, im Sinne der Stellvertretung, unterschreiben, wenn es nach § 1821 BGB heißt, Wunschbefolgung, Unterstützen vor Vertreten, Autonomiestärkung, erweiterte Besprechungspflicht, erweiterte Berichtspflichten gegenüber den Amtsgerichten?

Mit der Reform hat sich in unserem Büro der Arbeitsaufwand sehr stark erhöht. Ich sehe ein höheres Haftungsrisiko. Die Vergütungsstufe C verlangt einen akademischen Abschluß. Die Vergütung ist alles andere als "akademisch", wenn wir uns mit Ärzten, Juristen, Ingenieuren vergleichen.

Wir müssen uns registrieren, Qualifikationen nachweisen, regelmäßig weiterbilden. Für eine in Relation zum Haftungsrisiko und Arbeitsaufwand betrachtet geringe Vergütung wird verlangt, dass wir unsere Klient*innen coachen, was der eigentliche Aufgabe der rechtlichen! Betreuung widerspricht. Wir müssen verstärkt darauf achten, bei welchen Klient*innen wir wie vorgehen müssen.

Die Vorgaben der Amtsgerichte deute ich in Teilen als Arbeitsanweisung, wie wir diese aus Beschäftigungsverhältnissen abhängig Angestellter kennen. Insofern stelle ich mir die Frage, ob für uns als "freiberufliche Unternehmer" nicht die Justizkasse sich an Steuern und Sozialabgaben beteiligen müsste.

Die Betreuungsrechtsreform mag die Klient*innen besser unterstützen, was auch immer von der Arbeitsweise der Berufsbetreuer*innen abhängt. Als Berufsbetreuer sehe ich diesen Berufsstand mit der Reform schlechter gestellt, weil er unattraktiver geworden ist.

Viele Grüße!
Guten Morgen Tho.Kai,

ja, da stimme ich Dir in allen Punkten zu, das hast Du treffend dargestellt. Ich schrieb auch bereits an anderer Stelle (zur Betreuervergütung) darüber. https://www.forum-betreuung.de/situa...guetung-3.html
Diese beiden Diskussionsstränge korrelieren aktuell und grundsätzlich miteinander.

Als ich w.o. schrieb, es habe sich grundlegend nichts geändert, habe ich damit nicht gemeint, dass dies nicht bei anderen durchaus der Fall sein kann. Im Gegenteil: Ich vermute sogar, dass das vielfach zunehmend so sein wird. Ich betreibe wie gesagt lediglich ein kleines Büro und habe auch daher bereits zuvor recht individuell betreut, wenn auch bemüht, mich immer weitgehend an der Aufgabenzuweisung "Rechtliche Betreuung" zu orientieren und entsprechend zu trennen und abzugrenzen. Würde ich mehr Klienten betreuen (bspw. >40 Fälle, um einigermaßen eine Auskömmlichkeit herzustellen), würde ich vermutlich recht zeitnah klein beigeben und mir eine neue Aufgabe suchen, denn:

https://www.bgt-ev.de/projekt_selbstvertretung.html
Das nun durch die Reform zum Ausdruck gebrachte und u.a. durch den BMJ kommunizierte hehre Ziel sich (durch Unterstützung des Gesetzlichen Betreuers) wo und wie immer möglich selbst vertretender Klienten ist eine Illusion. Diese öffnet, wie im Vorfeld immer wieder befürchtet, zum einen unweigerlich und progressiv die ohnehin fließende Grenze zwischen rechtlicher und sozialer Betreuung und zum anderen verkennt sie das Bestreben, den Kostenrahmen nicht maßgeblich zu erweitern. Zu Letzterem: Schaut und hört man in Ausschusssitzungen pp. hinein, ist bekanntlich und ganz vordringlich fortlaufend von Kostendeckelung die Rede. https://www.bundestag.de/dokumente/t...sgleich-974646

Eine solche erwünschte Betreuungsleistung, die nun unter den Deckmäntelchen etwa der klientenzentrierten Betreuung oder der (auf Biegen und Brechen zu befördernden) Selbstvertretung und unter den Vorzeichen sowie unter dem Druck übergeordneten nationalen und internationalen Rechts den Betreuern auferlegt wird, entbehrt doch jeder Praxistauglichkeit. Es sei denn, Betreuungen werden ehrenamtlich geführt [Anm.: dazu schreibe ich unten noch was] oder wie @Mächschen schrieb, in gemeinnützige Hände gegeben
Zitat:
in die Hände von Behörden oder meinetwegen gemeinnützigen Verbänden.
Keine Frage, eine solche Betreuung ist möglich. Sie erforderte jedoch Transparenz und Ehrlichkeit des Gesetzgebers sowie die Akzeptanz aller Beteiligten, insbesondere jener im engeren Sinne (Betreuer und Klienten). Und v.a. eine einer solch qualifizierten Tätigkeit angemessene Vergütung.

Es handelt sich um ein Aufgabenfeld, dass eine akdemische Qualifikation voraussetzt, die sich verschiedener Diziplinen bedient (u.a. Soziale Arbeit und i.w.S. Sozialwissenschaften, Psychologie, Medizin/Psychiatrie, Rechtswissenschaften, BWL) und zudem vom Anwender praxistauglich eingesetzt werden muss. Der Grundsatz der Ehrenamtlichkeit ist toll, ich erlebe in der Praxis (gerade aktuell wieder) jedoch haarsträubende Übergaben und geldwerte Versäumnisse, die mir als Berufsbetreuer rucki zucki das Rückgrat brechen würden.

Die aktuell zunehmend propagierte Idee einer maximal klientenzentrierten und auf die Selbstvertretung ausgerichteten rechtlichen(!) Betreuung ist realitätsfern. Selbst eine erhebliche Vergütungserhöhung würde nicht darüber hinwegtäuschen können, dass das Berufsbild sich deutlich von der Rechtsfürsorge zu entfernen beginnt.

Ich für meinen Teil bin zwar neben meiner juristischen Ausbildung u.a. auch sozialwissenschaftlich ausgebildet, habe jedoch dieses Berufsfeld seinerzeit gewählt, um rechtlich für die Klienten tätig zu werden. Eine Verschiebung würde für mich das Ende meines Betreuungsbüros bedeuten. Dies aus zwei Gründen: Zum einen möchte und kann ich professionell rechtliche Betreuung anbieten und zum anderen mangelte es bei fachgerechter Umsetzung der durch die Reform erwünschten klientenzentrierten Arbeit (dann m.E. unweigerlich sozialbetreuerisch, jedenfalls auch) vollends an einer Auskömmlichkeit. Letzteres jedenfalls dann, wenn ich mich mehr oder weniger streng an den neuen gesetzlichen Regelungen und ihrem zunehmend öffentlich zum Ausdruck gebrachten Wesensgehalt orientierte. Dem Betreuer wurden hier stillschweigend signifikante Aufgabenverschiebungen untergejubelt, die Büchse der Pandora wurde geöffnet...

Ob es im Einzelfall Haftungsfragen auslösen wird, wenn ich mangels auskömmlicher Vergütung, mangels klarer Aufgabenzuweisung usw. bei indes grundsätzlich denkbarer (wenn auch konstruierter) Selbstvertretungsmöglichkeit oder unter den Vorzeichen der Pflicht, dem Willen des Klienten grundsätzlich größtmögliche Entfaltungsmöglichkeit einzuräumen, einfach mit der dafür notwendigen Portion Gleichgültigkeit (oder nennen wir es Pragmatismus) weiterhin ganz überwiegend stellvertretend arbeite, sei dahingestellt. Im Graubereich bewege ich mich allemal...

Kurz noch zu @Mächschen
Zitat:
Meiner Meinung gehört die Aufgabe eines gerichtlich bestellten Vertreters nicht in die Hände von Unternehmern, die gezwungen werden wirtschaftlich zu arbeiten, sondern in die Hände von Behörden oder meinetwegen gemeinnützigen Verbänden.

Aber das ist nur meine Meinung und soll niemandem persönlich gelten.
Hallo Mächschen,

das sehe ich teilweise auch wie Du (Unternehmen, Wirtschaftlichkeit). Allerdings handelt es sich ja bei dem Betreuungswesen um ein Rechtsinstitut des Privatrechts, dass gerade eben staatliche Einflussnahme so weit wie möglich vermeiden möchte. Daher scheidet eine Rückbesinnung auf Behördenbetreuungen m.E. aus, insbesondere unter den Vorzeichen des reformierten Betreuungsrechts. Ohnehin könnten Behörden dies u.a. mangels personeller Kapazitäten nicht leisten.
Und gemeinnützige Vereine, die Du ansprachst, arbeiten ja auch wirtschaftlich, nur (idealerweise) innerhalb gesteckter Satzungsziele. Die müssten dann also auch irgendwie klarkommen, was wiederum zu den von Dir zum Ausdruck gebrachten Verwerfungen führen würde, nur in einem anderen Rahmen...

Beste Grüße!
Florian
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Alt 03.12.2023, 08:44   #6
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Ich sehe gerade, wir haben ja hier bislang eine lokale (OWL?)Diskussionsrunde

Dann gebe ich doch nochmal einen lokalen Fall zur Lektüre für Interssierte:
https://www.lz.de/lippe/kreis_lippe/...-benennen.html

https://www.lz.de/lippe/kreis_lippe/...traftaten.html

Ob die betr. Kollegin wohl auch klientenzentriert arbeitete? Auskömmlich vermutlich schon...Ohne Zweifel ein besonders krasser Fall, sollten sich die Vorwürfe in Gänze bewahrheiten. Aber: Werden dem Grunde nach nicht solche Schieflagen mittel- und langfristig geradezu befördert durch hehre Ziele einerseits und eine scheinheilige Umsetzung (in vielerlei Hinsicht) andererseits?

MfG Florian

PS: viell. kurz noch dazu, da die Links ja nur einen begrenzten Blick auf die Zeitungsberichte erlauben. Es wurden seinerzeit verschiedene Vorwürfe erhoben. Insbesondere sollen in mehreren Fällen den Klienten weit unter Wert Immobilien abgekauft worden sein, die dann deutlich hochpreisiger zugunsten der betr. Kollegin und zugunsten eines mit ihr zusammenarbeitenden Immobilenmaklers wieder verkauft worden sein sollen. Aber das auch nur am Rande, als Gedanke. Es soll nicht vom eigentlichen Diskussionsthema ablenken...
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Alt 03.12.2023, 15:00   #7
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Zitat:
Zitat von Florian Beitrag anzeigen
Eine solche erwünschte Betreuungsleistung, die nun unter den Deckmäntelchen etwa der klientenzentrierten Betreuung oder der (auf Biegen und Brechen zu befördernden) Selbstvertretung und unter den Vorzeichen sowie unter dem Druck übergeordneten nationalen und internationalen Rechts den Betreuern auferlegt wird, entbehrt doch jeder Praxistauglichkeit. (...) Die aktuell zunehmend propagierte Idee einer maximal klientenzentrierten und auf die Selbstvertretung ausgerichteten rechtlichen(!) Betreuung ist realitätsfern. Selbst eine erhebliche Vergütungserhöhung würde nicht darüber hinwegtäuschen können, dass das Berufsbild sich deutlich von der Rechtsfürsorge zu entfernen beginnt. (...) Dem Betreuer wurden hier stillschweigend signifikante Aufgabenverschiebungen untergejubelt, die Büchse der Pandora wurde geöffnet...

Hallo Florian,

deine Wortwahl macht mich nachdenklich. "Auf Biegen und Brechen" zur Stellvertretung - hieße ja auch wieder, den Betreuten zu verbiegen und zu brechen. Dabei geht es doch eigentlich ums Gegenteil: dem Betr. mehr Selbstwirksamkeit und eigenes Handeln zu ermöglichen, da, wo er oder sie dazu in der Lage ist. Auch, indem § 1823 BGB dahingehend geändert wurde, dass der Betreuer vertreten KANN, nicht IMMER automatisch vertritt. Sich maximal an den Wünschen der Klienten zu orientieren ist der Rechtsfürsorge nicht soo fern: ein Anwalt macht ja erst einmal nichts anderes. (Übrigens auch dann, wenn es nur teuer ist und nicht viel bringt - wenn´s der Klient wünscht..- aber das ist ein anderes Thema.)

Dem rechtlichen Betreuer wurde gar nichts "untergejubelt", erst recht nicht die "Büchse der Pandora" geöffnet. Vielmehr ist das Ideal einer persönlichen, an den Wünschen des Betreuten orientierten Betreuung schon in der Reform-Drucksache von 1989 wörtlich enthalten, die das moderene Betreuungsrecht begründete. (Wer nachlesen mag: Bt-Drucks 11/4528.) 1998 hieß dann ein berühmtes Papier "Reform des Betreuungsrechts: Von der justizförmigen zur sozialen Betreuung" (Dt-Drucks 13/10301).

Obwohl die "Entmündigung" noch nicht aus den Köpfen war, begann sie sich parallel als "soziale Wohltat" durchzusetzen. Der Erforderlichkeitsgrundsatz trat in den Hintergrund. Zusammen mit der Verrechtlichung des Alltages stiegen die Zahlen der rechtlichen Betreuung immer weiter an. Aus meiner Sicht ist es also mehreren Ursachen geschuldet, dass hier nachgesteuert wurde: Stärkung der Rechte behinderter Menschen - nicht nur bei Barrieren wie Türschwellen und Induktionsschleifen, Kostenanstieg bremsen indem die Erforderlichkeit wieder in den Fokus rückt. Wenn keine rechtliche Vertretung ab und zu nötig ist --> Assistenz in der Eingliederungshilfe. Prof. Lipp schreib schon 2010, dass die vornehmsten Mittel des Betreuers "Beratung und Unterstützung" seien. Das dürfte bei dem überwiegenden Anteil geschätsfähiger Betreuter in (wieder) stabiler gesundheitlicher Situation ausreichend sein. Rechtliche Betreuer sind dann für die Fälle da, in denen Rechtsfürsorge geboten ist.
Forenfuchs ist offline  
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Alt 03.12.2023, 15:13   #8
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Zitat:
Zitat von Tho.Kai Beitrag anzeigen
Die Vergütung ist alles andere als "akademisch", wenn wir uns mit Ärzten, Juristen, Ingenieuren vergleichen. (...) Wir müssen uns registrieren, Qualifikationen nachweisen, regelmäßig weiterbilden. Für eine in Relation zum Haftungsrisiko und Arbeitsaufwand betrachtet geringe Vergütung wird verlangt, dass wir unsere Klient*innen coachen, was der eigentliche Aufgabe der rechtlichen! Betreuung widerspricht. Wir müssen verstärkt darauf achten, bei welchen Klient*innen wir wie vorgehen müssen. (...) Die Vorgaben der Amtsgerichte deute ich in Teilen als Arbeitsanweisung, wie wir diese aus Beschäftigungsverhältnissen abhängig Angestellter kennen.
Hallo Tho.Kai,

viele Juristen arbeiten doch (auch) als rechtliche Betreuer. Wenn sie als Anwälte so mega viel besser verdienen könnten, würden sie das wohl nicht machen. Ärzte und Ingenieure spielen in einer anderen Liga, das ist wahr. Es gibt aber noch genug akademische Berufe, die nicht gerade besser verdienen (z. B. Journalisten in prekären Verhältnissen, wissenschaftliche Mitarbeiter, Designer, viele BWL´ler, um nur einige zu nennen). Es kommt bei Vergleichen immer darauf an, ob man nach oben oder nach unten schaut.

Der einmalige Aufwand für die Registrierung ist ja doch überschaubar. Und die Sachkunde ein 270 Stunden Kurs. Wisst ihr, dass der 3. Mann im Rettungswagen - meist ein Ehrenamtlicher - für diese bloße Hilfstägigkeit einen 180 Stunden Kurs machen muss? Hier begründet man darauf einen Beruf. Man muss Klienten nicht "coachen", ihnen aber ggf. therapeutische Hilfe erschließen. Wenn du "unterstützte Entscheidungsfindung" gemeint hast - das würde ich nicht als Coaching betrachten, sondern als ergebnisoffene Art der Gesprächsführung, die dem Menschen die Zeit lässt, sich individuell zu entscheiden. Das muss nicht heißen, dass der Mensch dafür zwei Stunden im Büro hockt. Handlungsoptionen besprechen und Bedenkzeit geben sind von meiner Warte aus die Kernelemente.

Und die Amtsgerichte können mit Weisungen einschreiten, das habe ich persönlich noch kaum je erlebt. Dass sie Berichte und Rechnungslegungen monierten kommt meistens dann vor, wenn irgendwas nicht ausreichend nachvollzogen werden kann. Die Rechtspfleger machen das ja nicht, weil ihnen langweilig ist, sondern weil sie durchblicken wolllen und müssen. (Soll jetzt kein Vorwurf sein, sondern nur die andere Seite in den Blick nehmen.) Allerdings könnte der Tonfall dabei manchmal durchaus freundlicher sein.

Geändert von Forenfuchs (03.12.2023 um 15:48 Uhr)
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Alt 03.12.2023, 17:58   #9
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Zitat:
Zitat von Forenfuchs Beitrag anzeigen
Hallo Florian,

deine Wortwahl macht mich nachdenklich. "Auf Biegen und Brechen" zur Stellvertretung - hieße ja auch wieder, den Betreuten zu verbiegen und zu brechen. Dabei geht es doch eigentlich ums Gegenteil: dem Betr. mehr Selbstwirksamkeit und eigenes Handeln zu ermöglichen, da, wo er oder sie dazu in der Lage ist. [...]

Dem rechtlichen Betreuer wurde gar nichts "untergejubelt", erst recht nicht die "Büchse der Pandora" geöffnet. Vielmehr ist das Ideal einer persönlichen, an den Wünschen des Betreuten orientierten Betreuung [...]


[...] Stärkung der Rechte behinderter Menschen - nicht nur bei Barrieren wie Türschwellen und Induktionsschleifen, Kostenanstieg bremsen indem die Erforderlichkeit wieder in den Fokus rückt. Wenn keine rechtliche Vertretung ab und zu nötig ist --> Assistenz in der Eingliederungshilfe. Prof. Lipp schreib schon 2010, dass die vornehmsten Mittel des Betreuers "Beratung und Unterstützung" seien. Das dürfte bei dem überwiegenden Anteil geschätsfähiger Betreuter in (wieder) stabiler gesundheitlicher Situation ausreichend sein. Rechtliche Betreuer sind dann für die Fälle da, in denen Rechtsfürsorge geboten ist.
Lieber Forenfuchs,

vielen Dank für Deine Hinweise, da gehe ich ja in Teilen auch mit. Die Wortwahl ist dem Umstand geschuldet, dass ich das ganz einfach anders wahrnehme und interpretiere.

Nein, "auf Biegen und Brechen" war nicht so gemeint, wie Du es aufgefasst hast, jedenfalls nicht im Hinblick auf den Betreuten. Es geht vielmehr ganz einfach darum, dass ich denke, dass vieles schön formuliert und unter den beschriebenen Vorzeichen (übergeordnetes Recht, UN-BRK pp.)abgenötigt präsentiert wird, es jedoch ganz augenfällig an jedweder Praxistauglichkeit mangelt.

Ja, ganz klar, es ist schwer, eine glasklare Aufgabenzuweisung für die Rechtliche Betreuung zu definieren. Das war es immer und das ist es weiterhin. In ebendiesem Bewusstsein jedoch realitätsferne Ideale, von Idealen sprichst Du ja ebenfalls, verpackt in einer Gesetzesreform rauszuhauen, ohne zu bedenken, dass in der Praxis aus verschiedenen Gründen alles beim Alten bleiben wird, ist blanker Hohn z.N. der betreuten Menschen und auf dem Rücken der Betreuer. Die formulierten Ziele werden so ganz bewusst a priori ad absurdum geführt; im Zweifel verantwortlich wären, wie praktisch, die Betreuer. Dieser Gedankengang ist nicht neu und er wohnt auch dem Reformgesetz inne. Das ist unverkennbar: Jedenfalls ab einer gewissen (als Vollerwerb auskömmlichen) Anzahl von Klienten kann insofern aus monetären Gründen nicht annähernd gesetzeskonform gearbeitet werden. Wie soll das denn funktionieren? Du schreibst zwar, Betreuer seien lediglich für die Fälle da, in denen Rechtsfürsorge geboten sei. Meine Lesart (hier von § 1821 BGB) ist da eine ganz andere.

Damit wir uns nicht falsch verstehen: Es geht hier bei meiner Argumentationslinie um den Idealtypus einer gesetzeskonformen rechtlichen Betreuung; ebendiesen hattest Du (@Forenfuchs) ja auch ins Feld geführt
Zitat:
Vielmehr ist das Ideal einer persönlichen, an den Wünschen des Betreuten orientierten Betreuung schon in der Reform-Drucksache von 1989 wörtlich enthalten
Es geht nicht darum, wie es der durchschnittliche Betreuer dann in der Praxis irgendwie verhackstückt, damit es einerseits fachlich leistbar und andererseits dabei auch noch so gerade auskömmlich über die Bühne geht...

Vor Einführung des neuen Betreuungsrechts war ich ganz zuversichtlich, dachte mir, alles bliebe so wie gehabt. In meinem Fall ist das aus den in meinen vorherigen Beiträgen genannten Gründen auch weitgehend so (noch).

Zweifel kommen indes an verschiedenen Stellen auf, @Tho.Kai beschrieb das w.o. ganz treffend. Und wenn ich dann den BMJ in gewohnter Politik-Manier mehr als realitätsfern vor sich hin philosophieren höre ohne vorher(!) die Mittel bei seinem Parteifreund dafür locker gemacht zu haben, dann geht mir die Hutschnur hoch, das ist doch hanebüchen!

Hier geht es darum, die sozialen Schieflagen unserer Gesellschaft und die daraus generierte progressive Kostenentwicklung so halbwegs einzufangen. Es geht ganz offenkundig eben nicht um die Rechte behinderter oder psychisch erkrankter Menschen und schon gar nicht um den Berufsstand des Betreuers, zumindest um beides nicht vorrangig; doch das sollte es und so wird es eben auch verkauft. Vor allem Letzteres ist es, was mich nachdenklich stimmt, @Forenfuchs. Deine Bedenken hinsichtlich meiner Wortwahl - geschenkt, darüber können wir diskutieren, ja.

Es ist wohl, wie immer, eine Sache der Perspektive und, wie gesagt, ich kann so einiges von dem, was Du schreibst, nachvollziehen und stimme dem Grunde nach zu, auch keine Frage! Kritisch mitschwingen sollte jedoch unbedingt immer auch "Wem zum Vorteil, wem zum Schaden?"

Viele Grüße von Florian
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Alt 03.12.2023, 18:52   #10
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Hallo zusammen,

das war zwar nun von @Forenfuchs @Tho.Kai gerichtet, ich möchte da aber auch noch meinen Senf zu loswerden...

Zitat:
Zitat von Forenfuchs Beitrag anzeigen
Hallo Tho.Kai,

viele Juristen arbeiten doch (auch) als rechtliche Betreuer.
Meiner Wahrnehmung nach zunehmend weniger, oder? Ich habe jüngst bei Betreuungsübernahmen die Argumentation zur Abgabe der Betreuung gehört, man wolle sich als Rechtsanwalt verstärkt um Kernaufgaben der Jurisprudenz kümmern und gebe daher die Betreuung ab. Nicht nachzuvollziehen, auch und ganz besonders wg. der Regelvermutung in § 7 Abs. 6 1.Alt. BtRegV.

Zitat:
Zitat von Forenfuchs Beitrag anzeigen
Es kommt bei Vergleichen immer darauf an, ob man nach oben oder nach unten schaut.
Das ist die Krux. Wir sollten nicht nach unten schauen, sondern zumindest aufrecht gehen beim Vergleich! Schau Dir allein die Fülle von Rechtsgebieten und von weiteren Disziplinen an, die nunmehr auf dem Niveau eines Hochschulzertifikates neuen Betreuern abverlangt werden. Ich habe meine Qualifikationen zwar durch andere Studiengänge erlangt, halte jedoch die von neuen Anwärtern insofern zu erbringenden Leistungen als dem Grunde nach für in Teilen gleichwertig.

Zitat:
Zitat von Forenfuchs Beitrag anzeigen
Und die Sachkunde ein 270 Stunden Kurs. Wisst ihr, dass der 3. Mann im Rettungswagen - meist ein Ehrenamtlicher - für diese bloße Hilfstägigkeit einen 180 Stunden Kurs machen muss?
Nun kannst Du die Tätigkeit eines Rettungshelfers, dem ja in der praktischen Umsetzung seiner Kenntnisse ein Notfallsanitäter (bzw. aktuell ggf. alternativ noch ein Rettungsassistent) zur Seite steht, nicht mit der eines Berufsbetreuers vergleichen. Die Verantwortung ist doch ganz anders gelagert und insbesondere ganz anders verteilt.

Zitat:
Zitat von Forenfuchs Beitrag anzeigen
Das muss nicht heißen, dass der Mensch dafür zwei Stunden im Büro hockt. Handlungsoptionen besprechen und Bedenkzeit geben sind von meiner Warte aus die Kernelemente.
Ja, die Frage ist dabei ja aber immer, wie man diese Kernelemente in Anwendung bringt. Aus fachlicher Sicht (kommunikationspsychologisch, rechtlicher Hintergrund der Fragestellung im Einzelfall usw. usf.) sind hier Kenntnisse auf hohem Niveau gefragt, gepaart mit entsprechender Anwendungskompetenz.

Da sind wir wieder an dem Punkt: Klar, das kann irgendwie so manch einer. Dafür braucht man nicht dies und auch nicht das studiert haben. Also mal ganz grundsätzlich dazu:

Es ist immer von einem idealtypischen Betreuerhandeln auszugehen, dass sich an geltendem Recht und an validen Erkenntnissen aus den anderen beteiligten Wissenschaftsdisziplinen zu orientieren hat. Beim Arzt, den Du ansprachst und der Deiner Ansicht nach in einer anderen Liga spiele, würde man von einem ärztlichen Handeln lege artis sprechen. Es geht bei aller von Dir angesprochenen Vergleichbarkeit nicht darum, wie man es machen könnte, was das dann für ein Aufwand wäre und wie man das so entlohnen könnte/sollte/müsste. Es geht um das gesetzlich geforderte Handeln eines Betreuers unter Beachtung geltenden Rechts sowie einschlägiger Erkenntnisse anderer Disziplinen. An einem solchen idealen Betreuerhandeln hat sich unsere Vergütung zu orientieren.

Zur Verdeutlichung: Auch ich kann, ohne Arzt zu sein, jemandem ein Pflaster aufkleben, mich (unrechtmäßig) als Hausarzt betätigen, jemandem eine Diagnose unterbreiten usw. In meinem Fall würde es aufgrund einschlägiger Berufsausbildungen vermutlich sogar einigermaßen authentisch wirken. Das heißt doch nicht, dass die Tätigkeit des Hausarztes sich nun daran zu orientieren hat, ob jmd., der nicht Arzt ist, das in vielen Fällen ebenso gut machen könnte. Im Betreuungswesen jedoch wird häufig implizit so argumentiert - fälschlicherweise!
Ein idealtypisches Betreuerhandeln setzt akademische Kenntnisse auf einem hohen Niveau voraus. Um Dinge mitzudenken, zu hinterfragen, vorauszudenken. Genau wie beim Arzt, genau wie beim von @Forenfuchs angesprochenen Ingenieur. Ich plädiere hier nicht für ein Arztgehalt, ich möchte nur ein Verständnis dafür befördern, dass Betreuerhandeln eben nicht einfach irgendeine Tätigkeit ist, für die man ein bisschen vergütet werden muss. Aber gut, die leider(!) versäumte Vollendung einer Reform des Berufsstandes spricht eine eigene Sprache, es ist eben auch hier ein Wunschdenken (in diesem Fall meines)....

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