Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

AG lädt nach Beschluss ein

Dies ist ein Beitrag zum Thema AG lädt nach Beschluss ein im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ich hatte heute von der Rechtspflegern Post nochmal persönlich zum AG fahren zu müssen Das Gericht möchte sie verpflichten und ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Situation der Betreuer/innen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 07.12.2023, 18:45   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 15.09.2023
Ort: NRW
Beiträge: 126
Standard AG lädt nach Beschluss ein

Ich hatte heute von der Rechtspflegern Post nochmal persönlich zum AG fahren zu müssen

Das Gericht möchte sie verpflichten und ihre Aufgaben als Verhinderungsbetreuer erläutern...

Ist das normal ?


Der Beschluss und die Urkunden sind aber schon durch und liegen vor. Vor 4 Monaten gab es erst diesen persönlichen Richttermin bein Betreuten vor Ort im Heim.

Wie siehts mit Fahrtkosten aus, ich beziehe Bürgergeld

Geändert von Jodi2k (07.12.2023 um 19:12 Uhr)
Jodi2k ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 07.12.2023, 19:42   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,574
Standard

Moin moin


Im Prinzip ist das normal - oder besser: es sollte normalerweise eigentlich so sein. Klappt nur oft nicht wegen Arbeitsüberlastung etc..


Das ist die Einladung zum "Verpflichtungsgepräch". Der Gesetzgeber geht davon aus, dass rechtliche BetreuerInnen (insbesondere ehrenamtliche) nicht unbedingt wissen können, welche Aufgabe und Verpflichtungen mit dem Amt auf sie zukommen. Deshalb ist es die Aufgabe der Rechtspflege, dies ein wenig zu vermitteln. Juristen haben da eher an die rechtlich korrekt abzuwickelnden Pflichten gedacht, als an lebenspraktische Erfahrungswerte...


Die mir bekannten RechtspflegerInnen machen das Gespräch um das amt und den Auftrag zu vermitteln, aber auch und eher um die neuen BetreuerInnen kennenzulernen und ein Stückweit die Angst vor dem Gericht und der Bürde zu nehmen. Auch um vielleicht weitere Hilfequellen zu vermitteln.


Das Date ist nichts, wovor man Angst haben müßte.


MfG
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 07.12.2023, 21:41   #3
Club 300
 
Registriert seit: 29.07.2019
Ort: Nähe Weißwurstäquator
Beiträge: 361
Standard

Zitat:
Zitat von Jodi2k Beitrag anzeigen
Ist das normal ?
Das hat Imre schon erklärt.

Zitat:
Zitat von Jodi2k Beitrag anzeigen
Wie siehts mit Fahrtkosten aus, ich beziehe Bürgergeld
Da hast du zwei Möglichkeiten, entweder die Pauschale für ehrenamtliche Betreuer (425,-€) nach einem Jahr oder eine exakte Darlegung des Aufwandes nur für die Betreuungsführun (also nicht Besuche, die man als Angehöriger oder so machen würde). Die Abrechnung nach Aufwand würde ich nach Rückmeldungen aus der Praxis eher nicht empfehlen. Ist aufwändig und umständlich.
Forenfuchs ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 07.12.2023, 21:44   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 15.09.2023
Ort: NRW
Beiträge: 126
Standard

Also müsste ich von Vermögen des Betreuten diese 425 EUR 1x jährlich entnehmen bzw die Hauptbetreuerin ?

In Absprache mit der Hauptbetreuerin sagen wir: Das lassen wir bzw wir verzichten
Es ist die eigene Familie
Jodi2k ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 07.12.2023, 21:50   #5
Club 300
 
Registriert seit: 29.07.2019
Ort: Nähe Weißwurstäquator
Beiträge: 361
Standard

Hi,
es kommt darauf an, ob die betreute Person vermögend ist (über 10.000€ Vermögen) oder nicht. Ist sie es nicht, kommt die Vergütung / Pauschale eh aus der Justizkasse. Das solltet ihr bedenken.
Forenfuchs ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 07.12.2023, 21:51   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 15.09.2023
Ort: NRW
Beiträge: 126
Standard

Liegen da etwas drüber wenn auch nicht viel

Aber diese 425 ist Gesamtpauschale oder ? Also Hauptbetreuerin/Verhinderungsbetreuer
Jodi2k ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 08.12.2023, 08:10   #7
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,674
Standard

Die Pauschale bekommt der Hauptbetreuer.
Der Verhinderungsbetreuer bekommt diese anteilig, nur, wenn er tätig geworden ist.

Also die 425 € / Jahr gibt es in dem Fall nur einmal und wird anteilig ausgezahlt, wenn man kein volles Jahr tätig war.
Mächschen ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 08.12.2023, 10:17   #8
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 01.02.2023
Ort: Essen
Beiträge: 30
Standard

Zitat:
Zitat von Jodi2k Beitrag anzeigen
Wie siehts mit Fahrtkosten aus, ich beziehe Bürgergeld

Als Bürgergeldempfänger ist wichtig zu wissen, dass du dem JobCenter die Aufwandsentschädigung melden musst.


Aber keine sorge:
Du darfst im Jahr 3000 € (Übungsleiterpauschale) anrechnungsfrei erhalten.
MarDoer ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 08.12.2023, 11:19   #9
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 15.09.2023
Ort: NRW
Beiträge: 126
Standard

Wenn ich kein Zufluß habe brauch ich auch nichts zu melden

Die reine Betreuertätigkeit ist den Jobcenter garantiert nicht zu melden
Jodi2k ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 08.12.2023, 11:35   #10
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,579
Standard

Die Aufwandspauschale zählt bis zu einer Gesamtsumme von 3000 € jährlich nicht als Einkommen, wenn der Betreuer selbst Bürgergeld oder Grusi bezieht.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 17:49 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2026, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40