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Wer arbeitet als Nachlasspfleger?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Wer arbeitet als Nachlasspfleger? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen, mich würde mal interessieren, ob es hier aktive Berufsbetreuer gibt, die parallel auch als Nachlasspfleger tätig sind. Das ...


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Alt 11.12.2023, 01:19   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 03.12.2017
Ort: Berlin
Beiträge: 125
Standard Wer arbeitet als Nachlasspfleger?

Hallo zusammen,

mich würde mal interessieren, ob es hier aktive Berufsbetreuer gibt, die parallel auch als Nachlasspfleger tätig sind.
Das einige auch als Verfahrenspfleger tätig sind, habe ich mitgekommen.

Das wäre für mich nicht so interessant, das mit der Nachlasspflegschaft hingegen schon. Vielleicht gibt es hier welche, die ihre Erfahrungen weitergeben möchten. Gerade was so den Arbeitsaufwand pro Fall, die Vergütung usw. angeht.

Danke vorab.

VG

Andy
andy9118 ist offline  
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Alt 11.12.2023, 10:03   #2
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,172
Standard

Im Rechtspflegerforum gibts ein Unterforum zum Nachlass, hier können sich auch Nachlasspfleger anmelden:

https://www.rechtspflegerforum.de/fo...rd/8-nachlass/
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 11.12.2023, 12:27   #3
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,172
Standard

Und es gibt auch einen eigenen Verband: https://www.b-d-n.de/
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 12.12.2023, 11:00   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 03.12.2017
Ort: Berlin
Beiträge: 125
Standard

Moin,

den Verband hatte ich gefunden. Das Forum allerdings noch nicht. Danke Horst
andy9118 ist offline  
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Alt 29.12.2023, 00:55   #5
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,717
Standard

Hallo,

eine Tätigkeit als Nachlasspfleger interessiert mich auch. Allerdings wurde mir von einer netten Dame im hiesigen AG erklärt, dass man eher bestrebt ist, von den ehrenamtlichen NLP wegzukommen.

Man kann sich aber mit amtlichen Führungszeugnis bewerben.

Wenn ich das noch richtig zusammenbekomme, erhalten zumindest hier vor Ort die ehrenamtlichen NPL eher einfache, aber auch unsichere Fälle. Wo z.B. das Gericht davon ausgeht, dass wenig Nachlass vorhanden bzw. der Wert gering ist. Was wiederum bedeutet, dass die Aufwandsentschädigung gering ist oder auch gar nicht bezahlt wird. Also eine größere finanzielle Unsicherheit.

Sollte sich das geändert haben, bitte ich um Nachricht.

Viele Grüße

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 29.12.2023, 11:22   #6
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,172
Standard

Als ehrenamtlicher NLP gelten die gleichen Regeln wie als ehrenamtlicher Betreuer, §§ 1875-1878 BGB, nur halt ggü dem Nachlassgericht (§ 1962 BGB). Also Vergütung nach § 1876 BGB nur ausnahmsweise und nur dann, wenn der Nachlass nicht überschuldet ist, ansonsten nur Aufwendungsersatz, entweder als Pauschale (425 € jährlich, ab 2024 449 €), oder mit Einzelabrechnung, wo der wichtigste Posten wohl die Fahrtkostenerstattung von 0,42 €/km ist.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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HorstD ist offline  
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