Dies ist ein Beitrag zum Thema Wer arbeitet als Nachlasspfleger? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen,
mich würde mal interessieren, ob es hier aktive Berufsbetreuer gibt, die parallel auch als Nachlasspfleger tätig sind.
Das ...
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11.12.2023, 01:19 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 03.12.2017
Ort: Berlin
Beiträge: 125
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Wer arbeitet als Nachlasspfleger?
Hallo zusammen,
mich würde mal interessieren, ob es hier aktive Berufsbetreuer gibt, die parallel auch als Nachlasspfleger tätig sind. Das einige auch als Verfahrenspfleger tätig sind, habe ich mitgekommen. Das wäre für mich nicht so interessant, das mit der Nachlasspflegschaft hingegen schon. Vielleicht gibt es hier welche, die ihre Erfahrungen weitergeben möchten. Gerade was so den Arbeitsaufwand pro Fall, die Vergütung usw. angeht. Danke vorab. VG Andy |
11.12.2023, 10:03 | #2 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,172
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Im Rechtspflegerforum gibts ein Unterforum zum Nachlass, hier können sich auch Nachlasspfleger anmelden:
https://www.rechtspflegerforum.de/fo...rd/8-nachlass/
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
11.12.2023, 12:27 | #3 |
Moderator
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Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,172
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Und es gibt auch einen eigenen Verband: https://www.b-d-n.de/
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
12.12.2023, 11:00 | #4 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 03.12.2017
Ort: Berlin
Beiträge: 125
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Moin,
den Verband hatte ich gefunden. Das Forum allerdings noch nicht. Danke Horst |
29.12.2023, 00:55 | #5 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,717
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Hallo,
eine Tätigkeit als Nachlasspfleger interessiert mich auch. Allerdings wurde mir von einer netten Dame im hiesigen AG erklärt, dass man eher bestrebt ist, von den ehrenamtlichen NLP wegzukommen. Man kann sich aber mit amtlichen Führungszeugnis bewerben. Wenn ich das noch richtig zusammenbekomme, erhalten zumindest hier vor Ort die ehrenamtlichen NPL eher einfache, aber auch unsichere Fälle. Wo z.B. das Gericht davon ausgeht, dass wenig Nachlass vorhanden bzw. der Wert gering ist. Was wiederum bedeutet, dass die Aufwandsentschädigung gering ist oder auch gar nicht bezahlt wird. Also eine größere finanzielle Unsicherheit. Sollte sich das geändert haben, bitte ich um Nachricht. Viele Grüße Andreas |
29.12.2023, 11:22 | #6 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,172
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Als ehrenamtlicher NLP gelten die gleichen Regeln wie als ehrenamtlicher Betreuer, §§ 1875-1878 BGB, nur halt ggü dem Nachlassgericht (§ 1962 BGB). Also Vergütung nach § 1876 BGB nur ausnahmsweise und nur dann, wenn der Nachlass nicht überschuldet ist, ansonsten nur Aufwendungsersatz, entweder als Pauschale (425 € jährlich, ab 2024 449 €), oder mit Einzelabrechnung, wo der wichtigste Posten wohl die Fahrtkostenerstattung von 0,42 €/km ist.
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