Dies ist ein Beitrag zum Thema Antrag auf Verhinderungs- und Kurzzeitpflege im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo liebe Community,
ich habe gerade eine Situation, wo ich Rat brauche.
Ich betreue ein aelteres Ehepaar, beide in PG ...
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 09.01.2012
Beiträge: 7
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Hallo liebe Community,
ich habe gerade eine Situation, wo ich Rat brauche. Ich betreue ein aelteres Ehepaar, beide in PG 2 eingestuft. Bei der Pflegekasse ist die Frau beim Mann als Pflegeperson eingetragen und andersherum. Die finanziellen Mittel sind knapp, es wird Grundsicherung bezogen. Fuer die Frau habe ich gerade ein Privatinsolvenzverfahren gestartet. Beide leben noch zuhause in einer Mietwohnung, das mtl. Pflegegeld in Hoehe von jeweils EUR 316,-- wird im Moment noch nicht für Pflegeleistungen benötigt. Zur Unterstuetzung im Haushalt habe ich einen privaten Pflegedienst beauftragt, welchen ich separat ueber die mtl. Entlastungsleistungen abrechnen kann. Nun ueberlege ich gerade, ob ich fuer beide nicht bei der Pflegekasse Verhinderungs- und Kurzzeitpflege beantragen kann. Das waeren in Summe rd. EUR 4.800,--, was die Eheleute natuerlich gut gebrauchen koennten, es sind auch noch Schulden da. Ferner wuerde ein solcher Geldregen es natuerlich auch mir als Betreuer mein Leben leichter machen. Ihr wisst, von was ich rede. Wenn Geld da ist, lassen sich Dinge natuerlich viel leichter organisieren. Nun habe ich gerade bei der Pflegekasse angerufen und um Hilfe beim Ausfuellen der Antragsformulare gebeten. Da der jeweils andere Ehegatte bereits als Pflegeperson eingetragen ist, funktioniert es nicht, diesen auch als "Verhinderungspfleger" zu benennen. Auch eine kurzfristige Umschreibung funktioniert nicht. Bekannte oder Verwandte haben die Eheleute leider nicht, die man da benennen koennte. Ich habe die Dame von der Pflegeversicherung dann gefragt, ob ich auch mich (gesetzlicher Betreuer) hier jeweils als "Verhinderungspfleger" angeben koenne. Dies hat sie bestaetigt, dann wuerde das Geld ausbezahlt. Nun bin ich natuerlich lediglich der rechtliche Betreuer und helfe den Eheleuten sicherlich nicht bei der Koerperpflege oder im Haushalt. Dennoch leiste ich bei den Eheleuten (wie auch in vielen anderen Faellen) aber auch Dinge, welche definitiv ueber meinen Job als gesetzlicher Betreuer hinausgehen, wie z. B. Hilfe beim Moebelkauf oder gemeinsame Spaziergaenge, wo Dinge besprochen werden. D.h., ein ganz so schlechtes Gewissen haette ich dadurch gar nicht. Ich wuerde natuerlich den vollen Betrag bei den Eheleuten belassen und nichts fuer mich beanspruchen. Dennoch bin ich ein sehr korrekter Mensch und es verbleibt irgendwie ein komisches Gefuehl, wenn ich das nun beantragen wuerde. Wenn das alles so korrekt waere, dann waere ja quasi jeder Betreuer gar fahrlaessig, wenn er/sie in einer solchen Situation sich nicht selbst als "Verhinderungspfleger" benennt und die Leistungen beantragt. Habe schon hin und her ueberlegt und auch schon mit einer Betreuerkollegin gesprochen, uns faellt nichts konkretes ein, was dagegen sprechen wuerde. Dennoch haben wir es beide noch nicht gemacht. Was meint ihr? Kann/Soll/Muss ich die Leistungen beantragen? Bin fuer jede Meinung dankbar. Liebe Gruesse Franky |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,422
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Moin Franky
Feueralarm![]() Auch wenn du das Geld bei den Betreuten lassen würdest, wäre es m.E. ein Insichgeschäft, dass Du einfach nicht machen darfst. Sozusagen die Todsünde der BetreuerInnen, weil sie damit letztenendes alle Betreuungen verlieren würden. Ich halte es auch schon für riskant, wenn sich zwei Personen gegenseitig pflegen sollen. Bei PG 2 mag es ja noch gehen, aber bei höheren Pflegegraden wird es riskant, wenn die Pflegekasse mal fragt, wie das denn geht. Dass die Pflegekasse bei der Verhinderungspflege unter diesen Umständen nicht mitspielt finde ich sehr verständlich. Und: wieso machst Du ein Inso-Verfahren für die Betreute? Wünscht sie sich das so ausdrücklich? Und hat es denn einen Sinn? Was das Geld für die Verhinderungspflege angeht, so halte ich es schon für unredlich, es nicht für Pflege aufzuwenden und dann auch noch an der Inso vorbeijonglieren zu wollen. Selbst in der Inso hätte es nicht viel verloren. M.e. ist es durchaus korrekt, wenn die beiden Betreuten das Pflegegeld erhalten, wenn sie sich gegenseitig pflegen. Das Geld für die Verhinderungspflege sollte nur dann beantragt werden, wenn es auch für Verhinderungspflege genutzt wird. Z.B. für die Begleitung zu Arztfahrten - dafür gibt es Begleitdienste. Das Geld der Verhinderungspflege dafür zu nutzen, um einfach nur den Lebensstandard zu heben oder die Arbeit zu vereinfachen, ist m.E. ein Eigentor. Irgendeinen Grund für die Schulden muss es ja geben - und das könnte durchaus ein Lebensstil sein, der über den eigenen Möglichkeiten liegt. Damit würdest Du nicht Deine Arbeit vereinfachen, sondern erschweren, weil Du den Grund für die Pleite förderst. Also aufgepaßt. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 21.12.2018
Ort: Nördliches Niedersachsen
Beiträge: 280
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Moin, das wäre ja ganz was Neues, wenn es für Verhinderungspflege Geld gäbe. Die Summe gibt es maximal für Pflegeleistungen auf Rechnung. Zum Beispiel ein Pflegeheim oder häusliche Pflege.
MfG Susi |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 13.12.2022
Beiträge: 6
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Hallo
das geht durchaus. Die Person, die als Pflegeperson bei der jeweiligen Krankenkasse gemeldet ist, kann dies beantragen. Die Verwendung ist nicht zweckgebunden. Was ich auch für richtig halte. Alles andere ist wenig hilfreich. Ist mein derzeitiger Wissensstand. Muss aber nicht aktuell sein. |
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Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,508
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Für mich ist diese Konstellation schlicht und ergreifend ein Pflegebetrug. Zwar durchaus weit verbreitet und (offensichtlich) von der KK abgesegnet, aber dennoch ein Betrug.
Wenn du als Betreuer die Betreuten nicht persönlich pflegst, darfst du auch keine Verhinderungspflege für die beiden beantragen, erst recht nicht, wenn tatsächlich keine Verhinderung vorlag. Dass die Pflegekasse diese Konstellation, dass zwei Pflegebedürftige sich gegenseitig pflegen, überhaupt so abgesegnet hat, ist für mich schon ein Wunder. |
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| kurzzeitpflege, pflegekasse, verhinderungspflege |
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