Dies ist ein Beitrag zum Thema Reha-Ausbilder schreibt "vernichtende" Stellungnahme im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Moin,
mein Betreuter hat zum Ende der Probezeit einer Reha-Ausbildung eine Beurteilung einer Pädagogin bekommen. Am Rande sei angemerkt, dass ...
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#1 |
Stammgast
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 911
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Moin,
mein Betreuter hat zum Ende der Probezeit einer Reha-Ausbildung eine Beurteilung einer Pädagogin bekommen. Am Rande sei angemerkt, dass die Beendigung der Maßnahme zum Ablauf der Probezeit nicht fristgerecht eingegangen ist. Die habe ich bereits ein Termin beim Arbeitsgericht. Was mich ärgert, ist die Aussage, mein Betreuter sei nicht ausbildungsfähig. Der behandelnde Psychiater sieht das anders und hat die Ausbildungsfähigkerit durch Attest bestätigt. Kann ich auf eine Änderung der Beurteilung bestehen? Der Leuchtturm |
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#2 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 29.11.2018
Ort: NRW
Beiträge: 285
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Nicht "Ausbildungsfähig" kann auch bedeuten, der 1. Arbeitsmarkt kommt nicht in Frage.
Das festzustellen ist tatsächlich Sache der DRV. Das bedeutet in Folge: Antrag auf EGH, Aufnahme WfbM stellen... Hast du bei der Ärztin nachgefragt, ob es so gemeint war? Zur Aufnahme in einer WfbM muss die volle Erwerbsminderung vorliegen.
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#3 | |
Stammgast
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 911
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![]() Zitat:
Der Anspruch auf die Reha-Ausbildung wurde ja positiv nach Prüfung bescheiden. Die Kündigung erfolgte einen Tag vor Ablauf der Probezeit und kam hier und beim Betreuten erst nach dem Ende der Probezeit an. Es war eben keine Ärztin, sondern eine Pädagogin, die die Ausbildungsfähigkeit verneit, obwohl ein Psychiater die Ausbildungsfähigkeit aktuell bestätigt hat. |
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#4 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,032
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Moin moin
Frage doch mal bei der Pädagogin nach, ob mit der fehlenden Ausbildungsfähigkeit vielleicht ihre eigene als Ausbilderin gemeint war ![]() MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#5 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 29.11.2018
Ort: NRW
Beiträge: 285
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Also dann war es eine Reha der Arbeitsagentur, wir nennen es Arbeitstherapie im LVR.
Sicher hast du das Gespräch mit dem Kostenträger, den Vorgesetzten und der Pädagogin schon gesucht? So eine Maßnahme kostet viel Geld und die Ausbilderin wird sicher gut dokumentiert haben? In Form von Berichten, begleitenden Gesprächen? Ich würd die aktuelle Situation so nicht stehen lassen. Zunächst würde ich beim zuständigen Kostenträger nachfragen, was er dazu meint, dann eruieren, ob vielleicht eine andere "Gruppe" gesuchtwerden kann, weil die Chemie mit der Pädagogin nicht gestimmt hat...und ein klärendes Gespräch mit der entsprechenden Einrichtung führen. Ich gebe zu Bedenken, aber nur ganz unter uns: es gibt nicht wenige Leistungsberechtigte der Eingliederungshilfe die auch als Arbeitnehmer (Ausbilder, Ausbildungsbegleitung usw) in ähnlichen Einrichtungen beschäftigt sind. Auch viele viele Menschen aus dem sozialen Tätigkeitsfeldern nehmen Leistungen der EGH in Anspruch (...) Will damit sagen, dass auch dort der Objektive Blick dann auf andere Menschen und die Professionalität im Handeln nicht immer so gegeben ist, wie es dem Berufsprofil gut täte (...) Daher: Hinterfrage und bleib hartnäckig!
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#6 |
Stammgast
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 911
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Moin,
ich habe alles Hinterfragt, eine Einigung war nicht möglich. Daher sehen wir uns jetzt vor dem Arbeitsgericht. Dem Aufhebungsbescheid wurde widersprochen. Der Kostenträger gibt mir ein Gesprächstermin vor und still und heimlich wird ein Tag vorher das Gespräch nur mit meine Betreuten geführt und mein Termin fällt aus. Die Sache läuft jetzt auf der rechtlichen Ebene. Nach den Termin beim Arbeitsgericht werde ich entscheiden, ob ich gegen die Einschätzung angehe. Der Leuchtturm |
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#7 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 29.11.2018
Ort: NRW
Beiträge: 285
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Beantrage zuvor über einen RA Akteneinsicht, bzw. Übersendung der gesamten Akte, darin enthalten müsste dann auch die Dokumentation, Gesprächsprotokolle usw. sein.
Dann hast du eine Argumentationsgrundlage.
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#8 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 22.10.2023
Ort: 48301 Nottuln, NRW
Beiträge: 60
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Wenn ich als Neuling mal zwischenfragen darf, wie werden in dem Fall der Anwalt und die Gerichtskosten finanziert? Läuft das alles über den Beratungsschein?
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#9 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 29.11.2018
Ort: NRW
Beiträge: 285
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Erst Antrag auf Beratung,
die in Anspruch nehmen, falls Berechtigung vorliegt. Dann Antrag auf Prozesskostenhilfe mit Expertise des Anwalts in Hinblick auf Erfolg.
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