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PTBS Assistenzhund

Dies ist ein Beitrag zum Thema PTBS Assistenzhund im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ich würde mich gerne mit jemandem austauschen, der schon einen PTBS- Assistenzhund bewilligt bekommen hat. Vielleicht hat jemand Gerichtsurteile dazu ...


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Alt 06.02.2024, 21:20   #1
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Standard PTBS Assistenzhund

Ich würde mich gerne mit jemandem austauschen, der schon einen PTBS- Assistenzhund bewilligt bekommen hat.


Vielleicht hat jemand Gerichtsurteile dazu (insbesondere was die Bewilligung eines Hundes bei Wohnen in stationärer Einrichtung angeht und/oder die Übernahme der laufenden Kosten)? Wäre super - Danke!
jakaro ist offline  
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Alt 07.02.2024, 13:16   #2
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Beiträge: 283
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Das ist ein klassischer Antrag der Eingliederungshilfe, läuft unter Hilfsmittel, wenn ich mich recht entsinne...
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Frankreichfahrer ist offline  
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Alt 08.02.2024, 18:59   #3
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 06.04.2021
Ort: Hildesheim, Niedersachsen
Beiträge: 5
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Sie entsinnen sich richtig. Danke für die Beteiligung.


Falls jemand Erfahrungen damit hat oder Bewilligungen / Urteile bitte gerne melden
jakaro ist offline  
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Alt 08.02.2024, 19:53   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 29.11.2018
Ort: NRW
Beiträge: 283
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Und um was geht es hier genau?
Sind Sie Leistungsberechtigter/ Betreuer?
Ist die Diagnose PTBS valide?

Wurde der Antrag abgelehnt?
Wenn ja, mit welcher Begründung?
Liegt ein Widerspruchsbescheid vor?


Sollte ein Widerspruchsbescheid vorliegen, und dem Widerspruch konnte nicht abgeholfen werden, bedeutet das, die Rechtsabteilung des Kostenträgers folgt der Begründung aus der vorherigen Ablehnung.
Meistens wird im Vorfeld auch noch hausintern ein psychiatrisch-medizinischer Fachdienst um seine Expertise gebeten...zumal wenn Widerspruch eingelegt wurde und die Sachlage für den Fallmanager nicht ganz eindeutig ist.


Und: eine Wohneinrichtung ist nicht verpflichtet, Haustiere als benötigte Hilfsmittel mit aufzunehmen. Es geht doch um das Wohnen in einer besonderen Wohnform, oder?



Von daher wären ein paar mehr Ausführungen Ihrerseits zur Hilfestellung in Hinblick auf die Frage sicher die richtige Entscheidung.
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Frankreichfahrer ist offline  
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Alt 11.02.2024, 10:31   #5
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Registriert seit: 06.04.2021
Ort: Hildesheim, Niedersachsen
Beiträge: 5
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Meine Betreute lebt in einer vollstationären Einrichtung der Eingliederungshilfe. Sie hat eine Dissioziative Identitätsstörung.

Die Einrichtung ist sehr unterstützend, in den Appartments dürfen Haustiere gehalten werden, ein Assistenzhund wäre willkommen.



Bezüglich des Antrags auf einen Assistenzhund hatten wir ein Bedarfsermittlungsgespräch, bei dem festgestellt wurde, dass erstmal die Höherstufung nach dem Schlichthorster Modell beantragt werden muss, da eigentlich der Bedarf an Unterstützung durch die Einrichtung gewährleistet sein sollte. Wenn trotz Einstufung in die höchste Stufe weiterer Unterstützungsbedarf bestehen sollte, kann der Antrag auf den Hund weiter verfolgt werden.


Für die Region Hannover scheint das der erste Antrag auf PTBS Hund zu sein, die Sachbearbeitung ist selber unsicher, wie die Rechtslage ist. Daher wäre es sehr hilfreich, wenn wir Entscheidungen (Kostenzusagen, Rechtsprechung) von vergleichbaren Fällen vorlegen könnten.

Wäre klasse, wenn jemand seine Erfahrungen teilen könnte- Danke
jakaro ist offline  
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Alt 12.02.2024, 20:45   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 29.11.2018
Ort: NRW
Beiträge: 283
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Und warum stellen Sie dann nicht zunächst den Höherstufungsantrag nach besagtem Schlichthorster Modell und warten ab?


Gerichtsurteile zum Thema kennt ein RA für Sozialrecht, falls es überhaupt welche geben sollte.


Ich verstehe nicht, warum Sie gleich die große Keule rausholen wollen.


Da eine Bedarfsermittlung stattgefunden hat, wird diese auch Faktenbasiert vom zuständigen Fallmanagement durchgeführt worden sein. Sicher ist Ihnen daraufhin ein Rechtsmittelfähiger Bescheid zugegangen.


....gegen den Sie bereits Widerspruch eingelegt haben? Mit entsprechender Widerspruchsbegründung?
Dieser ist sicher sodann an die interne Rechtsstelle des Kostenträgers gegangen, ein Widerspruchsbescheid wurde Ihnen daraufhin übermittelt?


Nun können Sie einen entsprechenden RA konsultieren.


Bedenke aber: es geht hier jeweils um Einzelfallentscheidungen, diese sind nicht ohne Weiteres beliebig auf abweichende Diagnosen, Teilhabeeinschränkungen, Ressourcen und Hilfsangebote übertragbar.


Das nur so am Rande (Ich bin Fallmanagement in NRW)



Dies wäre der Ablauf.
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Frankreichfahrer ist offline  
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