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Zahlungsunfähigkeit des Betreuers

Dies ist ein Beitrag zum Thema Zahlungsunfähigkeit des Betreuers im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat: Zitat von HorstD Und für alle Betreuten Dreizeiler vorbereiten - mit Entlassungsanträgen wegen der Unzumutbarkeit (§ 1868 Abs. 4 ...


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Alt 17.03.2024, 19:49   #11
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 29.07.2019
Ort: Nähe Weißwurstäquator
Beiträge: 276
Standard

Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Und für alle Betreuten Dreizeiler vorbereiten - mit Entlassungsanträgen wegen der Unzumutbarkeit (§ 1868 Abs. 4 BGB), wegen der verfassungswidrigen Vorenthaltung der Verfügung.
Hallo Helma5,

und das am Besten auch an die Betreuungsbehörde senden / zur Info und mit der dringlichen Bitte um Unterstützung!
Forenfuchs ist offline  
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Alt 18.03.2024, 10:06   #12
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 05.09.2022
Ort: Leipzig - Nordsachsen
Beiträge: 31
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Zitat:
Zitat von Forenfuchs Beitrag anzeigen
Hallo Helma5,

und das am Besten auch an die Betreuungsbehörde senden / zur Info und mit der dringlichen Bitte um Unterstützung!



, entschuldige den Smily. Aber genau das habe ich getan mit der Rückantwort, die sind nicht dafür zuständig. Das hat mich schon echt erschreckt.



Schlußendlich hat sich das geklärt.
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Helma5 ist offline  
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Alt 18.03.2024, 10:16   #13
Routinier
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,649
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Was hat letztendlich geholfen?
Mächschen ist offline  
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Alt 18.03.2024, 10:16   #14
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,297
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Die BtB ist nicht für die Entlassungsbeschlüsse zuständig. Aber muss zuvor auf Aufforderung des Gerichtes neue Betreuer benennen, § 12 BtOG. „Nicht zuständig“ ist also ziemlich relativ.

Dass sich alles geklärt hat, heißt das, die Vergütung ist endlich ausgezahlt?
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 18.03.2024, 10:26   #15
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 05.09.2022
Ort: Leipzig - Nordsachsen
Beiträge: 31
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Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Die BtB ist nicht für die Entlassungsbeschlüsse zuständig. Aber muss zuvor auf Aufforderung des Gerichtes neue Betreuer benennen, § 12 BtOG. „Nicht zuständig“ ist also ziemlich relativ.

Dass sich alles geklärt hat, heißt das, die Vergütung ist endlich ausgezahlt?

Ja, es wird endlich angefangen auszuzahlen. Ich habe endlich den einen oder anderen Rechtspfleger erreicht. Es war den meisten sehr peinlich.

Und nicht zuständig heißt hier: die Behörde sieht sich zu keiner Unterstützung bereit.

Ich habe letzte Woche von einer Mitarbeiterin der BtB eine Mail bekommen, dass der sellvertrende Leiter sich an das Gericht gewandt hat. Ich sie wohl nicht die einzige mit derlei Problemen. Tenor: wenn wir keine Betreuer mehr haben, müssen wir das machen. Die Übernahme von Betreuungen scheut die hiesige Behörde wie der Teufel das Weihwasser.
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Alt 18.03.2024, 10:27   #16
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 05.09.2022
Ort: Leipzig - Nordsachsen
Beiträge: 31
Standard

Zitat:
Zitat von Mächschen Beitrag anzeigen
Was hat letztendlich geholfen?

ich mir selbst. Nach Wochen habe ich endlich Rechtspfleger ereicht, denen alles sehr peinlich war. Die ersten Anrträge aus 2022 wurden auch schon angewiesen.
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Helma5 ist offline  
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