Dies ist ein Beitrag zum Thema Berufsbetreuer per Gründungszuschuss? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat:
Zitat von MorganaNight
Hallo,
mein Ziel ist es auch Berufsbetreuerin zu werden. Habe mehrere Weiterbildungen besucht und bin auch ...
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#11 | |
Forums-Azubi
Registriert seit: 24.01.2008
Beiträge: 33
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1.8 Selbsständigkeit wegen Fristeneihaltung des Arbeitsamtes. Ende September erste Fortbildung Mitte Oktober Bewerbung bei der Betreuungsbehörde Mitte Dezember Einladung de Betreuungsbehörde auf meine Bewerbung, danach Zusage mit mir zusammenzuarbeiten. Anfang Januar die erste Anfrage ob ich eine Betreuung übernehme. Mitte Februar die erste Bestellung als Berufsbetreuer. 4 weitere Anfragen, aber noch keine weitere Bestellung. Schöne Grüße Quilterin |
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#12 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 18.02.2009
Beiträge: 36
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Puh, das kann ja ganz unterschiedlich laufen..
Ich werd jetzt mal meinen Sachbearbeiter fragen, ob es auch möglich ist den Zuschuss mitzunehmen, wenn ich als gleichwertiger Partner in ein bestehendes Betreuungsbüro mit einsteige. Da habe ich allerdings nicht viel Hoffnung.. Oder weiß das jemand hier zufällig? ![]() |
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#13 |
Berufsbetreuerin / Fachwirtin in der Alten-und Krankenpflege
Registriert seit: 18.07.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 131
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Hallo Quilterin,
da hast du ja Glück, das du gleich als Berufsbetreuer einsteigst. Eigentlich muss man erst 10 ehrenamtliche Betreuungen haben, bevor man als Berufsbetreuer anerkannt wird. Hier in Berlin wird denke ich genau darauf geachtet. LG Conny
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Jede Minute die man Lacht, verlängert das Leben um eine Stunde ![]() |
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#14 |
Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2007
Beiträge: 204
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Das handhabt jede Behörde/Gericht unterschiedlich. Ich habe das jetzt auch gemerkt - vor und nach der Kreisgebietsreform.
In der Stadt hat man die 10 Betreuten gebraucht diese wurden dann auch umgewandelt in berufliche. Nun hab ich fleißig gesammelt, werde nun mit der nächsten Betreuung als Berufsbetreuer geführt aber die ehrenamtlichen bleiben ehrenamtlich. Was ich ja auch verstehe aber ich hätte halt in letzter Zeit nicht mehr soviel ehrenamtliche angenommen, wenn mir nicht immer gesagt worden wäre, die werden umgewandelt und ich brauche erst 10! Leider bekomme ich auch keinen Gründungszuschuss, da ich noch studiere und somit nicht arbeitslos bin. Das wäre ich aber auch danach nicht, deshalb ist es auch egal. Viel Erfolg Jan! |
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#15 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 24.01.2008
Beiträge: 33
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Hallo Nadine, bist Du sicher, das die ehrenamtlichen nicht umgewandelt werden?
Ich habe noch eine ehrenamtliche Betreuung, und bin jetzt gefragt worden, ob ich sie umwandeln lasse möchte. Wollte ich nicht, weil jetzt alles läuft, und die Hauptarbeit getan ist. Die Rechtspflegerin sagte allerdings auch,das das Gericht entscheiden kann, die Betreuung ehrenamtlich zu lassen. Hast Du denn nachgefragt? Als ich meine erste Weinberger Foertbildung gemacht habe, habe ich auch gehört, das die ehrenamtlichen Betreuungen größtenteils umgewandelt wurden. Liebe Grüße und ein schönes Wochenende Quilterin |
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#16 |
Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2007
Beiträge: 204
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Ja bin sicher!
Die "neue" Betreuungsbehörde ist der Ansicht, dass ehrenamtlich auch ehrenamtlich zu bleiben hat und somit wirds wohl auch so sein. Prinzipiell geht ja auch ehrenamtlich vor beruflich, somit ist die Vorgehensweise schon korrekt. LG Nadine |
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#17 | ||
Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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Hallo Quilterin,
Zitat:
Hallo Conny, Zitat:
Bei uns ist es so, dass die Fälle zunächst auf jene verteilt werden, die schon länger als Betreuer tätig sind. Aber so lange wie das hier geschildert wurde hat es bei mir gar nicht gedauert. ![]() Das ging schneller als mir lieb war. Ich habe ganz am Anfang den Richtern mal einen Besuch abgestattet (ich arbeite für 3 Gerichte), mich vorgestellt und erwähnt, dass ich für jede Betreuung dankbar wäre. Ebenso schaute ich bei den Rechtspfleger rein und stellt mich auch da vor. ![]() Keine Ahnung, ob sich das innerhalb der letzten Jahre geändert hat, aber das war damals ein Tipp einer Dozentin, die mal als Richterin beim Vormundschaftsgericht gearbeitet hatte. |
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#18 |
Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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#19 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 18.02.2009
Beiträge: 36
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@Nadine: Danke! Ist ja echt unglücklich gelaufen bei dir. Klar, ehrenamtlich geht prinzipiell vor Berufsbetreuung, aber Dich erst zu ködern und dann doch nicht umzuwandeln, da wär ich glaub ganz schön sauer. Tja, und mit Zuschuss geht nur aus ALG-I Bezug heraus. Du müsstest also erst mal mindestens 1 Jahr beschäftigt gewesen sein.
@Tina: Auch Danke =) |
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#20 |
Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2007
Beiträge: 204
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@Jan: Das Problem war eben, dass aus zwei Betreuungsbehörden eine wurde (durch die Kreisgebietsreform) und jede eine andere Arbeitsweise hat. Nun ist die Behörde zuständig, mit der ich bisher nichts zu tun hatte - und deren System wird nun übernommen. Also das ist nicht von irgendwem mit Absicht passiert, sonst würde ich das auch nicht so hinnehmen!
LG Nadine |
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alg1, arbeitslosengeld, berufsbetreuer, gründerzuschuß, praktikum, selbständigkeit |
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