Dies ist ein Beitrag zum Thema Berufsbetreuer per Gründungszuschuss? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo!
Gibt es hier diesbezüglich Erfahrungswerte? Meines Wissens zahlt die Agentur für Arbeit im Rahmen des Gründungszuschusses 9 Monate lang ...
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#1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 18.02.2009
Beiträge: 36
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Hallo!
Gibt es hier diesbezüglich Erfahrungswerte? Meines Wissens zahlt die Agentur für Arbeit im Rahmen des Gründungszuschusses 9 Monate lang das ALG-I plus monatlich 300€, diese im Anschluss ggf. noch mal 6 Monate lang. Ist hier bekannt, ob dieses Modell auch für angehende Berufsbetreuer taugt oder überhaupt möglich ist? Ich bin jetzt noch bis einschliesslich August beschäftigt und würde mich dann evtl. im September selbständig machen. Ich denke bis dahin habe ich genug Zeit, mich entsprechend vorzubereiten, z.B. auch mit einer (oder mehreren?) ehrenamtlichen Betreuungen. Da sich die Betreuungen ja über einen längeren Zeitraum nach und nach aufbauen wäre der Gründungszuschuss doch eine super Möglichkeit, diese erste wirtschaftlich schwierige Phase gut zu überbrücken. Kann es überhaupt gelingen, in diesen 9-15 Monaten ein Betreuungsbüro aufzubauen, das sich trägt? Ihr seht schon, ich fange gerade erst an, mich mit der Materie auseinander zu setzen.. Schon mal danke für jeden Tipp! |
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#2 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 06.02.2009
Ort: Thüringen
Beiträge: 245
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Hallo Jan,
natürlich hat auch ein gewerblich arbeitender Betreuer das Recht auf Gründungszuschuß. Du solltest jedoch darauf achten, daß Dir gekündigt wird (und nicht umgekehrt), sonst wird Dir vom Arbeitsamt eine 3- monatige Sperre auferlegt und somit hast Du in dieser Zeit auch kein Anrecht auf den Zuschuß. Den Zuschuß erhältst Du nur, wenn Du noch mindestens 90 Kalendertage Anrecht auf ALG1 hast. Desweiteren unterliegt die Vergabe des Zuschusses kommunal unterschiedlichen Kriterien, vielerorten wird unter anderem ein Nachweis über die Teilnahme an einem Existenzgründerseminar verlangt. Außerdem sollte ein tragfähiges und geprüftes Geschäftskonzept erstellt werden. Die Prüfung kann meines Wissens nach beispielsweise von einem zertifizierten Steuerbüro vorgenommen werden. Zu den Details dieser Voraussetzungen solltest Du Dich unbedingt vorher beim zuständigen Arbeitsamt beraten lassen! Auch wenn sich der Stamm Deiner Klienten (je nach Deiner Reputation bei der Betreuungsbehörde) sicher nach und nach erhöhen wird, wirst Du gewisse Durststrecken überwinden müssen. Allein vom Beginn der Betreuung bis zur ersten Zahlung durchs Amtsgericht vergeht mindestens ein viertel Jahr. In dieser Zeit fallen Kosten für Büromiete, Versicherungen, Mobilität, für Korrespondenz und Kommunikation etc. an. Zusätzlich mußt Du auch Deinen privaten Lebensunterhalt (Miete, Essen, Heizung usw. usf.) bestreiten. Wenn Du nicht ausreichend Geld auf der hohen Kante hast oder Dich nicht ein ungewöhnlich hohes Arbeitslosengeld (60% Deines jetzigen Einkommens) erwartet, solltest Du Dir also Gedanken machen, wo Du Dir zusätzliches Geld borgen kannst. Die 300€ Zuschuß sind eine schöne und vor allem rückzahlungsfreie Hilfe, Deine laufenden Kosten werden jedoch (siehe oben) weit darüber liegen. Geändert von volki (19.02.2009 um 09:35 Uhr) |
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#3 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 18.02.2009
Beiträge: 36
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Hallo Volki,
danke für die schnelle Reaktion! mein Vertrag ist befristet bis Ende August, die Kriterien ALGI-Bezug, 90-Tage-Frist und nicht selbst verschuldete Kündigung wären im September also erfüllt. Dass es ohne umfassende Beratung seitens Agentur, IHK, usw. nicht funktionieren wird ist klar, ich wollte einfach erst mal eine Einschätzung aus der Praxis hören, z.B. ob hier grundsätzlich abgeraten wird. Am Anfang könnte es also trotz Zuschuss eng werden. Erst dachte ich, um die Risiken zu minimieren ginge es grundsätzlich nur über das Sprungbrett Teilzeitbeschäftigung, vor allem um so die Versicherungen abzudecken. Inzwischen gefällt mir die Variante der Gründung besser, weil ich mich so von Anfang an uneingeschränkt auf die Betreuungen einlassen kann und durch den schrittweisen Aufbau auch genug Zeit habe, mich mit allen Schnittstellen, rechtlichen Dingen etc. vertraut zu machen. Irgendwo hab ich aber gelesen, dass es bis zu zwei Jahre dauern kann, bis letztlich genug Betreuungen zusammen gekommen sind, aber das hängt wahrscheinlich von vielen Faktoren ab. Nach Ablauf der Förderungen sollte es dann aber schon zügig gehen.. Unterm Strich schon ein ganz schönes Wagnis. |
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#4 |
Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Jan!
Wie sieht es denn mit Ihren beruflichen Qualifizierungen und bereits besuchten Fortbildungskursen für Berufsbetreuer aus? Meines Erachtens ist die Zeit bis August viel zu kurz, um einen richtigen Einblick in die Betreuungstätigkeit zu bekommen. Außerdem fallen ehrenamtliche oder Berufsbetreuungen auch nicht einfach so vom Himmel, oder meinen Sie, man hat ausgerechnet auf SIE gewartet? Ich denke ein Aufklärungsgespräch mit der Betreuungsbehörde bringt Licht ins Dunkel, dann wissen auch, wie Ihre Chancen stehen überhaupt als Berufsbetreuer dauerhaft Fuß zu fassen! Mit freundlichen Grüßen Stracciatellamaus |
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#5 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 18.02.2009
Beiträge: 36
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Hallo Stracciatellamaus,
spezifische Kurse habe ich noch nicht besucht, ich kann also nur mein Studium der Sozialen Arbeit vorweisen. Anfang März mache ich ein einwöchiges Praktikum bei einer Berufsbetreuerin, dabei werde ich sicher nur einen kleinen Ausschnitt des Ganzen kennen lernen, vieles kann ich mir aber vielleicht auch anlesen. Da ich die Betreuerin (seit 15 Jahren selbständig) gut kenne habe ich in ihr auch jederzeit eine kompetente Ansprechpartnerin. Aber klar, letztlich haben da noch ein paar andere Leute ein Wörtchen mitzureden. Die Idee ist wie gesagt noch ziemlich neu, ich muss mich jetzt erst mal Schritt für Schritt vorantasten, ich denke das Praktikum wird dabei sehr hilfreich sein. |
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#6 |
Gast
Beiträge: n/a
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Aha, Praktikum ist nie verkehrt und wenn man kompetente Leute als Ansprechpartner hat, ist das umso besser. Ihr Studium kann Ihnen auch hilfreich sein, Prima!
Dennoch würde ich als erstes mit der Betreuungsbehörde sprechen, inwieweit Berufsbetreuerbedarf besteht. Mit freundlichen Grüßen Stracciatellamaus |
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#7 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 18.02.2009
Beiträge: 36
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Na, das klingt doch schon bisl besser
![]() Du kannst mich übrigens gerne duzen - oder seid ihr hier so förmlich miteinander? |
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#8 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 24.01.2008
Beiträge: 33
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Hallochen, ich bin von Hause aus Krankenschwester, und habe für die Selbständigkeit einen Gründungszuschuß beantragt und auch bekommen.Im August 08 habe ich mich selbständig gemacht, den ersten Kurs im Weinbergerforum absolviert, der zweite folgt im März.)
Vorstellung bei der Betreuungsbehörde, aber die erste Betreuung erst im Feb. bekommen. Man brauchr schon Überbrückung finanzieller Art. Schöne Grüße Quilterin |
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#9 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 18.02.2009
Beiträge: 36
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Hallo Quilterin!
Ab Selbständigkeit hat es ein halbes Jahr bis zur ersten Betreuung gedauert?! Wie weit warst du denn zum Zeitpunkt der Antragstellung? (Falls sich jemand wundert: Ich habe meinen Namen geändert ![]() |
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#10 |
Berufsbetreuerin / Fachwirtin in der Alten-und Krankenpflege
Registriert seit: 18.07.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 131
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Hallo,
mein Ziel ist es auch Berufsbetreuerin zu werden. Habe mehrere Weiterbildungen besucht und bin auch in der Betreuungsbehörde registriert. Habe ich 3 Betreute (ehrenamtl.) und das hat jetzt insgesamt 9 Monate gedauert. Ich kann mir also gut vorstellen,dass noch noch 1 - 2 Jahre vergehen bis es soweit. ![]()
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Jede Minute die man Lacht, verlängert das Leben um eine Stunde ![]() |
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alg1, arbeitslosengeld, berufsbetreuer, gründerzuschuß, praktikum, selbständigkeit |
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