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Gerichtskosten 2024

Dies ist ein Beitrag zum Thema Gerichtskosten 2024 im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Mit Artikel 3 des BetrInASGEV wurden die Gerichtskosten für Dauerbetreuungen um 15 % erhöht, um die Inflationsausgleichs-Sonderzahlung für berufliche Betreuer, ...


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Alt 18.03.2024, 08:56   #1
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Standard Gerichtskosten 2024

Mit Artikel 3 des BetrInASGEV wurden die Gerichtskosten für Dauerbetreuungen um 15 % erhöht, um die Inflationsausgleichs-Sonderzahlung für berufliche Betreuer, Betreuungsvereine und ehrenamtliche Betreuer zu refinanzieren.

Da das BetrInASGEV ein strukturelles Problem aufschiebt und der vermögende Betreute zu Gunsten der Landeskassen damit doppelt belastet wird, finde ich das schon ein Hohn.

Ob das mit unserer Verfassung vereinbar ist?
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Alt 18.03.2024, 10:19   #2
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Beiträge: 6,297
Standard

Ja, das war wohl ein ziemlicher Schnellschuss, damit der Bundesrat doch noch zustimmt (die Ablehnungsempfehlung des Finanzausschusses lag schon vor). An so Kinkerlitzchen, wie das Gleichheitsgebot hat man wohl nicht gedacht. Schließlich ist die „Schuldenbremse“ ja selbst in den Verfassungsrang erhoben worden.
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Horst Deinert

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Alt 18.03.2024, 11:24   #3
Routinier
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,649
Standard

An die Schuldenbremse halten sich unsere Vertreter doch aber auch nicht..., aber daran ist ja die Opposition schuld.

War es nicht die Opposition, die die Betreuervergütung in den Bundestag gebracht hat?
Mächschen ist offline  
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Alt 03.04.2024, 15:04   #4
Moderator
 
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Registriert seit: 24.03.2005
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Ja. Allerdings hatte das BMJ zu dem Zeitpunkt schon den Entwurf zum Inflationsgesetz vorgelegt. War aber dennoch hilfreich.
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Horst Deinert

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