Dies ist ein Beitrag zum Thema Veräußerungsgewinn bei Aufgabe des Betreuerbüros im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen,
letztes Jahr habe ich mein Büro als selbst. Berufsbetreuerin zu Ende August aufgegeben.
Ich mache gerade die Steuererklärung ...
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05.04.2024, 16:25 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 09.03.2024
Beiträge: 10
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Veräußerungsgewinn bei Aufgabe des Betreuerbüros
Hallo zusammen,
letztes Jahr habe ich mein Büro als selbst. Berufsbetreuerin zu Ende August aufgegeben. Ich mache gerade die Steuererklärung für letztes Jahr und habe nun die Einnahmen und Ausgaben eingetragen. Die Steuersoftware fragt mich jetzt nach dem Veräußerungsgewinn und ich verstehe das (trotz googeln) nicht. Ich habe Einnahmen aus Vergütungen - Ausgaben = einen kleinen Betrag X als Gewinn (sonstige steuerfreie Einnahmen) errechnet. Ich hatte weder ein Dienstwagen, noch ein extra angemietetes Büro oder ähnliche Werte, die sich mit der Aufgabe der Selbständigkeit veräußern ließen. Ist dann der Betrag X (Gewinn nach Abzug der Ausgaben von den Einnahmen (Vergütungen)) als Veräußerungsgewinn anzugeben? Ich danke Euch im Voraus für Unterstützung. Viele Grüße Sommerblume |
05.04.2024, 16:31 | #2 |
Einsteiger
Registriert seit: 09.03.2024
Beiträge: 10
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Noch eine Frage:
In 2022 hat mein Betreuerbüro Verlust gemacht (war das erste Jahr) In 2023 habe ich einen kleinen Gewinn gemacht (Jahr der Geschäftsaufgabe). Muss ich die beiden Werte zusammenrechnen und ist die Summe dann der Veräußerungsverlust? |
05.04.2024, 16:54 | #3 |
Stammgast
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: Südwestfalen
Beiträge: 785
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Du hast das Büro einfach zugemacht und die letzten Vergütungsanträge gestellt, oder? Einen Veräußerungsgewinn gäbe es, wenn Du das Büro/Inventar/PKW etc. verkauft hättest, nachdem Du es geschlossen hast. Diese Sachenhast Du ja womöglich früher steuerlich geltend gemacht. Falls es in dem Zusammenhang einen Gewinn gäbe, dann muss das auch angegeben werden.
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05.04.2024, 16:59 | #4 |
Einsteiger
Registriert seit: 09.03.2024
Beiträge: 10
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Hallo Marsupilami,
danke für deine Antwort! Ich habe das Betreuungsbüro (habe es von zuhause aus meiner Wohnung betrieben) einfach zugemacht. Es wird von niemandem weitergeführt und ich habe nichts verkauft. Ich denke, dass ich dann außer meinem laufenden Gewinn X keinen Veräußerungsgewinn habe. Das Steuerprogramm nimmt die "0,00 EUR" aber leider nicht an. |
05.04.2024, 19:23 | #5 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,421
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Vermutlich gehts um bisheriges Gewerbevermögen (zB den PC), das auch dann, wenn es nicht verkauft, sondern nun privat genutzt wird, einen Veräußerungsgewinn darstellt. Hier wird darauf hingewiesen:
https://www.handwerk.com/was-ist-bei...versteuern?amp Am besten überlässt man das dem Steuerberater.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de Geändert von HorstD (05.04.2024 um 19:50 Uhr) |
05.04.2024, 19:29 | #6 |
Einsteiger
Registriert seit: 09.03.2024
Beiträge: 10
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Danke!
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steuer, veräußerungsgewinn |
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