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Gewerbeleasing

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Hallo, ich habe die Suchfunktion benutzt und nichts passendes gefunden und hoffe ich bin hier an der richtigen Stelle mit ...


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Alt 10.05.2024, 20:41   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 20.03.2023
Beiträge: 9
Standard Gewerbeleasing

Hallo, ich habe die Suchfunktion benutzt und nichts passendes gefunden und hoffe ich bin hier an der richtigen Stelle mit meiner Frage.

Ich habe seit kurzem meine Registrierung als Berufsbetreuer erhalten und meine ersten Anfragen erhalten. Momentan habe ich jedoch noch keine aktive Betreuung. Ich arbeite Vollzeit noch in einem Hauptjob und möchte mir durch die Betreuungstätigkeit erstmal nur was dazuverdienen, da ich den Bereich sehr interessant finde. Ich würde zunächst nicht mehr als 5 Betreuungen übernehmen.

Lange Rede kurzer Sinn, nun zu meiner Frage. Da man als Berufsbetreuer ein Gewerbe anmelden muss, habe ich mich gefragt ob man auch die Vorzüge eines Gewerbes genießen kann. Meine Internetrecherche ergibt jedoch keine eindeutigen Antworten. Manchmal steht da was davon, dass das Gewerbe hauptberuflich geführt werden muss und manchmal steht auch was davon, dass das Gewerbe bereits über mehrere Jahre bestehen muss. Einige Aussagen deuten wiederum darauf hin, dass man mit den jeweiligen Anbietern einfach Glück haben muss.

Jetzt meine Frage an euch: Ist es ohne weiteres möglich so ein Gewerbeleasing abzuschließen (Ich brauche kein dickes Auto, Hauptsache 4 Räder und ein Lenkrad) oder ist es jedes mal an gewisse Konditionen gebunden, die man als "Anfänger" im Nebengewerbe zunächst nicht so ohne weiteres erfüllen kann (Einen gewissen Umsatz o.ä.)?

Ich danke schonmal vorab für Eure Mühe und wünsche ein wohlverdientes Wochenende
lirumlarum ist offline  
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Alt 11.05.2024, 00:30   #2
Schnell noch schreiben, dann geht's weiter
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 1,999
Standard

Kommt auf die Bedingungen an, also Angebote richten sich in der Regel an bestimmte Unternehmen, gut möglich, dass Du bei Marke A einen Rabatt bekommst, bei Marke B aber nicht.
Die Frage würde ich einem Vermittler stellen.

Zudem musst Du Dir die Bedingungen genau anschauen, sobald Du den B2C Markt verlässt, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
Mächschen ist offline  
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Alt 12.05.2024, 09:36   #3
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,684
Standard

Inwieweit Gewerbekunden, um zB von bestimmten Rabatten zu profitieren, weitere Voraussetzungen erfüllen müssen, ist nach dem
Grundsatz der Vertragsfreiheit zu beantworten. Es gibt keine spezielle Regelung, die für alles gilt. Es gelten je nach Vertragsart und Partner dessen allgemeine Geschäftsbedingungen.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 20.05.2024, 22:31   #4
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 20.03.2023
Beiträge: 9
Standard

Dankeschön für die Rückmeldungen. Dann werde ich mir mal ein paar Angebote anschauen
lirumlarum ist offline  
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Alt 17.12.2024, 09:48   #5
Neuer Gast
 
Registriert seit: 23.10.2024
Beiträge: 1
Standard Betriebsausgabenabzug

Hallo, ich möchte auf deine Frage gerne ein paar Hinweise antworten:
Da du freiberuflich tätig bist, machst du eine Einnahmeüberschussrechnung, um deinen Gewinn zu ermitteln. Da ist es egal, ob du das halbtags, 10h pro Woche oder 60h Vollzeit machst. Das Finanzamt interessiert nur, dass du eine Absicht hast "Gewinne zu erzielen".
Bist du registriert und bekommst deine ersten Betreuungen, erzielst du nachhaltig Einnahmen. Ein PKW-Leasing in deinem "Betrieb", denn nichts anderes ist deine Betreuertätigkeit, stellt Betriebsausgaben dar, die du abziehen kannst. Als Bsp.: du bekommst pro Monat 1.000 Euro Einnahmen, deine Leasing kostet dich pro Monat 400 Euro. Am Jahresende musst du dann nicht 12.000 Euro versteuern, sondern "nur" 7.200 Euro (12 x 1.000 minus (12 x 400). Wichtig ist auf lange Sicht Gewinne zu machen, das Finanzamt akzeptiert nicht, dass du im Jahr nur 2.000 Euro verdienst, aber für 15.000 Euro Auto fährst im Betrieb. Aber wie du siehst, lohnt es sich einen PKW auf dein Gewerbe zu kaufen/leasen etc. Du kannst natürlich auch kein Auto im betrieb haben und es privat bezahlen, die Kosten sind gleich, du versteuerst aber dann halt sie 12.000 Euro voll.
Ob man gewisse Konditionen von Anbietern bekommt, kann ich nicht sagen, aber alleine im Rahmen der EÜR alle Kosten als Betriebsausgaben gegen deine Einnahmen "aufzurechnen", macht schon extrem viel Sinn. Du musst dieses Fahrzeug dann aber auch mehr als 10% betrieblich nutzen und evtl eine Privatnutzung versteuern, aber all das lohnt sich dennoch immer im Vergleich zum reinen Privatkauf.
Hoffe das war verständlich? Viele Grüße, Andy

Geändert von andy_toe (17.12.2024 um 09:59 Uhr)
andy_toe ist offline  
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