Dies ist ein Beitrag zum Thema Gewerbeleasing im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
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10.05.2024, 21:41 | #1 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 20.03.2023
Beiträge: 7
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Gewerbeleasing
Hallo, ich habe die Suchfunktion benutzt und nichts passendes gefunden und hoffe ich bin hier an der richtigen Stelle mit meiner Frage.
Ich habe seit kurzem meine Registrierung als Berufsbetreuer erhalten und meine ersten Anfragen erhalten. Momentan habe ich jedoch noch keine aktive Betreuung. Ich arbeite Vollzeit noch in einem Hauptjob und möchte mir durch die Betreuungstätigkeit erstmal nur was dazuverdienen, da ich den Bereich sehr interessant finde. Ich würde zunächst nicht mehr als 5 Betreuungen übernehmen. Lange Rede kurzer Sinn, nun zu meiner Frage. Da man als Berufsbetreuer ein Gewerbe anmelden muss, habe ich mich gefragt ob man auch die Vorzüge eines Gewerbes genießen kann. Meine Internetrecherche ergibt jedoch keine eindeutigen Antworten. Manchmal steht da was davon, dass das Gewerbe hauptberuflich geführt werden muss und manchmal steht auch was davon, dass das Gewerbe bereits über mehrere Jahre bestehen muss. Einige Aussagen deuten wiederum darauf hin, dass man mit den jeweiligen Anbietern einfach Glück haben muss. Jetzt meine Frage an euch: Ist es ohne weiteres möglich so ein Gewerbeleasing abzuschließen (Ich brauche kein dickes Auto, Hauptsache 4 Räder und ein Lenkrad) oder ist es jedes mal an gewisse Konditionen gebunden, die man als "Anfänger" im Nebengewerbe zunächst nicht so ohne weiteres erfüllen kann (Einen gewissen Umsatz o.ä.)? Ich danke schonmal vorab für Eure Mühe und wünsche ein wohlverdientes Wochenende |
11.05.2024, 01:30 | #2 |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,616
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Kommt auf die Bedingungen an, also Angebote richten sich in der Regel an bestimmte Unternehmen, gut möglich, dass Du bei Marke A einen Rabatt bekommst, bei Marke B aber nicht.
Die Frage würde ich einem Vermittler stellen. Zudem musst Du Dir die Bedingungen genau anschauen, sobald Du den B2C Markt verlässt, damit es keine bösen Überraschungen gibt. |
12.05.2024, 10:36 | #3 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,207
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Inwieweit Gewerbekunden, um zB von bestimmten Rabatten zu profitieren, weitere Voraussetzungen erfüllen müssen, ist nach dem
Grundsatz der Vertragsfreiheit zu beantworten. Es gibt keine spezielle Regelung, die für alles gilt. Es gelten je nach Vertragsart und Partner dessen allgemeine Geschäftsbedingungen.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
20.05.2024, 23:31 | #4 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 20.03.2023
Beiträge: 7
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Dankeschön für die Rückmeldungen. Dann werde ich mir mal ein paar Angebote anschauen
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