Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuervorschlag, Betreuungsübernahme im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen,
seit der Gesetzesreform wird nun häufiger ein initiales Kennenlernen zw. designiertem Betreuer und Klient vorangestellt, m.E. sinnvoll, wenn ...
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16.05.2024, 17:31 | #1 |
Stammgast
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: Im Weserbergland (NRW)
Beiträge: 968
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Betreuervorschlag, Betreuungsübernahme
Hallo zusammen,
seit der Gesetzesreform wird nun häufiger ein initiales Kennenlernen zw. designiertem Betreuer und Klient vorangestellt, m.E. sinnvoll, wenn auch nicht gesondert vergütet. "Bitte suchen Sie den Betreuten auf und klären Sie, ob eine Zusammenarbeit zwischen ihnen für beide Seiten vorstellbar und gewünscht ist. Bitte teilen Sie das Ergebnis anschließend mit." (sinngemäß) Mal kommt das in dieser Form vom AG (schriftl.) und mal von der BtB (fernmündlich). Wie gesagt, ich halte das für sinnvoll und gut und setze das so um. Zuvor wurde das hier eigentlich immer direkt mit einem Anhörungstermin vor Ort verbunden, so dass kein Vieraugengespräch mit dem (möglichen) Klienten zuvor möglich war. Also sicherlich eine Verbesserung, wenngleich ja eigentlich lediglich eine Option i.S.v. § 12 Abs. 2 BtOG. Manchmal läuft es aber auch noch in alter Weise, direkt mit einer richterlichen Anhörung verbunden. Meine Frage: Läuft das bei Euch in den unterschiedlichen Bezirken ähnlich oder mal so und mal so, wie ist das? Weitere Frage: Aktuell erhielt ich nun vom Richter die schriftliche Mitteilung in der o.a. Form, verbunden mit der Bitte, eine schriftliche Einverständniserklärung des Betreuten für den Fall eines positiven Vorgespräches einzureichen. Hatte ich jetzt so noch nie. Ist das bei Euch auch mittlerweile so üblich? Sicherlich kein immenser Aufwand, aber ich möchte auch nicht zum Handlanger der Richter hier werden. Ich will da nichts einreißen lassen, wehret den Anfängen... Mich interessieren Eure Meinungen und Erfahrungen zu den angesprochenen Aspekten, würde mich über Rückmeldungen freuen! MfG Florian |
17.05.2024, 11:30 | #2 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 15.08.2021
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 69
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Ich kenne die Bitte auf ein Kennenlerngespräch nur aus einer Betreuungsbehörde. Damals habe ich mitgeteilt, dass ich mit der Person telefonieren würde, aber kein persönlicher Hausbesuch (in einen 40 Minuten entfernen Ort) für mich in Frage kommt.
Mein Stammamtsgericht und meine Stammbehörde macht das nicht und ich denke, dass das so auch gut ist. Ich war erst bei einer Anhörung, wo die betroffene Person ziemlich genervt war, wie viele Leute mit ihr sprechen wollten: Behörde, Gutachter, Richter. Wenn sich da noch ein Gespräch mit dem zukünftigen Betreuer dazwischenschiebt (die einzige Person, die dafür nicht vergütet/bezahlt wird), zieht sich das Verfahren ja noch weiter in die Länge. Sorry, aber warum will der Richter eine schriftliche Einverständnis? Anhörung muss doch ohnehin stattfinden. |
18.05.2024, 16:44 | #3 | |||
Forums-Geselle
Registriert seit: 29.07.2019
Ort: Nähe Weißwurstäquator
Beiträge: 290
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Zitat:
Zitat:
Zitat:
Weil man das so wunderbar in die Akte heften kann |
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18.05.2024, 16:50 | #4 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 29.07.2019
Ort: Nähe Weißwurstäquator
Beiträge: 290
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Zitat:
prima, dass du es bei Bedarf machst! Hast du damit gute Erfahrungen gemacht, also dass die Betreuten schneller Vertrauen fassen o.ä.? Meines Wissens werden Betreuer bei uns auch noch eingeladen zur Anhörung. Die Kennenlern-Gespräche vermittelt wir als Behörde, wenn die zu betreutende Person dies möchte. Das muss man halt erstmal abfragen! Unsere Frage lautet so in etwa: Ist es für Sie wichtig, die Person vorher kennenzulernen? - Manche sagen dann, ach nö, macht mal.. andere finden Telefonieren gut oder fragen auch von sich aus, ob ein Kennenlernen möglich ist. |
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18.05.2024, 19:19 | #5 | |||
Stammgast
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: Im Weserbergland (NRW)
Beiträge: 968
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Zitat:
Jedenfalls: Ich halte das für gut, auch wenn @Domenica nicht falsch liegt, wenn sie schreibt, dass Betreuer einmal mehr die einzigen Beteiligten sind, die dabei altrusitisch arbeiten (sollen). Ich halte eine nachgelagerte Vergütung (zusätzliche Pauschale) für diese Vorabvisite für angebracht, sofern es zur Bestallung kommt. Zitat:
Zitat:
MfG Florian |
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24.05.2024, 00:01 | #6 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 06.02.2009
Ort: Thüringen
Beiträge: 239
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Ich biete in der Regel ein vorheriges Kennenlernen selbst an, wenn eine Anfrage zur Betreuungsübernahme direkt von Intreressenten, von der Behörde oder von Angehörigen bzw. Bekannten Betroffener erfolgt. Meist wird das dann ein relativ kurzer Termin im Büro. Aus meiner Sicht, auch wenn nicht explizit vergütet, hat das gleich mehrere Vorteile: Ich bekomme eine erste Ahnung, wie es um die Motivation und Zuverlässigkeit des Interessenten steht, kann ggf. Ängste und Befürchtungen ausräumen sowie (überzogene) Erwartungen bereit im Vorfeld geraderücken.
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