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Quilterin 23.02.2009 17:35

Vermögensaufstellung
 
Hallochen, wie schnell muß die Vermögensaufstellung nach Betreuungsbeginn beim Gericht sein? ( Es wird von einen angemessenenZeitraum gesprochen.)
Ich habe den Kontostand zum Beginn der Betreuung, aber nochnicht die gesamten Schulden feststellen können.
Müssen auch für die Schulden Belege beigefügt werden, oder reicht eine Aufstellung?
Vielen Dank und schöne Grüße Quilterin

dora88 23.02.2009 20:00

ich würde auf jeden Fall vier Wochen nach Betreuungsbeginn dem Gericht schreiben, auf welchem Stand Du bist, also auch, dass Du die Gesamtlage noch nicht fertig sichten konntest und einen nicht allzu fernen Termin angeben, zu dem Du den Bericht abgeben wirst.

Dora

Frauke 24.02.2009 10:20

bei uns ist das Vermögensverzeichnis innerhalb 4-6 Wochen einzureichen. Bei komplizierteren Sachen, wenn es innerhalb dieser Zeit nicht möglich ist, alle Unterlagen zu beschaffen, teile ich dem AG nach ca. 4 Wochen mit, wann ungefähr mit dem VZ zu rechnen ist.

Größere Schuldbeträge weise ich immer mit Beleg nach, kleinere fasse ich auch mal zusammen und weise sie nicht einzeln nach (z.B.: Schulden bei XY: 4000€, weitere Schulden bei A, B, C insgesamt 250€)

BetrKl 24.02.2009 13:47

Also hier in Berlin haben wir bis zu 2 Monaten Zeit das Vermögensverzeichnis einzureichen.

Tina L. 24.02.2009 14:04

Ich weiß gar nicht wie lange man hier genau Zeit hat. Das wird bei der Verpflichtung ganz unterschiedlich gehandhabt und besprochen. Der längste Zeitraum waren mal über 3 Monate, weil immer noch etwas auftauchte. Ich konnte deshalb auch keinen Vergütunsantrag stellen, weil das VVZ noch gar nicht fertig war.

Meistens schaffe ich alles beim Verpflichtunsgtermin abzugeben, aber manchmal braucht es auch Zeit, das teile ich dann mit. Bisher wurde das einfach notiert und ich hatte genug Zeit, ohne, dass mir jemand im Nacken gesessen oder mich erinnert hätte.

Im Zweifelsfall würde ich einfach mitteilen, dass die Recherchen länger andauern.

Quilterin 24.02.2009 14:05

Vermögensverzeichnis
 
Vielen Dank für Eure Antworten, ich habe dann noch etwas Zeit für das Verzeichnis, und kann in Ruhe die restlichen Unterlagen abwarten.
Schöne Grüße Quilterin

MorganaNight 24.02.2009 16:49

Hallo,
also in Berlin wird es unterschiedlich gehandhabt. Ich habe ja nur 2 Betreuungen bisher, aber bei meiner ersten hatte ich 2 Monate Zeit und bei meiner 2. musste ich schon nach vier Wochen einreichen und das an einem Gericht. :d010:
LG Conny

Isabelle 27.04.2010 19:41

Hallo,

was handhabt ihr das eigentlich wenn nach dem Einreichen der Aufstellung noch was auftaucht? Wie wenn bei spätere nochmaliger Wohnungsdurchsicht oder bei der Räumung an den ungewöhnlichsten Orte noch Werte auftauschen wie etwa Sparbücher oder Schmuck.

Viele Grüße
Isabelle.

Rudi 27.04.2010 19:49

an Isabelle

... nach nachmelden - auch ausserhalb der Berichtsintervalle.
Jede dir bekannte Änderung der Vermögensverhältnisse muss mitgeteilt werden.

Gr. R.

Tina L. 28.04.2010 00:32

Hallo,

ich teile jede Änderung ebenfalls dem Gericht mit und

- trage entweder für die Rechnungslegung die Wertgegenstände zu dem Zeitpunkt ein, wo sie aufgetaucht sind bzw. lege an diesem Tag ein Konto an.

- ist etwas sehr zeitnah aufgetaucht, habe ich auch schon das VVZ korrigiert eingereicht.

Ps. Wo wir gerade beim Thema sind. Heute erreichte mich über Umwege die Info, dass bei einer Klientin eine Lebensversicherung besteht. Die vorherige Betreuerin hatte die bei der Übergabe scheinbar verschlafen. Ebenso störte sie nicht weiter, dass 6 Jahre lang die Mitteilungen über den Kontostand weiter an sie verschickt wurden. Ich betreue die Frau immerhin schon seit 2004! :rolleyes:

Rudi 28.04.2010 05:48

Hallo Tina

... und jetzt haste Bauchschmerzen ggü. der Kollegin, weil ne Quasi-Negativ-Meldung über die Arbeit einer Kollegin beim Gericht abgeben musst, um selber sauber zu bleiben? Stimmts?

Ich kenn das. Ich habe jetzt die Betreuung eines Schizophrenen übernommen, der schon jahrelang unter der Betreuung eines Kollegen stand.
Der Betroffene hat ein Haus von den Eltern geerbt, in dem der Bruder seit 7 Jahren mietfrei wohnt.
Ich hab jetzt 20.000 € Schadenersatz gg. den Vorbetreuer geltend gemacht.
Man kann sich zwar hinstellen und sagen, ich bin Vertreter des Betroffenen, aber letztlich bleibt doch ein unangenehmes Gefühl ggü. einem Berufskollegen.

Mehr dazu im Geschlossenen unter "Vergütung nach Betreuerwechsel"

Gr. Rudi

Tina L. 28.04.2010 11:49

Hallo Rudi,

das war eine ehrenamtliche Betreuerin.

Ich habe dem Gericht nun einfach nur mitgeteilt, dass plötzlich eine LV aufgetaucht ist, von der ich bisher keine Kenntnis hatte und eine Kopie begelegt. Es steht ihr Name im Adressfeld, das sagt alles. Ebenso habe ich das Sozialamt informiert. Die Vers. ist aber nicht hoch.


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