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Vermögensaufstellung

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Hallochen, wie schnell muß die Vermögensaufstellung nach Betreuungsbeginn beim Gericht sein? ( Es wird von einen angemessenenZeitraum gesprochen.) Ich habe ...


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Alt 23.02.2009, 17:35   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 24.01.2008
Beiträge: 33
Standard Vermögensaufstellung

Hallochen, wie schnell muß die Vermögensaufstellung nach Betreuungsbeginn beim Gericht sein? ( Es wird von einen angemessenenZeitraum gesprochen.)
Ich habe den Kontostand zum Beginn der Betreuung, aber nochnicht die gesamten Schulden feststellen können.
Müssen auch für die Schulden Belege beigefügt werden, oder reicht eine Aufstellung?
Vielen Dank und schöne Grüße Quilterin

Geändert von Quilterin (23.02.2009 um 17:51 Uhr)
Quilterin ist offline  
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Alt 23.02.2009, 20:00   #2
Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von dora88
 
Registriert seit: 10.08.2008
Ort: Schleswig Holstein
Beiträge: 152
Standard

ich würde auf jeden Fall vier Wochen nach Betreuungsbeginn dem Gericht schreiben, auf welchem Stand Du bist, also auch, dass Du die Gesamtlage noch nicht fertig sichten konntest und einen nicht allzu fernen Termin angeben, zu dem Du den Bericht abgeben wirst.

Dora
dora88 ist offline  
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Alt 24.02.2009, 10:20   #3
Dipl. Soziologin / ehem. Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von Frauke
 
Registriert seit: 12.08.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 236
Standard

bei uns ist das Vermögensverzeichnis innerhalb 4-6 Wochen einzureichen. Bei komplizierteren Sachen, wenn es innerhalb dieser Zeit nicht möglich ist, alle Unterlagen zu beschaffen, teile ich dem AG nach ca. 4 Wochen mit, wann ungefähr mit dem VZ zu rechnen ist.

Größere Schuldbeträge weise ich immer mit Beleg nach, kleinere fasse ich auch mal zusammen und weise sie nicht einzeln nach (z.B.: Schulden bei XY: 4000€, weitere Schulden bei A, B, C insgesamt 250€)
Frauke ist offline  
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Alt 24.02.2009, 13:47   #4
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 592
Standard

Also hier in Berlin haben wir bis zu 2 Monaten Zeit das Vermögensverzeichnis einzureichen.
BetrKl ist offline  
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Alt 24.02.2009, 14:04   #5
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
Standard

Ich weiß gar nicht wie lange man hier genau Zeit hat. Das wird bei der Verpflichtung ganz unterschiedlich gehandhabt und besprochen. Der längste Zeitraum waren mal über 3 Monate, weil immer noch etwas auftauchte. Ich konnte deshalb auch keinen Vergütunsantrag stellen, weil das VVZ noch gar nicht fertig war.

Meistens schaffe ich alles beim Verpflichtunsgtermin abzugeben, aber manchmal braucht es auch Zeit, das teile ich dann mit. Bisher wurde das einfach notiert und ich hatte genug Zeit, ohne, dass mir jemand im Nacken gesessen oder mich erinnert hätte.

Im Zweifelsfall würde ich einfach mitteilen, dass die Recherchen länger andauern.
Tina L. ist offline  
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Alt 24.02.2009, 14:05   #6
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 24.01.2008
Beiträge: 33
Standard Vermögensverzeichnis

Vielen Dank für Eure Antworten, ich habe dann noch etwas Zeit für das Verzeichnis, und kann in Ruhe die restlichen Unterlagen abwarten.
Schöne Grüße Quilterin
Quilterin ist offline  
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Alt 24.02.2009, 16:49   #7
Berufsbetreuerin / Fachwirtin in der Alten-und Krankenpflege
 
Benutzerbild von MorganaNight
 
Registriert seit: 18.07.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 131
Standard

Hallo,
also in Berlin wird es unterschiedlich gehandhabt. Ich habe ja nur 2 Betreuungen bisher, aber bei meiner ersten hatte ich 2 Monate Zeit und bei meiner 2. musste ich schon nach vier Wochen einreichen und das an einem Gericht.
LG Conny
__________________
Jede Minute die man Lacht, verlängert das Leben um eine Stunde
MorganaNight ist offline  
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Alt 27.04.2010, 19:41   #8
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 23.04.2010
Beiträge: 32
Standard

Hallo,

was handhabt ihr das eigentlich wenn nach dem Einreichen der Aufstellung noch was auftaucht? Wie wenn bei spätere nochmaliger Wohnungsdurchsicht oder bei der Räumung an den ungewöhnlichsten Orte noch Werte auftauschen wie etwa Sparbücher oder Schmuck.

Viele Grüße
Isabelle.
Isabelle ist offline  
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Alt 27.04.2010, 19:49   #9
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
Standard

an Isabelle

... nach nachmelden - auch ausserhalb der Berichtsintervalle.
Jede dir bekannte Änderung der Vermögensverhältnisse muss mitgeteilt werden.

Gr. R.
__________________
"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!"
Rudi ist offline  
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Alt 28.04.2010, 00:32   #10
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
Standard

Hallo,

ich teile jede Änderung ebenfalls dem Gericht mit und

- trage entweder für die Rechnungslegung die Wertgegenstände zu dem Zeitpunkt ein, wo sie aufgetaucht sind bzw. lege an diesem Tag ein Konto an.

- ist etwas sehr zeitnah aufgetaucht, habe ich auch schon das VVZ korrigiert eingereicht.

Ps. Wo wir gerade beim Thema sind. Heute erreichte mich über Umwege die Info, dass bei einer Klientin eine Lebensversicherung besteht. Die vorherige Betreuerin hatte die bei der Übergabe scheinbar verschlafen. Ebenso störte sie nicht weiter, dass 6 Jahre lang die Mitteilungen über den Kontostand weiter an sie verschickt wurden. Ich betreue die Frau immerhin schon seit 2004!
Tina L. ist offline  
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vermögensaufstellung, vermögensverzeichnis

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