Dies ist ein Beitrag zum Thema Vermögensaufstellung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallochen, wie schnell muß die Vermögensaufstellung nach Betreuungsbeginn beim Gericht sein? ( Es wird von einen angemessenenZeitraum gesprochen.)
Ich habe ...
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23.02.2009, 17:35 | #1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 24.01.2008
Beiträge: 33
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Vermögensaufstellung
Hallochen, wie schnell muß die Vermögensaufstellung nach Betreuungsbeginn beim Gericht sein? ( Es wird von einen angemessenenZeitraum gesprochen.)
Ich habe den Kontostand zum Beginn der Betreuung, aber nochnicht die gesamten Schulden feststellen können. Müssen auch für die Schulden Belege beigefügt werden, oder reicht eine Aufstellung? Vielen Dank und schöne Grüße Quilterin Geändert von Quilterin (23.02.2009 um 17:51 Uhr) |
23.02.2009, 20:00 | #2 |
Berufsbetreuerin
Registriert seit: 10.08.2008
Ort: Schleswig Holstein
Beiträge: 152
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ich würde auf jeden Fall vier Wochen nach Betreuungsbeginn dem Gericht schreiben, auf welchem Stand Du bist, also auch, dass Du die Gesamtlage noch nicht fertig sichten konntest und einen nicht allzu fernen Termin angeben, zu dem Du den Bericht abgeben wirst.
Dora |
24.02.2009, 10:20 | #3 |
Dipl. Soziologin / ehem. Berufsbetreuerin
Registriert seit: 12.08.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 236
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bei uns ist das Vermögensverzeichnis innerhalb 4-6 Wochen einzureichen. Bei komplizierteren Sachen, wenn es innerhalb dieser Zeit nicht möglich ist, alle Unterlagen zu beschaffen, teile ich dem AG nach ca. 4 Wochen mit, wann ungefähr mit dem VZ zu rechnen ist.
Größere Schuldbeträge weise ich immer mit Beleg nach, kleinere fasse ich auch mal zusammen und weise sie nicht einzeln nach (z.B.: Schulden bei XY: 4000€, weitere Schulden bei A, B, C insgesamt 250€) |
24.02.2009, 13:47 | #4 |
Berufsbetreuerin
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 592
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Also hier in Berlin haben wir bis zu 2 Monaten Zeit das Vermögensverzeichnis einzureichen.
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24.02.2009, 14:04 | #5 |
Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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Ich weiß gar nicht wie lange man hier genau Zeit hat. Das wird bei der Verpflichtung ganz unterschiedlich gehandhabt und besprochen. Der längste Zeitraum waren mal über 3 Monate, weil immer noch etwas auftauchte. Ich konnte deshalb auch keinen Vergütunsantrag stellen, weil das VVZ noch gar nicht fertig war.
Meistens schaffe ich alles beim Verpflichtunsgtermin abzugeben, aber manchmal braucht es auch Zeit, das teile ich dann mit. Bisher wurde das einfach notiert und ich hatte genug Zeit, ohne, dass mir jemand im Nacken gesessen oder mich erinnert hätte. Im Zweifelsfall würde ich einfach mitteilen, dass die Recherchen länger andauern. |
24.02.2009, 14:05 | #6 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 24.01.2008
Beiträge: 33
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Vermögensverzeichnis
Vielen Dank für Eure Antworten, ich habe dann noch etwas Zeit für das Verzeichnis, und kann in Ruhe die restlichen Unterlagen abwarten.
Schöne Grüße Quilterin |
24.02.2009, 16:49 | #7 |
Berufsbetreuerin / Fachwirtin in der Alten-und Krankenpflege
Registriert seit: 18.07.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 131
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Hallo,
also in Berlin wird es unterschiedlich gehandhabt. Ich habe ja nur 2 Betreuungen bisher, aber bei meiner ersten hatte ich 2 Monate Zeit und bei meiner 2. musste ich schon nach vier Wochen einreichen und das an einem Gericht. LG Conny
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Jede Minute die man Lacht, verlängert das Leben um eine Stunde |
27.04.2010, 19:41 | #8 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 23.04.2010
Beiträge: 32
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Hallo,
was handhabt ihr das eigentlich wenn nach dem Einreichen der Aufstellung noch was auftaucht? Wie wenn bei spätere nochmaliger Wohnungsdurchsicht oder bei der Räumung an den ungewöhnlichsten Orte noch Werte auftauschen wie etwa Sparbücher oder Schmuck. Viele Grüße Isabelle. |
27.04.2010, 19:49 | #9 |
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
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an Isabelle
... nach nachmelden - auch ausserhalb der Berichtsintervalle. Jede dir bekannte Änderung der Vermögensverhältnisse muss mitgeteilt werden. Gr. R.
__________________
"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
28.04.2010, 00:32 | #10 |
Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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Hallo,
ich teile jede Änderung ebenfalls dem Gericht mit und - trage entweder für die Rechnungslegung die Wertgegenstände zu dem Zeitpunkt ein, wo sie aufgetaucht sind bzw. lege an diesem Tag ein Konto an. - ist etwas sehr zeitnah aufgetaucht, habe ich auch schon das VVZ korrigiert eingereicht. Ps. Wo wir gerade beim Thema sind. Heute erreichte mich über Umwege die Info, dass bei einer Klientin eine Lebensversicherung besteht. Die vorherige Betreuerin hatte die bei der Übergabe scheinbar verschlafen. Ebenso störte sie nicht weiter, dass 6 Jahre lang die Mitteilungen über den Kontostand weiter an sie verschickt wurden. Ich betreue die Frau immerhin schon seit 2004! |
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Stichworte |
vermögensaufstellung, vermögensverzeichnis |
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