Dies ist ein Beitrag zum Thema Ladungsfähige Geschäftsadresse im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen
bei allen Vorbereitungen zur (Teilzeit)Selbständigkeit habe ich ein Problem noch nicht gelöst: meine Adresse. Meine Privatadresse möchte ich ...
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#1 |
Einsteiger
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Ort: NRW
Beiträge: 10
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Hallo zusammen
![]() bei allen Vorbereitungen zur (Teilzeit)Selbständigkeit habe ich ein Problem noch nicht gelöst: meine Adresse. Meine Privatadresse möchte ich nicht nutzen. Ich arbeite im ABW für psychisch kranke Erwachsene und mancher Klient würde definitiv bei mir auflaufen. Nicht um zu drohen, einfach weil es manchen Klienten schwer fällt, Grenzen zu sehen und zu akzeptieren. Und für die Zukunft weiß man ja nie. Es wohnen Kinder hier. Hier im Forum lese ich, manche beschränken sich auf ein Postfach- was nicht von allen Betreuungsstellen akzeptiert wird und wohl auch einige Briefzusteller gar nicht erreichen können. Die Lösung finde ich daher nicht optimal. Hier an meinem Wohnort (lauter Kleinstädte hier) und im direkten Umkreis findet sich auch nichts wie ein Büroservice oder dergleichen. Außerdem habe ich diesbezüglich gelesen, dass auch das nicht wirkich als rechtssichere ladungsfähige Adresse gilt, es sei denn man erteilt dem Büroservice eine entsprechende Vollmacht. Trotzdem wäre man an der Adresse ja nicht anzutreffen. Also eher eine Grauzone? Würde ich das in die nächstgrößere Stadt verlegen, hätte ich einiges an Fahrtzeit um die Post zu holen. Wie verhält es sich hiermit: Mein aktueller AG (und bald Teilzeit-AG) hat seine Büros in einem Bürokomplex. Dort halte ich mich tatsächlich fast täglich auf, nur eben nicht in einem eigens angemieteten Büro. Immerhin aber im Gebäude.... Für den Anfang kann ich mir definitiv kein Büro mieten und in Teilzeit lohnt sich das wohl auch nicht, außerdem habe ich über 20m2 Büro Zuhause. Meine Idee wäre es, in diesem Bürokomplex in dem ich mich ja tatsächlich aufhalte einen Briefkasten anzumieten. Ich habe nur keine Idee, ob das anerkannt wird? Ist das rechtlich in Ordnung? Gibt es noch andere Möglichkeiten? Bzgl. Bürogemeinschaften habe ich hier im Umkreis auch gesucht, gefunden habe ich leider noch nichts. Danke euch ![]() Geändert von Ylvi (04.07.2024 um 17:53 Uhr) |
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#2 | |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,302
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![]() Zitat:
Rechtlich in Ordnung ist -ketzerisch gesagt- was akzeptiert und nicht beanstandet wird. Ich fahre das Modell genau so, wie du es jetzt vorhast, seit vielen Jahren. Ich habe dies damals mit einer Rpfl. besprochen und sie sagte, der Briefkasten als Büroanschrift sei völlig in Ordnung und ladungsfähig, da ich diesen ja regelmäßig leere und dadurch auch regelmäßig dort anzutreffen bin (das wäre bei einem Postfach aus meiner Sicht ja genau gleich, aber es muss ja nicht immer alles logisch sein). Ich würde dazu raten, es einfach so zu machen, denn wer viel fragt, erhält viele Antworten. Solange keiner meckert, passiert auch nichts, und wer sollte meckern? Solange du den Briefkasten regelmäßig leerst, dürfte alles töfte sein. |
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