Dies ist ein Beitrag zum Thema Alkoholsucht und ambulanter Pflegedienst im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Moin,
ich brauche mal ein paar Anregungen.
Ich habe eine Betreuung übernommen, männlich, 60 Jahre alt, Pensionär, ohne Schulden mit ...
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#1 |
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Routinier
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,316
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Moin,
ich brauche mal ein paar Anregungen. Ich habe eine Betreuung übernommen, männlich, 60 Jahre alt, Pensionär, ohne Schulden mit Eigenheim. Der Gute hat die Gewohnheit, sich fast täglich ins Koma zu trinken und sich dann entsprechend einzunässen, bzw. einzukoten. Im nüchternen Zustand ist es auch nicht besser, er klagt über Schmerzen, stürzt in der Wohnung und bleibt kraftlos stundenlang liegen. Er selbst möchte an den Zustand nichts verändern. Der zuständige ambulante Pflegedienst kann die notwendige Pflege so nicht erbringen, was wohl nachvollziehbar ist. Die Willensbildung ist laut Betreuungsgutachten aufgehoben. Wie bringe ich Pflege und Alkohol im Einklang? Danke Der Leuchtturm |
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#2 |
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Einsteiger
Registriert seit: 06.05.2023
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 11
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Moin,
auf Deine Schilderung hin, würde ich wohl eine APP installieren um ein Fuß in die Tür zu bekommen. Beschäftigung und Anreize schaffen um dem Alkohol etwas entgegen zu setzen. Betreutes Trinken .... |
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#3 |
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Routinier
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,316
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Moin,
Danke für den Tipp, das wird veranlasst. Wobei ich hier den Kampf gegen den Alkohol fast für aussichtslos halte. Der Leuchtturm |
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#4 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 02.03.2010
Ort: Hannover/Niedersachsen
Beiträge: 128
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Ich würde ihn auch mal fragen, ob er an den Folgen seines Verhaltens sterben möchte.
Falls er das dann verneinen sollte, wäre das für mich ein Grund einen Antrag auf Unterbringung/Heilbehandlung/Heimunterkunft zu stellen, da er ja auf Grund der Erkrankung nicht mehr handeln kann und auch keinen eigenen freien Willen mehr bilden kann. |
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#5 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,715
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Sind Angehörige da, mit denen Du zusammenarbeiten kannst?
Aus meiner Sicht braucht der gute einen Entzug und Beschäftigung, damit er nicht wieder trinkt. |
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#6 | |
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Stammgastanwärter
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 493
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Zitat:
Ich bin da ganz bei @marza. Wenn er Lebenswillen äußert, aber offenbar nicht nach diesem handeln kann ist das Grundlage für eine Unterbringung. Wenn die Fähigkeit zur freien Willensbildung aufgehoben ist auch. Offenes Gespräch mit dem Betroffenen möglichst im Beisein des Pflegedienstes und die zu erwartende Entwicklung aufzeigen. Wenn das nichts ändert Gespräch mit dem Richter suchen und eine gemeinsame Anhörung anregen, idealerweise zusammen mit Gutachter und Pflegedienst (wegen der Zustandsbeschreibung). Bis dahin den Pflegedienst briefen, dass beim nächsten Sturzgeschehen eher eine Decke drübergeworfen (wegen Auskühlung) und der Rettungsdienst alarmiert wird, als dass man ihn mühsam aufsammelt und wiederherrichtet und hinterher nach dem Betreuer ruft. Vom Umfallen bis zur Türöffnung wegen Exitus und Geruchsbildung reichen 4 Tage locker aus (gerade erst erlebt). Mit der Eingangsbeschreibung würde ich mir das gerne ersparen ... Wenn das Gericht prüft und abwinkt bist Du zumindest haftungsmäßig erstmal raus. Entzug und Beschäftigung sind fein, setzen aber Freiwilligkeit voraus und helfen hier leider erst einmal gar nicht.
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--> Das Leben bleibt spannend |
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#7 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 31.05.2024
Ort: Bayern
Beiträge: 64
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Bei uns im Nachbarlandkreis gibt es einen Dienstleister für BEW für Süchtige. Vielleicht gibt es das bei dir auch?
Der Fall erinnert mich an einen Betr. von mir. Genau dasselbe. Fazit: Unterbringung in soziotherap. Einrichtung. Richter hat gesagt: wenn freiwillig in Pflegeheim, kann die Unterbringung aufgehoben werden. War gut 1,5 Jahr in der Sozio und hat - was den Alkoholkonsum angeht - gut getan. Jetzt ist er im Pflegeheim und macht weiter Stress. Aber er ist gut aufgehoben und trinkt nicht mehr. |
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#8 |
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Routinier
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,316
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Moin,
jetzt geht es nach einer allgemeinen Krankenhausbehandlung erst einmal nach 1831 BGB in die Psychiatrie. Dann sehe ich weiter. Danke erst mal für die Hinweise, damit kann ich etwas anfangen. Der Leuchtturm |
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