Dies ist ein Beitrag zum Thema Wie seht ihr was bzw. was würdet ihr machen? Private Zahnzusatzversicherungen beim ZA im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Guten Abend,
folgender fiktiver Fall,
Betreute hat seit vielen Jahren eine Zahnzusatzversicherung, welche nach Ablauf von 5 Jahren, 100% der ...
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#1 |
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"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 1,068
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Guten Abend,
folgender fiktiver Fall, Betreute hat seit vielen Jahren eine Zahnzusatzversicherung, welche nach Ablauf von 5 Jahren, 100% der Leistungen übernimmt, die die gesetzliche KK nicht übernimmt. 100% inklusive Zahnersatz, auch bei Implantate! Die grundsätzlichen Bedingungen sind alle erfüllt. Die Wartezeit ist schon länger vorüber, es lag nie ein Beitragsrückstand vor und alle in der Zwischenzeit eingereichten Rechnungen wurden bislang nach Prüfung auch beglichen bzw. zurück gezahlt. Nun steht das Ende einer Zahnsanierung mit Knochenaufbau, Implantate etc. vor. Der Eigenanteil wird laut KÜ rund 16000€ betragen. Plötzlich verlangt die Arztpraxis, VOR dem Einsetzen der endgültigen Versorung die Begleichung des Eigenanteils! Dies ist nicht möglich. Die Versicherung verlangt zunächst erstmal eine Rechnung, ehe eine Zahlung vorgenommen werden kann. Die Praxis wiederum darf (angeblich) keine Rechnung zum jetzigen Zeitpunkt ausstellen, sondern erst nach Abschluss der Arbeit! Ansonsten wäre es Abrechnungsbetrug!? Was nun? Es sind keine 16k für eine Vorkasse vorhanden, die Versicherung sagt, erst eine Rechnung, dann Geld. Die Praxis sagt, erst Geld, dann Rechnung! Eine direkte Abrechnung der Praxis mit der Versicherung wird von der Praxis abgelehnt, wegen des Papierkrams und die Praxis sei kein Versicherungsnehmer. Interessanterweise jedoch haben Krankenhäuser keine Probleme, mit Zusatzversicherungen abzurechnen, auch wenn sie auch keine Versicherungsnehmer sind. Wie nun weiter vorgehen? Hat hier jemand schon eine solche Erfahrung gemacht und kennt eine Lösung? Werden Privatpatienten tatsächlich auf diese Art und Weise "behandelt" bzw. erpresst? (Erst Geld, sonst keine Endversorgung!) MurphysLaw |
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#2 |
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Routinier
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 1,229
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Da kann man nur sagen: Zahnarzt wechseln.
das ist unmöglich. |
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#3 |
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Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,508
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Und den Zahnarzt bei der Zahnärztekammer melden. Hier soll nämlich offensichtlich eine Zwangslage (laufende Zahnsanierung mit Gefahr des Behandlungsabbruchs) ausgenutzt werden.
Die gute Nachricht: alles, was der Betreute bis jetzt bekommen hat, ist kostenlos. Nach § 10 Abs. 1 GOZ tritt die Fälligkeit einer Forderung aus einem Behandlungsvertrag erst nach Rechnungstellung ein. Da sich die Praxis offensichtlich außerstande sieht, für eine abgebrochene Behandlung eine Rechnung auszustellen (aus gutem Grund, damit würde sie sich selbst dem Vorwurf eines massiven Behandlungsfehlers aussetzen), kann sie auch keine Vergütung fordern. |
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#4 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 31.05.2024
Ort: Bayern
Beiträge: 64
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Mit Versicherung und Zahnarzt reden.
Vorschlag unterbreiten: ZA erstellt Angebot. Das bei Versicherung einreichen und um schriftliche Zusage der Kostenübernahme bitten. Wenn die da ist, soll ZA behandeln. Nach Behandlung Rechnung mit Zusage an die Versicherung schicken. |
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