Dies ist ein Beitrag zum Thema Referentenentwurf Betreuervergütung 2026 im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hier kann man die Stellungnahme nachlesen:
https://www.berufsbetreuung.de/der-b...und-betreuern/...
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23.09.2024, 14:38 | #81 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.11.2014
Ort: Bayern
Beiträge: 136
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23.09.2024, 15:11 | #82 |
Berufsbetreuerin
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 883
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Oh. Wie ist das denn passiert? Danke.
Der Hinweis auf den anders lautenden Text sollte bedeuten, dass es Sinn ergibt, beide nachzulesen. |
24.09.2024, 09:34 | #83 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,172
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Hier nun die Pressemitteilung des BVfB:
Pressemitteilung des Bundesverbandes freier Berufsbetreuer Der Entwurf zur Neuregelung der Betreuervergütung ist eine Mogelpackung Berlin, den 23.09.2024 Am 16. September veröffentlichte das Bundesministerium der Justiz den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern. Spontan löste der Entwurf eine Welle der Entrüstung aus. Ihm war eine Evaluierung des im Jahr 2019 reformierten Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes vorausgegangen. Am 01.01.2023 war außerdem das Gesetz zur Reform des Vormünder- und Betreuungsrechts in Kraft getreten, mit dem das Selbstbestimmungsrecht der Betreuten gestärkt und die Qualität in der rechtlichen Betreuung verbessert werden sollte. Es beinhaltet zahlreiche neue Verpflichtungen für Berufsbetreuer, die insgesamt eine erhebliche Mehrbelastung vor allem für selbständige Berufsbetreuer zur Folge hat. Der BVfB bewertet den Entwurf als das Ergebnis einer Absprache zwischen Bund und Ländern, bei der es vorrangig nicht um die Interessen von Berufsbetreuern und Betreuungsgerichten, sondern um eine möglichst weitgehende Schonung der Justizkassen geht. Er kommt wie ein Flickenteppich daher, ohne ansatzweise konzeptionell zu überzeugen. „Den Verbänden werden einige zwischen Bund und Ländern abgesprochene Häppchen hingeworfen, damit sie die Kröte schlucken; nämlich ein Vergütungssystem, das für zahlreiche Berufsbetreuer unter dem Strich zu weniger Einnahmen führt. Die Anhebung der Pauschalen für Heimbewohner wiegt nicht die Kürzung bei den Pauschalen für mittellose Betreute in der eigenen Wohnung auf. Solange die Vergütungspauschalen, die für mittellose Betreute vorgesehen sind, die in ihrer eigenen Wohnung leben, nicht deutlich erhöht werden, kann dieser Entwurf nicht Grundlage für weitere Diskussionen sein.“ äußerte sich der erste Vorsitzende des BVfB – Walter Klitschka – in einer ersten Stellungnahme zu dem Entwurf. Zur Erläuterung: Die bislang vorgesehenen Fallpauschalen, die für Betreuungen mittelloser Personen gezahlt werden, die in ihrer eigenen Wohnung oder in einer ambulanten Einrichtung leben, sollen um bis zu 19,5 % reduziert werden. Da die mit Abstand meisten Betreuungen in diese Kategorie fallen, werden sich die an anderer Stelle vorgesehenen Anhebungen der Fallpauschalen unter dem Strich kaum auswirken und ist für zahlreiche Betreuungsbüros mit einer Reduzierung der Einnahmen zu rechnen. „Offenbar soll der dringend erforderliche Wegfall der Vergütungstabelle A auch auf dem Rücken der Berufsbetreuer ausgetragen werden, die über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen. Damit werden auch unsere Mitglieder gegeneinander ausgespielt. Das werden wir nicht mitmachen.“ äußerte sich Walter Klitschka weiter zu dem Entwurf, der für eine kleine Gruppe von Berufsbetreuern von deutlich unter 5 % (ohne Berufsabschluss) zu erheblichen Mehreinnahmen führen würde. Zwar stellen die Abschaffung der Vergütungstabelle A, die Vereinfachung des Vergütungssystems und die Ansätze für eine Entbürokratisierung im Bereich der Aufsicht grundsätzlich positive Ansätze dar, jedoch bleibt der Entwurf auf halber Streck stehen, indem er es bei einer halbherzigen Änderung der Regelungen über den Schlussbericht, die Schlussrechnung und die Anordnung von Dauervergütungen belässt. „Der Entwurf ist eine Mogelpackung. Eine nennenswerte Entlastung von Berufsbetreuern, wie in der Überschrift angekündigt, ist mit dem Entwurf nicht verbunden. Schließlich irritiert, dass an keiner Stelle auf die mit der Reform 2023 verbundenen Mehrbelastungen für Berufsbetreuer eingegangen wird. Ziel der Reform war u.a. eine Qualitätssteigerung. Das Bundesjustizministerium scheint 1 ½ Jahre nach der Reform auf Druck der Länder vergessen zu wollen, dass es Qualität nicht zum Nulltarif gibt.“ schloss Walter Klitschka sein ungewöhnlich emotionales Fazit zu dem Entwurf.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
24.09.2024, 11:22 | #84 |
Stammgast
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: Im Weserbergland (NRW)
Beiträge: 793
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Vielen Dank Horst! Dann wollen wir mal abwarten und währenddessen (hoffentlich alle) die lfd. Petition unterzeichnen, Du hattest sie ja w.o. bereits erwähnt, gestern noch mit knapp 5000 Unterzeichnern, aktuell schon 6.200...
https://www.change.org/p/erh%C3%B6hu...sbetreuerinnen MfG Florian Geändert von Florian (24.09.2024 um 11:41 Uhr) |
24.09.2024, 16:18 | #85 |
Berufsbetreuerin
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 883
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Auf dem Instagramaccount @derberufsbetreuer
https://www.instagram.com/derberufsbetreuer/ wird derzeit täglich ein neues Viedo betroffener KollegINNen hochgeladen. Ein Blog zum Thema: https://www.karedo.io/anderungen-in-...reuervergutung |
27.09.2024, 03:27 | #86 |
Berufsbetreuerin
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 883
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Ich habe mir die Ergebnisse der Befragung des BMJ genauer angesehen. Demnach verfügen über 80% der Befragten verfügen eine abgeschlossene Hochschulausbildung oder eine damit
vergleichbare abgeschlossene Ausbildung (S. 26). https://www.bmj.de/SharedDocs/Downlo...cationFile&v=2 30 % der befragten selbstständigen beruflichen Betreuer/innen gaben an, nicht für ihr Alter vorzusorgen. Von denjenigen Befragten, die nicht für das Alter vorzusorgen, gaben 79% an, dies mangels ausreichender finanzieller Mittel zu tun (S. 41 f.) Das ist so dramatisch, dass es sich kaum noch in Worte fassen lässt. |
27.09.2024, 14:27 | #87 |
Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 27.06.2024
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 55
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Naja. Muss ich vielleicht etwas relativieren: 79% von 30 % von 81 % aller Betreuer. Die sich beteiligt haben.
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27.09.2024, 17:50 | #88 | |
Berufsbetreuerin
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 883
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Zitat:
Dann begründe bitte, was du relativieren möchtest. Es haben sich, wie man hört, liest, 50,5 % der BerufsbetreuerINNEN beteiligt. Das ist eine enorme Quote und somit wäre das Ergebnis mehr als repräsentativ. Die 81 % gehören nicht in den Kontext, in die du sie hier stellst. Über 80 % der Berufsbetreuer haben eine abgeschlosssene Hochschulausbildung. Das sagt nichts über ihre Altersvorsorge. 30 % aller befragten Betreuer haben n.e.A. keine Altersvorsorge. 79 % dieser Gruppe fehlen die finanziellen Mittel, um überhaupt vorzusorgen. 20 % sind bereits Altersrentner. Soweit die Fakten in Form von Umfrageergebnissen. Und jetzt sage ich: Das ist ein Skandal. In welchem Beruf gibt es sonst eine derart hohe Quote von Hochschulabsolventen, und gleichzeitig eine so hohe Zahl von Berufstätigen, die sich nicht einmal eine Altersvorsorge leisten können? Und die Tatsache, dass hier 30 % angeben, dass sie nicht fürs Alter vorsorgen können, sagt noch gar nichts darüber aus, inwieweit die Vorsorge der restlichen 70 % annähernd auskömmlich ist. Relativierungsbestrebungen sollte man eher auf andere Punkte der Darstellung der Umfrageergebnisse lenken. Seltsam erscheint die Grafik bzgl. der Wochenarbeitsstunden auf S. 17. 24 % der Freiberufler arbeiten mehr als 50 Stunden in der Woche. (Btw: Sind das diejenigen, die sich eine Altersvorsorge leisten können?) Aber welche Referenzgröße hat man bei der Grafik verwendet, um 100 % an Arbeitszeit darzustellen? 100 % sind irgendwas im Bereich über 50 Stunden, wieviel weiß man nicht genau! Jede seriöse Darstellung hätte einen Wert von ca. 39 oder 40 Stunden gewählt. Das BMJ teilt uns auf diese Weise mit: Etwa ein Viertel der freiberuflichen Betreuer arbeitet sich halb tot. Weitere 32 % arbeiten zwischen 40 und 50 Stunden pro Woche. 56 % arbeiten also deutlich mehr als der durchschnittliche Arbeitnehmer, aber 30 % aller Betreuer haben trotzdem überhaupt keine Altersvorsorge. Schlimmer könnte es kaum sein. Was uns diese absolut desaströsen Umfrageergebnissen unmissverständlich mitteilen, wird verbal verschleiert und in Sätze verpackt wie "Unter den Vereinsbetreuer/innen ist die Quote von Personen, die in Teilzeit zwischen 20-30 Stunden bzw. 30-40 Stunden arbeiten, höher als unter den selbstständig tätigen Betreuer/innen (28% zu 21% bzw. 42% zu 32%)." Wer wissen möchte, ob es wirklich so schlimm ist, wie es auf den ersten Blick aussieht, kämpft mit der Zuordnung der verschwommenen Blautöne. Spoiler: ja, ist es. Findet man auch raus, wenn man den o.g. Satz auf die entspr. blauen Felder der Skala bezieht, die mit den genannten Prozentangaben gekennzeichnet sind. Die Schlussfolgerung, dass etwas zu ändern wäre, zieht das BMJ nicht. Es fragt auch nicht, wie es sein kann, dass ein nicht unerheblicher Teil der Selbstständigen bei einem vorgesehenen Stundenlohn von rund 50 €, der, wie man in jedem Existenzgründerseminar für Anfänger lernen kann, schon für eine Einzelunternehmer ohne Angestellte nicht auskömmlich ist, eben jenes tun kann: Einen oder mehrere Angestellte beschäftigen. Spoiler: Das kann man nicht, wenn man nicht entweder absolut Notwendiges wie die Altersvorsorge vernachlässigt und/oder so viele Betreuungen führt, dass die angeblich gewünschte Qualität nicht annähernd erbracht werden kann. Und vielleicht sollte man die Aussagekraft von Tabellen wie denen auf S. 24, 25 anzweifeln, in denen die Anteile von Heimbewohnern und Nicht-Heimbewohnern aufgeschlüsselt werden. Demnach hat jedeR BetreuerIN 37 Klienten. Wo kommt die Zahl her? Der Median ist das nicht. Usw. usf. |
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01.10.2024, 12:20 | #89 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,172
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Die Petition (siehe #84) hat jetzt mehr als 10.000 Unterschriften.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
01.10.2024, 16:51 | #90 | ||
Berufsbetreuerin
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 883
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Zitat:
Allerdings lag die Rücklaufquote der vollständigen Antworten nur bei 44 %. https://www.bmj.de/SharedDocs/Downlo...cationFile&v=2 Es ist also z.B. durchaus möglich, dass nur knapp die Hälfte der Teilnehmer und damit nur ca 1/4 der Betreuer die Fragen nach Aufenthaltsstatus und Dauer der Betreuung beantwortet hat, die besonders aufwendige Recherchen voraussetzt. Die diesbezügliche Auswertung scheint, wie oben erwähnt, bzgl. der Zahlengrundlagen denn ja auch nicht recht plausibel. Zitat:
Inzwischen sind wir bereits bei 63 % (auch wenn natürlich nicht gesagt ist, dass alle, die die Petition unterzeichnet haben, Betreuer sind). Wenn sie aber, wie die obige Frage impliziert, diesem Beruf angehören, fällt auf, dass die Beteiligungsquote angesichts einer absoluten Zahl von ca. 16.100 Berufsbetreuern enorm ist und dass die Petition von einer wachsenden Anzahl derjenigen unterzeichnet wird, die nach den Umfrageergebnissen durch sie Gewinne einfahren müssten. Ich zweifle daran, dass es pure Solidarität ist, die potentielle "Kriegsgewinnler" veranlasst, die Petition zu zeichnen. Es spricht mehr dafür, dass die angestellten Berechnungen unter mehreren Aspekten nicht stimmen. |
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