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Referentenentwurf Betreuervergütung 2026

Dies ist ein Beitrag zum Thema Referentenentwurf Betreuervergütung 2026 im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Das BMJ hat heute den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und ...


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Alt 16.09.2024, 13:45   #1
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
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Beiträge: 6,172
Standard Referentenentwurf Betreuervergütung 2026

Das BMJ hat heute den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern veröffentlicht und die Verbändeanhörung begonnen.

Den Gesetzesentwurf und eine Synopse finden Sie hier:

BMJ - Bundesministerium der Justiz - Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern:

https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetz....html?nn=13870
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Horst Deinert

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Alt 16.09.2024, 14:39   #2
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 31.05.2024
Ort: Bayern
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Standard

Hallo,

danke für deinen Hinweis. Ist ja eine ziemlich große Änderung. Vor allem der Wegfall von vielen Zeitspannen und dem Aufenthalt.

Ob sich dadurch für die, die jetzt in C sind so viel ändert und ob es wirklich mehr wird, muss ich noch ausrechnen. Aber für alle in B ist es ein riesengroßer Sprung.
mihema ist offline  
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Alt 16.09.2024, 15:12   #3
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 31.05.2024
Ort: Bayern
Beiträge: 44
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Interessant ist v.a. die Formulierung "eine vergleichbare abgeschlos-
sene Ausbildung" im Bezug zum Hochschulabschluss.
Will der Gesetzgeber damit alle B ab- oder aufwerten?

Aber wenn man die Synopse betrachtet, wird wohl C auf B aufgewertet und aufgelöst. B bleibt B und C bleibt C.
mihema ist offline  
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Alt 16.09.2024, 15:16   #4
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
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Registriert seit: 15.01.2009
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Beiträge: 4,860
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Zitat:
Zitat von mihema Beitrag anzeigen
Interessant ist v.a. die Formulierung "eine vergleichbare abgeschlos-
sene Ausbildung" im Bezug zum Hochschulabschluss.
Will der Gesetzgeber damit alle B ab- oder aufwerten?

Das ist doch nichts neues, steht doch so jetzt auch schon drin.




Wenn ich aber mal meine ersten Rechenbeispiele dazu anschaue habe ich in der Stufe Q teilweise einen faktischen Einkommensverlust anstelle einer Steigerung.


Jetzt habe ich bei mittellosen Betreuten zu Hause:
1.Jahr = 3324 €/ Jahr

2.Jahr = 2376 €/Jahr
3.Jahr = 2025 € / Jahr



Nach dem Entwurf würden es zukünftig sein:


1. Jahr 3060 €/ Jahr

ab 2. Jahr 1992 € / Jahr


Und die zusätzlichen Pauschalen nach § 10 VBVG sollen ja auch gestrichen werden.


Ob das jetzt der große Anreiz für neue Betreuer ist halte ich für fraglich.
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agw ist offline  
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Alt 16.09.2024, 16:05   #5
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,232
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Vernüftig an der Sache ist auf den ersten Blick, dass die Unterscheidung nach Aufenthaltsort wegfällt. Die Verbesserungen, die das in Bezug auf Heimbewohner bringt, bezahlen wir dann aber mit Verschlechterungen auf der anderen Seite.



Zudem gilt dann schon nach einem Jahr die Endvergütung. Das ist alles, aber keine kalkulierbare Erhöhung. Es wird Geld hin- und hergeschoben in der Hoffnung, dass es am Ende günstiger ist als vorher und die Betreuer es nicht merken.


Eine Honorarerhöhung, die der Honorarempfänger selbst bezahlt. Endlich wurde nun also das Perpetuum mobile erfunden.



Erinnert in mich an die Produktverpackungen, auf denen in güldenen Lettern "Wir haben unsere Rezeptur für Sie verbessert" steht, was in der Regel soviel heißt wie: "Wir lassen die qualitativ hochwertigen Zutaten weg und füllen das Ganze mit Billigchemie auf. Dafür wird es natürlich etwas teuer".
Flafluff ist offline  
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Alt 16.09.2024, 16:09   #6
Forums-Azubi
 
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Zitat:
Zitat von Flafluff Beitrag anzeigen
Erinnert in mich an die Produktverpackungen, auf denen in güldenen Lettern "Wir haben unsere Rezeptur für Sie verbessert" steht, was in der Regel soviel heißt wie: "Wir lassen die qualitativ hochwertigen Zutaten weg und füllen das Ganze mit Billigchemie auf. Dafür wird es natürlich etwas teuer".
Und dann machen wir die Tüte noch etwas größer und bunter, aber packen weniger rein.
mihema ist offline  
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Alt 16.09.2024, 16:25   #7
Moderator
 
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Ich muss das auch erst mal in Ruhe durchlesen. In dem Evaluationsbericht (den man als erstes lesen sollte), wird eine Mengenverteilung der verschiedenen Kategorien von Betreuten vorgenommen. Das sind die Zahlen aus der Befragung der Berufsbetreuer. Ergebnis: es gibt fast nur Mittellose. Und bei einer Gesamt-Durchschnittszahl aller Betreuer von 37 sind 8,71 (= 23,5 %) in der Kat. Mittellos im Heim und 13,42 (= 36 %) mittellos außerhalb des Heimes. Jeweils ab 3. Betreuungsjahr. Alles andere fällt unter „ferner liefen“.

Das BMJ rechnet jedenfalls mit Mehrkosten von 113 Mio €/Jahr. Was deutlich über den Kosten der Inflationspauschale liegt. Irgendwas passt da nicht so recht. Ich habe es aber noch nicht herausgefunden.
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Geändert von HorstD (16.09.2024 um 17:28 Uhr)
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Alt 16.09.2024, 17:58   #8
Moderator
 
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Beiträge: 6,172
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Weiter in der Überlegung: 1 Heimbewohner (ab 3. Jahr) würde nach neuem Recht (+ 678 €) mehr als 4 Nichtheimbewohner (4x - 150 € = 600 €) ausgleichen. Die Zahlen enthalten die aktuelle Inflationspauschale. Wenn man also nur diese beiden Fälle vergleicht, ständen sich nur die Betreuer schlechter, die mehr als 4 x so viele Nichtheimbewohner als Heimbewohner haben.

Nach der Gesamtmenge scheinen aber erstere nur 50 % mehr (36 % der Gesamtbetreuten) auszumachen als letztere (23,5 %). Also ein Mengenverhältnis von 1,5 zu 1. Das könnte eine erste Erklärung für die prognostizierten Mehrausgaben sein.
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Alt 16.09.2024, 18:23   #9
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Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Weiter in der Überlegung: 1 Heimbewohner (ab 3. Jahr) würde nach neuem Recht (+ 678 €) mehr als 4 Nichtheimbewohner (4x - 150 € = 600 €) ausgleichen. Die Zahlen enthalten die aktuelle Inflationspauschale. Wenn man also nur diese beiden Fälle vergleicht, ständen sich nur die Betreuer schlechter, die mehr als 4 x so viele Nichtheimbewohner als Heimbewohner haben.

Nach der Gesamtmenge scheinen aber erstere nur 50 % mehr (36 % der Gesamtbetreuten) auszumachen als letztere (23,5 %). Also ein Mengenverhältnis von 1,5 zu 1. Das könnte eine erste Erklärung für die prognostizierten Mehrausgaben sein.

Dann werden die, die zu Hause leben und für die man eh keinen Leistungsanbieter mehr für EGH Leistungen findet, wohl hinten runterfallen.
Leuchtturm-H ist offline  
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Alt 16.09.2024, 20:05   #10
Berufsbetreuerin
 
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Bei mir machen die Betreuten, die mittellos zu Hause leben, 70 % aus. Ich rechne damit, dass sehr bald nur noch knappe 6 % im Heim leben werden. Wenn agws Rechnung stimmt, ergibt sich durch die Reform ein Einkommesverlust von gut 7 % in Bezug auf die mittellosen Betreuten zu Hause.



Der BdB hatte eine Vergütung in Höhe von 76 Euro pro Stunde vorgeschlagen. "Grundlage für den Stundensatz war ein Expertengutachten aus dem Jahr 2014 im Auftrag des Verbands, das sowohl die betrieblichen Ausgaben als auch einen fairen Verdienst für die Betreuer*innen berücksichtigt. Eine Mitgliederbefragung hat zudem gezeigt, dass Berufsbetreuer*innen 4,92 Stunden pro Klient*in und Monat benötigen, um eine Betreuung zu gewährleisten, die den heutigen Qualitätsmaßstäben entspricht – dazu zählt beispielweise die Unterstützte Entscheidungsfindung....Alternativ schlägt der Verband vor, den reformbedingten Mehraufwand von rund 27 Prozent in die Vergütung einzubeziehen."
https://www.berufsbetreuung.de/press...etungssystems/


Wie der BdB vielfach vorgerechnet hat, ist die Betreuervergütung bereits jetzt absolut unzureichend und fängt die Mehrarbeit durch die Reform an keiner Stelle auf.

Es war bisher schon eine absolute Frechheit, dass erwartet wurde, dass Betreuer diese Mehrarbeit 3 Jahre lang (!!) umsonst leisten. Nun steht also für diejenigen, die in der Vergütungsstufe C arbeiten, also die wunschgemäße Qualifikation mitbringen und sich nicht ganz schnell ganz viele Heimbewohner an Land ziehen, statt einer Berücksichtigung der Mehrarbeit, der erhöhten Anforderungen an die Qualifikation und einem realen Ausgleich der inflationsbedingten Mehrkosten 2026 eine Kürzung an.


Das kann man doch keinen mehr erzählen. JedeR, die/der diesen Beruf noch ergreift, handelt wirtschaftlich gegen alle Vernunft, wenn Alternativen greifbar sind und das Rentenalter noch nicht erreicht wurde.


Die zitierten Statistiken beweisen doch vor allem eines: Diejenigen, die Berufsbetreuer benötigen, sind mehrheitlich arm. Wer vermögend ist, hat andere Ressourcen.
Wer als BerufsbetreuerIN arbeitet, muss, wenn er/sie halbwegs verantwortungsvoll arbeiten willl, auf einen nach wirtschaftlichen Maßstäben vernünftigen Gewinn, der eine mittelständische Existenz angemessene Alterssicherung ermöglicht verzichten - oder aber auf die Klienten kann trotz gestiegener Anforderungen und massiv erschwerten Voraussetzungen im Hinblick auf das zusammenbrechende Gesundheits-, Pflege-, Sozial- und Wohnungswesen nur ein Bruchteil der Zeitkontingente aufgewendet werden, die vor 20 Jahren einmal vorgesehen waren.


Da kann man zumindest den halbwegs Engagierten doch nur noch sagen: Rennt, Leute! Schaut, dass ihr die Altersarmut vermeidet, in die ihr euch gerade wirtschaftet und wenn ihr das nicht tut, dann vermeidet den gesundheitlichsschädlichen Stress und die ständige Verfügbarkeit, der ihr euch aussetzt - alles Faktoren, die vor allem zu einem führen werden: nämlich dazu, dass ihr euch selbst die Ressoucen nehmt, für eure Zukunft vorzusorgen - was nicht zuletzt die Politik als Prinzip der Selbstverantwortung von euch fordert.



Ich frage mich, ob diese Leute einen Gedanken daran verschwenden, dass sie mit solchen Machwerken nicht nur "unnütze" Ausgaben einsparen, sondern Betreuung qualitativ ausbluten lassen.

Geändert von Garfield (16.09.2024 um 20:45 Uhr)
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