Dies ist ein Beitrag zum Thema mal eine Frage.... im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
habe ja geschrieben, dass ich als gesetzliche Betreuerin arbeiten möchte.
Gelesen habe ich, dass dies per Antrag beim Vormundschaftgericht ...
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#1 |
Gesperrt
Registriert seit: 28.02.2009
Beiträge: 10
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Hallo,
habe ja geschrieben, dass ich als gesetzliche Betreuerin arbeiten möchte. Gelesen habe ich, dass dies per Antrag beim Vormundschaftgericht erfolgen kann. Aber wie soll so ein Antrag aussehen um Erfolg zu haben? Bzw. was muss ich genau schreiben. Ich werde zwar noch mal diese Woche zum Vormundschaftsgericht fahren um mich im sogenannten "Servicebereich des Vormundschaftsgerichts" zu erkundigen, aber vielleicht kann mir ja auch hier jemand weiterhelfen. Eine ehrenamtliche Betreuung kann ich nicht übernehmen, denn ein bisschen Geld muss ich doch noch verdienen. Vielen, lieben Dank Karin |
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#2 |
Berufsbetreuerin
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 592
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Hallo Karin!
Hier in Berlin muss man sich bei den jeweiligen Betreuungsbehörden und nicht beim Vormundschaftsgericht "bewerben". Ich denke, dass wird überall gleich gehandhabt. Somit wäre die Betreuungsbehörde Dein erster Ansprechpartner! Kohle bekommst Du erst ab der Führung von 11 Betreuungen, d.h. bis 10 Betreuungen müssen vorerst ehrenamtlich geführt werden, denn Du wirst nicht sofort und augenblicklich soviele Betreuungen erhalten. Aus Erfahrung kleckern die so langsam rein, wenn man von der Betreuungsbehörde als möglicher fähiger Betreuer eingestuft wurde. Also gleich Geld verdienen dürfte schlecht sein! |
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#3 |
Berufsbetreuerin
Registriert seit: 10.08.2008
Ort: Schleswig Holstein
Beiträge: 152
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Zu diesem Thema gibt es im Forum einen Haufen detaillierter Beiträge. Einfach auf "Suchen" gehen und den Suchbegriff eingeben.
Viel Glück ![]() Dora |
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#4 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 06.02.2009
Ort: Thüringen
Beiträge: 245
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Ich kenne es auch so wie BetrKl bereits geschildert hat: die Betreuungsbehörde empfiehlt in der Regel geeignete Personen, wende Dich also am besten dahin.
Und nebenbei... ich bin zwar recht neu hier im Forum und mir steht es wohl kaum zu, irgendwelche Regeln einzuklagen, aber ich fände es schön (und ich glaube das geht auch anderen so), wenn die Thementitel etwas aussagekräftigeren Inhalts wären als "mal eine Frage", "Frage", "Betreuung" usw. |
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#5 |
Berufsbetreuerin
Registriert seit: 10.08.2008
Ort: Schleswig Holstein
Beiträge: 152
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Da stimme ich Volki vollkommen zu.
Immerhin kann man mit den Titeln auch unter der Suchfunktion später Beiträge nachlesen. Vielleicht eine Anregung für die Administratoren einen entsprechenden Aufruf zu starten ? ![]() Viele Grüße Dora Geändert von dora88 (03.03.2009 um 17:32 Uhr) |
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Stichworte |
berufsbetreuer, berufsbetreuung, betreuungsbehörde, selbständigkeit, vormundschaftsgericht |
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