Dies ist ein Beitrag zum Thema Pflichtversicherung in der Deutschen Renteversicherung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Keine Ahnung warum. Wer die Datei braucht, sollte mir eine PN unter Angabe seiner email schicken....
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#21 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,666
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Keine Ahnung warum. Wer die Datei braucht, sollte mir eine PN unter Angabe seiner email schicken.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#22 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 18.03.2023
Ort: NRW
Beiträge: 37
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kurzes Update:
Ich hab im September einen Bescheid bekommen das ich als Berufsbetreuer der Rentenversicheurngspflicht unterliege. Dies befindet sich nun im Widerspruchsverfahren. Parallel hab ich mit Frau Rinne vom BdB sowie nochmals mit der DRV gesprochen. Fakt ist, die DRV vertritt nicht mehr der Auffassung von früher. Aktuell wird die Auffassung vertreten das Berufsbetreuer einen Auftraggeber in Form des Amtsgerichts haben. Frau Rinne informierte mich über eine, vor 4 Wochen, eingereicht Klage beim SG Hannover eines anderen Mitgliedes. Ich denke das ist eine wichtige Information für alle neuen Berufsbetreuer. |
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#23 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,722
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Ich würde sagen, der Sachbearbeiter verstehts falsch:
Fassung von 2005 https://www.deutsche-rentenversicher..._anlage_4.html Fassung von 2022 https://rvrecht.deutsche-rentenversi...03_21_a05.html Man hat das ganze redaktionell überarbeitet, aber es steht nicht darin, dass ein Betreuer, der nur von einem Gericht bestellt worden ist, versicherungspflichtig ist. Falls der bei Gericht anhängige Sachverhalt mit deinem identisch ist, würde ich bezüglich des Widerspruchs ein Ruhen des Verfahrens beantragen, bis das bei Gericht abhängige Verfahren durch ist, dann brauchst Du nicht parallel zu klagen. |
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#24 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,666
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Offensichtlich will die DRV es wissen. Beim SG Hannover läuft schon ein Verfahren unter: Az. S 17 R 603/24. Wird vom BdB begleitet.
Wenn jemand einen Beitragsbescheid erhält, Widerspruch einlegen und ein Ruhendstellen bis zum Ausgang des obigen Verfahrens beantragen.
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#25 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,666
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Argumentation der DRV in etwa: wenn Berufsbetreuer (ohne Mitarbeiter) mindestens 5/6 ihrer Fälle bei einem Amtsgericht führen, wäre dieses Betreuungsgericht der „Haupt-Auftraggeber“. Da zu erwarten ist, dass das Verfahren wegen der Grundsätzlichkeit bis zum BSG laufen dürfte (also mehrere Jahre Laufzeit), sei als Tipp für die Zwischenzeit empfohlen, möglichst Fälle bei einem weiteren Gericht zu übernehmen. 1/6 bei 40 Fällen wären 7 Betreuungen.
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#26 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,722
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Vorsicht - 1/6 der Einnahmen und nicht der Fälle müsste mit anderen Gerichten sein, damit einen die DRV in Frieden lässt.
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#27 |
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Einsteiger
Registriert seit: 18.11.2022
Beiträge: 10
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Hallo an Alle,
es geht die Info herum, dass die DRV aufgrund der Änderung ihrer Rechtsaufassung Berufsbetreuer in die Pflichtversicherung zu drängen und rückwirkend für 4 Jahre Beträge einzufordern. Weiß da schon jemand etwas genaueres? Gibt es ggf schon Betroffene mit entspechenden Bescheiden der DRV. Geht das überhaupt mit der rückwirkenden Beitragsfestsetzung? Man hat sich ja schließlich auf die Meinung der DRV verlassen und sich anderweitig abgesichert. |
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#28 |
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,995
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#29 |
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Einsteiger
Registriert seit: 18.11.2022
Beiträge: 10
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Danke. Das kenne ich schon. Gibt es denn weitere Infos.
Mich interessiert, ob eine rückwirkende Beitragsforderung möglich ist und ob es schon entsprechende Bescheide der DRV gibt. |
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#30 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,666
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Habe den neuen Thread mit dem bereits vorhandenen zusammengelegt. Da ist eigentlich schon alles beantwortet.
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