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Pflichtversicherung in der Deutschen Renteversicherung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Pflichtversicherung in der Deutschen Renteversicherung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ich würde mich viell. gar nicht mal wehren, muss mir mal Gedanken machen. Wie könnte man das denn forcieren, also ...


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Alt 29.11.2024, 19:16   #31
Stammgast
 
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: Im Weserbergland (NRW)
Beiträge: 919
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Ich würde mich viell. gar nicht mal wehren, muss mir mal Gedanken machen. Wie könnte man das denn forcieren, also auch die Rückwirkung? Würde es dafür genügen, die Pflichtversicherung zu beantragen?

Vier Jahre rückwirkend hieße ja, unabhängig von der Gesamthöhe der Einzahlung, vier Jahre Mindestversicherungszeit auf der Habenseite, oder? Dann noch knapp ein Jahr weiter (ein paar Monate habe ich iwann früher mal angesammelt) und ich wäre drin. Naja, für vermutlich lediglich ein paar Euronen zusätzlich später... Aber immerhin, eine evtl. Erwerbsminderung wäre dann ja auch abgesichert. Nicht ganz schlecht (in meinem Fall). MfG Florian
Florian ist offline  
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Alt 29.11.2024, 19:21   #32
Einsteiger
 
Registriert seit: 18.11.2022
Beiträge: 10
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Die 4 Jahre rückwirkend muss man ja auch erstenmal bezahlen können.
Ich habe aus früheren Tätigkeiten einen Rentenanspruch. Weiter habe ich mich über private Rentenversicherungen abgesichert.
KaSe67 ist offline  
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Alt 29.11.2024, 19:28   #33
Routinier
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,649
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Wenn man nichts hat, könnte man Anspruch nach dem SGB II haben, denn Pflichtbeiträge von der DRV sind vom Einkommen abzusetzen.

Aber was passiert, wenn man die Forderung anerkennt und dann das BSG oder BVerfG entscheidet, dass man versicherungsfrei ist, dann hätte man einen Rückforderungsanspruch für dann 4 Jahre gegen die DRV und verliert seinen Schutz auf EM-Rente oder?

Die Pflichtversicherung auf Antrag, sofern noch nicht verfristet erscheint mir die bessere Lösung.


Wenn man gegen den Beitragsbescheid Widerspruch einlegt, muss man dennoch zahlen?
Mächschen ist offline  
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Alt 29.11.2024, 19:39   #34
Einsteiger
 
Registriert seit: 18.11.2022
Beiträge: 10
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Ich bin jetzt kein Jurist. Aber es kommt wohl darauf an, ob der Widerdpruch aufschiebende Wirkung hat oder nicht. Hat der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung, muss man wohl zahlen
KaSe67 ist offline  
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Alt 29.11.2024, 19:42   #35
Routinier
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,649
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Sowas steht in der Rechtsbehelfsbelehung.
Mächschen ist offline  
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Alt 29.11.2024, 20:16   #36
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,297
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Widersprüche gegen Beitragsbescheide der DRV haben keine aufschiebende Wirkung. Man kann aber einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen. Das hier ist eine völlig ungeklärte Rechtsfrage und das Verfahren vor dem SG Hannover wird mit Sicherheit zum BSG gehen, das dauert.

Für den Fall des ungünstigen Ausgangs habe ich oben schon mal einen Tipp gegeben. Und im übrigen: ich hatte immer schon die freiwillige RV in der DRV (oder sogar die Pflichtversicherung auf Antrag) empfohlen und besser keinem windigen privaten Versicherungsvertretern auf den Leim zu gehen (aus der Riester-Pleite nichts gelernt?). M.a.W. Private Rentenversicherungen sollten ruhend gestellt werden und stattdessen freiwillige Beiträge in die DRV gezahlt werden.

Für die Pflichtversicherung auf Antrag (die auch die Erwerbsminderung absichert), wirds für die meisten zu spät sein, geht nur in den ersten
5 Jahren der Selbstständigkeit: https://www.deutsche-rentenversicher...cationFile&v=5
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 30.11.2024, 11:21   #37
Stammgast
 
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: Im Weserbergland (NRW)
Beiträge: 919
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Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen

Für die Pflichtversicherung auf Antrag (die auch die Erwerbsminderung absichert), wirds für die meisten zu spät sein, geht nur in den ersten
5 Jahren der Selbstständigkeit: https://www.deutsche-rentenversicher...cationFile&v=5
Ah ok, klar das geht dann schonmal nicht. Und ohnehin nicht, wenn einer der anderen Tatbestände erfüllt wird, man bspw. als Ruhestandsbeamter Versorgungsbezüge erhält, wenn ich es richtig überflogen habe. Würde denn dann (etwa in dem gerade von mir genannten Bsp. eines Versorgungsempfängers) die aktuell betriebene Zuordnung in die Pflichtversicherung greifen? MfG Florian
Florian ist offline  
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Alt 30.11.2024, 13:24   #38
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,297
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Da ja nicht klar ist, ob es letztlich zur Versicherungspflicht kommt, ging meine Empfehlung hauptsächlich dahin, dann nicht auch noch doppelt zahlen zu müssen (die private RV und die Nachzahlung zur DRV).

Im übrigen: es gab vor Jahren immer schon die Forderung aus der Politik, alle Solo-Selbstständigen in die DRV zu holen. Vielleicht ist das was jetzt läuft, ein Versuch, dem den Weg zu ebnen.
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Horst Deinert

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HorstD ist offline  
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Alt 30.11.2024, 18:54   #39
Stammgast
 
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: Im Weserbergland (NRW)
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Zitat:
Zitat von KaSe67 Beitrag anzeigen
Die 4 Jahre rückwirkend muss man ja auch erstenmal bezahlen können.
Keine Frage, ich habe da auch nur mal so für mich und vor mich hin überlegt...VG Florian
Florian ist offline  
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Alt 01.12.2024, 17:58   #40
Routinier
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,649
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Wenn man aber jetzt einen Antrag stellt, freiwillige Beiträge zahlen zu dürften, weckt man den schlafenden Hund bei der DRV...
Mächschen ist offline  
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