Dies ist ein Beitrag zum Thema Pflichtversicherung in der Deutschen Renteversicherung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat:
Zitat von Garfield
Uwe, ist dir klar, dass ein Anwalt im Allgemeinen keine "Preise" hat? Wofür, glaubst du, gibt ...
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#71 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 12.07.2023
Ort: BW
Beiträge: 148
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Zitat:
Es gibt in jedem Beruf gute und schlechte. Wenn ein Anwalt gestellt wird, wird er nach RVG bezahlt. Dieser wird sich bestimmt nicht weit aus dem Fenster für seinen Mandaten lehnen. Ein weiteres Beispiel ist dass vor dem bayrischem Verfassungsgerichtshof eine PKH nicht gewährt wird oder ein Chefarzt wie ein Kassenarzt abrechnet. Wenn du für deine Altersvorsorge zu wenig verdienst, dann machst du etwas falsch. Es wird dir dabei auch niemand dabei helfen. |
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#72 | |
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Berufsbetreuerin
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 1,644
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Zitat:
Ja, wir haben eine Zweiklassengesellschaft. Wir haben aber auch ein Grundgesetz und das Sozialstaatsprinzip ist in der Verfassung verankert. Wir haben Gesetzeskodifikationen, in denen soziale und individuelle Rechte verankert sind und die auch die Vorschriften zu ihrer Durchsetzung beinhalten. Wir sind hier im Forum Betreuung, nicht auf Instagram, an der Börse oder in der Höhle der kapitalistischen Löwen. Aufgabe von rechtlichern Betreuern ist es, die sozialen und individuellen Rechte der Betreuten zu verwirklichen. Wer das nicht möchte, nicht einsieht oder nicht wichtig findet, ist als rechtlicher Betreuer ungeeignet - fachlich und persönlich. Und um beurteilen zu können, ob ich etwas "falsch mache", wie viel ich verdiene, wie es mit meiner Altersvorsorge aussieht, ob ich die Möglichkeit gehabt hätte, andere Entscheidungen zu treffen und inwieweit ich hier überhaupt über meine persönliche Situation schreibe oder grundsätzliche Erwägungen anstellen, müsstest du sehr viel genauer lesen und nach den Hintergründen fragen. |
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#73 | |
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Berufsbetreuerin
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 1,644
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Zitat:
Ja und nein. Wir stecken ganz tief in der Qualitätsdebatte. Mir wurde ja entgegengehalten, dass Betreuer, die nicht gut verdienen, um Pflichtbeiträge in die gesetzliche RV einzahlen zu können, besser den Beruf wechseln sollen. Das Problem ist aber, dass sich ein ausreichender Verdienst nur über Masse kreieren lässt und da sind wir natürlich sofort wieder bei der Qualität. Was ich persönlich erschütternd finde ist, dass all die Schlüsselqualifikationen und-arbeitsbereiche, die sich nicht durch Digitalisierung ersetzen oder wesentlich unterstützen lassen, für einige hier überhaupt keine Rolle zu spielen scheinen - ebensowenig wie die Qualitätsanforderungen der Betreuungsreform. Die Kluft zwischen wirtschaftlichen Zwängen und den ständig wachsenden realen Erschwernissen der Betreuerarbeit, zwischen den aufgeblähten Qualitätsanforderungen, die durch das BMJ formuliert werden, den realen Möglichkeiten nach Jahrzehnten der Mangelwirtschaft im Bereich der Daseinsvorsorge und den eigenen Verdienstmöglichkeiten unter der Voraussetzug qualitativ guter Betreuungsarbeit vergrößert sich rasant. Da haut so etwas wie eine Rentenversicherungspflicht zusätzlich unglaublich rein. Und dann kommt ja noch hinzu, dass in der aktuellen politischen Situation Unsummen an Staatgeldern locker gemacht werden, von sozialen Belangen aber keine Rede ist...Man muss nicht zu übermäßigem Pessimismus neigen um zu prognostizieren, dass die angesprochene Spaltung sich in kurzer Zeit massiv weiter vergrößern wird und dass die Anforderungen, die an Betreuer herangetragen werden, dementsprechend steigen werden. Die Rentenversicherungspflicht ist ein Baustein. Kann man diese Themen sinnvoll trennen? |
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#74 |
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Gesperrt
Registriert seit: 12.07.2023
Ort: BW
Beiträge: 148
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Eine Pflichtversicherung in die RV gab es schon einmal bei den Handwerkern. Die mussten Beiträge von 18 Jahren vorweisen um sich davon befreien zu lassen um einen Rentenanspruch zu haben. Wie er das macht war sein Problem. Habe das selbst erlebt. Sinn und Zweck war, dass der Handwerker im Rentenalter nicht mit leeren Händen dasteht.
Aber wenn es Aufgabe des Staates ist, wie es Horst Deinert darstellt, dann bringt es dir nichts, wenn es in der Verfassung und im GG verankert ist und du im Rentenalter deinen Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten kannst. Und wenn du Glück hast bekommst du einen warmen Händedruck dafür. Nochmal, wenn ein Anwalt zusätzlich als Berufsbetreuer arbeitet dann kann es nicht so schlecht um den Betreuerjob sein. Es gibt auch eingerichtete Betreuungen die gar nicht nötig sind (habe ich schon öfters dargestellt). Da kommt der Verdacht auf, dass die Betreuer irgendwie beschäftigt werden müssen um diese zu unterstützen oder hoffen dass durch unnötige Gerichtsverhandlungen ihr Gehalt aufgebessert werden kann. Eine Möglichkeit wäre es wie mit den Künstlern handzuhaben, denn diese bekommen im Rentenalter Geld von der Künstlerkasse. Die Künstler müssen nur die Hälfte einzahlen und die andere Hälfte zahlt der Staat. |
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#75 |
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Berufsbetreuerin
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 1,644
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@uwe2000
Die Tatsache, dass du als Handwerker meinst, mir als Volljuristin Arbeitsbedingungen erläutern zu müssen, die meinen Berufsstand betreffen, lassen sich eigentlich nur durch die Geschlechtszugehörigkeit erklären. Manche sagen auch Mansplaining dazu. |
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#76 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 12.07.2023
Ort: BW
Beiträge: 148
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Zitat:
Es gibt auch womansplaining. Zudem habe ich mehrere Abschlüsse. Geändert von uwe2000 (22.03.2025 um 20:22 Uhr) |
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#77 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,632
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Moin Kinners
Ihr seid weit ab vom Thema! Geht raus auf den Hof zum Spielen. Ich mach' hier mal zu, Mit freundlichen Grüßen Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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