Dies ist ein Beitrag zum Thema Pflichtversicherung in der Deutschen Renteversicherung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo in die Runde,
mein Ziel war und ist es, mich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen. Ich bin als ...
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03.09.2024, 17:53 | #1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 18.03.2023
Ort: NRW
Beiträge: 37
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Befreiung Rentenversicherungspflicht
Hallo in die Runde,
mein Ziel war und ist es, mich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen. Ich bin als Einzelunternehmen ohne Mitarbeiter als Berufsbetreuer tätig. Die DRV stellt nun fest, dass ich unter die Versicherungspflicht als Selbstständiger mit einem Auftraggeber falle. Ich habe mehrfach auf die "Anlage 4: Katalog bestimmter Berufsgruppen zur Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit" hingewiesen. Dort hiess es ja immer: "Versicherungspflicht nach § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI für Selbständige mit einem Auftraggeber besteht für die Berufsgruppe der selbständig tätigen Berufsbetreuer mangels Auftragsverhältnis ebenfalls nicht." Ich bekam Telefonisch die Antwort das diese nicht mehr gültig ist. Ich kann mich nun als Existenzgründer erst mal für einen Zeitraum von 3 Jahren befreien lassen. Wie sehen bei euch die Erfahrungen diesbezüglich aus? LG |
03.09.2024, 17:59 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
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Beiträge: 8,892
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Moin moin
Ich sage mal, dass es saisonal sehr unterschiedlich ist: Als ich mich selbständig gemacht habe, hat mir der Berater der DRV/LVA seinen Laden nicht empfehlen können und geraden, die Altersvorsorge auf anderem Wege sicherzustellen. Zwischenzeitlich hat sich das Blatt gewendet und Riester bzw. Rürup ist nicht gerade mehr der Brüller. Stattdessen wird die DRV wieder als effektiver und ertragreicher empfohlen. Auf jeden Fall solltest Du die Altersvorsorge nicht vergessen und aufsplitten (Rente, Immobilie, Wertpapiere). Bin mal gespannt, dass von den anderen dazu kommt. MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
03.09.2024, 18:07 | #3 |
Routinier
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Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,649
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Pflichtversichert Kraft Gesetzes bist Du als Berufsbetreuer nicht, solltest also gegen den Bescheid Widerspruch einlegen, sofern das noch möglich ist, ansonsten einen Überprüfungsantrag stellen.
Aber: Wie sicherst Du dich gegen Erwebsunfähigkeit ab und wie sieht deine Altersvorsorge aus? Die Pflichtversicherung auf Antrag ist da als Grundbaustein keine so schlechte Idee. Neutral beraten kann dich beispielsweise die Verbraucherzentrale. |
03.09.2024, 18:16 | #4 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 18.03.2023
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Beiträge: 37
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Hast du da eine Grundlage für Mächschen?
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03.09.2024, 19:52 | #5 |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
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Beiträge: 1,649
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Wofür?
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03.09.2024, 22:57 | #6 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 18.03.2023
Ort: NRW
Beiträge: 37
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Für deine Aussage das ich gesetzlich nicht Pflichtversichert bin
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03.09.2024, 23:18 | #7 |
Routinier
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Beiträge: 1,649
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Es ist abschließend beschrieben, wer versicherungspflichtig ist, ein Berufsbetreuer gehört nicht dazu.
Also Du bist nicht versicherungspflichtig, weil die Normen über die Versicherungspflicht durch Gesetz nicht kennen. |
04.09.2024, 00:54 | #8 |
Stammgast
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 807
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Ich denke immer, es kommt darauf an, woher man kommt, ob die Pflichtversicherung bei der DRV, die es nur auf Antrag gibt, Sinn macht.
Wenn man als Angestellter gut verdient und bereits einen hohen Anspruch auf EM-Rente erworben hat, sollte man sich auch pflichtversichern, denn ansonsten ist der Anspruch weg. Ohne EM-Rente hat man erstmal keine Einnahmen und muss im Fall der Erwerbsminderung auch noch die freiwlligen Beiträge bei der KV bezahlen. Ich bin daher auf Antrag pflichtversichert und zahle den Regelbeitrag. |
04.09.2024, 09:10 | #9 |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,649
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Wenn es nur darum geht, den Anspruch auf EM-Rente aufrecht zu erhalten, macht es auch Sinn, ggf. niedrigere Einkommensanhängige Beiträge zu zahlen, wenn möglich und, wenn man mal will, freiwillig was einzuzahlen, z.B. Schulzeiten nachzahlen, Versorgungsausgleich ausgleichen oder Zahlungen zum Ausgleich von Abschlägen...
Wichtig ist, EM-Rente gibt's nur, wenn man insgesamt nicht mehr oder eingeschränkt arbeiten kann, Berufsunfähigkeit reicht nicht. |
04.09.2024, 10:29 | #10 | |
Forums-Azubi
Registriert seit: 18.03.2023
Ort: NRW
Beiträge: 37
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Zitat:
Deswegen ja hier auch mein Beitrag, in der Hoffnung jemand hat darüber andere Kenntnis. Vielleicht sogar ein Urteil etc. Auf die völlig richtigen Einwände eurerseits bzgl. der genauen Abwägung ob und wenn ja, wie man sich Rentenspezifisch absichern sollte, muss da wirklich jeder für sich genau Überlegen und abwägen. |
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