Dies ist ein Beitrag zum Thema Berufsbetreuer werden im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Guten Morgen,
ich arbeite nun seit zwei Jahren als Vereinsbetreuer und gedenke den Schritt in die Selbstständigkeit. Einerseits würde das ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 04.01.2025
Ort: Buxtehude
Beiträge: 10
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Guten Morgen,
ich arbeite nun seit zwei Jahren als Vereinsbetreuer und gedenke den Schritt in die Selbstständigkeit. Einerseits würde das natürlich mehr Geld bedeuten, andererseits erhoffe ich mir dadurch natürlich mehr Freiheiten abseits des klassischen 9-5 Jobs. Ein Teil in mir zweifelt noch sehr an der Umsetzbarkeit. In meinem direkten Umkreis befinden sich 4 Betreuungsbehörden und 6 Gerichte und jeweils eine weitere Behörde und ein Gericht im weiterem Einzugsgebiet, weswegen es an der Nachfrage nicht scheitern sollte. Aufgrund der eher unglücklichen Abrechnungsthematik und der Geschwindigkeit der Gerichte rechne ich für die ersten 8 Monate mit keinem Geld, weswegen mein 1. Plan war, mir einen neuen Job zu suchen und dann nebenbei die Fälle aufzubauen und sukkzessive die Stunden zu verringern, da ich stark bezweifle, dass meine Chefin mir das im jetzigen Job erlaubt. Leider sprechen mich die Stellen, die zur Verfügung stehen weder Gehaltstechnisch noch Aufgabentechnisch an, weshalb ich überlege, über den KFW oder die Agentur einen Gründungszuschuss bzw. Kredit aufzunehmen, um die Zeit bis zur gnädigen Auszahlung zu überbrücken. Ich habe eigentlich nicht vor, meine Fälle aus dem Verein mitzunehmen. Nun verzweifle ich ein bisschen am Buisnessplan. Alle Infos oder Gliederungen die man so erhält, scheinen irgendwie unpassend für den Beruf gesetzlicher Betreuer. Und so richtig mit der Steuer habe ich das auch noch nicht verstanden. ( Termin beim Steuerberater wird noch gemacht) Der Plan ist folgender: Nach Ausscheiden aus dem Job bzw. mit 4 wöchiger Vorlaufzeit allen umliegenden Behörden Bescheid geben und um zügige Belegung bitten. Registriert und eingestuft bin ich ja schon, muss aber natürlich noch den Versicherungsnachweis an die Stammbehörde übermitteln. Bei 60 Fällen wäre schluss, damit kalkuliere ich ( Grundsätzlich auch lediglich mit der Pauschale bei Vergütung C, mittellos, andere Wohnform, länger als 2 Jahre). Mehr Fälle würde es im Idealfall nur mit einer studentischen Hilfskraft geben, die auch administrative und kleine Aufgaben übernehmen würde. Vorerst würde ich zu 100% aus dem Homeoffice arbeiten, bis es regelmäßige Zahlungen geben wird und dann wahrscheinlich in eine Bürogemeinschaft. Ausgabenmäßig habe ich folgende Posten im Blick: Software: 1000 Euro Bereitstellung und dann 100 Monatlich Postfach: 30 Euro Vermögens- und Berufshaftpflicht Krankenversicherung Rente ( da bin ich noch nicht so ganz sicher) Büromaterialien Drucker und Scanner Handy IT ( da habe ich noch keine Vorstellung von, vielleicht bietet Prosozial das an) Steuerberater Ich bin mir sicher, dass ich Dinge übersehe aber komme nicht so richtig drauf. Vielleicht können ja die anderen Berufsbetreuer über klassische Stolpersteine und Starterfahrungen berichten. Das wäre super. Viele Grüße |
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#2 |
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Routinier
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,173
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Also für mich liest sich das so:
- neuen Arbeitgeber bescheissen (oder sagst Du bei der Einstellung „ich hau in drei Monaten wieder ab, will mich selbständig machen“) - alten AG in Stich lassen mit den dann zu verteilenden Stellen, macht bestimmt positiven Eindruck bei den umliegenden BB - Gründungszuschuss abgreifen? Gibt es so ein Mist wirklich noch? Schön die Allgemeinheit zahlen lassen, für den Schritt in die Selbständigkeit? Klasse. - auf mehr oder weniger einen Schlag 60 Fälle annehmen? Wie geht das? Und da wundert man sich, warum die Betreuungsvereine alle vor die Hunde gehen. Eine Festanstellung mit Urlaub, Krank feiern ist nicht zu verachten.
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Auslaufmodell Rechtliche Betreuung! |
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#3 | |
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Einsteiger
Registriert seit: 04.01.2025
Ort: Buxtehude
Beiträge: 10
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Zitat:
Grundsätzlich gibt es Stellen, wie z.B. Schwangerschaftsvertretungen, welche durchaus offen dafür sind, dass der befristete Mitarbeiter nebenbei die Selbstständigkeit aufbaut. Im Arbeitskontext von "Im Stich lassen" reden ist auch ein bisschen veraltet, meinst du nicht? Es ist doch mein gutes Recht, meine berufliche Zukunft selbst zu gestalten?? Würdest du dass auch sagen, wenn ich einfach kündigen würde und in der Jugendhilfe starten würde? Und dass die Betreuungsbehörde mir das übel nimmt, ist ja völliger Quatsch. Die haben Unmengen an Bedarf und reißen sich um jeden Betreuer. Interessiert die doch nicht, ob ich Frei oder Vereinsbetreuer bin. Wenn das für alle Seiten ok ist, würde ich meine Fälle ja auch behalten, aber davon gehe ich nicht aus. Es gibt von der Agentur für Arbeit ein Gründungsprogramm, bei dem man 67% von seinem Gehalt erhält. Dort zahle ich seit 2012 ein, also nichts mit Steuerzahler auf der Tasche liegen. Die KFW bietet Kredite, die man nach drei Jahren anfängt zurück zu zahlen. 60 Betreute ist das Endziel, nicht die Startvorstellung. Wer soll denn 60 Betreute auf einen Schlag kriegen können. Keine Ahnung warum du so ne Ellbogenmentalität hier fährst, aber dein Leseverständnis ist durchaus zweifelhaft. Ich habe hier doch ganz nett was gefragt, was fährst du mich so an? |
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#4 | |
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Berufsbetreuerin
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 1,625
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Für mich klingt es vor allem unrealistisch.
Zitat:
Ich würde eher davon ausgehen, dass du entweder mehr Geld haben kannst oder weniger Geld, dafür aber mehr in deinem Tagesablauf mehr Freiheit, wenn du den Job halbwegs ordentlch machen willst. Ich habe den Eindruck, du unterschätzt, in welchem Maße die ausschließliche Verantwortlichkeit durch dich zu Belastungen führen wird. In welchem Rhythmus hast du z.B. als Vereinsbetreuer deine Betreuten besucht? Ist dir bewusst, dass eine Versicherung nach jedem Schadenfall kündigen kann, dass es auf dem Markt nur sehr wenige Anbieter für die Vermögenschadenhaftpflicht gibt und dass diese Voraussetzung für die Ausübung der Tätigkeit ist? Dass du dich vernetzen musst, um Urlaub machen zu können, dass du auch in der Freizeit häufig nur bedingt frei hast und die Selbstständigkeit zusätzlich zur eigentlichen Betreuungsarbeit mit erheblichem Organisationsaufwand einhergeht? Wie willst du das mit 60 Betreuten innerhalb eines klassischen 9 - 5 -Zeitbudgets leisten, auch wenn du prinzipiell zeitlich flexibler arbeiten kannst? Du musst bedenken, dass zusätzlich Zeit aufzuwenden ist, um die Betreuten, die bislang zu dir gekommen sind, zu besuchen. Als Freiberufler musst du Rechnungslegungen erstellen, die gerade in der ersten Zeit, wenn man seinen modus operandi noch nicht gefunden hat, viel Aufwand bedeuten. Ausgabenmäßig habe ich folgende Posten im Blick: Software: 1000 Euro Bereitstellung und dann 100 Monatlich Postfach: 30 Euro Vermögens- und Berufshaftpflicht Krankenversicherung Rente ( da bin ich noch nicht so ganz sicher) Büromaterialien Drucker und Scanner Handy IT ( da habe ich noch keine Vorstellung von, vielleicht bietet Prosozial das an) Steuerberater [/QUOTE] Die BG fehlt noch. Natürlich stellen bei 60 Betreuten auch die Fahrtkosten erhebliche Ausgaben dar, v.a., wenn du daran denkst, in einem größeren Umkreis zu arbeiten. |
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#5 | |
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Einsteiger
Registriert seit: 04.01.2025
Ort: Buxtehude
Beiträge: 10
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Zitat:
Die BG fehlt noch. Natürlich stellen bei 60 Betreuten auch die Fahrtkosten erhebliche Ausgaben dar, v.a., wenn du daran denkst, in einem größeren Umkreis zu arbeiten.[/QUOTE] Vielen Dank für die Antwort. Ich meinte spezifisch, dass ich nicht an dieses 9-5 gebunden bin, die der Arbeitgeber voraussetzt. Es gibt für mich persönliche Veränderungen im Leben und ich bin auch oft ein Nachtmensch. Rechnungslegungen erstelle ich jetzt auch jährlich, geben diese aber so nicht beim Gericht ab. Jedoch hat man sich daraufhin die riesige Rechnungslegung am Ende gespart. Grundsätzlich ist mir bewusst, dass verwaltungsmäßig mehr auf mich zukommt, allerdings verstehe ich nicht so ganz, was mit der Verantwortlichkeit gemeint ist. Die habe ich jetzt auch. Der Unterschied ist nur, dass ich dann keine KollegInnen hätte, die ich mal um Rat fragen könnte. Meine jetzigen Betreuten besuche ich einmal im Quartal bzw. diese kommen zu mir. Je nachdem führe ich auch längere Telefonate. Stimmt, ich hatte nicht an die Gewerkschaft gedacht. Das mit der Versicherung wusste ich nicht, allerdings übe ich meinen Job mit besten Wissen und Gewissen aus. Bis jetzt ist mir noch kein grober Schnitzer passiert. |
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#6 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,488
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Mit Gewerkschaft meinst du wohl die Berufsgenossenschaft (ges. Unfallversicherung)? Das sind doch 2 ziemlich verschiedene Sachen. Und auf Rentenversicherungsbeiträge auf keinen Fall verzichten; man hat als Selbstständiger (wie auch bei der Kranken/Pflegeversicherung) die Wahl zwischen gesetzlich und privat; aber das sollte man am Besten mit der Gründungsberatung des Berufsverbandes klären (wo du hoffentlich Mitglied bist).
Außerdem empfehle ich dringend diese Buchlektüre: https://www.amazon.de/exec/obidos/AS...ternetsevon-21 Im übrigen wäre zunächst zu klären, was mit deinen bisherigen Vereinsbetreuungen ist. Dafür bist doch wohl du persönlich bestellt (die Bestellung des Vereins selbst nach § 1818 BGB ist ja die Ausnahme). Also erstmal klären, ob der Verein überhaupt Entlassungsanträge nach § 1868 Abs. 6 BGB stellen will (und überhaupt schon Folgebetreuer benennen kann). Wobei das auch dauern kann, sollte am besten mit Vorlauf von 6 Monaten angegangen werden. Wenn nein, bleibt dir eh nix anderes übrig, als in den Fällen jeweils Statuswechsel zur selbständigen Betreuung zu beantragen. Denn eigene Entlassungsanträge nach § 1868 Abs. 4 BGB sind aussichtslos, wenn du ja weiter Berufsbetreuer bleiben willst.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de Geändert von HorstD (07.01.2025 um 16:07 Uhr) |
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#7 | |
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Einsteiger
Registriert seit: 04.01.2025
Ort: Buxtehude
Beiträge: 10
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Zitat:
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#8 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,488
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Mitgliedschaft im BdB (oder BVfB) ist keine Pflicht, aber empfehlenswert (u.a. Wegen der Beratungsangebote und Sonderkonditionen bei Software und Versicherung). Siehe auch meine Ergänzung oben.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#9 | |
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Einsteiger
Registriert seit: 04.01.2025
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Beiträge: 10
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Zitat:
„Zudem müssen Sie sich als Betreuer*in in der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege versichern.“ |
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#10 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,488
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Jetzt ist die Begriffsverwirrung komplett:
BGW = Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst + Wohlfahrtspflege ist als gesetzliche Unfallversicherung Pflicht, wird beim Vereinsmitarbeiter vom Arbeitgeber bezahlt, als Selbstständiger halt selbst (steuerlich absetzbar). BdB und BVfB sind die beiden Berufsverbände (= eingetragene Vereine) für berufliche Betreuer. Unterschied nun deutlich?
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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