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Betreuer wird von Betreuten angezeigt

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuer wird von Betreuten angezeigt im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Moin Mario Du bist noch nicht lange im Geschäft und hat Premiere bzgl. Stafanzeigen gegen Dich. Da gehen die Gedanken ...


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Alt 10.03.2025, 22:41   #11
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,997
Standard

Moin Mario


Du bist noch nicht lange im Geschäft und hat Premiere bzgl. Stafanzeigen gegen Dich. Da gehen die Gedanken reichlich durcheinander und das Herz rutscht in die Hose. Gleich vorneweg: das ist völlig normal und das ging mir genauso. Gleich hinterher: Du denkts Dir (so wie ich damals) völligen Blödsinn zusammen!!!


Zitat:
Zitat von MarioMorello Beitrag anzeigen
Ich habe heute mit der Beamtin telefoniert und soweit vorbesprochen, dass alle Unterlagen die hilfreich sind, ich gerne mitnehmen soll.
Schon reingelegt!!! Die Unterlagen, die Du mitnehmen willst helfen tatsächlich. Allerdings in erster Linie der Polizistin. Ob sie Dir helfen ist absolut fraglich. Sie werden erst einmal gegen Dich verwendet.



Zitat:
Zitat von MarioMorello Beitrag anzeigen
Ich denke auch, keinen Anwalt zu beauftragen.
Total Blödsinnig!!! Eine Strafanzeige wird auf dem Spielfeld des Gerichtes abgearbeitet. Das ist nicht Deine Spielwiese.

Deine einzige Chance: Du bist selber Jurist und hast praktische Gerichtserfahrung im Strafrecht.
Ansonsten gehst Du viel zu emotional an die Strafanzeige ran. Das macht Dich in so einem Verfahren blind für Fehler und Fallen.



Zitat:
Zitat von MarioMorello Beitrag anzeigen
Ich dem angegeben Tatzeitraum habe ich keinerlei Verfügungen über die Konten getätigt. Das kann über die Bank nachgewiesen werden; und dann gibt es ja auch noch die Überwachungsbänder (wegen den Barabhebungen).
Das ist so etwas von Wurscht. Recht haben und Recht bekommen sind zwei ganz verschiedene Paar Schuhe.


Zitat:
Zitat von MarioMorello Beitrag anzeigen
Alles in allem finde ich die Anschuldigung gleichermaßen schwer und vollkommen absurd.
Noch wurstiger! Das interessiert doch vor Gericht überhaupt keinen, wie Du das findest.

Zitat:
Zitat von MarioMorello Beitrag anzeigen
Wenn ich eine sehr ausführliche Fallvignete schreiben würde, wäre die Absurdität sicherlich besser einzuordnen.
Jetzt erträumst Du dir sogar eine komplette Wurschtfabrik.



Du wirst meine Worte vielleicht dreist und überzogen finden.

Aber Deine drei letzten Sätze zeigen sehr deutlich, dass Du emotional von der Strafanzeige stark betroffen bist und

mit strafrechtlichen Ermittlungs- und Gerichtsverfahren keine Erfahrung hast.



Nimm Dir eine anwaltliche Vertretung, die den Job machen soll. Deren Aufgabe ist es auch Dein mentaler "Mülleimer" zu sein, der Dir diese Last abnimmt, die Dich in Deinem Denken so einschränkt.

Meine Anwältin hat ihre Aufgabe damals so umschrieben - und das hat mir sehr geholfen, den Kopf für die anderen Betreuten wieder frei zu bekommen.



Und ganz allgemein an alle:
Eine (Berufs-)Rechtsschutz-Versicherung sollte eigentlich genauso als Zugangsvoraussetzung zum Betreuerjob gehören, wie die Vermögensschadenshaftpflicht. Der Hauptarbeitsort in diesem Job ist zwischen den Stühlen - da sind Strafanzeigen ziemlich vorprogrammiert.
Zumindest habe ich kein Verständnis dafür, wenn jemand an dieser Stelle spart und hinterher "aua" schreit.



Mit freundlichen Grüßen
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 11.03.2025, 00:36   #12
Stammgast
 
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 875
Standard

Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Moin Mario


Du bist noch nicht lange im Geschäft und hat Premiere bzgl. Stafanzeigen gegen Dich. Da gehen die Gedanken reichlich durcheinander und das Herz rutscht in die Hose. Gleich vorneweg: das ist völlig normal und das ging mir genauso. Gleich hinterher: Du denkts Dir (so wie ich damals) völligen Blödsinn zusammen!!!




Schon reingelegt!!! Die Unterlagen, die Du mitnehmen willst helfen tatsächlich. Allerdings in erster Linie der Polizistin. Ob sie Dir helfen ist absolut fraglich. Sie werden erst einmal gegen Dich verwendet.




Total Blödsinnig!!! Eine Strafanzeige wird auf dem Spielfeld des Gerichtes abgearbeitet. Das ist nicht Deine Spielwiese.

Deine einzige Chance: Du bist selber Jurist und hast praktische Gerichtserfahrung im Strafrecht.
Ansonsten gehst Du viel zu emotional an die Strafanzeige ran. Das macht Dich in so einem Verfahren blind für Fehler und Fallen.




Das ist so etwas von Wurscht. Recht haben und Recht bekommen sind zwei ganz verschiedene Paar Schuhe.



Noch wurstiger! Das interessiert doch vor Gericht überhaupt keinen, wie Du das findest.


Jetzt erträumst Du dir sogar eine komplette Wurschtfabrik.



Du wirst meine Worte vielleicht dreist und überzogen finden.

Aber Deine drei letzten Sätze zeigen sehr deutlich, dass Du emotional von der Strafanzeige stark betroffen bist und

mit strafrechtlichen Ermittlungs- und Gerichtsverfahren keine Erfahrung hast.



Nimm Dir eine anwaltliche Vertretung, die den Job machen soll. Deren Aufgabe ist es auch Dein mentaler "Mülleimer" zu sein, der Dir diese Last abnimmt, die Dich in Deinem Denken so einschränkt.

Meine Anwältin hat ihre Aufgabe damals so umschrieben - und das hat mir sehr geholfen, den Kopf für die anderen Betreuten wieder frei zu bekommen.



Und ganz allgemein an alle:
Eine (Berufs-)Rechtsschutz-Versicherung sollte eigentlich genauso als Zugangsvoraussetzung zum Betreuerjob gehören, wie die Vermögensschadenshaftpflicht. Der Hauptarbeitsort in diesem Job ist zwischen den Stühlen - da sind Strafanzeigen ziemlich vorprogrammiert.
Zumindest habe ich kein Verständnis dafür, wenn jemand an dieser Stelle spart und hinterher "aua" schreit.



Mit freundlichen Grüßen
Imre

Jein. Ich habe mir mal ausgerechnet, was eine Rechtschutzversicherung ohne großen Schnickschnack und Selbstbeteiligung kostet. Da sind wir bei knapp 1.000 EUR im Jahr. Ich arbeite jetzt seit 7 Jahren als Berufsbetreuer und habe sowas noch nie gebraucht.



Ich sehe es zwar wie du, dass ich zwar auch einen Anwalt beauftragen würde, aber dann zahle ich den lieber so als jahrelang in eine Versicherung.
Michael77 ist offline  
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Alt 11.03.2025, 01:46   #13
Routinier
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,892
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Naja, ne Rechtsschutz ist schon sinnvoll, es kann auch schnell mal passieren, dass Sachverständigenkosten in vierstelligen Höhe anfallen.

Wenn dir das wehtun würde, ist ne Rechtsschutz sinnvoll, aber ein Selbstbehalt macht das ganze günstiger, ein Ausschluss von beispielsweise absoluten Vorsatzdelikten, wie z.B. Betrug auch.
Mächschen ist offline  
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Alt 11.03.2025, 21:10   #14
Routinier
 
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: Im Weserbergland (NRW)
Beiträge: 1,056
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Zitat:
Zitat von MarioMorello Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

Danke für die Ideen. Ich habe heute mit der Beamtin telefoniert und soweit vorbesprochen, dass alle Unterlagen die hilfreich sind, ich gerne mitnehmen soll.
Nein! Mit der Polizei brauchst Du keinen weiteren Kontakt pflegen. Du brauchst Dich dort auch nicht an- oder abmelden, auch nicht auf eine Vorladung hin. Anders sieht es ggf. bei der StA aus, aussagen musst Du dort jedoch naklar auch nicht (nemo tenetur). Der Höflichkeit halber darfst Du der Polizei naklar mitteilen, dass Du nicht erscheinen wirst. Dann kann der Termin anderweitig verplant werden. Behalte Deine Unterlagen mal schön bei Dir! MfG Florian
Florian ist offline  
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