Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuer wird von Betreuten angezeigt im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen,
einer meiner Betteuten hat mich angezeigt. Ich habe heute eine Vorladung aus dem Briefkasten meiner Wohnung geholt. Ich ...
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#1 |
Einsteiger
Registriert seit: 04.06.2024
Ort: Hessen
Beiträge: 17
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Hallo zusammen,
einer meiner Betteuten hat mich angezeigt. Ich habe heute eine Vorladung aus dem Briefkasten meiner Wohnung geholt. Ich werde gemäß 266 StGB beschuldigt Die Tatzeit bezieht sich auf eine Zeitspanne von drei Monaten. Es geht mit Sicherheit um den Fall, indem der besagte Betreute seine letzten ~7000€ von seinem Konto abgehoben hat (zu dieser Zeit war der Einwilligugnsvorbehalt in der Vermögenssorge noch nicht vorhanden) und mich beschuldigt, dass ich ihm das Geld “geklaut” hätte. Selbstverständlich habe ich das nicht; in seinem Wahn(-Vorstellung/ Idee) kann er nicht schaffen zu erkennen, dass er das selbst war. Kann mir einer sagen, wie ich am besten vorgehen sollte? Auch in dem Punkt Betreuerwechsel? (Einen Antrag auf Betreuerwechsel habe ich bereits im Dezember gestellt, aber unter diesem Umständen weigere ich mich, die Betreuung bis auf weiteres fort zu führen) Viele Grüße |
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#2 |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,892
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Erstmal Akteneinsicht beantragen und gucken, was dir vorgeworfen wird, im Zweifelsfall einen Rechtsverdeher hinzuziehen.
Dann gem. § 25 BtOG die Betreuungsbehörde informieren, es bietet sich an, zunächst nur mitzuteilen, dass ermittelt wird und Du den Vorwurf für hanebüchen hältst und zur Sache erst Stellung nehmen, wenn Du im Strafverfahren Stellung nimmst. Von der Bank bestätigen lassen, wer darüber verfügt hat, wenn es um das vermutete geht. Und dann beim Betreuungsgericht die Entlassung wegen Unzumutbarkeit beantragen bzw. bekräftigen, bis zur Entlassung musst Du dein Amt fortführen. |
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#3 |
Einsteiger
Registriert seit: 04.06.2024
Ort: Hessen
Beiträge: 17
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Kann ich selbst einen Antrag auf Akteneinsicht stellen?
Ein anderer meiner betreuten hatte sich mal einen Anwalt für Verkehrsrecht nehmen müssen und die Dame sagte zu mir, dass nur ein Anwalt einen Antrag auf Akteneinsicht stellen kann? Die Bank werde ich hinzuziehen. Ich meine, weder habe ich eine Bankkarte, noch habe ich Abhebungen am Schalter vorgenommen und auch nicht Geld auf andere Konten (mein Konto) überwiesen (außer auf das Taschengeldkonto des Betreuten, aber das war nicht in der angegeben Tatzeit und es gilt das selbe wie oben, also keine Karte usw.) Wie könnte eine Formulierung beim Betreuungsgericht aussehen und sollte ich die Vorladung sowohl der Betreuungsbehörde als auch dem Gericht zusenden? |
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#4 |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,892
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Akteneinsicht kann man auch selbst nehmen, aber der Betreuer kann da den Betroffenen in der Regel nicht vertreten.
Aber Du scheinst da sehr unsicher zu sein, nimm im Zweifelsfall einen Rechtsverdeher. Ich würde der Pozilei bzw. Staatsanwaltschaft schreiben, dass Du Stellung nehmen wirst, aber nicht ohne die Akte zu kennen und um Übersendung einer Abschrift bittest, sollte das nicht möglich sein, um einen Termin zur Akteneinsicht. Am besten bringst Du bei der Stellungnahme eine Umsatzliste der Bank bei, aus der hervorgeht, wer jeweils verfügt hat. Im gleichen Schritt ein Schreiben an die Betreuungsbehörde, dass gegen dich ermittelt wird, Du den Vorwurf aber für hanebüchen hältst. Und aus dem selben Grund beim Betreuungsgericht die Entlassung verlangen. |
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#5 |
Einsteiger
Registriert seit: 04.06.2024
Ort: Hessen
Beiträge: 17
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Ich bin im Vorgehen etwas verunsichert! Vielleicht habe ich auch zu viel im Internet gelesen.. Beispielsweise wird davon abgeraten, die Vorladung nicht wahrzunehmen, weil in einem möglichen späteren Prozess die Vorladung inhaltlich meist falsch und belastend für einen selbst wiedergegeben werden??
Ich war selber mit einer Anzeige noch nie konfrontiert (ich habe mal für eine Betreute eine gestellt, aber das war’s auch). Ich muss auch dazu sagen, dass ich den Job seit September 2023 mache. Also hält sich mein Erfahrungswissen noch in Grenzen. Ich finde es wirklich absurd. Der betreute ist salopp gesagt in einer anderen Welt und bringt sich immer wieder in Schwierigkeiten (in den letzten zwei Wochen kam es zu drei Einsätzen der Polizei, in einem war er involviert, die anderen zwei betrafen ihn konkret) Geändert von MarioMorello (09.03.2025 um 09:40 Uhr) |
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#6 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,562
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Ich glaube Mäschchen verwechselt da was (im ersten Satz). Es geht um ein Strafverfahren gegen den Betreuer, nicht um die Vertretung des Betreuten in einem Verfahren gegen diesen. Die Akteneinsicht durch den Beschuldigten ist beschränkt (§ 147 StPO). Eine Anwaltsbeauftragung macht auf jeden Fall Sinn.
Und die Stammbehörde informieren. Falls man eine Rechtsschutzversicherung hat, die auch. Die VS-Haftpflicht ist zwar eigentlich nicht involviert, dennoch würde ich auch die informieren, da es hier auch zu einer „Rückforderung“ kommen kann.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#7 | |
Stammgast
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 897
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![]() Zitat:
Du kannst doch schriftlich mitteilen, dass Du Dich erst nach einer Akteneinsicht zur Sache einlassen wirst. Damit wird die Polizei zufrieden sein. Dann überlegst Du, ob Du Dich anwaltlich vertreten lassen willst oder nicht (wegen der Akteneinsicht). Der Leuchtturm |
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#8 |
Held der Arbeit
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 442
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Vorladung der Polizei zur Vernehmung als Beschuldigter?
Da musst Du nicht hin. Kontakt mit dem ermittelnden Beamten aufnehmen (telefonisch), höflich darauf hinweisen, dass Du Betreuer des Antragsgegners bist und - wie hier schon beschrieben - ohne Akteneinsicht keine Aussage machen wirst. Hattest Du in deiner Historie schon Kontakt mit Strafverteidigern? Die meisten sind durchaus bereit, auch ohne Mandat einen Satz zur Einordnung zu verlieren. Sprich deinen Berufsverband an. Die bieten Rechtsberatung für ihre Mitglieder.
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--> Das Leben bleibt spannend |
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#9 |
Einsteiger
Registriert seit: 04.06.2024
Ort: Hessen
Beiträge: 17
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Hallo zusammen,
Danke für die Ideen. Ich habe heute mit der Beamtin telefoniert und soweit vorbesprochen, dass alle Unterlagen die hilfreich sind, ich gerne mitnehmen soll. Ich denke auch, keinen Anwalt zu beauftragen. Ich dem angegeben Tatzeitraum habe ich keinerlei Verfügungen über die Konten getätigt. Das kann über die Bank nachgewiesen werden; und dann gibt es ja auch noch die Überwachungsbänder (wegen den Barabhebungen). Alles in allem finde ich die Anschuldigung gleichermaßen schwer und vollkommen absurd. Wenn ich eine sehr ausführliche Fallvignete schreiben würde, wäre die Absurdität sicherlich besser einzuordnen. |
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#10 |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,892
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Naja, stelle sich mal einer vor, Du wärst ein schwarzes 🐑 und die Staatsanwaltschaft muss sich vorwerfen lassen, nicht eingeschritten zu sein...
Die Banken speichern die Bänder nicht ewig, aber bei einer Barauszahlung wird erfasst, wer abgehoben hat und unterschreiben muss der auch... |
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