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Kostenübernahme Betreuungsverfahren

Dies ist ein Beitrag zum Thema Kostenübernahme Betreuungsverfahren im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, im Dezember 2007 wurde ich, einziger Sohn, als Betreuer meiner damals in unserem Haushalt lebenden Mutter eingesetzt. Im Rahmen ...


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Alt 10.03.2009, 11:01   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 10.03.2009
Beiträge: 2
Standard Kostenübernahme Betreuungsverfahren

Hallo,
im Dezember 2007 wurde ich, einziger Sohn, als Betreuer
meiner damals in unserem Haushalt lebenden Mutter eingesetzt.
Im Rahmen des Betreuungsverfahren wurde ein
nervenärztliches Gutachten erstellt. Da nun meine Mutter im
Januar 2009 verstorben ist, meine Frage:
Für das damalige Antragsverfahren (incl. Gutachten) und der
gesamten Betreuungszeit habe ich bisher von der Behörde keine
Zahlungsaufforderung bekommen. Muß ich evtl. jetzt noch
mit einer Kostenübernahme rechnen und wenn ja in welcher Höhe?
Gruß, Heiko

Geändert von heiko (10.03.2009 um 13:52 Uhr)
heiko ist offline  
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Alt 10.03.2009, 22:22   #2
Stracciatellamaus
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo!
Hatte die Mutter zum Sterbetag mehr oder weniger als 25.000 Euro Gesamtvermögen? (Girokonto, Sparbuch, Sparanlagen, Kapitalversicherungen, Grundstücke)

Mit freundlichen Grüßen
Stracciatellamaus
 
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Alt 10.03.2009, 22:44   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 10.03.2009
Beiträge: 2
Standard

Hallo,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Das vorhandene Barvermögen deckte gerade die Beerdigungskosten. Allerdings existiert noch mein Elternhaus
(Wert ca. 100.000 EURO), in das seinerzeit meine Kinder gezogen sind, damit wir bei uns die freien Zimmer für meine pflegebedürftige Mutter nutzen konnten.

Gruß, Heiko
heiko ist offline  
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Alt 11.03.2009, 12:01   #4
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
Standard

Zitat:
Zitat von heiko Beitrag anzeigen
Das vorhandene Barvermögen deckte gerade die Beerdigungskosten. Allerdings existiert noch mein Elternhaus
(Wert ca. 100.000 EURO), in das seinerzeit meine Kinder gezogen sind, damit wir bei uns die freien Zimmer für meine pflegebedürftige Mutter nutzen konnten.
Hallo Heiko,

wenn das Haus noch Eigentum ihrer Mutter war können sie davon ausgehen das ihnen als Erbe die Verfahrenskosten in Rechnung gestellt werden. Die genaue Höhe, insbesondere des Gutachtens, kann ihnen aber nur das zuständige Vormundschaftsgericht mitteilen, da die Rechnung wohl erstmal aus der Staatskasse vorgelegt wurde.

Gruß
Andreas
agw ist offline  
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Stichworte
angehörige, erbe, kosten, kosten der betreuung, tod


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