Dies ist ein Beitrag zum Thema Kostenübernahme Betreuungsverfahren im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
im Dezember 2007 wurde ich, einziger Sohn, als Betreuer
meiner damals in unserem Haushalt lebenden Mutter eingesetzt.
Im Rahmen ...
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10.03.2009, 11:01 | #1 |
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Registriert seit: 10.03.2009
Beiträge: 2
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Kostenübernahme Betreuungsverfahren
Hallo,
im Dezember 2007 wurde ich, einziger Sohn, als Betreuer meiner damals in unserem Haushalt lebenden Mutter eingesetzt. Im Rahmen des Betreuungsverfahren wurde ein nervenärztliches Gutachten erstellt. Da nun meine Mutter im Januar 2009 verstorben ist, meine Frage: Für das damalige Antragsverfahren (incl. Gutachten) und der gesamten Betreuungszeit habe ich bisher von der Behörde keine Zahlungsaufforderung bekommen. Muß ich evtl. jetzt noch mit einer Kostenübernahme rechnen und wenn ja in welcher Höhe? Gruß, Heiko Geändert von heiko (10.03.2009 um 13:52 Uhr) |
10.03.2009, 22:22 | #2 |
Gast
Beiträge: n/a
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Hallo!
Hatte die Mutter zum Sterbetag mehr oder weniger als 25.000 Euro Gesamtvermögen? (Girokonto, Sparbuch, Sparanlagen, Kapitalversicherungen, Grundstücke) Mit freundlichen Grüßen Stracciatellamaus |
10.03.2009, 22:44 | #3 |
Gesperrt
Registriert seit: 10.03.2009
Beiträge: 2
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Hallo,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Das vorhandene Barvermögen deckte gerade die Beerdigungskosten. Allerdings existiert noch mein Elternhaus (Wert ca. 100.000 EURO), in das seinerzeit meine Kinder gezogen sind, damit wir bei uns die freien Zimmer für meine pflegebedürftige Mutter nutzen konnten. Gruß, Heiko |
11.03.2009, 12:01 | #4 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
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Zitat:
wenn das Haus noch Eigentum ihrer Mutter war können sie davon ausgehen das ihnen als Erbe die Verfahrenskosten in Rechnung gestellt werden. Die genaue Höhe, insbesondere des Gutachtens, kann ihnen aber nur das zuständige Vormundschaftsgericht mitteilen, da die Rechnung wohl erstmal aus der Staatskasse vorgelegt wurde. Gruß Andreas |
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Stichworte |
angehörige, erbe, kosten, kosten der betreuung, tod |
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