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gesetzliche Betreuung

 

Die Qualitätsdebatte oder auch soziale Gerechtigkeit

Dies ist ein Beitrag zum Thema Die Qualitätsdebatte oder auch soziale Gerechtigkeit im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hier mal ein Beispiel aggressiver Grundhaltung: "Wenn unter diesen Voraussetzungen das Zauberwort "Digitalisierung" sein soll, kann ich nur sagen: "Ihr ...


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Alt 05.04.2025, 22:06   #11
Routinier
 
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Hier mal ein Beispiel aggressiver Grundhaltung:

"Wenn unter diesen Voraussetzungen das Zauberwort "Digitalisierung" sein soll, kann ich nur sagen: "Ihr habt sie doch nicht mehr alle."

Mit jemandem, der unbedingt recht haben möchte und jedes Gegenargument verspottet, Betreuer, die 60 oder mehr Betreuungen erfolgreich führen, darstellt, als würden sie keine gute Qualität bieten, möchte hier keiner mehr diskutieren.
Michael77 ist offline  
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Alt 06.04.2025, 02:04   #12
Berufsbetreuerin
 
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Zitat:
Zitat von Michael77 Beitrag anzeigen
Hier mal ein Beispiel aggressiver Grundhaltung:

"Wenn unter diesen Voraussetzungen das Zauberwort "Digitalisierung" sein soll, kann ich nur sagen: "Ihr habt sie doch nicht mehr alle."

Mit jemandem, der unbedingt recht haben möchte und jedes Gegenargument verspottet, Betreuer, die 60 oder mehr Betreuungen erfolgreich führen, darstellt, als würden sie keine gute Qualität bieten, möchte hier keiner mehr diskutieren.

Ich lese da eine ganze Liste von Angriffen auf einer rein persönlichen Ebene.
Was dein Zitat nicht enthält, womit keine Auseinandersetzung erfolgt, sind die Gründe, aus denen ich eine Optimierung der Digitalisierung lediglich für ein Randthema halte, das für die Gestaltung der Arbeitsprozesse zwar wichtig, aber eben doch nur ein Hilfsmittel ist.


Zitat:
Zitat von Garfield Beitrag anzeigen

BdB at work und Butler gab es vor 15 Jahren auch schon. Die Kompetenz rechtlicher Betreuer sollte darin liegen, in ihren vielfältigen Kenntnissen über rechtliche, medizinische und psychologische Grundlagen, der Fähigkeit, Zusammenhänge zwischen diesen herzustellen, der Bereitschaft und Fähigkeit, Rechte der Betreuten gegen Widerstände durchzusetzen, in der Fähigkeit zur Beziehungsarbeit und Empathie (oder zumindest der Fähigkeit den Menschen mit seinen Bedürfnissen wahrzunehmen) und der Bereitschaft, die Erkenntnisse über die betroffenen Menschen ständig zu aktualisieren, sprich die Beziehung durch persönliche Kontakte zu pflegen.
Das alles kostet eine Menge Zeit und Digitalisierung hilft dabei nur sehr bedingt.

Im Übrigen beziehst du dich ganz offensichtlich auf diesen Thread, in dem du urplötzlich aggressiv und unsachlich auf mich losgingst, nachdem ich einen Beitrag dazu, wieso ich es nicht für richtig halte, dass Betreuer womöglich nach Jahrzehnten des Vertrauens auf Versicherungsfreiheit in der gesetzlich Rentenversicherung und der Wahl anderer Vorsorgeformen noch in eine Rentenversicherungspflicht gezwungen werden (könnten):
https://www.forum-betreuung.de/situa...tml#post162629


Wer gerne wissen möchte, wer in diesem Thread mit einer aggressiven Grundhaltung und resistent gegen jegliche Argumentation aufgetreten ist, dem empfehle ich die Lektüre ab Posting 49.
Garfield ist offline  
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Alt 06.04.2025, 04:43   #13
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 29.03.2010
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Und was das Thema Aggression betrifft:

Michael77 schlug in dem erwähnten Thread https://www.forum-betreuung.de/situa...tml#post162629 mit einem Negativkommentar zu einem Beitrag von mir (#48) auf und sprach mit hochgradig aggressiven Formulierungen mehrfach Kollegen, die anders arbeiten als er, die Fähigkeit ab, als Betreuer tätig zu sein. Zitat:

"Immer wieder die gleichen Tapeten und gleichen Wiederholungen. Wer sich als Selbständiger nicht leisten kann, für das Alter vorzusorgen, der muss damit aufhören. Es kann nicht sein, dass sich ein Selbständiger die ganze Kohle einsteckt, ohne für das Alter vorzusorgen und dann der Steuerzahler im Alter die Grundsicherung bezahlen soll.

Ich bin als Einzelbetreuer ganz gut aufgestellt und komme auf ca. 140 TEUR Umsatz. Davon kann man die RV bezahlen. Wer das nicht kann, ist im falschen Job.

Jetzt kannst Du die nächste Tapete schreiben.
"

Abgesehen davon, dass hier praktisch kein inhaltlicher Bezug zu zwei vorangehenden Postings von mir, in denen ich meinen Standpunkt bzgl. der Rentenversicherungspflicht begründet hatte, gegeben ist, beweist diese Äußerung, dass es Michael77 ist, der keinerlei Toleranz und schon gar keine Wertschätzung für die Herangehensweise von Kollegen aufzubringen vermag, die ein anderes Bild von Betreuungsarbeit vertreten und mit geringeren Fallzahlen arbeiten. Ich fragte ihn deshalb schon in #65 des Rententhreads:
"Das ist dir selbst überlassen und niemand kritisiert dich dafür. Du handelst für dich selbst gesehen wirtschaftlich vernünftig.
Aber die Situation anderer Kollegen sieht eben anders aus und deshalb handeln sie auch anders. Können sie umgekehrt von dir nicht dieselbe Toleranz erwarten?"


Eine Antwort darauf habe ich nicht erhalten, ebenso wenig eine Stellungnahme zu der Frage, wie die eingangs angesprochenen Qualitätskriterien ihren Platz finden, wenn ein Betreuer mit so hohen Fallzahlen arbeitet.

Eine derartige Respektlosigkeit und Nichtachtung hat sich zuvor, soweit ich es überblicken kann, noch nie zuvor jemand gegenüber Kollegen erlaubt, die einen anderen Ansatz verfolgen. Ihnen ungeachtet aller betriebswirtschaftlicher Rentabilitätsberechnungen, ungeachtet aller Untersuchungen über die Qualität von Betreuung und deren Voraussetzungen, ungeachtet des über Jahrzehnte der Vergütung zugrunde gelegten Zeitansatzes sie Qualifikation abzusprechen, geht über die Grenzen des Erträglichen weit hinaus. Aggressiver geht es nicht mehr.
Dass hier keine Reaktion der Moderatoren erfolgt ist, spricht Bände.
Wohlgemerkt: Es geht dabei nicht um mich. Ich bin schon seit einer ganzen Weile wieder rentenversicherungspflichtig. Es geht darum, unterschiedliche Arbeitsweisen zu tolerieren und nicht in vollkommener Ignoranz gegenüber betriebswirtschaftlichen Fakten zu enden.
Garfield ist offline  
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Alt 06.04.2025, 07:18   #14
Forums-Geselle
 
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Zurück zum ursprünglichen Thema.

Die Fragen sind doch erst einmal: was macht die Qualität des Betreuungsberufes aus und welche Anforderungen stellt der Gesetzgeber an diesen Beruf / diese Aufgabe?

Nun, lezteres ist ja recht klar durch das BGB und etliche Urteile immer enger definiert: ein Betreuer ist die gerichtliche und außergerichtliche rechtliche Vertretung des Betreuten. Nicht mehr und nicht weniger.

Will für mich heißen: die Aufgaben eines Betreuers ist es - in Anlehnung an § 1821 BGB - gemeinsam mit dem Betreuten diesen bei der Umsetzung seiner Pläne und Wünsche zu unterstützen und die Selbstständigkeit zu fördern, solange dies
a) vom Betreuer auch umgesetzt werden kann und/oder
b) es den Betreuten nicht schadet

Auf einen kleinen Nenner gebracht:
  • Anträge stellen
  • Hilfen organisieren
  • Kontakt zu Angehörigen und Verantwortlichen halten
  • Ein Auge darauf haben, ob sich der Betreute selber schadet und notfalls mit entsprechenden Anträgen handeln.

Nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Früher haben viele Betreuer*innen es wohl als ihre Aufgabe gesehen, die Betreuten zum Arzt zu karren, bei jedem Behördentermin dabei zu sein und vielleicht sogar noch einzukaufen oder sonst noch was zu tun bis hin zu gemeinsamen, stundenlangen Kaffeekränzchen. Das hat natürlich die Beziehung zum Betreuten gefestigt, aber hat zum einen den Betreuer sehr viel Ressourcen gekostet (Zeit, Geld, Nerven) und zum anderen hat das bis heute in vielen Teilen (s. Heime, aber leider auch oft die Gerichte) dazu geführt, dass der Betreuer als Full-Service-Einheit angesehen wird und es wohl als selbstverständlich angesehen wird, dass dieser auch noch zum Popo abputzen vorbei kommt.

Heutzutage fangen die Betreuer*innen an, sich gegen genau diese Praxis zu wehren. Sie sehen ihre Arbeit und ihren Auftrag genau darin, was der Gesetzgeber von uns verlangt: die rechtliche Vertretung. Das sieht man in immer mehr neuen Urteilen über die Aufgaben eines Betreuers. (vgl. Wohnungssuche, Heimplatzsuche und andere direkte Hilfeleistungen)

Woran also misst sich die Qualität des Betreuungsberufes? Ich denke, dafür gibt es keine pauschale Antwort, weil sich die Qualität an jedem einzelnen Fall messen lassen muss. Die einzelnen Betreuungen sind so individuell, dass man sie nicht miteinander vergleichen kann. Was in einem Fall als Hilfe ausreicht, muss im anderen Fall größeres Geschütz aufgefahren werden.

Gemeinsam ist allen Fällen, dass man weiß, welche Hilfen man dem jeweiligen Betreuten zuteil lassen werden kann und wie die jeweilige rechtliche Lage ist. Da man aber auch als Betreuer nicht vom Himmel gefallen ist, gibt es dieses Forum und andere Kanäle, wo man sich austauschen kann, um die möglichst optimale Hilfe für den eigenen / einzelnen Betreuten zu organisieren. Wohl bemerkt: organisieren, nicht selber leisten.

Und um diese Qualität zu sichern, verlangt der Gesetzgeber zwei Dinge:
1. regelmäßige Kontakte zum Betreuten und
2. regelmäßige Fortbildungen des Betreuers

Was genau ein "Kontakt" hier sein soll, wird vielschichtig interpretiert. Die Gerichte, für die ich arbeite (so hat sich das in unserer Region eingespielt), wünschen sich mindestens einen Besuch je Quartal. Diese erledige ich bei den Betreuten, die das sowohl technisch als auch geistig hinbekommen, in Einzelfällen auch per Videokonferenz.

Diese Treffen dienen nach meiner Berufsauffassung folgender Punkte:
  1. Überprüfung der aktuellen Situation des Betreuten (vermüllt oder verwahrlost er/sie?)
  2. Austausch von Informationen (status quo)
  3. einmal im Jahr: erfragen der aktuellen Ziele
  4. ggf. Unterschriften abholen (Selbstverwaltungserklärungen oder sonst was)
Fertig! Kein Kaffeepläuschchen, keine gemeinsamen Arztbesuche (außer in ganz seltenen Einzelfällen) oder gar aufgabenkreisfremde Tätigkeiten.

Denn das ist ebenfalls ein schwieriges Ding in der Betreuung: dass man sich in Sachen einmischt, für die man nicht zuständig ist. Habe ich bei einem Betreuten keine Gesundheitsfürsorge, dann mische ich mich da auch nicht ein - auch wenn der Betreute mich 1000mal fragt.

Summa summarum: Qualität in der Betreuung hat für mich zwei Aspekte:
  1. Abgrenzung der Tätigkeiten: wofür sind wir als Betreuer da und was müssen wir machen? Bestellt man beim Schreiner einen Stuhl, wird der einem auch nicht noch zusätzlich kostenlos die Einfahrt pflastern. Wir müssen uns auf unseren gesetzlichen Auftrag besinnen und diesen erfüllen. Nicht mehr und nicht weniger. Wir müssen keine direkten Hilfen erbringen, sondern diese nur organisieren und schauen, dass diese finanziert werden.
  2. Optimale Hilfe für den Betreuten: ausreichende Fachkenntnisse besitzen oder aneignen, wie das jeweilige Hilfesystem in unserem jeweiligen Bundesland aussieht und welche Hilfe für den jeweiligen Einzelfall die beste wäre. Dazu muss man mit dem Betreuten reden und ihm alles so gut wie möglich erklären. Im schlimmsten Fall muss man die Gefahren für den Betreuten erkennen und die Reißleine ziehen.

Wichtig ist aber genau so: bei all der "Fürsorge" für den Betreuten, dürfen wir uns selber nicht vergessen. Und damit meine ich nicht nur die rein finanzielle Seite. Ja, unser Beruf bringt sehr viel Verantwortung mit sich und wir werden mit jeder Gesetzesänderung mit noch mehr Bürokratie zugemüllt (so wie es in jedem Beruf ist). Und dafür fordern wir eine gute und faire Bezahlung / Vergütung.

Aber viel wichtiger ist doch unsere eigene Psychohygiene. Immer daran denken, dass man jemanden hat, mit dem man mal über seine Fälle, über seine Situation reden und sich die Seele reinigen kann. (auf gut Deutsch: auskotzen) Wer sowas nicht hat, sollte sich eine professionelle Supervision besorgen. Das Geld ist im Verhältnis zu einem Burnout mehr als gut investiert.
mihema ist offline  
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Alt 06.04.2025, 08:50   #15
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Zitat:
Zitat von mihema Beitrag anzeigen
Zurück zum ursprünglichen Thema.

Die Fragen sind doch erst einmal: was macht die Qualität des Betreuungsberufes aus und welche Anforderungen stellt der Gesetzgeber an diesen Beruf / diese Aufgabe?

Nun, lezteres ist ja recht klar durch das BGB und etliche Urteile immer enger definiert: ein Betreuer ist die gerichtliche und außergerichtliche rechtliche Vertretung des Betreuten. Nicht mehr und nicht weniger.

Will für mich heißen: die Aufgaben eines Betreuers ist es - in Anlehnung an § 1821 BGB - gemeinsam mit dem Betreuten diesen bei der Umsetzung seiner Pläne und Wünsche zu unterstützen und die Selbstständigkeit zu fördern, solange dies
a) vom Betreuer auch umgesetzt werden kann und/oder
b) es den Betreuten nicht schadet

Auf einen kleinen Nenner gebracht:
  • Anträge stellen
  • Hilfen organisieren
  • Kontakt zu Angehörigen und Verantwortlichen halten
  • Ein Auge darauf haben, ob sich der Betreute selber schadet und notfalls mit entsprechenden Anträgen handeln.

Nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Früher haben viele Betreuer*innen es wohl als ihre Aufgabe gesehen, die Betreuten zum Arzt zu karren, bei jedem Behördentermin dabei zu sein und vielleicht sogar noch einzukaufen oder sonst noch was zu tun bis hin zu gemeinsamen, stundenlangen Kaffeekränzchen. Das hat natürlich die Beziehung zum Betreuten gefestigt, aber hat zum einen den Betreuer sehr viel Ressourcen gekostet (Zeit, Geld, Nerven) und zum anderen hat das bis heute in vielen Teilen (s. Heime, aber leider auch oft die Gerichte) dazu geführt, dass der Betreuer als Full-Service-Einheit angesehen wird und es wohl als selbstverständlich angesehen wird, dass dieser auch noch zum Popo abputzen vorbei kommt.

Heutzutage fangen die Betreuer*innen an, sich gegen genau diese Praxis zu wehren. Sie sehen ihre Arbeit und ihren Auftrag genau darin, was der Gesetzgeber von uns verlangt: die rechtliche Vertretung. Das sieht man in immer mehr neuen Urteilen über die Aufgaben eines Betreuers. (vgl. Wohnungssuche, Heimplatzsuche und andere direkte Hilfeleistungen)

Woran also misst sich die Qualität des Betreuungsberufes? Ich denke, dafür gibt es keine pauschale Antwort, weil sich die Qualität an jedem einzelnen Fall messen lassen muss. Die einzelnen Betreuungen sind so individuell, dass man sie nicht miteinander vergleichen kann. Was in einem Fall als Hilfe ausreicht, muss im anderen Fall größeres Geschütz aufgefahren werden.

Gemeinsam ist allen Fällen, dass man weiß, welche Hilfen man dem jeweiligen Betreuten zuteil lassen werden kann und wie die jeweilige rechtliche Lage ist. Da man aber auch als Betreuer nicht vom Himmel gefallen ist, gibt es dieses Forum und andere Kanäle, wo man sich austauschen kann, um die möglichst optimale Hilfe für den eigenen / einzelnen Betreuten zu organisieren. Wohl bemerkt: organisieren, nicht selber leisten.

Und um diese Qualität zu sichern, verlangt der Gesetzgeber zwei Dinge:
1. regelmäßige Kontakte zum Betreuten und
2. regelmäßige Fortbildungen des Betreuers

Was genau ein "Kontakt" hier sein soll, wird vielschichtig interpretiert. Die Gerichte, für die ich arbeite (so hat sich das in unserer Region eingespielt), wünschen sich mindestens einen Besuch je Quartal. Diese erledige ich bei den Betreuten, die das sowohl technisch als auch geistig hinbekommen, in Einzelfällen auch per Videokonferenz.

Diese Treffen dienen nach meiner Berufsauffassung folgender Punkte:
  1. Überprüfung der aktuellen Situation des Betreuten (vermüllt oder verwahrlost er/sie?)
  2. Austausch von Informationen (status quo)
  3. einmal im Jahr: erfragen der aktuellen Ziele
  4. ggf. Unterschriften abholen (Selbstverwaltungserklärungen oder sonst was)
Fertig! Kein Kaffeepläuschchen, keine gemeinsamen Arztbesuche (außer in ganz seltenen Einzelfällen) oder gar aufgabenkreisfremde Tätigkeiten.

Denn das ist ebenfalls ein schwieriges Ding in der Betreuung: dass man sich in Sachen einmischt, für die man nicht zuständig ist. Habe ich bei einem Betreuten keine Gesundheitsfürsorge, dann mische ich mich da auch nicht ein - auch wenn der Betreute mich 1000mal fragt.

Summa summarum: Qualität in der Betreuung hat für mich zwei Aspekte:
  1. Abgrenzung der Tätigkeiten: wofür sind wir als Betreuer da und was müssen wir machen? Bestellt man beim Schreiner einen Stuhl, wird der einem auch nicht noch zusätzlich kostenlos die Einfahrt pflastern. Wir müssen uns auf unseren gesetzlichen Auftrag besinnen und diesen erfüllen. Nicht mehr und nicht weniger. Wir müssen keine direkten Hilfen erbringen, sondern diese nur organisieren und schauen, dass diese finanziert werden.
  2. Optimale Hilfe für den Betreuten: ausreichende Fachkenntnisse besitzen oder aneignen, wie das jeweilige Hilfesystem in unserem jeweiligen Bundesland aussieht und welche Hilfe für den jeweiligen Einzelfall die beste wäre. Dazu muss man mit dem Betreuten reden und ihm alles so gut wie möglich erklären. Im schlimmsten Fall muss man die Gefahren für den Betreuten erkennen und die Reißleine ziehen.

Wichtig ist aber genau so: bei all der "Fürsorge" für den Betreuten, dürfen wir uns selber nicht vergessen. Und damit meine ich nicht nur die rein finanzielle Seite. Ja, unser Beruf bringt sehr viel Verantwortung mit sich und wir werden mit jeder Gesetzesänderung mit noch mehr Bürokratie zugemüllt (so wie es in jedem Beruf ist). Und dafür fordern wir eine gute und faire Bezahlung / Vergütung.

Aber viel wichtiger ist doch unsere eigene Psychohygiene. Immer daran denken, dass man jemanden hat, mit dem man mal über seine Fälle, über seine Situation reden und sich die Seele reinigen kann. (auf gut Deutsch: auskotzen) Wer sowas nicht hat, sollte sich eine professionelle Supervision besorgen. Das Geld ist im Verhältnis zu einem Burnout mehr als gut investiert.
Danke, dass Du Dir die Mühe gemacht hast, das zu schreiben. Das und genau das, macht Qualität in der rechtlichen Betreuung aus. Und genau das hat sich der Gesetzgeber auch bei der Vergütung gedacht. Wer so arbeitet, bringt

1. die notwendige Qualität, die verlangt wird.
2. kann Fallzahlen annehmen, damit er davon leben kann.
Michael77 ist offline  
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Alt 06.04.2025, 14:28   #16
Berufsbetreuerin
 
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Danke für deine Mühe, mihema.

Ich gebe dir in jedem einzelnen Punkt Recht, genauso so sollte die Betreuungsarbeit aussehen.

Genau so, wie du es beschreibst, haben sich die Arbeitsbedingungen entwickelt.


Nun würden vermutlich sowohl Michael77 als auch ich behaupten, dass wir so arbeiten, wie du es beschreibst.
Vorausgesetzt, das dies im Großen und Ganzen der Wahrheit entspricht, muss es da also trotz der Präzision der Beschreibung noch eine Menge Spielraum geben. Ich denke, dass wir ganz unterschiedliche Akzente setzen und es wäre interessant, da mal genauer hinzuschauen. Das wird über dieses Forum kaum gelingen und darüber hinaus habe ich jetzt Urlaub, aber das wäre für mich einer er spannendsten Punkte.


Es bleibt die Frage: Wie viele Fälle sind "genug Fälle, um davon leben zu können"?


Eine Voraussetzung des Gelingens dieser Form von Zeitmanagement ist eine gewisse Planbarkeit. Das schließt ist ein, dass es nicht in größerem Umfang zu einem Versagen und Leistungsverweigerungen durch Systeme kommt, in denen Hilfe tatsächlich stattfindet.
Diese Voraussetzung ist m.E. immer weniger gegeben.
Unverändert bleibt das Verhalten von Betreuten oft unvorhersehbar.


Schließlich: Ein Teil der Erfolge, die ich für Betreute erzielen konnte, beruht auf Vernetzung. Zu einem gewissen Teil bedeutet dies: menschlichen Kontakten, die ich knüpfen konnte, als ich noch öfter vor Ort war und Zeit für Gespräche hatte.
Was wird in der modernen Welt daraus?
Garfield ist offline  
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Alt 06.04.2025, 15:17   #17
"Nervensäge" vom Dienst
 
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Tja und ich dachte, dass sich Qualität vor allem daran messen lassen sollte, OB der Betreute, um den es doch vorrangig geht (oder?) auch die Hilfe erhält und nicht, dass sie (theoretisch) lediglich beantragt/eingeleitet wurde?

Ein Großteil der Anwesenden scheint wahlweise zu missachten, dass sich die Hilfestrukturen immer weiter abschaffen, ungeachtet was Gesetze sagen oder bevorzugt dann jenen Kollegen, die genau dies absolut zu Recht beklagen und sich an den jeweiligen Missständen geradezu abarbeiten, eine "aggressive Grundeinstellung" vorzuhalten.

In diesem Zusammenhang habe ich auch deinen Seitenhieb @Imre an Garfield nicht nachvollziehen können und lediglich als Provokation wahr genommen. Über deren Stöckchen @Garfield dann leider gesprungen ist. (Kein Vorwurf)

Dass ein "Ihr habt sie doch nicht mehr alle" jetzt schon als aggressive Grundstimmung wahr genommen wird, ja da frage ich mich, mit welchen Aggressionen ihr in eurem Betreuungsalltag dann konfrontiert seid?

Ein imho wunderbares Statement und Diskussion-Cliffhanger war doch bereits da:

Zitat:
Meine Vorstellung von der Diskussion ist die, dass man m.E. die Dinge, d.h. die Aspekte, die in er rechtlichen Betreuung eine wichtige Rolle spielen, endlich wieder in ein akzeptables Verhältnis zueinander setzen muss und dass wir darüber reden sollten. Ich habe den Eindruck, dass Werte und Augenmaß völlig verloren gehen.
Es geht um Hilfestellungen für besonders Bedürftige, und darum natürlich auch um solides Fachwissen als Qualitätskriterium, aber auch um Menschlichkeit. Es geht nicht darum, superduper "effizient" zu arbeiten und sechsstellige Umsätze zu generieren. Es geht darum, Menschen ein Leben nach ihren Vorstellungen zu ermöglichen, soweit das machbar ist. Dazu muss man sie kennen, mit ihnen sprechen, soweit das umsetzbar ist oder sonst auf anderen Wegen herauszufinden versuchen, was sie wollen oder wollen würden. Und wie der Mensch so ist: Dazu muss man eine Beziehung zu ihnen aufbauen und das kostet u.a. ein gewisses Maß an Zeit.
Zeit und Kompetenz sind Geld, wenn auch nicht nur. Und damit sind wir wieder bei den äußeren Bedingungen.
Wieso also wird sich jetzt wieder an @Garfield als Person, anstatt auf ihren Kontext provokativ von @Michael77 eingeschossen wird....

@mihema fasst seine/ihre Auffassung von rechtlicher Betreuung zusammen mit:

Zitat:
Auf einen kleinen Nenner gebracht:
  • Anträge stellen
  • Hilfen organisieren
  • Kontakt zu Angehörigen und Verantwortlichen halten
  • Ein Auge darauf haben, ob sich der Betreute selber schadet und notfalls mit entsprechenden Anträgen handeln.
1) funktioniert, wenn die Anträge in erträglicher Zeit bearbeitet und (positiv) beschieden werden.
Wird ein Widerspruch oder gar eine Klage notwendig, was dann ...?

2) Wenn die Anträge (insbesondere die finanziellen) nicht rechtzeitig oder negativ beschieden werden, wie sollen dann Hilfen organisiert werden bzw. wer oder was soll da die Zwischenzeit abdecken?

3) Setzt voraus, dass jene auch erreichbar sind bzw. überhaupt reagieren....

4) Setzt am Ende voraus, einen Platz in einer Klinik oder wo auch immer als Zwischen-Parklösung zu finden.....

Und da frage ich mich wirklich, was ihr dann macht?
Etwa euch zurücklehnen, weil mit den Anträgen/Widersprüchen ihr eurer Form von "Betreuungsqualität" Genüge getan habt?

Mir ist klar, dass bei weitem nicht bei allen Betreuten diese 4 Punkte "in die Binsen" gehen, selbst wenn es "nur" 2 von 4 sind, was dann?

Leugnet hier jemand ernsthaft reale, schwerwiegende Missstände im Versorgungssystem?
Oder das kaputt gesparte Gesundheitssystem, systemische Mängel und gesellschaftliche Ressourcenknappheit?
Es gibt (immer häufiger??) Situationen, die die Grenzen unseres fragmentierten Versorgungssystems bei komplexen, chronischen Problemlagen auf schmerzliche Weise aufzeigen!

Es geht @Garfield nicht um vermögendere Demenz-Omi, die gut versorgt und (scheinbar) zufrieden in ihrem Alterssitz lebt.

Das grundsätzliche Dilemma ist: Das System ist nicht darauf ausgerichtet, komplexe Fälle mit multiplen Problemlagen angemessen zu versorgen.

Das zusätzliche Dilemma ist, dass innerhalb eines (ehemalig?) funktionierenden Systems immer mehr Teile ausfallen und auch die am Ende übrig gebliebenen Helfer mehr und mehr erschöpfen. Nicht nur zeitlich, finanziell, sondern auch mental!

Sie haben den Job ergriffen, um jenen Menschen zu helfen, die es selbst nicht können.
Ich hoffe sogar, dass das die Start-Motivation von allen Betreuern einmal war.

Schlimm nur, wenn hier beinahe eine "Täter-Opfer-Umkehr" oder (wahlweise, soll ja kein aggressiver Grundton rein - sry, der muss sein) der Bock zum Gärtner gemacht wird, egal wie viel Argumente mit Quellen etc. belegt werden...

@Carlos hat so bezeichnend und realistisch schon geschrieben:

Zitat:
Wenn man unter den aktuellen (gesellschaftlichen) Bedingungen wirtschaftlich denkt - und Berufsbetreuer müssen dies - steht uU. die Frage im Raum, ob man sich der allgemeinen Schlamperei mehr oder weniger anpasst oder seinen Betreuten-Bestand reduziert.
An der Stelle frage ich mich dann, wieso es eigentlich KEINE Einigung für eine aktive Sterbehilfe gab.
Wäre vielleicht eine Möglichkeit gewesen, dass sich "der Staat" inkl. aller Beteiligten einmal hätte ehrlich machen können ...
MurphysLaw ist offline  
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Alt 07.04.2025, 07:23   #18
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Zitat:
Zitat von MurphysLaw Beitrag anzeigen
Tja und ich dachte, dass sich Qualität vor allem daran messen lassen sollte, OB der Betreute, um den es doch vorrangig geht (oder?) auch die Hilfe erhält und nicht, dass sie (theoretisch) lediglich beantragt/eingeleitet wurde?

Ein Großteil der Anwesenden scheint wahlweise zu missachten, dass sich die Hilfestrukturen immer weiter abschaffen, ungeachtet was Gesetze sagen oder bevorzugt dann jenen Kollegen, die genau dies absolut zu Recht beklagen und sich an den jeweiligen Missständen geradezu abarbeiten, eine "aggressive Grundeinstellung" vorzuhalten.

In diesem Zusammenhang habe ich auch deinen Seitenhieb @Imre an Garfield nicht nachvollziehen können und lediglich als Provokation wahr genommen. Über deren Stöckchen @Garfield dann leider gesprungen ist. (Kein Vorwurf)

Dass ein "Ihr habt sie doch nicht mehr alle" jetzt schon als aggressive Grundstimmung wahr genommen wird, ja da frage ich mich, mit welchen Aggressionen ihr in eurem Betreuungsalltag dann konfrontiert seid?

Ein imho wunderbares Statement und Diskussion-Cliffhanger war doch bereits da:

Wieso also wird sich jetzt wieder an @Garfield als Person, anstatt auf ihren Kontext provokativ von @Michael77 eingeschossen wird....

@mihema fasst seine/ihre Auffassung von rechtlicher Betreuung zusammen mit:

1) funktioniert, wenn die Anträge in erträglicher Zeit bearbeitet und (positiv) beschieden werden.
Wird ein Widerspruch oder gar eine Klage notwendig, was dann ...?

2) Wenn die Anträge (insbesondere die finanziellen) nicht rechtzeitig oder negativ beschieden werden, wie sollen dann Hilfen organisiert werden bzw. wer oder was soll da die Zwischenzeit abdecken?

3) Setzt voraus, dass jene auch erreichbar sind bzw. überhaupt reagieren....

4) Setzt am Ende voraus, einen Platz in einer Klinik oder wo auch immer als Zwischen-Parklösung zu finden.....

Und da frage ich mich wirklich, was ihr dann macht?
Etwa euch zurücklehnen, weil mit den Anträgen/Widersprüchen ihr eurer Form von "Betreuungsqualität" Genüge getan habt?

Mir ist klar, dass bei weitem nicht bei allen Betreuten diese 4 Punkte "in die Binsen" gehen, selbst wenn es "nur" 2 von 4 sind, was dann?

Leugnet hier jemand ernsthaft reale, schwerwiegende Missstände im Versorgungssystem?
Oder das kaputt gesparte Gesundheitssystem, systemische Mängel und gesellschaftliche Ressourcenknappheit?
Es gibt (immer häufiger??) Situationen, die die Grenzen unseres fragmentierten Versorgungssystems bei komplexen, chronischen Problemlagen auf schmerzliche Weise aufzeigen!

Es geht @Garfield nicht um vermögendere Demenz-Omi, die gut versorgt und (scheinbar) zufrieden in ihrem Alterssitz lebt.

Das grundsätzliche Dilemma ist: Das System ist nicht darauf ausgerichtet, komplexe Fälle mit multiplen Problemlagen angemessen zu versorgen.

Das zusätzliche Dilemma ist, dass innerhalb eines (ehemalig?) funktionierenden Systems immer mehr Teile ausfallen und auch die am Ende übrig gebliebenen Helfer mehr und mehr erschöpfen. Nicht nur zeitlich, finanziell, sondern auch mental!

Sie haben den Job ergriffen, um jenen Menschen zu helfen, die es selbst nicht können.
Ich hoffe sogar, dass das die Start-Motivation von allen Betreuern einmal war.

Schlimm nur, wenn hier beinahe eine "Täter-Opfer-Umkehr" oder (wahlweise, soll ja kein aggressiver Grundton rein - sry, der muss sein) der Bock zum Gärtner gemacht wird, egal wie viel Argumente mit Quellen etc. belegt werden...

@Carlos hat so bezeichnend und realistisch schon geschrieben:


An der Stelle frage ich mich dann, wieso es eigentlich KEINE Einigung für eine aktive Sterbehilfe gab.
Wäre vielleicht eine Möglichkeit gewesen, dass sich "der Staat" inkl. aller Beteiligten einmal hätte ehrlich machen können ...
Hier werden zwei Dinge in einen Topf geworfen, die miteinander so gar nichts zu tun haben: Qualität in der rechtlichen Betreuung und sich auflösende Hilfsstrukturen.

Zu deinen Fragen:

1 funktioniert, wenn die Anträge in erträglicher Zeit bearbeitet und (positiv) beschieden werden.
Wird ein Widerspruch oder gar eine Klage notwendig, was dann ...?

Dann wird Widerspruch eingelegt und Klage eingereicht.

Wenn die Anträge (insbesondere die finanziellen) nicht rechtzeitig oder negativ beschieden werden, wie sollen dann Hilfen organisiert werden bzw. wer oder was soll da die Zwischenzeit abdecken?

Bei finanziellen Anträgen: Antrag auf einstweilige Anordnung beim Sozialgericht.

Bei den anderen Dingen können wir halt manchmal auch nicht zaubern: Hilfen können oft nicht so schnell installiert werden, wie sie notwendig sind. Aber deswegen müssen wir diese noch lange nicht selbst erbringen. Manchmal macht man das eine oder andere aber bei weitem nicht alles.
Michael77 ist offline  
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Alt 07.04.2025, 13:34   #19
Berufsbetreuerin
 
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Die Fragen von MurphysLaw sind absolut berechtigt.

Es versteht sich von selbst, dass bei der Versagung von Leistungen, die tatsächlich, vermeintlich oder vielleicht zu Unrecht erfolgt, Widerspruch eingelegt und ggfls. geklagt wird.
(Obwohl...ich erinnere mich an ein Gespräch mit einer Kollegin, die immer Stunden früher mit der Büroarbeit fertig war als ich. Ich schrieb gerade mal wieder an einer Widerspruchsbegründung und fragte sie, wie sie das macht. Ihre Antwort: "Sowas habe ich nie." Auf meine Frage: "Sind die Leistungsbescheide, die du bekommst, alle korrekt?" Sie: "Ja." Tja...)


Naürlich können wir nicht zaubern. Es gibt aber ungezählte Konstellationen, in denen man weit mehr tun kann, als Widerspruch einzulegen oder zu klagen (Letzteres ist i.Ü. meistens sehr zeitaufwändig).
Wenn man z.B. feststellt, dass ein Betreuter im Krankenhaus nicht die Medikamente bekommt, die er benötigt oder nicht auf die Art und Weise, die medizinisch angezeigt ist (häufig bei Diabetes gegeben), nicht hinreichend mit Essen versorgt wird (bei Dementen, Blinden usw. leider eher die Regel als die Ausnahme, weil die Nahrung einfach hingestellt und wieder abgeräumt wird), oder wenn wieder mal eine Entlassung in die Hilflosigkeit droht, dann kann man vom stetigen Nachfragen und Einfordern bei den Beteiligten über die Organisation privater Hilfe für Vermögende bis hin zur Schilderung der Ereignisse in Form einer Beschwerde bei der Krankenhausleitung sehr viel tun, das weder Zauberei darstellt noch die Aufgaben rechtlicher Betreuung sprengt. Es ist nur wahnsinnig zeitaufwändig.
Für andere Lebensbereiche gibt es andere Beispiele, die ich nicht konstruieren muss, weil sie der praktischen Erfahrung entstammen.


Diese Mängel bemerkt man aber häufig nur, wenn man regelmäßigen Kontakt mit den Betreuten und/oder geeigneten Ansprechpartnern hält.


Und selbst, wenn es nur um das Finanzielle geht: Wenn es darum geht, die Basisversorgung für Betreute herzustellen, nachdem unverständlicherweise eine Leistung versagt wurde, die zum Existenzminimum gehört oder der Antrag gar nicht erst bearbeitet wurde, kann man häufig doch noch ein bisschen mehr tun (Ich beziehe mich jetzt auf die hiesigen Verhältnisse, die es so woanders natürlich nicht gibt. Anderswo werden aber andere Ressourcen da sein): Die Dame im Sozialamt ansprechen, die von Kollegen dafür sensibilisiert wurde, welche grundsätzlichen Probleme bei der Leistungsgewährung und in der Zusammenarbeit zwischen Betreuern und Soz.A. oft auftreten und die sich bereit erklärt hat, in solchen Fällen zu vermitteln. Oder sich ans Bürgertelefon wenden, das ebenfalls vermittelt, z.B..
Dafür muss man aber wissen, dass es diese Ansprechpartner gibt. Dafür muss man vernetzt sein, was wiederum zeitlichen Aufwand bedeutet.
Dass es die vermittelnde Dame gab, war übrigens dem großen Engagement eines Kollegen zu verdanken.

Es gibt also innerhalb des durch mihema skizzierten Rahmens einen sehr weiten Spielraum.

Die Frage, inwieweit ich innerhalb dieses Spielraums auf das Wohl der Betreuten schaue und inwieweit auf meinen Geldbeutel ist entscheidend für die Frage der Qualität rechtlicher Betreuung. Sie hängt mit den sich auflösenden Hilfestrukturen ganz eng zusammen.


Und außerdem: Es ist m.E. Teil unserer Arbeit als Betreuer, die verantwortlichen Stellen darauf hinzuweisen, dass die gesetzlichen Vorgaben nicht mehr erfüllt werden können, weil die dafür notwendigen Strukturen und Ressourcen fehlen.
Garfield ist offline  
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Alt 08.04.2025, 16:59   #20
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Darf ich Kaffee, Cognac oder vielleicht Baldrian reichen?

Oder vielleicht sollte man mal ein Sommertreff organisieren?

Ich finde, einiges, was hier geschrieben wird. lässt sich besser im persönlichen Gespräch behandeln.
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betreuerdebatte, betreuungsqualität

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