Dies ist ein Beitrag zum Thema Immobilien in Afrika im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen,
mein neuer, fast 80 jähriger Betreuter, jahrelang Sozialhilfeempfänger, hat wohl am Sozialamt vorbei jahrelang Geld, woher auch immer, ...
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 26.10.2023
Ort: Bayern
Beiträge: 8
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Hallo zusammen,
mein neuer, fast 80 jähriger Betreuter, jahrelang Sozialhilfeempfänger, hat wohl am Sozialamt vorbei jahrelang Geld, woher auch immer, angesammelt und sich 2024 eine Immobilie in Afrika gekauft. Er selbst ist dreimal von Afrikanerinnen, die er nach Deutschland geholt hat, geschieden mit insgesamt 5 Kindern, das letzte 8 Jahre alt. Mittlerweile an Demenz erkrankt und im Heim, übernahm ich ihn, als er nach einem Schlaganfall während seines 6 monatigen Aufenthaltes in Afrika nach Deutschland geflogen wurde. All diese Information habe ich durch eine Bekannte von ihm. Nun möchte der Bezirk, dass ich nachweise, welche Immobilie(n) er in Afrika besitzt und soll diese auch veräußern. Ich habe Kontakt zu einer afrikanischen Anwältin, die wohl in diese Geschäfte involviert war, jedoch vertröstet sie mich seit Wochen mit der Zusendung entsprechender Unterlagen. Unterlagen in seiner Wohnung waren nicht zu finden. Habt Ihr Erfahrung mit derartigen Geschäften im Ausland, wie kann ich vorgehen um an Eigentumspapiere etc. zu gelangen. Wie ist ein Verkauf in Afrika zu managen? Danke schonmal für Eure Antworten.... |
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#2 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,636
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Afrika ist kein Staat, sondern ein Kontinent. Von welchem Staat sprechen wir? Mit irgendwelchen Anwälten dort zu reden, dürfte keinen Sinn machen. Stattdessen sollte mit dem deutschen Generalkonsulat in diesem Staat Kontakt aufgenommen werden. Da kann man eine Einschätzung bekommen, inwieweit überhaupt eine Chance besteht, Geld von dort zurück zu erhalten. Vermutlich kaum eine. Wenns nicht gerade Südafrika ist. Und einige ganz wenige weitere.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#3 |
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Routinier
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,316
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Moin,
ich würde dem zuständigen Amt mitteilen, dass keine Hinweise einer Immobilie vorliegen und man möge diesbezüglich die dortigen Ermittlungsergebnisse mitteilen. Der Leuchtturm |
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#4 |
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Berufsbetreuerin
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 1,644
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Es wird das Betreuungsgericht sein, das diesbezüglich herumnervt. Ich hatte einen solchen Fall mal mit einer asiatischen Immobilie. Das Sozialamt hat sich der Frage angenommen und kam zu dem Schluss, sie sei nicht verwertbar. Nachdem ich ein paar Anläufe unternommen hatte, sie zu Geld zu machen und das nicht klappte, sondern nur kostete, habe ich das Betreuungsgericht schließlich aufgefordert, seiner Beratungspflicht nachkommen. Mehrmals. Ich habe nie eine Antwort erhalten. Nach vielen Jahren wurden Kosten festgesetzt, ich legte Rechtsmittel ei, das Ganze ging vors Landgericht. Ergebnis: Unverwertbar.
Leider mit einer ganz billigen Begründung, die alle die interessanten Rechtsfragen, die mit dem Fall verbunden waren, außen vorließ. |
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