Dies ist ein Beitrag zum Thema Wohnungssuche nach Räumungsklage im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo an alle,
mein Betreuter hat die Wohnungskündigung erhalten vor meiner Betreuungsübernahme. Es gab schon mehrere Verhandlungen, laut Anwalt wird ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 10.06.2021
Ort: Sachsen
Beiträge: 12
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Hallo an alle,
mein Betreuter hat die Wohnungskündigung erhalten vor meiner Betreuungsübernahme. Es gab schon mehrere Verhandlungen, laut Anwalt wird die Gegenseite wohl jetzt mit der Räumungsklage auch durchkommen. Mein Betreuter droht verbal den anderen Mietern, es gab schon Schlägereien, so dass alle Mieter vor ihm Angst haben. Ich habe ihm jetzt schon mehrere Wohnung rausgesucht und ihn gebeten sich zu kümmern, selbst schon angerufen bei Maklern und Termine vereinbart. Diese lässt er regelmäßig platzen, weil ihn dass alles nicht interessiert. Wie geht Ihr dann vor? Freu mich auf Euer Input. |
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#2 |
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Stammgastanwärter
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 491
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Kann er einschätzen, was da passiert?
(freier Wille) Dann such schon mal die Kontaktdaten der Obdachlosenhilfe und gib sie ihm immer wieder, wenn er sich über das schlechte Wetter beklagt. Erfrieren wird er in den nächsten Monaten ja wohl nicht. Ist sein Verhalten krankheitsbedingt? (Verkennung der Situation) Dann denke intensiv über einen Antrag auf Unterbringung zur Abwendung von schwerwiegenden Schäden im Verlauf der drohenden Obdachlosigkeit nach. Im Moment hättest Du noch den Vorteil, dass ein Gutachter weiß, wo er ihn antreffen kann. Das Gericht kann deinen Antrag immer noch verwerfen, aber zumindest hättest Du es dann probiert. Lösen kannst Du sein (Wohnungs-)Problem nicht. Ich würde keinen potenziellen Vermieter bewusst anlügen bei Aggressivität von einem meiner Betreuten. Im Schadensfall ("es gab schon Schlägereien") sehe ich da ein Haftungsrisiko, vom deinem persönlichen Befinden nach Prügelei, Treppensturz, bleibenden Schäden ... in der neuen Hausgemeinschaft ganz zu schweigen. Ich würde mich noch über ev. geeignete Wohneinrichtungen passend zur Psyche deines Betreuten (da gibt es bisher keine Infos) informieren. Vielleicht ist er mit der Zeit für solche Hilfen empfänglich. Und alles schön dokumentieren
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--> Das Leben bleibt spannend Geändert von K.Wagner (16.07.2025 um 15:54 Uhr) |
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#3 |
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Einsteiger
Registriert seit: 10.06.2021
Ort: Sachsen
Beiträge: 12
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Vielen Dank für die Nachricht.
Der Betroffene hat eine Schizophrenie, erhält 14 tägige Depotspritze, Problem dabei ist, wenn er dann denkt "er ist wieder gesund" lehnt er alles ab, war schon mehrmals in der Psychiatrie. Zu Beginn der Betreuung habe ich probiert ihn in einer Einrichtung unterzubringen O-Ton der Ärztin in der Klinik" solang er seine Medikamente nimmt, ist alles i.O, befürworte ich hier gar nichts, da wäre ja halb Deutschland in einer Einrichtung." Der SPDI ist auch der Meinung, ich sehe hier alles zu schwarz. Er persönlich lehnt dass auch alles ab, jegliche Einrichtung oder dergleichen. Ein freier Wille ist hier schon noch vorhanden. Die Obdachlosenhilfe habe ich schon kontaktiert, die haben gleich gesagt, dass sie ihn nicht aufnehmen würden mit diesem eventuellen Aggressionspotential. Seine Telefonat werden jetzt zunehmend drastischer, es ist wahrscheinlich langsam wieder mal soweit. Der Gutachter ist ne gute Idee, danke . |
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#4 | |
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Routinier
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,309
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Zitat:
Moin, das ist ein klassischer Fall für die EGH. Der Leuchtturm |
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#5 |
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Einsteiger
Registriert seit: 10.06.2021
Ort: Sachsen
Beiträge: 12
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Guten Morgen,
EGH hat er abgelehnt. Mitwirkungsbereitschaft von ihm leider gleich Null. |
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#6 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 27.06.2024
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 286
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Guten Morgen, dann kommst du m.E. an den Punkt an den jeder Betreuer früher oder später kommt.
Ich betreue und habe einige Menschen mit Schizophrenie betreut und kann dir leider nur sagen, dass das ein typisches Problem und ein klassischer Teufelskreis ist, denn fehlende Krankheitseinsicht ist nunmal Teil der Diagnose. Genau das habe ich schon so oft erlebt, Krise->Akutbehandlung->Depotspritze->Termin verpasst->Episode beginnt, "brauch ich nicht mehr, mir gehts doch prächtig"->ich bin eigentlich gar nicht krank->Krise, repeat In meiner alten Arbeit (Stationär) haben wir das, was es braucht, damals reinigendes Unwetter genannt, in der Sozialwissenschaft nennt man es Nullpunkterfahrung. Unterm Strich kannst du ihn nur mit konstanter Bosheit darauf hinweisen, was die Konsequenzen seines Handelns sind und EGH wärmstens ans Herz legen. Ärzte und SPDI sehen es nicht so dramatisch? Bestens, dann hast du alle z.Z. relevanten Stellen involviert. Zumindestens hier bei uns würden wir nie einen Unterbringungsbeschluss bekommen, weil möglicherweise eine Schädigung in der Obdachlosigkeit zu erwarten ist. Also wenn du ihn jetzt nicht mehr erreichst, muss es erst schlimmer werden (am wahrscheinlichsten psychiatrisch festgestellte Einsichtsunfähigkeit+Selbstschädigung) bevor es besser wird. Gut gemeinter Rat: mit Akutpsychotischen spricht man nicht allein! |
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#7 |
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Einsteiger
Registriert seit: 10.06.2021
Ort: Sachsen
Beiträge: 12
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Vielen Dank für Eure Antworten, das war sehr hilfreich.
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#8 |
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Held der Arbeit
Registriert seit: 31.07.2012
Ort: Sachsen
Beiträge: 423
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Des Menschen Wille ist sein Himmelreich! Insofern er seinen freien Willen bilden kann. Wenn ja, gib der Obdachlosenhilfe und dem SPDI die Information das es jemand gibt der Hilfe brauchen könnte. Dem Klienten drückst Du die Info Obdachlosenhilfe und SPDI in die Hand.
VG der_andre |
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