Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Verfahrenspfleger Gerichtskosten 2025

Dies ist ein Beitrag zum Thema Verfahrenspfleger Gerichtskosten 2025 im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Es gibt ja seit 01.06.2025 bzw. ab 01.01.2026 Änderungen bei den Gerichtskosten. Seit 01.06.2025 muss der mittellose Betroffene den Verfahrenspfleger ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Situation der Betreuer/innen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 02.09.2025, 13:52   #1
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,727
Standard Verfahrenspfleger Gerichtskosten 2025

Es gibt ja seit 01.06.2025 bzw. ab 01.01.2026 Änderungen bei den Gerichtskosten.

Seit 01.06.2025 muss der mittellose Betroffene den Verfahrenspfleger zahlen, weil der Satz "Die Beträge werden von dem Betroffenen nur nach Maßgabe des § 1880 Abs. 2 BGB erhoben." gestrichen wurde.

Das gilt doch nur für Auslagen des Gerichts, die seit dem 01.06.2025 angefallen sind und nicht für ältere oder?
Mächschen ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 02.09.2025, 14:08   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 30.01.2023
Ort: Sachsen
Beiträge: 68
Standard

Verfahrenspflegerkosten sind Auslagen, die nach Kostenverzeichnis Nr. 31015 zum GNotKG in voller Höhe erhoben werden können, aber "(2) In Betreuungssachen werden von dem Betroffenen Auslagen nur unter den in Vorbemerkung 1.1 Abs. 1 genannten Voraussetzungen erhoben."

Dort wiederum steht: " (1) In Betreuungssachen werden von dem Betroffenen Gebühren nach diesem Hauptabschnitt nur nach Maßgabe des § 1880 Abs. 2 BGB erhoben. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Fälligkeit." Und damit sind wir wieder bei der Vermögensfreigrenze von 10.000,00 € (die für diese Auslagen schon vor 2023 galt).
Rpfline ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 02.09.2025, 14:41   #3
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,666
Standard

Die Änderung ist am 1.6.25 in Kraft getreten. Man muss unterscheiden: Gerichtskosten werden zum Beginn der Betreuung fällig. Also sind davon neue Betreuungen betroffen, die ab 1.6.25 angeordnet wurden. Bei laufenden Betreuungen gilt für 2025 noch die bisherige Gerichtskostenregelung, weil diese immer am 1.1. fällig sind.

Davon zu unterscheiden: die Auslagen des Gerichtes: sie werden fällig mit deren Bezahlung an Verfahrenspfleger, Zeugen, Sachverständige, Dolmetscher. Also auch bei laufender Betreuung (oder Unterbringung), wenn diese nach dem 31.5.25 anfielen.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 02.09.2025, 14:48   #4
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,727
Standard

Also ändert sich durch den entfernten Satz in 31015 GNotKG nichts?
Mächschen ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 02.09.2025, 18:05   #5
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,666
Standard

Zitat:
Zitat von Mächschen Beitrag anzeigen
Also ändert sich durch den entfernten Satz in 31015 GNotKG nichts?
Der Satz ist weiter drin.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 14:40 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2026, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40