Dies ist ein Beitrag zum Thema Aktiv-Rente auch für Berufsbetreuer? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
siehe hierzu:
https://www.br.de/nachrichten/wirtsc...nt-ist,UvYrfPS
Also:
Zitat:
"Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht und freiwillig weiterarbeitet, bekommt sein Gehalt bis zu 2.000 Euro ...
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#1 | ||
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,810
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siehe hierzu:
https://www.br.de/nachrichten/wirtsc...nt-ist,UvYrfPS Also: Zitat:
Zitat:
Vorab schonmal vielen Dank, Herr Merz. MfG
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Optimismus ist nur ein Mangel an Information (Heiner Müller)
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#2 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,557
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Was aber offen bleibt, gilt das nur für Erwerbseinkommen oder auch für andere Einkünfte?
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#3 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,431
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Die Betreuervergütung IST doch Erwerbseinkommen.
Für mich stellt sich die Frage, ob dieser Freibetrag eigentlich auch gelten soll, wenn man Rente bezieht (oder nur, wenn man ohne Rente weiter arbeitet). Falls mit Rente, gäbe es: Grundfreibetrag, Rentensteuerfreibetrag und diesen zusätzlichen von 24.000 € (?)
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#4 | |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,810
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Zitat:
Wenn man es nur denen geben würde, die ab 2026 weiterarbeiten und nicht denen, die bereits in Rente sind, würde es dem Sinn dieser Regelung, nämlich die Weiterbeschäftigung - zum Wohle Deutschlands - von gesuchten (Fach)Kräften, widersprechen. Mal sehen, ob dies auch wirklich so kommt oder kurzfristig wieder verbürokratisiert oder ganz gekillt wird. mfg
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Optimismus ist nur ein Mangel an Information (Heiner Müller)
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#5 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,557
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Die Frage ist auch, ob aus Steuerfreiheit hier Sozialversicherungsfreiheit folgt...
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#6 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,810
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siehe hierzu:
https://www.vgsd.de/pressemitteilung...bststaendigen/ Nun also doch nicht. Hätte mich auch gewundert....Laut neuesten Verlautbarungen gibt es diese Steuervergünstigung nur für Arbeitnehmer (also zumindest für Mitarbeiter von Betreuungsvereinen müsste dies dann wohl gelten) und nicht für Selbständige. Also sind Berufsbetreuer davon ausgeschlossen, obwohl es offensichtlich zunehmend an solchen mangelt. Das verstehe wer will. Meinen o.g. Dank an Herrn Merz (und auch dessen Koalitionspartner) nehme ich hiermit - sollte dies nicht noch korrigiert werden - wieder ausdrücklich zurück. Für künftige Wahlen werde ich mir dies merken.... Mal gespannt, ob bzw. wie unsere Berufsverbände darauf reagieren. Mit freundlichen Grüßen
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Optimismus ist nur ein Mangel an Information (Heiner Müller)
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#7 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,480
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Moin moin
Nicht gleich verzagen. Das wäre doch vielleicht eine Klage wert, wenn angestellte BerufsbetreuerInnen diesen Steuervorteil gegenüber selbständigen BBs hätten. Mit freundlichen Grüßen Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#8 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,557
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Allgemein sehe ich Chancen für eine Klage für alle, die das richtige Alter haben und selbstständig erwerbstätig sind.
Aber ich denke, die CDU wird einlenken. |
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#9 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,431
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Ich sehe auch verfassungsrechtliche Bedenken, die verschiedenen Einkommensarten steuerlich unterschiedlich zu behandeln.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#10 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,557
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Ich nicht so pauschal, sondern vielmehr, unterschiedliche Erwerbseinkommensarten unterschiedlich zu behandeln.
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