Dies ist ein Beitrag zum Thema Bargeld für Betreute im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ob eine Pfändung kommen könnte, weiß man als Betreuer meist vorher...
Technisch geht auch bei den Spaßkassen vieles, aber die ...
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#11 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,567
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Ob eine Pfändung kommen könnte, weiß man als Betreuer meist vorher...
Technisch geht auch bei den Spaßkassen vieles, aber die meisten Banken wollen keine Betreuungen, Basiskonten, Bürgerkonten, P-Konten, etc. PP, weil sie mit solchen Kunden zusätzliche Arbeit haben, die sie nicht bezahlt bekommen und mit den Kunden auch sonst (Kredite, Anlagen) kein Geld verdienen können... Einzelne Banken haben da einen anderen Ansatz, wen fragt denn der Betreuer bzgl. eigener oder fremder Geldanlagen und Kredite, wahrscheinlich nicht die Bank, die ihn immer tritt... |
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#12 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 06.02.2009
Ort: Thüringen
Beiträge: 277
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Wenn die Bank den Betreuten trotz Einwilligungsvorbehalt selbst über sein von Dir "Barbetragskonto" genanntes Giro- bzw. Guthabenkonto verfügen lässt, haftet die Bank aufgrund des Einwilligungsvorbehaltes für jeden vom Betreuten verfügten Betrag und muss das Geld gegebenenfalls ersetzen. Oder gibst Du für jede Verfügung des Betreuten explizit Deine Einwilligung?
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#13 | |
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Routinier
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,306
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Zitat:
Moin, bisher reichte die Mitteilung, dass der Betroffene über das Barbetragskonto frei verfügen kann. Auch bekommt wer für das Konto eine Karte. Das Konto lässt natürlich keine Überziehung zu. Die vorherig beschriebenen "Pappenheimer" müssen bei Kartenverlust eben zum Schalter gehen. Bisher klappte das bis auf wenige Einzelfälle. Da habe ich aber immer eine "Einzelfalllösung" gefunden. Der Leuchtturm |
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#14 | |
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Berufsbetreuerin
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 1,595
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Zitat:
Nein. Nicht, wenn es sich um Geld handelt, das der Betreuer dem Betreuten zur freien Verfügung überlassen hat. |
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#15 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 06.02.2009
Ort: Thüringen
Beiträge: 277
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Zitat:
Interessant. Und wie handhabt die Bank das dann in der Praxis? Unsere hiesige Sparkasse macht so etwas zumindest nicht. Wenn ein mit EV belegter Betreuter Geld am Schalter abheben will, erscheint auf dem Monitor des Angestellten, dass ein EV vorliegt. Also keine Auszahlung. Kann Deine Bank das dann nach Konten trennen? Also im Sinne von: über dieses Konto darf der B. aufgrund EV nicht verfügen, über das andere aber schon? |
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#16 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 13.03.2025
Ort: SH, dem echten Norden
Beiträge: 91
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Zitat:
z.B. ein Girokonto und ein Verfügungskonto! Das Girokonto verwaltet der Betreuer und das Verfügungskonto steht dem Betreuten zur freien Verfügung. |
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#17 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,567
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Es gibt entweder die zwei Konten Lösung, die beim P-Konto ausscheidet oder aber die Möglichkeit einer Dauereinwilligung aka Betreuer gibt Einwilligung, dass die Bank wöchentlich Summe X an den Betroffenen auszahlt.
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