Dies ist ein Beitrag zum Thema Bargeld für Betreute im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Eine Kollegin handhabt das so, sie hat für jeden ihrer rd. 10 Betreuten, für die sie die Vermögenssorge hat, immer ...
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#1 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Eine Kollegin handhabt das so, sie hat für jeden ihrer rd. 10 Betreuten, für die sie die Vermögenssorge hat, immer einen Bargeldbestand von ca 300 € in den Akten der Betreuten, damit sie denen immer etwas Taschengeld geben kann, wenn Bedarf ist. Sie läßt sich das jedesmal quittieren. Mir kommt das ein bißchen umständlich vor, andererseits jedes Mal zur Bank gehen ist auch umständlich, deswegen geht sie nur hin und wieder zur Bank ( die Betreuten sind alle Kunden der Sparkasse) und holt von jedem Kto die rd. 300 € ab.
Wie handelt Ihr das, denn es gibt ja Betreute,die aus gutem Grund, keine ec-Karte haben? |
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#2 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,431
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Moin moin
Wenn die Kollegin auf 30 oder 40 Betreute kommt, wird sie sich diese Praxis auch überlegen. Für jede/n Betreute/n wird sie das nicht so handhaben müssen oder wollen. Das wäre viel zu viel Aufwand, der auch noch in der RL nachgewiesen werden muss und geht auch anders. Andererseits regele ich das bei manchen Betreuten ebenfalls so. Dazu sollten aber besondere Voraussetzungen vorliegen: - eine Pfändung vorliegt, also nur ein Konto möglich ist, und die betreute Person besser nicht an das Konto gehen sollte (EiWi) - Die betreute Person ein Hausverbot in der Bank hat - wenn die Ausgabe von Haushaltsgeld nicht über das Betreute Wohnen geregelt werden kann. (Es gibt da Anbieter, die können es nicht, oder wollen es nicht, oder beides.) Mit freundlichen Grüßen Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#3 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 27.06.2024
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 227
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Von meinen insgesamt 55 habe ich zur Zeit 8 wo der einzige Weg wegen Einwilligungsvorbehalt oder auf eigenen Wunsch ist, dass mit Bargeld eingeteilt wird.
Für die haben wir einen Tresor mit Mappen, dort ist das Geld aufgeteilt. Am Tag des Geldes, wie heute hole ich das Geld von der Bank und hinterlege es dort, ausgegeben wird gegen Quittung.Dazu wird ein Taschengeldkonto geführt, im Programm wird eine Gegenbuchung von Bargeldauszahlung Kasse vom Girokonto zu Taschengeldkonto gemacht und alle Auszahlungen anhand der Quittungen vom Büro gebucht. So kann man jederzeit sagen, wie viel Geld von wem wo ist. Einerseits wegen Versicherung, aber auch für die Rechnungslegung. Pauschal 300 pro Betreuten sehe ich nicht, jedes Leben und jedes In der Akte würde ich nicht machen. |
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#4 |
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Routinier
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,275
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Moin,
eine Barkasse verwalte ich nicht. Bei ganz wenigen vertrauenswürdigen Betreuungen lege ich schon mal ein wenig Geld aus, lasse mir das quittieren und hole es von deren Konto zurück. Aber das sind auch seltene Ausnahmen und nur da, wo der Betroffene keine Geldprobleme hat. Beim Einwilligungsvorbehalt arbeite ich mit einem Hauptkonto, welches nur von mir verwaltet wird und ein Barbetragskonto, auf dem ich Geld überweise und mein Betreuter frei zugreifen kann. Ich habe generell keine Karten von den Konten meiner Betreuten. Meine Betreuten habe eine eigene Karte oder müssen sich das Geld am Schalter holen. Die wenigen "Paddeligen" die alle 6 Wochen angeblich alle Unterlagen verlieren, müssen sehen, wie sie zurecht kommen. Und hier meine ich diejenigen, die doch eher in sozialen Problemgegenden leben und bei Polizeikontrollen absichtlich alle Unterlagen wegwerfen, damit man sie angeblich nicht identifizieren kann. Aber die gehen in der Regel auch schnorren und kommen irgendwie klar. Und ich bin froh, wenn sich mal etwas Geld auf dem Konto ansammelt um Strafsachen bezahlen zu können. Der Leuchtturm |
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#5 | |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,431
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Moin moin
Zitat:
Wenn allerdings eine Pfändung gegen den Betreuten besteht, geht das mit dem Barbetragskonto bei einer Bank nicht mehr. Mit freundlichen Grüßen Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#6 | |
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Routinier
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 1,173
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Zitat:
Für genau den Fall bietet die RaiBa Arnstorf an, auch nur ein Konto bei EiWi zu führen. Der Betreute erhält für dieses Konto dann eine Karte, bei der der Betreuer ein wöchentliches Limit festsetzt. So kann man sich auch in diesem Fall das Bargeldholen sparen. Ich zahle in keinem einzigen Fall Bargeld aus, jeder hat ein zweites Konto oder eine Karte mit Limit. Das funktioniert problemlos. Auch wenn nur ein Konto geführt wird, unterschreibt zum Zeitpunkt der Rechnungslegung der Betreute, dass er die Bargeldabhebungen selbst vorgenommen hat. Das wurde bisher immer akzeptiert. |
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#7 | |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,431
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Moin moin
Zitat:
Aber: Wenn auf dem Konto, dass der Betreuer für seinen Betreuten führt eine Pfändung besteht, dann kann nur dieses Konto als. P-Konto geführt und geschützt werden. Ein weiteres Konto auf dass dan das Haushaltsgeld überwiesen wird - z.B. auch bei der Bank in Arnstorf - wäre nicht vor der Pfändung geschützt. Sprich: Das Geld auf diesem Konto ist weg, sobald der Gläubiger Kenntnis davon hat und seine Pfändungs-Finger danach ausstreckt. Dieses zweite Konto auch als P-Konto zu führen ist strafbar! Also aufgepaßt! Mit freundlichen Grüßen Imre
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#8 | |
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Routinier
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 1,173
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Zitat:
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#9 | |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,431
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Moin Michael77
Zitat:
Dass man eine Vermögenssorge mit Einwilligungsvorbehalt auch mit nur einem Konto führen kann, und die Betreute Person eine Kontokarte bekommt geht nur dann, wenn die Verfügungsgewalt mit dieser Kontokarte auf einen Betrag X,- € beschränkt werden kann. Sonst spielt die Betreute Person PingPong mit dir und dem Konto. Unter diesen Umständen ist es auch im Falle einer Pfändung gesetzeskonform. Mir war nicht klar, dass Du diesen Sonderfall meintest und bin von einem zusätzlichen Konto für die betreute Person ausgegangen. Das geht bei einer Pfändung nicht bzw. nur mit Risiken und Verlußten. Mit freundlichen Grüßen Imre
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#10 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 09.08.2024
Ort: Sachsen
Beiträge: 118
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Zitat:
Das geht übrigens auch bei anderen RaiBas, ich habe den Fall nämlich auch bei einer hiesigen regionalen RaiBa so eingerichtet: 100€ wöchentlich und der B. ist glücklich. |
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