Dies ist ein Beitrag zum Thema Recht auf Angaben zur Verhinderungsbetreuung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
ich bin (noch) als ehrenamtlich Betreuerin unterwegs und wurde nun in 2 Fällen zur Verhinderungsbetreuerin bestellt.
Das APH in ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 09.08.2024
Ort: Sachsen
Beiträge: 106
|
Hallo,
ich bin (noch) als ehrenamtlich Betreuerin unterwegs und wurde nun in 2 Fällen zur Verhinderungsbetreuerin bestellt. Das APH in dem nun meine insgesamt 3 Betreuten wohnen ist spitze in der Zuarbeit, jedoch liegen denen nicht alle Sachverhalte vor. Die Rente wird zum Beispiel direkt an den Sozialhilfeträger gezahlt. Nun muss ich ja einen Anfangsbericht erstellen und habe Bedenken, die Anfragen in der Zeit, wie der Bericht zu erstellen ist, beantwortet zu bekommen. Vielleicht übersehe ich auch etwas. Eine Übergabe der Akten wäre also in meinen Augen sinnvoll. Inwiefern besteht dazu ein Recht von meiner Seite? Ein BB hat die Betreuungen zuletzt geführt, sich dann aber bei der Stammbehörde krankgemeldet und ist seit dem für keinen (!) mehr erreichbar. Weder schriftlich noch telefonisch. Ich weiß aber, dass er in einem anderen Fall (im selben APH, aber anderes Gericht) vor kurzem noch Geld fürs Verwahrgeldkonto des Bewohners angewiesen hat. Also er lebt noch und scheint nicht sooo krank, dass er gar nichts mehr machen könnte. Er kann die Akte, die er ja zwangsläufig hat (ob Papier oder auch Digital) ja bereitstellen, ohne dass man sich treffen muss. Also da gibt es heutzutage ja Mittel und Wege, nur inwiefern ist es verpflichtend? Eigentlich müssen wir uns ja auch absprechen, da die Gesundheit sich ja auch wieder bessern kann und er wieder das Amt ausüben möchte. Da wäre es insofern nur kollegial, wenn man sich da etwas abstimmen kann. Danke für eure Einschätzung oder Erfahrungen dazu. |
|
|
|
|
|
#2 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 27.06.2024
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 188
|
Das ist sehr verpflichtend für den Betreuer die Unterlagen herauszugeben, du hast eine Holschuld, vgl. § 1872 Abs.1 BGB.
Ich nehme an Sachkundelehrgänge o.ä. läuft parallel noch? Hol dir "Schützenhilfe" bei Betreuungsbehörde und Rechtspfleger, zur Not ginge auch sogar das Einklagen der Herausgabe, wird dich aber zeitnah nicht ans Ziel bringen, wenn der ehemalige Betreuer sich komplett wegduckt. Keine Scheu vor Fristverlängerungen bei den Berichten. Und wer schreibt der bleibt, also schreib ihn an und halte das Gericht auf dem Laufenden. |
|
|
|
|
|
#3 |
|
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,294
|
Moin moin
Wenn ich es richtig gelesen habe, dann wurdest Du zu einer Verhinderungsbetreuerin bestellt. Das ist etwas anderes als eine Folgebetreuerin, weil die letzte BetreuerIn nicht mehr im Amt ist. Normalerweise holt man sich als VerhinderungsbetrerIn die Unterlagen von den eigentlichen Betreuern bzw. läßt sich Kopien geben. In dem Fall gibt es m.W. keine Hol- oder Bringschuld, wie bei einem Betreuerwechsel. Je nach dem, wie lange die Verhinderung dauert, werden auch nicht alle Unterlagen benötigt, sondern nur erst einmal die, in deren Tehmenbereich ein Handlungsbedarf besteht. (Du müßtest sie ja nach der Verhinderung auch wieder zurückgeben. Was willst Du dann mit allen 25 Aktenordnern?) In Deinem speziellen Fall spielt derverhinderte Betreuer "Tote Maus", was natürlich ärgerlich ist. Wenn er sich schon nicht mehr beim Gericht meldet, wirst Du vielleicht auch Probleme mit der Kontaktaufnahme haben. Wenn das so ist, dann schreibe dem Gericht erst einmal, dass Du damit Probleme hast und bittest für den Fall, dass ein Anfangsbericht gewünscht wird, um eine Fristverlängerung. Damit nimmst Du den Druck aus dem Kessel - und das Gericht darf Dir antworten, ob es überhaupt einen Anfangsbericht haben will. (Von mir ist bisher noch nie ein Anfangsbericht bei einer Verhinderungsbetreuung gefordert worden.) Da Du schon mitbekommen hast, dass er doch noch aktiv ist, versuche erst einmal die Kontaktaufnahme und frage ihn, was überhaupt los ist, warum Du dann als Verhinderungsbetreuerin bestellt wurdest und ob es etwas zu koordinieren gibt. Damit kannst Du entweder unnötige Arbeit abwenden oder wenigstens klären woran du bist, wo es brennt und was es zu tun gibt. MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
|
|
|
|
|
#4 | ||
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 09.08.2024
Ort: Sachsen
Beiträge: 106
|
Zitat:
![]() Ja, ich habe den Beck-Kurs gerade angefangen und fuchse mich langsam tiefer ein... Zitat:
|
||
|
|
|
|
|
#5 |
|
Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,362
|
Aber warum hat man den Betreuer nicht entlassen?
|
|
|
|
|
|
#6 | |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 09.08.2024
Ort: Sachsen
Beiträge: 106
|
Zitat:
Alle 25 Ordner hätte ich nicht gewollt, nur das, was aktuell wichtig ist. Und ja, ich muss in beiden Fällen einen Anfangsbericht abgeben. Da in beiden Fällen zu einem gerichtlichen Termin im APH nächste Woche geladen wurde (ich habe die Terminmitteilung erhalten), denke ich sollen die weiteren Schritte besprochen und eine dauerhaftere Lösung gefunden werden. |
|
|
|
|
|
|
#7 | |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 27.06.2024
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 188
|
Zitat:
![]() Dann am besten Kontozugang herstellen (Nachfrage bei der Bank ob P-Konto besteht und Pfändungen vorhanden sind nicht vergessen, Steuer-ID müssen die auch wissen, sonst gäbe es da Konto nicht) und Sherlock in den Kontoumsätzen bis über den letzten Jahreswechsel spielen. Die Wichtigsten hat man dann i.d.R. schonmal. |
|
|
|
|
|
|
#8 |
|
Club 300
Registriert seit: 29.07.2019
Ort: Nähe Weißwurstäquator
Beiträge: 352
|
Warum musst du das als Verhinderungsbetreuer, bzw. wer sagt das? Hast du nach der Rechtsgrundlage mal gefragt?
Das erscheint mir überfällig und eine Verhinderungsbetreuung an sich nicht das richtige Instrument zu sein. By the way: du kannst natürlich auch Einsicht in die Gerichtsakte nehmen und weißt dann alle möglichen Ansprechpartner, die Bank etc. |
|
|
|
|
|
#9 |
|
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,124
|
Hier ist Verhinderungsbetreuung doch völlig fehl am Platze. Es kann doch nur um eine Entlassung des bisherigen (Berufs)betreuers wegen Pflichtverletzung und Bestellung eines neuen gehen.
__________________
Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
|
|
|
|
|
#10 | |
|
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,294
|
Moin moin
Zitat:
Mal überraschen lassen, wann das zuständige Gericht es auch so sieht. Mit freundlichen Grüßen Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
|
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
|
|