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Recht auf Angaben zur Verhinderungsbetreuung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Recht auf Angaben zur Verhinderungsbetreuung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, ich bin (noch) als ehrenamtlich Betreuerin unterwegs und wurde nun in 2 Fällen zur Verhinderungsbetreuerin bestellt. Das APH in ...


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Alt 29.10.2025, 12:49   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 09.08.2024
Ort: Sachsen
Beiträge: 106
Standard Recht auf Angaben zur Verhinderungsbetreuung

Hallo,

ich bin (noch) als ehrenamtlich Betreuerin unterwegs und wurde nun in 2 Fällen zur Verhinderungsbetreuerin bestellt.

Das APH in dem nun meine insgesamt 3 Betreuten wohnen ist spitze in der Zuarbeit, jedoch liegen denen nicht alle Sachverhalte vor. Die Rente wird zum Beispiel direkt an den Sozialhilfeträger gezahlt.

Nun muss ich ja einen Anfangsbericht erstellen und habe Bedenken, die Anfragen in der Zeit, wie der Bericht zu erstellen ist, beantwortet zu bekommen. Vielleicht übersehe ich auch etwas.

Eine Übergabe der Akten wäre also in meinen Augen sinnvoll. Inwiefern besteht dazu ein Recht von meiner Seite?

Ein BB hat die Betreuungen zuletzt geführt, sich dann aber bei der Stammbehörde krankgemeldet und ist seit dem für keinen (!) mehr erreichbar. Weder schriftlich noch telefonisch. Ich weiß aber, dass er in einem anderen Fall (im selben APH, aber anderes Gericht) vor kurzem noch Geld fürs Verwahrgeldkonto des Bewohners angewiesen hat. Also er lebt noch und scheint nicht sooo krank, dass er gar nichts mehr machen könnte.

Er kann die Akte, die er ja zwangsläufig hat (ob Papier oder auch Digital) ja bereitstellen, ohne dass man sich treffen muss. Also da gibt es heutzutage ja Mittel und Wege, nur inwiefern ist es verpflichtend? Eigentlich müssen wir uns ja auch absprechen, da die Gesundheit sich ja auch wieder bessern kann und er wieder das Amt ausüben möchte. Da wäre es insofern nur kollegial, wenn man sich da etwas abstimmen kann.

Danke für eure Einschätzung oder Erfahrungen dazu.
1aFussel ist offline  
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Alt 29.10.2025, 14:49   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 27.06.2024
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 188
Standard

Das ist sehr verpflichtend für den Betreuer die Unterlagen herauszugeben, du hast eine Holschuld, vgl. § 1872 Abs.1 BGB.
Ich nehme an Sachkundelehrgänge o.ä. läuft parallel noch?

Hol dir "Schützenhilfe" bei Betreuungsbehörde und Rechtspfleger, zur Not ginge auch sogar das Einklagen der Herausgabe, wird dich aber zeitnah nicht ans Ziel bringen, wenn der ehemalige Betreuer sich komplett wegduckt.

Keine Scheu vor Fristverlängerungen bei den Berichten. Und wer schreibt der bleibt, also schreib ihn an und halte das Gericht auf dem Laufenden.
Tschak ist offline  
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Alt 29.10.2025, 16:13   #3
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,294
Standard

Moin moin


Wenn ich es richtig gelesen habe, dann wurdest Du zu einer Verhinderungsbetreuerin bestellt. Das ist etwas anderes als eine Folgebetreuerin, weil die letzte BetreuerIn nicht mehr im Amt ist.


Normalerweise holt man sich als VerhinderungsbetrerIn die Unterlagen von den eigentlichen Betreuern bzw. läßt sich Kopien geben. In dem Fall gibt es m.W. keine Hol- oder Bringschuld, wie bei einem Betreuerwechsel.
Je nach dem, wie lange die Verhinderung dauert, werden auch nicht alle Unterlagen benötigt, sondern nur erst einmal die, in deren Tehmenbereich ein Handlungsbedarf besteht.
(Du müßtest sie ja nach der Verhinderung auch wieder zurückgeben.
Was willst Du dann mit allen 25 Aktenordnern?)


In Deinem speziellen Fall spielt derverhinderte Betreuer "Tote Maus", was natürlich ärgerlich ist. Wenn er sich schon nicht mehr beim Gericht meldet, wirst Du vielleicht auch Probleme mit der Kontaktaufnahme haben.
Wenn das so ist, dann schreibe dem Gericht erst einmal, dass Du damit Probleme hast und bittest für den Fall, dass ein Anfangsbericht gewünscht wird, um eine Fristverlängerung. Damit nimmst Du den Druck aus dem Kessel - und das Gericht darf Dir antworten, ob es überhaupt einen Anfangsbericht haben will.
(Von mir ist bisher noch nie ein Anfangsbericht bei einer Verhinderungsbetreuung gefordert worden.)


Da Du schon mitbekommen hast, dass er doch noch aktiv ist, versuche erst einmal die Kontaktaufnahme und frage ihn, was überhaupt los ist, warum Du dann als Verhinderungsbetreuerin bestellt wurdest und ob es etwas zu koordinieren gibt.
Damit kannst Du entweder unnötige Arbeit abwenden oder wenigstens klären woran du bist, wo es brennt und was es zu tun gibt.


MfG
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 29.10.2025, 16:18   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 09.08.2024
Ort: Sachsen
Beiträge: 106
Standard

Zitat:
Zitat von Tschak Beitrag anzeigen
Das ist sehr verpflichtend für den Betreuer die Unterlagen herauszugeben, du hast eine Holschuld, vgl. § 1872 Abs.1 BGB.
Vielen Dank, den § habe ich auch gefunden, aber ich hab da nichts explizit zur Verhinderung gefunden und wusste jetzt nicht, ob man das auch in dem Falle anwenden kann.

Zitat:
Zitat von Tschak Beitrag anzeigen
Ich nehme an Sachkundelehrgänge o.ä. läuft parallel noch?
Ja, ich habe den Beck-Kurs gerade angefangen und fuchse mich langsam tiefer ein...

Zitat:
Zitat von Tschak Beitrag anzeigen
Hol dir "Schützenhilfe" bei Betreuungsbehörde und Rechtspfleger, zur Not ginge auch sogar das Einklagen der Herausgabe, wird dich aber zeitnah nicht ans Ziel bringen, wenn der ehemalige Betreuer sich komplett wegduckt.

Keine Scheu vor Fristverlängerungen bei den Berichten. Und wer schreibt der bleibt, also schreib ihn an und halte das Gericht auf dem Laufenden.
Betreuungsbehörde und Gericht wissen, dass der Fall schwer ist, weil der BB nicht mitarbeitet, nicht erreichbar ist, auch nicht per Post. Ich soll quasi selber auf die Suche nach allen Stellen gehen und mich nicht verrückt machen lassen. Die sehen das also beide ziemlich entspannt.
1aFussel ist offline  
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Alt 29.10.2025, 18:33   #5
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,362
Standard

Aber warum hat man den Betreuer nicht entlassen?
Mächschen ist offline  
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Alt 29.10.2025, 23:40   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 09.08.2024
Ort: Sachsen
Beiträge: 106
Standard

Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Moin moin


Wenn ich es richtig gelesen habe, dann wurdest Du zu einer Verhinderungsbetreuerin bestellt. Das ist etwas anderes als eine Folgebetreuerin, weil die letzte BetreuerIn nicht mehr im Amt ist.


Normalerweise holt man sich als VerhinderungsbetrerIn die Unterlagen von den eigentlichen Betreuern bzw. läßt sich Kopien geben. In dem Fall gibt es m.W. keine Hol- oder Bringschuld, wie bei einem Betreuerwechsel.
Je nach dem, wie lange die Verhinderung dauert, werden auch nicht alle Unterlagen benötigt, sondern nur erst einmal die, in deren Tehmenbereich ein Handlungsbedarf besteht.
(Du müßtest sie ja nach der Verhinderung auch wieder zurückgeben.
Was willst Du dann mit allen 25 Aktenordnern?)


In Deinem speziellen Fall spielt derverhinderte Betreuer "Tote Maus", was natürlich ärgerlich ist. Wenn er sich schon nicht mehr beim Gericht meldet, wirst Du vielleicht auch Probleme mit der Kontaktaufnahme haben.
Wenn das so ist, dann schreibe dem Gericht erst einmal, dass Du damit Probleme hast und bittest für den Fall, dass ein Anfangsbericht gewünscht wird, um eine Fristverlängerung. Damit nimmst Du den Druck aus dem Kessel - und das Gericht darf Dir antworten, ob es überhaupt einen Anfangsbericht haben will.
(Von mir ist bisher noch nie ein Anfangsbericht bei einer Verhinderungsbetreuung gefordert worden.)


Da Du schon mitbekommen hast, dass er doch noch aktiv ist, versuche erst einmal die Kontaktaufnahme und frage ihn, was überhaupt los ist, warum Du dann als Verhinderungsbetreuerin bestellt wurdest und ob es etwas zu koordinieren gibt.
Damit kannst Du entweder unnötige Arbeit abwenden oder wenigstens klären woran du bist, wo es brennt und was es zu tun gibt.


MfG
Imre
Danke für die Sichtweise. Das mit der Kontaktaufnahme versuche ich!

Alle 25 Ordner hätte ich nicht gewollt, nur das, was aktuell wichtig ist.

Und ja, ich muss in beiden Fällen einen Anfangsbericht abgeben.

Zitat:
Zitat von Mächschen Beitrag anzeigen
Aber warum hat man den Betreuer nicht entlassen?
Da in beiden Fällen zu einem gerichtlichen Termin im APH nächste Woche geladen wurde (ich habe die Terminmitteilung erhalten), denke ich sollen die weiteren Schritte besprochen und eine dauerhaftere Lösung gefunden werden.
1aFussel ist offline  
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Alt 30.10.2025, 10:36   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 27.06.2024
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 188
Standard

Zitat:
Zitat von 1aFussel Beitrag anzeigen
Betreuungsbehörde und Gericht wissen, dass der Fall schwer ist, weil der BB nicht mitarbeitet, nicht erreichbar ist, auch nicht per Post. Ich soll quasi selber auf die Suche nach allen Stellen gehen und mich nicht verrückt machen lassen. Die sehen das also beide ziemlich entspannt.
So wie es sich anhört, wird dich das auch am schnellsten ans Ziel bringen. Der running gag bei uns für diesen Klassiker ist "Übernahme als schlechter vergüteter Neufall"

Dann am besten Kontozugang herstellen (Nachfrage bei der Bank ob P-Konto besteht und Pfändungen vorhanden sind nicht vergessen, Steuer-ID müssen die auch wissen, sonst gäbe es da Konto nicht) und Sherlock in den Kontoumsätzen bis über den letzten Jahreswechsel spielen. Die Wichtigsten hat man dann i.d.R. schonmal.
Tschak ist offline  
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Alt 01.11.2025, 19:13   #8
Club 300
 
Registriert seit: 29.07.2019
Ort: Nähe Weißwurstäquator
Beiträge: 352
Standard

Zitat:
Zitat von 1aFussel Beitrag anzeigen
Und ja, ich muss in beiden Fällen einen Anfangsbericht abgeben.
Warum musst du das als Verhinderungsbetreuer, bzw. wer sagt das? Hast du nach der Rechtsgrundlage mal gefragt?

Zitat:
Zitat von 1aFussel Beitrag anzeigen
Da in beiden Fällen zu einem gerichtlichen Termin im APH nächste Woche geladen wurde (ich habe die Terminmitteilung erhalten), denke ich sollen die weiteren Schritte besprochen und eine dauerhaftere Lösung gefunden werden.
Das erscheint mir überfällig und eine Verhinderungsbetreuung an sich nicht das richtige Instrument zu sein. By the way: du kannst natürlich auch Einsicht in die Gerichtsakte nehmen und weißt dann alle möglichen Ansprechpartner, die Bank etc.
Forenfuchs ist offline  
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Alt 02.11.2025, 10:39   #9
Moderator
 
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Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,124
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Hier ist Verhinderungsbetreuung doch völlig fehl am Platze. Es kann doch nur um eine Entlassung des bisherigen (Berufs)betreuers wegen Pflichtverletzung und Bestellung eines neuen gehen.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 02.11.2025, 15:28   #10
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,294
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Moin moin
Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Hier ist Verhinderungsbetreuung doch völlig fehl am Platze. Es kann doch nur um eine Entlassung des bisherigen (Berufs)betreuers wegen Pflichtverletzung und Bestellung eines neuen gehen.
Ich vermute mal, dass das alle hier so sehen.
Mal überraschen lassen, wann das zuständige Gericht es auch so sieht.


Mit freundlichen Grüßen
Imre
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Imre Holocher ist offline  
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