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Vergütungsantrag nach Tod des Betreuten

Dies ist ein Beitrag zum Thema Vergütungsantrag nach Tod des Betreuten im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Der Betreute ist verstorben. Bisher wurde der Vergütungsantrag "Vermögenslos" an die Staatskasse gestellt, da sich das Vermögen vor allem aus ...


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Alt 03.12.2025, 08:00   #1
Gibt einen aus
 
Registriert seit: 24.04.2013
Ort: Bayern
Beiträge: 222
Standard Vergütungsantrag nach Tod des Betreuten

Der Betreute ist verstorben.


Bisher wurde der Vergütungsantrag "Vermögenslos" an die Staatskasse gestellt, da sich das Vermögen vor allem aus angespartem bay. Landespflegegeld zusammensetzte, etwas über Freibetrag.


Ist "Vermögenslos" nach dem Tod des Betreuten noch richtig, weil
ja der Schutzzweck für die Erben nicht gilt?


Hoffe, die Frage ist nicht zu dumm.
BineP ist offline  
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Alt 03.12.2025, 08:31   #2
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,567
Standard

Für die Erben gilt bezüglich mittelloser Nachlass etwas anderes als zu Lebzeiten.

Da musst Du gucken, ob die Erben oder die Landeskasse der richtige Schuldner ist und einen entsprechenden Antrag stellen.
Mächschen ist offline  
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Alt 03.12.2025, 13:15   #3
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,452
Standard

Das war schon öfters Thema im offenen Bereich: Rechtsfragen/Aufwendungsersatz und Vergütung. Bitte keinen zusätzlichen Thread, sondern erst mal dort schauen.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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