Dies ist ein Beitrag zum Thema Vergütungsantrag nach Tod des Betreuten im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Der Betreute ist verstorben.
Bisher wurde der Vergütungsantrag "Vermögenslos" an die Staatskasse gestellt, da sich das Vermögen vor allem aus ...
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#1 |
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Gibt einen aus
Registriert seit: 24.04.2013
Ort: Bayern
Beiträge: 222
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Der Betreute ist verstorben.
Bisher wurde der Vergütungsantrag "Vermögenslos" an die Staatskasse gestellt, da sich das Vermögen vor allem aus angespartem bay. Landespflegegeld zusammensetzte, etwas über Freibetrag. Ist "Vermögenslos" nach dem Tod des Betreuten noch richtig, weil ja der Schutzzweck für die Erben nicht gilt? Hoffe, die Frage ist nicht zu dumm. |
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#2 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,567
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Für die Erben gilt bezüglich mittelloser Nachlass etwas anderes als zu Lebzeiten.
Da musst Du gucken, ob die Erben oder die Landeskasse der richtige Schuldner ist und einen entsprechenden Antrag stellen. |
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#3 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,452
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Das war schon öfters Thema im offenen Bereich: Rechtsfragen/Aufwendungsersatz und Vergütung. Bitte keinen zusätzlichen Thread, sondern erst mal dort schauen.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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