Dies ist ein Beitrag zum Thema Erste Schritte Betreuungsübernahme? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen, ich habe jetzt meine ersten Betreuungen übernommen es handelt sich um Betreuerwechsel. Meine Betreuungsbehörde meinte, ich müsse jetzt ...
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 03.11.2025
Beiträge: 3
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Hallo zusammen, ich habe jetzt meine ersten Betreuungen übernommen es handelt sich um Betreuerwechsel. Meine Betreuungsbehörde meinte, ich müsse jetzt für jeden Klienten eine Akteneinsicht bei Gericht beantragen um mir die Akten anzuschauen und zu scannen. Ich finde das ziemlich zeitaufwändig und mich interessiert, wie ihr das handhabt, wenn ihr eine neue Betreuung bekommt bzw. übernehmt.
Was sind da eure ersten Schritte? Danke schon vorab! |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,452
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Erst mal die Akte des Vorbetreuers abholen (§ 1872 Abs. 4 BGB). Und Akteneinsicht beim Gericht ist jedenfalls auch sinnvoll, insbes. wenn sich in der Akte des Vorgängers keine Kopie des Gutachtens und des Sozialberichtes der BtBeh ist. Und evtl gibt es dort Hinweise auf Pflichtwidrigkeiten des Vorgängers. Hat man die beiden Sachen nicht, ist man blind.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#3 |
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Gibt einen aus
Registriert seit: 24.04.2013
Ort: Bayern
Beiträge: 222
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die Gerichtsakte anschauen bietet einen ersten Einstieg in eine neue Betreuung. Natürlich muss man nicht alles kopieren oder scannen. Mit der Zeit weiß man dann auch, was man für die eigenen Unterlagen braucht und was nicht.
Wichtig wären z.B. neben den bereits genannten: Tag der 1. Anordnung der Betreuung (Vergütungseinordnung) Anschriften, Telefonnummern von Beteiligten Letztes Vermögensverzeichnis und Jahresbericht Beschlüsse zu Unterbringungen Bei der Übergabe der Unterlagen des Vorbetreuers wird dieser evt. auch Hinweise zu anstehende Aufgaben und Besonderheiten haben. |
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#4 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 15.08.2021
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 84
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Ich bin noch nie auf die Idee gekommen, mir die Akten bei Gesicht anzusehen, wenn ein Betreuerwechsel ansteht.
Ich kann auch ohne Gutachten und Vorjahresberichte leben. Übrigens kann man sich die auch beim Gericht anfordern und muss dafür nicht extra persönlich im Gericht vorsprechen (wobei das vielleicht von Gericht zu Gericht unterschiedlich gehandhabt wird). Das Allerwichtigste sind die Finanzen. Mein allererstes Schreiben geht grundsätzlich an die Hausbank raus. Sobald man in die Umsätze Einsicht hat: Woher bekommt der Betroffene Geld? Müssen zeitnah Anträge gestellt werden? (hier sollte man nicht auf die Zuarbeit des alten Betreuers warten sondern proaktiv selbst einsteigen, das erspart das böse Erwachen) Und dann so schnell wie möglich ein persönliches Gespräch mit der Person, um sich selbst einen Eindruck von der Situation zu verschaffen. Dann sollte auch ein Anruf bei Pflegheim bzw. Pflegedienst oder Eingliederungshilfeträgern gemacht werden, um sich vorzustellen und zu erfragen was anliegt und worauf zu achten ist. |
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#5 | |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,490
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Moin moin
Zitat:
Bei manch anderen Betreuten auch, wenn etwas spannendes zu vermuten war. Mit freundlichen Grüßen Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#6 | |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,810
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Zitat:
mfg
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Optimismus ist nur ein Mangel an Information (Heiner Müller)
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| anfang betreuung, betreuerwechsel, neue betreuung, übernahme |
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