Dies ist ein Beitrag zum Thema Brauche dringend Rat von Betreuern im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo liebe Imre,
Deine Antwort hilft mir sehr. Vielen lieben Dank.
Zu Deiner letzten Frage der Zusammenarbeit: Genau dies würden ...
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Einsteiger
Registriert seit: 23.12.2025
Beiträge: 12
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Hallo liebe Imre,
Deine Antwort hilft mir sehr. Vielen lieben Dank. Zu Deiner letzten Frage der Zusammenarbeit: Genau dies würden wir uns nämlich so sehr wünschen. Leider ist es nicht der Fall. Der Sohn hat diese Betreuerin seit einem Jahr. Sie war zu Anfangs ein mal hier zum Gespräch mit uns und dem Sohn. Sie fragte, warum sie eigentlich benötigt wird, der Vater wollte im Beisein des Sohnes nicht die Konflikte mit der Mutter ansprechen. Dann wurde nur Belangloses gesprochen. Sie legte einen 14-Tägigen Besuchsturnus fest, weil sie das von Kindern so kennt. Auf den Einwand des Vaters, dass der Sohn auch einmal im Monat seine Oma besuchen will und dann nur ein Wochenende mit der Hauptbezugsperson/Vater verbringen kann, reagierte sie mit: Die Mutter geht vor. Geburtstage hat der Sohn immer mit dem Vater verbracht. Sie sagte: das muss nun mit der Mutter geteilt werden. Die Mutter legte einen Halbjahresplan für die Besuche vor. Der Vater äußerte den Wunsch nach Änderungen, da wegen der Schicht der Mutter teilweise wöchentlicher Umgang geplant war. Die Betreuerin stellte ein Gespräch in Aussicht. Dazu gekommen ist es nie. Der Vater meldete Alkoholkonsum bei der Mutter..... Die Betreuerin sagte: Sie kann das nicht verbieten und Alkohol in kleinen Mengen sei ok. Der Sohn kam so verkatert heim, dass er mit Kreislaufproblemen bei uns dann aus dem Bett gefallen ist beim Aufstehen. Der Vater meldete es wieder, sie sagte, sie spricht mit der Mutter, kann es aber nicht verbieten, wenn der Sohn das will. Ist das nicht komisch? Wenn er lieber zur Oma will, darf er das nicht.... da ist der Wille egal.....Die Betreuerin spricht nicht mit dem Vater, da sie der Meinung ist, dieser wolle den Sohn von der Mutter fern halten und den Umgang mit der Mutter blockieren. Wie viel sie mit der Mutter spricht, wissen wir nicht. Ein zweites Gespräch mit Vater und Betreuerin fand im Juni statt. Da hatte die Betreuerin einen fremden Mann dabei, dessen Rolle sie auch auf Nachfrage nicht erklärt hat. Ist das normal? Bei dem Gespräch ging es um die Differenzen zwischen Vater/Betreuer und der Betreuerin bezüglich des Alkohols bei der Mutter. Und sie sagte, dass der Vater ja eigentlich nicht wolle, dass der Sohn die Mutter besucht. Der Vater sein der "Entfremder". Daher versucht sie wohl nicht im Umfeld bei uns den Willen des Sohnes zu eruieren..... eben weil sie denkt, dass wir den Kontakt zur Mutter nicht wollen. Dies stimmt aber nicht. Wir sehen nur den Sohn wie verstört er heim kommt und welche Vorwürfe er uns dann macht, die er der Mutter nachredet. Uns persönlich stört das nicht....Wir sehen, dass dies eine Belastung für ihn ist: eigentlich empfindet er den Papa als toll.... dann sagt Mama, dass er ein Straftäter ist und sie ihn anzeigen wird. Die Betreuerin hat dies noch nie gesehen. Daher gibt es leider faktisch keine Zusammenarbeit. Der Umgang zu Weihnachten stand seit August im Raum. Wurde wegen Schichtdienst der Mutter am 24.12. nicht konkret vereinbart. Vater hat dann am 21.12. Sonntag Abends eine Mail bekommen, dass der Sohn am 24.12. um 12:00 Uhr geholt wird. Ist das nicht ein bisschen spät so 3 Tage vor Weihnachten? Was würdest du uns empfehlen? Schöne Grüße Regina |
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#12 |
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Einsteiger
Registriert seit: 23.12.2025
Beiträge: 12
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Eine weiter Frage hätte ich noch:
Ich denke, dass die Betreuerin einfach selber überlastet ist. Der Sohn hat sie seit Dezember 2024. Zu dem Zeitpunkt war sie erst ein Jahr Beruftsbetreuerin und hatte 68 Betreute. Ist das nicht ein bisschen viel? |
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#13 |
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Einsteiger
Registriert seit: 23.12.2025
Beiträge: 12
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noch eine Frage hätte ich:
Wenn der Wille des Betreuten zählt: Welcher Wille? Der Betreute sagt am Mittwoch zur Betreuerin, er will die Mutter besuchen. Freitag sagt er zum Vater, dass er nicht will. Bisher hat der Vater zu ihm gesagt: das ist ausgemacht, Mama freut sich schon und jetzt ist das so. Der Betreute akzeptiert es dann. Er ist es ja gewohnt, dem Vater zu gehorchen. Aber ist es richtig? Was alternativ müsste der Vater tun? |
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#14 | |||||||
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Forums-Geselle
Registriert seit: 09.10.2025
Ort: Steinbach(Taunus), Hessen
Beiträge: 68
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Zitat:
Das klingt danach, als ob die Betreuerin den Sohn deines Lebensgefährten wie ein Kind sieht. Das sollte sie nicht tun. Aber grundsätzlich sollte sie in solch einer Situation erst mal unter vier Augen mit ihrem Betreuten reden. Hat sie das getan? Denn gerade in so einer Situation spricht der Sohn in Anwesenheit des Vaters eventuell nicht frei und das hilft nicht gerade bei der Entscheidungsfindung. Zitat:
Der Sohn ist volljährig und darf Alkohol trinken. Ein Betreuer darf nur bei einer erheblichen Gefährdung einschreiten, und das ist hier noch lange nicht gegeben. Zitat:
Sie verbietet den Umgang mit der Oma nicht. Das ist nicht ihr Aufgabenfeld und ist ihr daher schlicht und einfach egal. Darum muss sich der Vater kümmern. Zitat:
Betreuer sind dem Betreuten verpflichtet, nicht deren Angehörigen. Sie werden mit diesen sprechen wenn notwendig, aber sie sind nicht die ersten Ansprechpartner. Ich halte es auch sinnvoll, bei solch einem Fall die Willensfindung ausserhalb der gewohnten Umgebung zu machen, da allein diese einen gewissen Effekt haben wird. Dabei braucht es nicht einmal um direkten Einfluss vom Vater. Allerdings halte ich es für nicht angemessen, wenn die Betreuerin jemanden zu einem Gespräch mitbringt und nicht mal sagt, in welche Rolle dieser überhaupt da ist. Auch hätte sie nicht direkt den Vater als "Entfremder" angreifen sollen. Das ist nicht gerade hilfreich. Zitat:
Hier sehe ich eine Diskrepanz. Einerseits sagst du, dass ihr allgemein nichts dagegen habt, dass der Sohn seine Mutter sieht. Aber ganz konkret klingt es dann doch danach, als ob es euch lieber wäre, wenn er sie nicht sehen würde. Und dieser Eindruck wird auch bei der Betreuerin ankommen. Weshalb sie eure Einwände vermutlich mit Vorsicht genießen wird. Zitat:
Es gibt Berufsbetreuer, die solch eine Zahl von Betreuten tatsächlich handhaben können. Das haben aber dann in der Regel schon viel Erfahrung und eine entsprechende Büroorganisation inklusive Mitarbeiter. Für einen Anfänger sind 68 im ersten Jahr eigentlich zu viel, daher wäre mein Verdacht auch, dass die Betreuerin überlastet ist. Zitat:
Das klingt in der Theorie einfach, ist aber wie in diesem Fall dann doch komplizierter... In solchen Fällen muss man sehr vorsichtig sein, wie man Fragen stellt, weil der Betreute sich leicht beeinflussen kann. Also nicht fragen: "Willst du am Wochenende deine Mama besuchen?", sondern offene Fragen stellen oder Auswahlmöglichkeiten geben, z.B: "Was willst du am Wochenende machen?" "Willst du am Wochenende die Mama besuchen oder bei Papa bleiben?" Wenn er dem Vater am Freitag sagt, er möchte doch nicht zu seiner Mutter, obwohl er am Mittwoch der Betreuerin das Gegenteil gesagt hat, könnte es daran liegen, dass er einem oder beiden Antworten gibt, die darauf ausgelegt sind, ihnen zu gefallen. Da sollte man solch eine Aussage nicht direkt annehmen, sondern tiefer bohren. Zum Beispiel fragen, warum denn er plötzlich nicht mehr die Mutter besuchen will. Kommen dann ganz konkrete Gründe? Dann kann man davon ausgehen, dass dies sein tatsächlicher Wille ist. Allerdings gehört dazu auch, dem Sohn die Konsequenzen seiner Handlungen aufzuzeigen, wenn er sie selber nicht einschätzen kann. Zum Beispiel könnte man dann sagen: "Du musst die Mama nicht besuchen, aber dann wird sie enttäuscht sein. Aber es ist deine Entscheidung." Und dann kann er sich entscheiden - und falls er dann sagt, er will sie nicht besuchen, dann besucht er die Mutter halt nicht. |
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#15 | |||||||
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Einsteiger
Registriert seit: 23.12.2025
Beiträge: 12
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Hallo an alle....
Hier ist der Lebensgefährte von Regina. Als Vater möchte gerne auf den letzten Betrag selbst antworte. Ich hoffe es ist in Ordnung für euch. Ich bedanke mich sehr herzlich für diese ausführliche Antwort,… Danke. Zitat:
Gelegentlich berichtete mein Sohn, dass er von der Betreuerin in der Werkstatt angerufen, noch seltener besucht wurde. Im laufenden Jahr sind mir zwei Besuche, sowie drei Telefonate bekannt. Bei den Telefonaten schien es, als wurde er über gemeldete Vorfälle befragt, und ob er seine Mutter besuchen möchte. Es ist aber davon auszugehen dass das Gespräch geführt wurde. Zitat:
Jedoch aus der Sicht, dass geringe Mengen Alkohol ihn jedoch schnell massiv beeinträchtigen, in Koordination, schlechten Gangbild, etc. habe ich meine Bedenken. Vor allem im Hinblick auf sein Trinkverhalten. Er leert Glas/Tasse/Flasche, unabhängig von dem was er trinkt, zügig. Nachdem er nach einem Umgang völlig verkatert heimkehrte und noch einen Tag später Nachts aus dem Bett fiel, bei der Betreuerin und Mutter die Bitte Alkohol künftig einzuschränken oder zu unterlassen, nicht reagiert wurde, sehe ich hier schon eine erhebliche Gefährdung. Ein ärztliches Attest, mit dem Rat aufgrund seiner Behinderung, völlig auf Alkohol zu verzichten liegt inzwischen vor. Zitat:
Wann ist das sprechen mit einem Angehörigen, mit mir als Vater – oder in Funktion als Betreuer für Gesundheitssorge notwendig? Wenn der Betreute mit Vorwürfen kommt? Drei Tage in Folge Zuhause Essen verweigert? Viermal in Folge nach einem Umgang erkrankte? Zitat:
Dies war, aus meiner Sicht, eher eine Eskalation als eine Deeskalation. [quote=MPock;168604 Hier sehe ich eine Diskrepanz. Einerseits sagst du, dass ihr allgemein nichts dagegen habt, dass der Sohn seine Mutter sieht. Aber ganz konkret klingt es dann doch danach, als ob es euch lieber wäre, wenn er sie nicht sehen würde. Und dieser Eindruck wird auch bei der Betreuerin ankommen. Weshalb sie eure Einwände vermutlich mit Vorsicht genießen wird. [/QUOTE] Hier möchte ich meine Partnerin erklärend ergänzen, dass ich den Umgang zwischen Sohn und seiner Mutter ausdrücklich befürworte – sofern dieser in einem sicheren und stabilen Umfeld stattfindet. Voraussetzung hierfür ist, dass er während der Besuche weder psychischem Druck noch manipulativen oder gesundheitsschädlichen Einflüssen ausgesetzt ist. Tatsächlich gibt es solche positiven Begegnungen – mein Sohn erkennt und benennt sie selbst: Nach Wochenenden ohne Vorfälle kommt er regelmäßig fröhlich und ausgeglichen nach Hause. Genau diese Qualität des Kontakts wünsche ich mir dauerhaft für ihn. Zudem ist es für uns eine enorme Entlastung, die wir als Paar genießen. Zitat:
1, Oma besuchen 2, bei Papa bleiben 3, Und vielleicht Einmal in zwei Monaten, wenn überhaupt, seine Mutter besuchen. Ohne Übernachtung. Zitat:
[quote=MPock;168604 Da sollte man solch eine Aussage nicht direkt annehmen, sondern tiefer bohren. Zum Beispiel fragen, warum denn er plötzlich nicht mehr die Mutter besuchen will. Kommen dann ganz konkrete Gründe? Dann kann man davon ausgehen, dass dies sein tatsächlicher Wille ist. [/quote] Hier wird es „Kompliziert“. Denn dies habe ich schon mehrfach,… Gründe die mein Sohn dann nennt: Ich mag die Streiterei zwischen Mama und (Lebensgefährten von ihr – den er natürlich beim Namen nennt) nicht. Auf eine Äußerung von mir: Ich freue mich ja, wenn du deine Mama besuchst. Antwortete er: Ich mache das ja nur für dich. Ob dies seine tatsächliche Meinung ist, oder einfach nur das was er glaubt was ich/wir hören wollen ist sehr schwer herauszufiltern, selbst für uns. Zitat:
Wenn ich dies so tun würde, hätte ich stets das Gefühl ihm dem Umgang mit seiner Mutter zu vermiesen, oder noch schlimmer, das ich der Entfremder sei, der mir vorgeworfen wird. Vor allem hätte das Gefühl ihn in die Verantwortung für die Gefühle seiner Mutter zu zwingen. Ihm ein schlechtes Gewissen zu machen, dass, wenn er sie nicht besucht, sie traurig/enttäuscht sei. Ich habe da meine Bedenken ob dies für ihn gut ist. In der Regel sage ich, schlaf nochmal eine Nacht drüber, dann sehen wir weiter. |
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#16 | |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,490
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Moin moin
Zitat:
Ich halte es allerdings auch für unseriös und skandalös, wenn die Betreuungsstelle und das Gericht die Betreuerin so massiv mit Betreuungen eingedeckt haben. Die Betreuungsstelle hätte aufgrund der halbjährlichen Pflichtmeldungen der Betreuerin diesen Missstand erkennen müssen, an der die Behörde auch eine Mitschuld trägt. Mit freundlichen Grüßen Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#17 |
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Einsteiger
Registriert seit: 23.12.2025
Beiträge: 12
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Hallo Imre,
die Betreuungsbehörde wusste es von Anfang an. In dem Schreiben vom Gericht hieß es: Vorgeschlagen wird Frau YX, sie hat derzeit 68 Betreute und eine Sekretärin und ist bereit den ABZ zu übernehmen..... Die Sekretärin gibt es nicht und das Telefon ist ihr Privathandy, manchmal schreibt uns ihr Mann. Das Festnetz gehört zu ihrer Schreinerei, die sie auch noch hat, alles unter einer Adresse und einer Telefonnummer und einer Webseite. Sie leitet auch einfach unsere Mails an die Mutter weiter und deren Mails mit Weiterleitung an uns. Hin und wieder verwechselt sie meinen Mann mit einem Bekannten, der genau so heißt. Sie ist auch schon 63 Jahre alt. Wie wird eigentlich Urlaub normalerweise gehandhabt? Haben Betreuer keinen Urlaub? Oder sagt Euren Klienten Bescheid, dass Ihr nicht erreichbar seid? Liebe Grüße Regina |
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#18 |
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Einsteiger
Registriert seit: 23.12.2025
Beiträge: 12
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eine Frage hätte ich auch noch:
darf der Vater, der ja auch Betreuer für Personensorge/Gesundheit usw ist, die Meldungen der anderen Betreuerin , die sie ans Gericht schreibt, einsehen? also lesen? |
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#19 | |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
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Moin moin
Zitat:
Das die Betreuerin kein Sekretariat hat und ihre sonstigen Fehl-Leistungen könnt ihr ja dem Gericht und der Betreuungsstelle zur kenntnis geben. Und entprechend eine Beschwerde einreichen. Insbesondere, wenn der betreuende Vater ebenfalls die Umgangssorge hat. Die müßte die Betreuerin unter diesen Umständen schon sorgältiger absprechen. Falls sie tatsächlich auch noch eine Schreiberei haben sollte, dann sie sich ja alles aus ei(ge)ner Hand besorgen: Sogar ihre maßgefertigte Abschiedsverpackung wg. Überarbeitung... Mit freundlichen Grüßen Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#20 |
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Einsteiger
Registriert seit: 23.12.2025
Beiträge: 12
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Hallo Imre und alle Anderen,
aktuelle Situation: - der Betreute hat am 16.01. 2026 spontan geäußert, dass er am Umgang 13./14.12.2025 mit dem Lebensgefährten Bier getrunken hat. - ihm daraufhin so schlecht wurde, dass er "im Strahl gekotzt" hat - er war an 4 aufeinander folgenden Umgängen vorher gesund und kam krank nach hause - alle Symptome sprechen für: Alkoholunverträglichkeit: beginnend mit "Alkoholschnupfen" bis zu: Brechdurchfall über 5 Tage - der Vater hat alles schriftlich gemeldet: an Polizei, an Betreuungsgericht, an Betreuerin, - diese Alkoholdiskussion geht jetzt schon seit Mai: die Mutter und deren LG geben ihm Bier und Radler, der Vater hat ein Attest besorgt vom Hausarzt, dass jeglicher Alkohol toxisch ist und bei bestehender Hirnschädigung selbst in kleinen Mengen weitere Schäden macht. Zusätzlich besteht eine Sturzgefahr wegen bestehender "erheblicher Gangstörung" also "G" im Ausweis. Die Betreuerin ist der Meinung, dass, dass er Alkohol in kleinen Mengen trinken kann, wenn er das möchte - nach den Meldungen des Vaters ist es richtig eskaliert: Betreuerin für "Umgang zur Mutter" wirft dem Vater Beeinflussung vor, der Vater sei |
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