Dies ist ein Beitrag zum Thema Brauche dringend Rat von Betreuern im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo liebe Alle,
bin ganz neu hier und habe folgendes Problem:
Mein Lebensgefährte hat einen behinderten erwachsenen Sohn, der bei ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 23.12.2025
Beiträge: 12
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Hallo liebe Alle,
bin ganz neu hier und habe folgendes Problem: Mein Lebensgefährte hat einen behinderten erwachsenen Sohn, der bei uns lebt, der Vater ist Betreuer. Wegen fortlaufenden Konflikten mit der Mutter und EXfrau, hat das Gericht eine weitere Betreuerin ei gesetzt, die den Umgang mit der Mutter regelt. Irgendwie wissen wir nicht, für was genau die Dame zuständig ist: Nur für Terminabsprachen? oder auch für das Wohl des Betreuten während dem Umgang mit seiner Mutter? Der Betreute kommt regelmäßig mit Vorwürfen von dort heim: Ihr sorgt nicht für mich. Euer Essen ist nicht gut. Meine Jacke stinkt, die hättet ihr mal waschen sollen..... Von ihm kommen diese Sätze nicht, dafür ist er zu schwer behindert. Die Mutter wirft dem Vater schon seit Trennung Vernachlässigung des Sohnes vor. Wir hatten schon drei Überprüfungen durch die Betreuungsbehörde, alles wurde für gut bezeichnet. Der Vater meldet diese Sätze nun der neuen Betreuerin. Sie reagiert darauf aber nicht. Ist das richtig so? Es würde mich wirklich sehr freuen, wenn mir jemand antwortet. Liebe Grüße |
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#2 |
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Routinier
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 1,203
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Da müsste man ja erstmal wissen, welche Aufgabenbereiche die andere Betreuerin hat.
Nehmen wir an, sie hat das Umgangsrecht (was sehr selten vorkommt). Dann muss sie prüfen, ob der Umgang mit der Mutter oder der Aufenthalts bei euch dem Betreuten guttut oder nicht. Vielleicht verstehe ich den Fall falsch, aber dem Betreuten selbst entsteht kein Schaden durch den Umgang mit der Mutter, nur ihr ärgert euch über die Sätze. Dann ist das aber nichts, was die Betreuerin regeln muss. Denn die ist sicher nicht dafür bestellt, dass ihr euch über die Mutter bzw. Exfrau nicht mehr ärgern müsst. Das ist dann euer Problem. |
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#3 |
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Einsteiger
Registriert seit: 23.12.2025
Beiträge: 12
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Danke für die Antwort.
Ja, die Betreuerin ist bestellt für : Umgang mit der Mutter Ergänzende Info: Diese Sätze sagt der behinderte Sohn zum Vater, wenn er von der Mutter heimkommt. Der Betreute behinderte Sohn verliert durch diese Aussagen der Mutter das Vertrauen zum Vater und dem Umfeld in dem er lebt. Er wird, unserer Meinung nach in einen Loyalitätskonflikt getrieben. Und genau das war meine Frage: Muss die Betreuerin für Umgang das im Blick haben? Oder macht die nur Termine aus? |
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#4 | |
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Routinier
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 1,203
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Zitat:
Wenn es so ist, dass der Betreute durch die Manipulation der Mutter das Vertrauen zu Euch verliert, muss sie das schon im Blick haben. Wichtig ist: es geht allein um die Befindlichkeiten des Betreuten, nicht um Eure! |
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#5 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 09.10.2025
Ort: Steinbach(Taunus), Hessen
Beiträge: 67
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Grundsätzlich sollte man hier beachten - ein Betreuer ist primär dem Willen des Betreuten verpflichtet, und nicht dessen Wohl. Gegen den Willen des Betreuten zu handeln kann man nur in Ausnahmefällen. Dazu müsste schon eine erhebliche Gefahr für Gesundheit oder Vermögen bestehen, um dem Sohn den Umgang mit seiner Mutter gegen seinen Willen zu verbieten. Und das halte ich für sehr unwahrscheinlich.
Diese Regel gilt nebenbei auch für deinen Lebensgefährten - auch er muss primär nach dem Willen seines Sohnes handeln, und kann nur davon abweichen, wenn sich der Sohn dadurch erheblich gefährden würde oder die Erfüllung eines Wunsches für deinem Lebensgefährten nicht zuzumuten ist. Die Frage, die ich mir hier stelle - beschwert sich sein Sohn nur kurzfristig nach dem Besuch bei seiner Mutter, und ist danach wieder zufrieden? Oder beschwert er sich die ganze Zeit? Wenn letzteres der Fall ist, ist das für mich ein Indikator, dass er eventuell ausziehen will - was erst mal nichts unübliches wäre für einen erwachsenen Mann. In diesem Fall solltet ihr dem näher auf dem Grund gehen und schauen, ob es vielleicht eine realistische Lösung gibt, die den Wunsch des Sohnes erfüllt. |
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#6 |
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Einsteiger
Registriert seit: 23.12.2025
Beiträge: 12
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Vielen Dank für Eure Antworten. Interessanter Denkansatz.
Vielleicht sollte ich noch dazu sagen, dass der Sohn einen geistigen Sand eines 4 Jährigen hat. Er ist hochgradig suggestibel, heißt, er sagt sehr sehr oft, das was man hören will. Das führte schon dazu: Nach einer Woche Umgang rif er den Vater an und sagte unter Tränen, dass er nie mehr nach hause will und den Papa nie mehr sehen will. Er darf bei der Mutter mehr Traktor mitfahren und wird mehr Geld haben.....Wenn er dann wieder daheim ist sagt er: er will beim Papa wohnen..... Mama hat mir den Kopf umgedreht. Dann will er nicht mehr zum Umgang, weil er das "hin und Her" nicht mehr mag. Er leidet unter diesen Situationen. Bei den letzten 4 Umgängen kam er krank nach hause.....Schnupfen.... Schnupfen und Husten... beim dritten Mal: eine Woche Brechdurchfall, der schon bei der Mutter begonnen hat. Wir melden diese Situationen seit Mai 2025 an die Betreuerin. Und es passiert nichts. Ist das in Ordnung so? Liebe Grüße Regina |
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#7 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 09.10.2025
Ort: Steinbach(Taunus), Hessen
Beiträge: 67
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In diesem Fall klingt es danach, dass es sinnvoll wäre, dass die Betreuerin als neutrale Person den tatsächlichen Willen ermittelt.
Wenn er seine Mutter nicht besuchen will, dann besucht er sie halt nicht. Er ist volljährig, und Eltern haben kein Umgangsrecht mit ihren volljährigen Kindern gegen deren erklärten Willen. Und auch ein Betreuerin kann ihren Betreuten nicht zu einem Besuch zwingen. Wenn er seine Mutter sehen will, dann musst du und dein Lebensgefährte das aber respektieren und zumindest versuchen, nicht selber Öl ins Feuer zu gießen. Redet nicht unnötig schlecht über seine Mutter um den Loyalitätskonflikt nicht noch zu verschärfen. |
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#8 |
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Einsteiger
Registriert seit: 23.12.2025
Beiträge: 12
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Hallo MPock,
danke für deine Antwort! Magst du mit mir noch ein bisschen tiefer einsteigen bitte? Wir sprechen wirklich nie schlecht über die Mutter. Wir besprechen die Sachen wegen Gericht und anderen Problemen nur, wenn er nicht da ist. Auf das wird ganz streng geachtet! Die "Kind-frei" Wochenenden sind für uns auch eine große Entlastung! Wenn er dann aber völlig verstört nach Hause kommt, haben wir das Gefühl, dass man irgendwas unternehmen muss. Der Vater meldet diese Situationen der Betreuerin, diese reagiert nicht. Sie telefoniert kurz vor dem nächsten Umgang mit dem Sohn in der WfbM, sie fragt ihn: Willst du Mama besuchen? Er sagt : ja....damit ist das Thema für sie erledigt. Das mit dem Willen eines geistig Behinderten mit Kennzeichen "H" für hilflos, ist halt so eine Sache..... Die nächste Sache ist: Wem sagt er wirklich, was er will????? Die Betreuerin für Umgang hat 2x im Monat Umgang mit der Mutter festgelegt. Gegen den Willen vom Vater ( da der Sohn auch einmal im Monat bei der Oma sein will und dann nur 1 Wochenende für Vater bleibt) , gegen den Willen der Mutter ( sie fühlt sich überbelastet wegen Schichtarbeit) und der Sohn/Betreute kann nichts dazu sagen, weil er kein Zeitgefühl hat. Es hat sich dann im Mai 2025 so ergeben, dass der Sohn 6 Wochen in Folge den Vater nicht mehr gesehen hat, den Umgang mit der Mutter dann am Vorabend verweigert hat, die Betreuerin dem Vater daraufhin "Beeinflussung" vorgeworfen hat. Am Mittwoch sagt er: ja..... Am Freitag: nein....welcher Wille zählt dann? Die Betreuerin ist dem Willen des Betreuten verpflichtet, ja. Wie weit geht das? Generell sagt er : ja..... Am Vorabend sagt er: nein.....ausgemacht ist: eine Übernachtung.....kurz bevor die Mutter ihn holt sagt er: nur Weihnachtsgeschenke abholen, dann will er wieder heim, ohne Übernachtung....ausgemacht war mal: 4 Tage bei der Mutter, am 2. Tag ist er durchgedreht und wollte sofort heim....die Mutter hat ihn behalten und gesagt: da muss er durch...ausgemacht ist ausgemacht Der Betreute wollte auch nach der Schule nicht in der WfbM arbeiten anfangen, da hat der Vater ihn auch "Gezwungen" .....im Kopf ist er halt erst 4 Jahre alt.... Das generelle Problem ist: Wie viel Mühe muss sich die Betreuerin geben? Sie spricht nicht mit dem Vater, der ja Betreuer ist, über die Belastungen bei der Mutter, da der Sohn dies nur in sehr behutsamen Gesprächen, oder Tage später spontan äußert. Auf einfache Fragen: Willst du?..... sagt er das, was das Gegenüber vermutlich hören will....ist vom Psychologen festgestellt worden: sehr suggestibel ....das sagen, was der andere hören will |
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#9 |
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Einsteiger
Registriert seit: 23.12.2025
Beiträge: 12
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Die Betreuerin hat auch gesagt: Mama-Umgang geht vor. Der Betreute will aber viel lieber die Oma besuchen. Darauf geht sie nicht ein.
Der Betreute möchte seinen Geburtstag mit dem Vater verbringen. Die Betreuerin für Umgang legte fest: Sein Geburtstag wird geteilt. Bis 15:00 Uhr beim Vater, ab 15:00 Uhr bei der Mutter. Der Sohn war sehr unglücklich darüber, dass er kurz nach der Torte gehen musste. Er hat das einfach nicht verstanden. Die Betreuerin sagt: die Mutter hat ein Recht darauf. Wie genau muss die Betreuerin den Willen ermitteln? Sie spricht ausschließlich in der Werkstatt mit ihm und sagt dann zum Vater: er will..... Ich denke: Der Betreute versteht nicht, was sie sagt und sagt dann einfach: ja......dieses "Schauspielern" kann er wirklich sehr gut.... jeder Außenstehende, der ihn nicht gut kennt, hält seine Denkleistung für sehr viel besser, als sie ist. |
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#10 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,480
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Moin moin
Die Situation ist ganz schön vertrackt. In einem Rosenkrieg sind die Kinder eigentlich immer die Opfer, weil sie sich am wenigsten wehren können. Erst recht, wenn sie auch noch geistigeingeschränkt und als Erwachsene noch auf dem Stand eines Kleinkindes sind. Ein "freier Wille" ist da bestenfalls der unerfüllte Traum der UNBRK. Die Betreuerin kann da bestenfalls mit dem "natürlichen Willen" arbeiten. Was der freie Wille es Betreuten wäre, kann sie bestenfalls mutmaßen. Und dafür müßte sie sich reichlich viel Mühe geben. Deshalb die Frage: Wieviel arbeiten denn der Vater, der ebenfalls der Betreuer ist, mit der Betreuerin zusammen? Gibt es da Gespräche oder Treffen? Um den mutmaßlichen Willen des Betreuten zu ermitteln, müßte sich die Betreuerin mit dem Umfeld (bzw. den Umfeldern) des Betreuten zusammensetzen und deren Einflüsse und Auswirkungen auf den Betreuten eruieren. Selbst dann wird es noch schwierig sein, einen (wie auch immer gearteten Willen) festzustellen. Der Betreuerin wird nichts anderes übrig bleiben, als ihre Entscheidungen nach möglicherweise bestehenden Gefährdungssituationen abzuwägen. Auch hierfür muss sie im Umfeld eruieren. Alles nicht so einfach. Dass die und/oder der Ex rumstänkert und miese Stimmung macht, ist wohl in den meisten Trennungsgeschichten der Standard. Eine/r fühlt sich immer berechtigt, die oder den anderen als Bösewicht zu sehen. Aber egal wie: Die Betreuer sollten sich beide zusammensetzen und sich in ihren jeweiligen Aufgaben unterstützen. Wie sieht es denn damit aus? Mit freundlichen Grüßen Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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