Dies ist ein Beitrag zum Thema Der rechtliche Betreuer als permanenter Lückenfüller? Was macht Ihr? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich möchte gern eure Erfahrungen hören, wie ihr in der rechtlichen Betreuung mit überlangen Verfahren im ...
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#1 |
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Held der Arbeit
Registriert seit: 31.07.2012
Ort: Sachsen
Beiträge: 415
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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich möchte gern eure Erfahrungen hören, wie ihr in der rechtlichen Betreuung mit überlangen Verfahren im Sozialleistungssystem umgeht – also z. B. bei Jobcenter, Sozialamt (SGB XII), Eingliederungshilfe (SGB IX), Pflegekasse, DRV, Krankenkassen, Wohngeldstelle usw. In der Praxis erlebe ich immer wieder, dass sich Anträge und Widersprüche über Wochen oder Monate ziehen, teils ohne nachvollziehbare Zwischennachrichten. Für die betroffene Person bedeutet das dann schnell: Unsicherheit, finanzielle Engpässe, Versorgungslücken, fehlende Hilfen oder schlicht das Gefühl, „man hängt in der Luft“, bzw. der Betreuer kümmert sich nicht. Mich beschäftigt dabei besonders:
Macht ihr manchmal bewusst „etwas extra“, weil es sonst niemand macht – obwohl es eigentlich vorrangig Aufgabe anderer Stellen wäre? Also z. B. intensives Nachtelefonieren, Koordination zwischen Leistungsträgern, Unterstützung beim Zusammenstellen von Unterlagen, „Dranbleiben“ an Schnittstellen, die eigentlich im Hilfesystem liegen müssten. Ich frage das auch im Blick auf die Subsidiarität der rechtlichen Betreuung: Betreuung soll ja unterstützen, wo es erforderlich ist – aber nicht systematisch Aufgaben übernehmen, die eigentlich in den Bereich vorrangiger Hilfen nach dem SGB gehören. Gleichzeitig bleibt der Druck hoch, weil die betroffene Person kurzfristig Ergebnisse braucht. Wie löst ihr diesen Spagat zwischen: „Wir müssen handeln, damit nichts kippt“ und „Wir dürfen das System nicht dauerhaft kompensieren“? Ich freue mich sehr über eure Beispiele, Hinweise und eure Haltung dazu. VG der_andre |
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#2 |
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Stammgast
Registriert seit: 24.11.2017
Ort: NRW
Beiträge: 935
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Also bei einer Wohngeldstelle dauert es Minimum 5-6 Monate. Da muss ich aus dieser Not heraus parallel Sozialhilfe beantragen, was binnen 2-4 Wochen geprüft wird. Hinterher gibt es dann Aufrechnungen je nach was vorrangig ist. -> Sowas ist natürlich ein Witz, aber in der Praxis würde ich nach diesen Erfahrungen jetzt beides beantragen.
Mann könnte auch wieder Schreiben an den Bürgermeister schicken, wie es in seiner Verwaltung läuft, aber ihr wisst was das bringt. Also ja. Ein Betreuer soll überall Stellen im System ausbaden. Macht man das nicht leiden Menschen Not und Dritte verweisen an den Betreuer... Teufelskreis.... Dienstaufsichtsbeschwerden nutze ich regelmäßig, bringen aber selten was. Selbst bei hohen Stellen sitzt ein anderer Beamter, der nach Schema F und Dienstanweisung XY seine Rolle ausübt. Das eine Behörde, Krankenhaus, Versicherung,... grobe Pflichtverletzung/ Fehler zugibt, wird man wohl selten schriftlich lesen.... Und Betreuung sei subsidiär? 50 % der Woche grenze ich mich gegenüber Dritten ab und bitte diese ihren Dritte ihren Job selbst zu machen. Selbst das Abgrenzen kostet mich jede Woche Stunden in der Summe und dann scheitert es natürlich trotzdem, weil Dritte nach dem Schema aus dem Auge aus dem Sinn vorgehen. Verstehe den Unmut, kann das auch nur unterschreiben und sehe die Rechte von Betreuten/ Betreuern/ Bürgen immer wieder verletzt. Leider schützen uns selbst kaum §§. Immer wurde nur über Qualität und Haftung gesprochen. Nie über die Probleme, die du ankreidest.
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Da man im Leben nie auslernt, dürfen Beiträge beliebig kommentiert, hinterfragt, berichtigt werden. |
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#3 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,557
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Wenn Du so ein Problem mit der Wohngeldstelle hast, warum gehst Du nicht den Weg der Untätigkeitsklage?
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#4 |
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Stammgast
Registriert seit: 24.11.2017
Ort: NRW
Beiträge: 935
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Also, ich hatte nicht direkt nach Input gesucht, sondern nur die Probleme des Themenersteller bestätigt. Könnte aus den letzten Jahren noch zig andere Beispiele nennen.Natürlich kann ich bei drei Wohngeldanträgen bei diesem speziellen Amt jedes Mal Untätigkeitklagen anstreben und mir ein Spaß damit machen. Betont natürlich genau das, was oben angeprangert wird. Und gehe ich nicht wie beschrieben vor, haben die Leute in der Zeit nicht genug zu essen und Geld für die Miete… aber das war auch nur ein Beispiel. Wie gesagt, gibt 1000 andere Sachen.
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Da man im Leben nie auslernt, dürfen Beiträge beliebig kommentiert, hinterfragt, berichtigt werden. |
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#5 |
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Routinier
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 1,203
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Also ich gehe immer den klassischen Weg:
- Wohngeld: nach drei Monaten Untätigkeitsklage - Sozialamt entscheidet nicht, Menscht hat kein Geld: Eilantrag bei SG - Widerspruch wird nach drei Monaten nicht bearbeitet: Untätigkeitsklage Ich habe einen guten RA, dem ich das gerne übergebe. Ich könnte das zwar selbst, aber der hat das in ein paar Minuten selbst zusammengezimmert und verdient noch was dabei. Ich nicht. |
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#6 |
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Routinier
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 1,203
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Mein Gefühlt ist, wennd as über einen RA läuft, kostet es Geld. Das muss dann wieder begründet werden. Das ändert am ehesten etwas.
Dienstaufsichtsbeschwerden nur dann, wenn grobes Fehlverhalten vorliegt. Das ist bei überlangen Verfahren eher unsinning, da eine Dienstaufsichtsbeschwerde nur Fehlverhalten sanktionieren soll. Der Mitarbeiter in der Behörde kann für die Unterbesetzung ja nichts. Ich war übrigens mal bei der Dienstaufsichtsbeschwerde bei einer Staatsanwaltschaft erfolgreich. Dokumente über EBO blieben unbearbeitet, man wollte die Person lieber in Haft stecken, als nach den Dokumenten zu suchen. Der Oberstaatsanwalt schrieb mir, die Beschwerde konnte nachvollzogen werden und die Mitarbeiter wurden eindringlich auf Ihr Fehlverhalten angesprochen. Kommt aber selten vor. |
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#7 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,557
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Für die Dienstaufsichtsbeschwerde gelten meist die drei f...
Aber wenn es um Fehlverhalten geht, ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde angebracht, Fehlverhalten kann im Einzelfall auch die Nichtbearbeitung sein, ohne Dienstaufsichtsbeschwerde ändert sich nichts, mit Dienstaufsichtsbeschwerde ändert sich vielleicht etwas... |
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#8 |
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Routinier
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,305
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Moin,
leider werden die Fälle ja mehr, wo man nach § 88 SGG eine Untätigkeitsklage einreichen muss. Ich sehe das aber entspannt und gehe den Weg. In der Regel beantrage ich hier PKH und bei Bewiligung von PKH soll meine Klage behandelt werden. So habe ich schon mal eine Prüfung vorweg, ob die Klage Aussicht auf Erfolg hat. Der Leuchtturm |
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#9 | |
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Routinier
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,173
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Zitat:
Aber alleine das frist leider auch jede Menge an Zeit. Zur Ausgangsfrage des Threaderstellers: "ich grenze mich ab"! Und auch das frist wie Mucki schreibt leider auch jede Menge Zeit! Manchmal (manchmal ist gutm eigentlich immer) mehr Zeit als wenn man es "ebend mal macht". Da bin ich unnachgiebig, nein ich machs nicht. Der Richter "richtet" die Wohnung der B. auch nicht, wenn die vermüllt ist, auch wird der Rechtspfleger keine Inko beim B. wechseln, weil ist ja ein Pfleger, so wie wir ja "Betreuer" sind ... Eine Frage die mich Zeit meiner Tätigkeit umtreibt ist, warum ist das eigentlich so? Über all die Jahre hat es sich etabliert, dem Betreuer alles aufs Auge zu drücken, egal wie frech das ist. Warum meint wirklich jeder, wir haben alles zu machen? Liegt es an der Dummheit der Leute? Liegt es an all den anderen Berufsbetreuern, die sich leider nicht abgrenzen (können) und dann doch einspringen? Hatte kürzlich ein Gespräch mit einem "Beginner" den ich den wichtigsten Tipp gab "grenz dich ab!" und erhielt als Erwiderung "ja manchmal spielt das Leben halt anders (sprich zum Arzt fahren und vom Arzt ne Std. im Wartezimmer warten gelassen, um eine Zustimmung zu geben, die der Betreute selbst hätte abgeben können (müssen)" - wichtige Anträge hat er aber nicht gestellt (nun wohl leider Haftung). Bei untätigen Ämtern hilft es über den Dezerneten zu gehen, dann kommt plötzlich Fahrt in die Angelegenheiten. Und doch auch der Bürgermeister will wiedergewählt werden, wenn ihr ihn so lange nervt, wird auch er mürbe :-)
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Auslaufmodell Rechtliche Betreuung! |
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#10 |
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Routinier
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,305
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Moin,
ich habe das Motto: Mehrarbeit immer dann, wenn es weniger Arbeit macht. Ich habe kein Problem bei einer Wohnungskontrolle auch mal Klamotten einzupacken, wenn ich gleich danach die betreute Person besuche. Oder Unterlagen vorzubringen, die ich im System gespeichert habe (klasisch sind Gutachten nach § 17 SGB IX). Aber es bleiben Ausnahmen. Für den Zusammenbruch des Sozialsystems bin ich nicht verantwortlich, bzw. werde es nicht lösen können. Daher gehe ich vorzugsweise den vorgegebenen mir aufgegebenen rechtlichen Weg. Als natürliche Person (Aufgaben aus dem BGB) kann ich keine exekutiven Aufgaben erfüllen. Und soweit ich weiss, hat das BMJ festgestellt, dass unsere Hilfen nachrangig zu Hilfen aus dem SGB sind. Letztendlich wende ich § 1823 BGB an. Nicht mehr und nicht weniger. Ich grenze mich bei Behörden manchmal leicht sarkastisch oder neutral ab. Wenn man mir die Einladung zur ärztlichen Vorstellung meines Betreuten schickt, antworte ich, dass ich gern bereit bin, den Hilfesuchenden hier zu vetreten, aber 5 Min später komme. Einmal wollte das Jugendamt, dass ich ein medizinisches Gutachten vorbringe. Was will man machen, ausser das man sich entschuldigt, man sei kein Arzt. Man möge sich an den im § 35a Abs. 1a SGB VIII genannten Ärzte wenden. Der Leuchtturm |
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