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Wo werden Betreuer gesucht?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Wo werden Betreuer gesucht? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat: Zitat von Jungbrunhilde Ich habe jetzt schon häufiger mitbekommen, dass einige Landkreise einen Überschuss an Betreuern haben. ... Ich ...


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Alt 09.07.2026, 20:03   #21
Forums-Geselle
 
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Beiträge: 82
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Zitat:
Zitat von Jungbrunhilde Beitrag anzeigen
Ich habe jetzt schon häufiger mitbekommen, dass einige Landkreise einen Überschuss an Betreuern haben.
...
Ich selbst gewinne den Eindruck, dass vor allen Dingen in strukturstarken Großstädten und Ballungsräumen gesucht wird.
Hierbei handelt es sich jedoch nur um (m)einen subjektiven Eindruck. Die mir bekannten Geschichten von nicht enden wollenden Anfragen und das "ab sofort" kommen immer aus Ballungsräumen, wie z. Bsp. Frankfurt am Main....
Kann ich beides aus meiner Erfahrung seit meinem Start am 1.12. vollauf bestätigen. Mein eigener Sitz ist im Landkreis, Stammbehörde daher ebf. der Landkreis. In 50 m Luftlinie ist allerdings die Grenze zur nächstgelegenen Großstadt. Aus der Stadt habe ich am Anfang relativ rasch innerhalb von sechs Wochen sechs Eilbetreuungen bekommen. Dann kamen bis jetzt in einem vernünftigen Rhythmus noch sechs weitere Fälle im Normalverfahren aus der Stadt hinzu. Aus dem Kreis null Eilbetreuungen, gibt's dort, wie ich höre, auch so gut wie nie. Und bislang zwei Bestellungen im Normalverfahren aus dem Kreis, die dritte kommt in vier Wochen. In der Pipeline sind je vier weitere Fälle aus Stadt und Kreis.

Wenn ich mich nur auf den Kreis verlassen hätte, wäre ich wohl verhungert. So bin ich voll in meinem Soll: Bis Mitte des Jahres ca. 12, bis Ende des Jahres 20-25.

Die kontrollwütige Sozialamtsleiterin des Landkreises, die es sich tatsächlich nicht hatte nehmen lassen, das Eignungsgespräch nach § 24 Abs. 2 BtOG höchstselbst mit mir zu führen, hat mich damals übrigens ordentlich angemault, als ich vorsichtig fragte, ob es irgendwelche Einwände gäbe, wenn ich auch Betreuungsfälle aus der Stadt übernähme. Die Mitarbeiter der Betreuungsbehörde des Landkreises, mit denen ich seither Kontakt hatte und denen ich die Geschichte vorsichtig erzählte, ermutigten mich alle, mich davon nicht ins Bockshorn jagen zu lassen. Man würde schon lange sehnsüchtig auf den Altersruhestand der SozAmts-Leiterin warten. Schon verrückt.

Jedenfalls, mein Eindruck ist auch, dass man echt einen langen Atem benötigen würde, wenn man sich als selbständiger Betreuer nur auf den hiesigen LK beschränkte. Und der LK ist weitläufig. Die Fahrtkosten summieren sich. In der Nachbarstadt kann ich fast alle Strecken mit dem Fahrrad bewältigen. Hält auch fit. Eine der Sachen, die ich an diesem Job wirklich außerordentlich schätze.
Habakuk Tibatong ist offline  
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Alt 09.07.2026, 22:34   #22
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Moin moin
Zitat:
Zitat von Habakuk Tibatong Beitrag anzeigen
So bin ich voll in meinem Soll: Bis Mitte des Jahres ca. 12, bis Ende des Jahres 20-25.
Dann hast Du ja einen guten Start und hoffentlich nicht zu viele Betreuungen angenommen. 20 - 25 Betreuungen zum Ende des ersten Jahres ist schon eine ganze Menge. Wenn sie gut verteilt kommen kann es passen. Das merkt man ert im Laufe der Jahre.


Wenn sie zu dicht eintrudeln (z.B. 10 in einem Monat) dann ist es erst mal eine Mordsrennerei und ein Jahr später hat man den Salat wieder mit den Berichten und Rechnungslegungen. Da sollte man aufpassen. Denn sowas kann auch nerven, wenn man schon lange dabei ist und viel Routine hat. Und noch ein Jahr später nervt es wieder...


Mit freundlichen Grüßen
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 10.07.2026, 00:12   #23
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 17.12.2025
Ort: Sachsen
Beiträge: 82
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Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Moin moin

Dann hast Du ja einen guten Start und hoffentlich nicht zu viele Betreuungen angenommen. 20 - 25 Betreuungen zum Ende des ersten Jahres ist schon eine ganze Menge. Wenn sie gut verteilt kommen kann es passen.
Am Anfang die sechs Eilbetreuungen in sechs Wochen - das war schon happig. Zum Teil sehr chaotische Fälle, die viel Zeit gekostet haben, v.a. angesichts meiner Unerfahrenheit. In fünf Fällen war dann auch der Übergang ins Pflegeheim und die Beräumung der Wohnung zu organisieren. Ein Kollege vor Ort meinte, er hätte in 15 Betreuerjahren drei Beräumungen gehabt. Tja. Ich weiß jetzt jedenfalls, wie's geht.

Du bist offen gestanden der Erste, der 20-25 Fälle am Ende des ersten Jahres doch für viel hält. Ich würde jetzt auch niemandem empfehlen, mehr anzustreben. Aber ich habe den Eindruck, diese Zahl ist ganz gut machbar. Für mich ist das auch überhaupt so allmählich die Obergrenze. Ich bin alt genug, meine Frau verdient genug, und ich würde lieber im Anschluss noch mit einigen besser bezahlten Verfahrens- und/oder Nachlasspflegschaften aufsatteln.

Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Wenn sie zu dicht eintrudeln (z.B. 10 in einem Monat) dann ist es erst mal eine Mordsrennerei und ein Jahr später hat man den Salat wieder mit den Berichten und Rechnungslegungen. Da sollte man aufpassen. Denn sowas kann auch nerven, wenn man schon lange dabei ist und viel Routine hat. Und noch ein Jahr später nervt es wieder...
Ja, wie gesagt, ich hatte zwar nicht 10 in einem Monat, aber am Anfang war es echt eine ziemliche Rennerei. Danach hatte ich aber auch einige sehr einfache Fälle. Da war die BetrBeh zum Teil offenbar echt nett zu mir. Demnächst bekomme ich dafür dann wieder anspruchsvollere Fälle. Ein vermögender Akademiker mit Gemäldesammlung, mit dessen Kollegen ich an der hiesigen Uni vor 15 Jahren im Fakultätsrat gesessen habe. Ein mittelloser Immobilienbesitzer. Und noch ein vermögendes Paar, bei dem viel zu regeln sein wird. Aber dafür sind viele Fälle aus der Anfangszeit in der Zwischenzeit schon soweit geklärt, dass sie einfach so mitlaufen.

Nebenbei habe ich gerade den ersten Vergütungsstreit gegen Bezirksrevisor und Rechtspflegerin gewonnen. Das war auch ein gutes Gefühl. Der Richter hat mir am Ende recht gegeben.

Meine Bilanz nach dem ersten halben Jahr: Es hätte für meinen Geschmack kaum besser laufen können. Der Job ist so offensichtlich und so dermaßen sinnvoll. Ich habe eine Menge gelernt. Die freie Zeiteinteilung kommt meiner Arbeitsweise sehr entgegen. Und die Zahlungsmoral des einen Amtsgerichts ist (trotz zweier Vergütungsstreits) insgesamt wirklich okay. Bei dem anderen AG habe ich noch keine Vergütungsanträge stellen können. Das hat diesbezüglich leider auch keinen guten Ruf. Wir werden sehen.

Ich jedenfalls bin insgesamt ganz glücklich darüber, wie das alles bisher gelaufen ist.
Habakuk Tibatong ist offline  
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Alt 14.07.2026, 08:50   #24
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Hallo Habatuk, mich würde interessieren worum es in Deinen beiden Rechtsstreitigkeiten wg. Vergütung ging? Kannst Du kurz darauf eingehen warum Du erst vor Gericht Deine Vergütung durchsetzen musstest?
peter2222 ist offline  
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Alt 14.07.2026, 11:20   #25
Forums-Geselle
 
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Zitat:
Zitat von peter2222 Beitrag anzeigen
Hallo Habatuk, mich würde interessieren worum es in Deinen beiden Rechtsstreitigkeiten wg. Vergütung ging? Kannst Du kurz darauf eingehen warum Du erst vor Gericht Deine Vergütung durchsetzen musstest?
Der übliche Kleinkram: Betreute erleiden Schlaganfall/Unfall, kommen ins Krankenhaus/Reha, danach ins Pflegeheim ohne vorher in die Wohnung zurückzukehren. Für die vollen Betreuungsmonate in Reha/KH habe ich Vergütung "andere Wohnform" beantragt, da in einer Klinik kein gewöhnlicher Aufenthalt i.S.d. § 9 VBVG begründet wird und der gewöhnliche Aufenthalt bis zur Aufnahme ins Pflegeheim die noch zur Verfügung stehende Wohnung ist. Rechtspfleger/Bezirksrevisor waren der Auffassung, KH/Reha wäre in so einem Fall schon "stationäre Einrichtung", so dass mein Vergütungsantrag gekürzt wurde. Dagegen habe ich Rechtsbehelf eingelegt. In einem Fall hat mir der zuständige Betreuungsrichter am Ende recht gegeben und meine Vergütung wurde antragsgemäß bewilligt. Im zweiten Fall steht die Entscheidung des Betreuungsrichters noch aus, aber ich bin optimistisch, da ebenfalls recht zu bekommen.

Die Rechtspflegerinnen waren insofern fair, als sie den unstrittigen Teil der Vergütung relativ zeitig zur Auszahlung angewiesen haben. Der (zweistellige) Differenzbetrag wurde in dem entschiedenen Fall dann nachgezahlt.
Habakuk Tibatong ist offline  
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Alt 15.07.2026, 09:34   #26
Routinier
 
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Ja, das scheint gang und gebe zu sein, dass bei Vergütungen stets zum Nachteil der Betreuer gehandelt wird. Es ist doch eine Schande für die Justiz, dass mit allen Mitteln auf der untersten Stufe (das sind die Betreuer) versucht wird, um jeden Cent zu kämpfen ....


Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Dann hast Du ja einen guten Start und hoffentlich nicht zu viele Betreuungen angenommen. 20 - 25 Betreuungen zum Ende des ersten Jahres ist schon eine ganze Menge. Wenn sie gut verteilt kommen kann es passen. Das merkt man ert im Laufe der Jahre.

Wenn sie zu dicht eintrudeln (z.B. 10 in einem Monat) dann ist es erst mal eine Mordsrennerei und ein Jahr später hat man den Salat wieder mit den Berichten und Rechnungslegungen. Da sollte man aufpassen. Denn sowas kann auch nerven, wenn man schon lange dabei ist und viel Routine hat. Und noch ein Jahr später nervt es wieder...

Das ist hier eigentlich die Regel: junge Betreuer fangen voller Tatendrang an, nehmen alles an, was geht (auf der einen Seite verständlich, wenn man merkt, dass das Geld irgendwie nicht so eintrudelt, wie man Ausgaben hat), dann kommt die Arbeitsüberlastung, die Krankenkassenbeiträge, die Steuer und schwups ist man im Burn-Out und schmeisst hin.


Gerade einen Altfall übernommen: junge ehmalige Betreuerin ist nicht zu erreichen. Nachfrage beim Gericht: 9 Monate keinen Anfangsbericht, kein Vermögensverzeichnis eingereicht ....


Also wohlgemeinter Ratschlag: baut LANGSAM eure Fälle auf! LANGSAM! Und wenn das Geld am Anfang nicht reicht, geht zum Jobcenter und stockt auf! Der beste Rat sei aber: überlegt es euch sehr gut, diesen Job jetzt noch zu machen!
__________________
Auslaufmodell Rechtliche Betreuung!
ufzeer ist offline  
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Alt 15.07.2026, 18:27   #27
BBD
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in Duisburg und Umgebung werden Betreuer gesucht, aber als Notfall würde ich die Lage hier noch nicht betrachten.
Ich habe grade erst 3 Hospitanten (sagt man so?) in Betreuung übernommen, alle freuen sich auf die Möglichkeit, diesen schönen Beruf zu ergreifen. Die Herausforderungen sind bekannt, aber die schönen Seiten überwiegen...:-)
BBD ist offline  
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Alt 15.07.2026, 18:40   #28
Forums-Azubi
 
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Gut zu wissen das es nicht nur mir so geht ( Fallmangel statt Betreuermangel), bei meiner Software BdB at work sehe ich was ich in diesem Jahr bisher als Betreuer eingenommen habe ( 17500,- ), gut daß ich noch als Versicherungsvertreter tätig bin, da hab ich höhere Einnahmen. Aufstocken wäre für mich keine Option aber einen anderen Job sollte man gerade am Anfang noch haben um gut über die Runden zu kommen.
Auch das viele Rechtspfleger uns wenig Wertschätzung schenken und versuchen eher weniger an Vergütung zu zahlen ( ich hatte einen Fall,wo der Betreute von der eigenen Wohnung ins Heim ging, da haben die die Vergütung für den 1. Monat auch gekürzt, weil der Anteil in der eigenen Wohnung weniger als 30 Tage betrug).
Die Klienten selbst sind ( zumindest bisher ) nicht das Problem, eher das System (Bürokratie, 3 Monate arbeiten bis Kohle kommt, nervige Angehörige bzw Heimleiter,etc).
peter2222 ist offline  
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Alt 16.07.2026, 00:16   #29
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Zitat:
Zitat von ufzeer Beitrag anzeigen
Ja, das scheint gang und gebe zu sein, dass bei Vergütungen stets zum Nachteil der Betreuer gehandelt wird. Es ist doch eine Schande für die Justiz, dass mit allen Mitteln auf der untersten Stufe (das sind die Betreuer) versucht wird, um jeden Cent zu kämpfen ....
Ja, die Begründungen von Rechtspflegerinnen und Bezirksrevisor (es war immer derselbe) waren zum Teil wirklich abenteuerlich (eigentlich etwas für das Kuriositätenkabinett).
Im ersten Fall, in dem die Rechtspflegerin etwas entscheidungsunlustig war, gab es vor dem Beschluss zu meinen Ungunsten je drei Stellungnahmen von mir (je drei Seiten) und vom Bezirksrevisor. Dem BezRev ist bei der 3. Stellungnahme schließlich die Puste ausgegangen. Da hat er nur noch kommentarlos eine Liste von vier Gerichtsbeschlüssen samt Randnotenverweisen geschickt.
Als alter Universitätsdozent habe ich die Verweise natürlich geprüft.
Der erste Verweis ging auf eine völlig abwegige Randnote (Wortlaut der Rn.: "Die Rechtsbeschwerde hat Erfolg. Sie führt zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und zur Zurückverweisung der Sache an das Landgericht.")
Der zweite Verweis betraf die Streitfrage überhaupt nicht.
Der dritte Verweis trug auch nichts zur Sache bei.
Der vierte Verweis ging auf einen LG-Beschluss, der meine Rechtsauffaussung stützte.
Ich habe das in meiner letzten Stellungnahme natürlich alles aufgeführt. Und musste schwer mit mir kämpfen, sachlich zu bleiben und nicht reinzuschreiben, dass sich der BezRev da offensichtlich irgendwas ungeprüft zusammengegoogelt hatte.
Half alles nichts, Rechtspflegerin blieb bei der Kürzung. Erinnerung eingelegt. Anruf vom zuständigen Betreuungsrichter erhalten, der sich einigermaßen empörte. Und mich ermutigte, mich zu wehren.
Ich sag euch jetzt nicht, wie hoch der Streitwert war, sonst fragt ihr mich, ob ich noch alle Kerzen am Leuchter hätte.
(Es ging ums Prinzip...)
Habakuk Tibatong ist offline  
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Alt 16.07.2026, 07:03   #30
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Zitat:
Zitat von peter2222 Beitrag anzeigen
ich hatte einen Fall,wo der Betreute von der eigenen Wohnung ins Heim ging, da haben die die Vergütung für den 1. Monat auch gekürzt, weil der Anteil in der eigenen Wohnung weniger als 30 Tage betrug
Falls der Fall so gelagert war, dass Dein Betreuter im 1. Betreuungsmonat am Anfang des Monats in der eigenen Wohnung lebte und am Ende des Betreuungsmonats schon ins Heim eingezogen war, ist die Kürzung allerdings rechtmäßig gewesen. Nach § 9 Abs. 4 S. 2 VBVG ist für die Höhe der Vergütungspauschale entscheidend, wo der gewöhnliche Aufenthalt am Ende des Abrechnungsmonats liegt. Selbst wenn der Betreute 29 Tage des Abrechnungsmonats in der eigenen Wohnung gelebt hat und erst am 30. Tag der Heimaufenthalt beginnt, bekommt man für den ganzen Monat trotzdem nur "stationäre Einrichtung" vergütet.
Habakuk Tibatong ist offline  
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